Ja, solche Programme an sich sind legal! Was nicht legal ist, wenn man damit urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet, ohne dafür dem Urheber Gebühr zu zollen, falls er denn eine dafür verlangt. Stellt der Urheber sein(!) Werk ins Netz mit der ausdrücklichen Genehmigung zur Weiterverbreitung (z.B. in Richtung "Creative Commons" o.ä.), dann geht das i.d.R. in Ordnung.
Es kommt also nicht auf das Programm an, sondern was man damit macht. Niemand würde z.B. auf die Idee kommen, Hämmer zu verbieten, bloss weil mal jemand mit einem erschlagen wurde. Okay, Herr Schäuble vielleicht, aber das ist ein anderes Thema...