firexs
Fleet Admiral
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- Nov. 2003
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jupp, nennt sich zurückstellung:
wie man dann am besten rauskommt, kann ich nicht beurteilen. kommt halt drauf an, was man zb nach dem studium an dienst, bzw kein dienst leisten möchte.
edit: quote auszug von zivildienst.de, wer also zivi machen möchte, kommt dort am besten voran.
Zurückstellung
Die Fälle, in denen eine vorübergehende Zurückstellung möglich ist, finden Sie in § 11 ZDG. Gründe für eine Zurückstellung sind z.B.:
* eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
* ein Hochschulstudium (dazu gehört sowohl das Hochschul- als auch das Fachhochschulstudium), in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist,
* ein zum vorgesehenen Diensteintritt begonnener dualer Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,
* ein zu einem Drittel absolvierter sonstiger Ausbildungsabschnitt,
* eine bereits begonnene Berufsausbildung,
* eine rechtsverbindlich zugesagte oder vertraglich gesicherte Berufsausbildung,
* Unentbehrlichkeit des anerkannten Kriegsdienstverweigeres im eigenen Betrieb,
* Unentbehrlichkeit des anerkannten Kriegsdienstverweigerers im elterlichen Betrieb, oder im Betrieb des Arbeitgebers oder der Dienstbehörde
* Gefährdung der Versorgung der Familie oder hilfsbedürftiger Angehöriger,
* vorübergehende Zivildienstunfähigkeit,
* Vorbereitung auf ein geistliches Amt,
* Verbüßung von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe u. Ä.
wie man dann am besten rauskommt, kann ich nicht beurteilen. kommt halt drauf an, was man zb nach dem studium an dienst, bzw kein dienst leisten möchte.
edit: quote auszug von zivildienst.de, wer also zivi machen möchte, kommt dort am besten voran.