MwSt abziehen bei Auszahlung der KFZ Vers.?

ChrizShaddiX

Commander
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Hallo.
Meine Freundin hat gerade ein Kaskoschaden bei der HDI am laufen und der Versicherer möchte von der Auszahlungssumme die Selbstbeteiligung (ist ja iO) und die Steuer abziehen. Damit schrumpft der Betrag von 1250 € auf knapp über 1000 euro minus noch mal die SB von 150 €.

Soweit ich weiß darf man bei älteren Fahrzeugen (BJ 2001) keine Mehrwertsteuer abziehen von der Auszahlung....im Gutachten ist der Schaden mit diesen 1250 euro angegeben. Für das was übrig bleibt kann Sie den Wagen vielleicht gar nicht reparieren..( viel Lackarbeit).
Unf außerdem würde Sie die anfallende Steuer bei der Reparatur doch zahlen?!

Hat jemand falls ich Recht habe ein paar Belege?

LG
 
Afaik darf die Versicherung immer die Mwst. abziehen, solange das Fahrzeug nicht repariert wird. Wird es repariert, so muss immer die Mwst. durch die Versicherung getragen werden.
Von einer zeitlichen Abhängigkeit habe ich bisher noch nie gehört.
 
Wenn ausgezahlt wird, darf die Versicherung immer die MwSt abziehen das ist schon alles korrekt so. Das was du da schreibst ist einfach falsch. Bj bzw. Alter des PKWs ist völlig irrelevant.

By the way hätte sie den Schaden ja auch reparieren lassen können in einer Werkstatt und dann eben keinen Cent bezahlt bzw. nur die Selbstbeteiligung. Ausbezahlen lassen lohnt sich nur noch wenn man auch das Fahrzeug komplett selbst reparieren kann, sonst fährt man damit inzwischen schlechter. Hier wurde einfach ein Riegel vorgeschoben, weil das ganze Missbraucht wurde.
 
Wofür Belege? Die MwSt wird nur fällig, wenn sie denn auch bezahlt wird. Und das wird sie nur, wenn Sie den Schaden bei einem Dienstleister reparieren lässt. Bei einer Auszahlung ist die MwSt irrelevant und wird natürlich dem Kunden auch nicht ausbezahlt.
 
Die MwST wird nur dann erstattet wenn sie tatsächlich angefallen ist, das Fahrzeug muss also fachmännisch (nicht vom Hinterhof Schrauber schwarz) repariert werden. Dann schickst die Rechnung zum Versicherer und bekommst die Steuer erstattet.
 
Sie kann doch den Schaden an die Werkstatt abtreten und die kümmern sich um alles, dann gibt es auch die MwSt., die Selbstbeteiligung zahlt sie dann an die Werkstatt oder an den Versicherer, sollte man mal abklären mit seinem Vertreter?
 
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