Nach Reparatur Gewährleistung?

xeed

Lieutenant
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Hi,

Kollege von mir hatte sein x70ab eingeschickt, weil northbridge durch temp prob nen kurzen hatte. garantie war bis november 2011, in diesem monat wurde von asus das mainboard im rahmen der garantie gewechselt.

nun ist das teil schon wieder durchgebrannt. wie sieht es da jetzt aus mit gewährleistung nach nem mainboardwechsel? ansich müssen die doch jetzt nochmal ran, oder?

danke und gruss
 
Nein, jetzt ist Ende. Das wars dann für das Board des Notebooks.
Garantie ist außerdem nicht das gleiche wie Gewährleistung, nicht verwechseln!

Gewährleistung auf Mainboardtausch auf Garantie gibts nicht, außerdem gibts dafür keine verlängerte oder erneuerte Garantie.
 
Frag doch erstmal bei ASUS an, ob die das noch mal kostenlos tauschen.

Ne Bekannte hatte ein ähnliches Problem, allerdings war es dort die OnBoard-GPU.
Asus war dort sehr kulant und hat es auch außerhalb der Gewähleistung kostenlos getauscht, da die Schwäche bei dem Model wohl bekannt war.

Gruß
 
Egal, ich würde mich trotzdem mit ASUS in Verbindung setzen und auf Kulanz hoffen. Es kann nicht sein, dass ein nigelnagelneues Mainboard nach ein paar Tagen kaputt geht.

Auf was du pochen kannst, nennt sich Nachbesserung. Sie haben bei der Reparatur versagt.
 
Die Garantie des NB verlängert sich nicht, aber natürlich gibt es auf die ausgeführte Reparatur eine Garantie (6 Monate?) - sollte jedem einleuchten, der ein wenig nachdenkt.
 
Erst mal informieren was eine Garantie ist. ;-)
Wenn der Herstelle eine Garantie freiwillig anbietet, dann endet diese auch nach Ablauf der genannten Garantiezeit. Da verlängert sich nichts.

Klick

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich vertrete stark die Ansicht, dass hier kein Rechtsanspruch auf Nachbesserung besteht, die Reparatur bzw. der Umtausch lief ja im Rahmen der Garantie, d.h. es wurde nichts dafür bezahlt, kein neuer Kaufvertrag abgeschlossen und damit auch keine Gewährleistung.
Aber wie die Vorredner schon anmerkten, Fragen wegen Kulanz kostet nichts (ausser vllt. Kommunikationskosten).
 
Paladin72 schrieb:
Die Garantie des NB verlängert sich nicht, aber natürlich gibt es auf die ausgeführte Reparatur eine Garantie (6 Monate?) - sollte jedem einleuchten, der ein wenig nachdenkt.

Nein.
Vorallem dann nicht, wenn die Reparatur sowieso schon freiwillig geschah.
Es wäre durchaus möglich für Asus, auf eine Reparatur auf Garantie wieder eine Garantie zu geben. Die Dauer wäre sogar relativ frei wählbar. Das machen sie aber nicht und einen Rechtsanspruch auf eine freiwillige Leistung gibt es nicht. Sollte jedem einleuchten, der ein wenig nachdenkt! ;)

Den Support mal wegen einer Reparatur auf Kulanz zu befragen kann allerdings nicht schaden.
 
Grundsätzlich würde es sich tatsächlich lohnen mal seine Garantiebestimmungen zu lesen. Manche Hersteller garantieren nämlich tatsächlich noch einige Zeit auf Reperaturen.

Bei 3-4 Monaten wäre ich allerdings nicht sehr zuversichtlich.

-aranax
 
Es gibt Anbieter bei denen verlängert sich bei Garantiereparaturen die Gewährleistung auf diese Reparatur um 6 Monate. Wie hier schon gesagt, bei Asus anfragen. Da das Board ja erst vor 3-4 Monaten getauscht wurde ist mit ziemlicher Sicherheit Kulanz möglich. Entscheidet aber der Kundendienst, also nett sein wenn man mit denen kommuniziert.
 
@
laut EU_Garantiegesetz ist bei bekannten Fehlern des Herstellers, das Produkt solange kostenlos auszutauschen, bis es einwandfrei funktioniert!
Vorallen hätte dein Gerät/Produkt vollkommen ersetzt werden sollen. Wende dich an einen Anwalt.
 
vorausgesetzt ich hab das noch richtig im kopf.
wenn der anspruch noch im garantie zeitraum beim hersteller angemeldet wurde,eine reparatur / ein austausch erfolgt ist und der _gleiche!_ mangel kurze zeit danach erneut auftritt (oder ein folgemangel, dank "verpfuschter" reparatur), dann gibt es einen anspruch auf nachbesserung, auch wenn die garantie zwischenzeitlich abgelaufen ist.


aber ich kann da auch daneben liegen.
ehrlich gesagt, ich würde im zweifelsfall einfach mal den verbraucherschutz ansprechen (telfonisch, per mail, einfach hingehen *in fast jeder stadt gibt es mittlerweile entsprechende büros*).
die können dir da auf jeden fall die "richtige" antwort geben.
 
Vernünftige Hersteller erledigen die Reparatur aus Kulanz, ruf mal die Servicenummer an wenn nötig etwas lauter werden hilft faszinierender weise immer :D
 
Zuletzt bearbeitet:
DerKleine49 schrieb:
@
laut EU_Garantiegesetz ist bei bekannten Fehlern des Herstellers, das Produkt solange kostenlos auszutauschen, bis es einwandfrei funktioniert!
Vorallen hätte dein Gerät/Produkt vollkommen ersetzt werden sollen. Wende dich an einen Anwalt.

Hast du Belege für diese abstrusen Aussagen, die meiner Meinung nach komplett unhaltbar sind?
 
also ein konstruktionsfehler ist das teil definitiv. ich werde dem kollegen also zu einem entspannten telefonat raten, eventuell auch versuchen dem laden wo er das teil her hat den sachverhalt zu schildern.

anwalt wäre dann die letzte möglichkeit. danke soweit :)
 
Ein Anwalt ist eine komplette Schnapsidee und bringt genau garnichts :)
Hier liegt kein Fall vor, in dem irgendein Recht auf irgendeine Weise missachtet wurde! Asus hat nichts falsch gemacht.
Vorallem hilft dir ein Anwalt sicherlich nicht bei dem Versuch eine erneute Reparatur auf Kulanz zu bekommen ;)
 
@DunklerRabe: Da ich zufälliger im Support für zwei große Hersteller gearbeitet habe, kann ich Dir versichern, daß das sehr wohl so ist. Die Garantiereparatur ist eine "bezahlte" Dienstleistung und wenn die nicht wenigstens 3 Monate hält (beim anderen 6 Monate), dann muß der ausführende Servicepartner dafür geradestehen.

Immerhin hat der Kunde nicht nur die Ware, sondern auch den Service bezahlt und wenn eine Reparatur (auf Kosten des Herstellers) nicht korrekt ausgeführt wird (wie z.B. bei DOA nach Reparatur), dann ist eben die Werkstatt in der Pflicht dies zu korrigieren.

Aber natürlich ist es richtig, den Hersteller zu kontaktieren und den Sachverhalt nochmal zu schildern - notfalls auch mehrmals bei verschiedenen Bearbeitern...
 
vielleicht hat asus ja doch was beim wechsel falsch gemacht? ich meine ein neues mainboard schmiert ja nicht ja 3 monaten ab. ich würde sagen da wurde die heatpipe fehlerhaft eingesetzt oder so. das nachzuweisen ist natürlich sehr schwierig.

und wegen anwalt...den würde zu rate ziehen bezüglich der gewährleistung nach dem wechsel von teilen.
 
@Paladin:
Nunja, das mag ja sehr wohl alles so stimmen. Ein DOA Fall nach Reparatur z.B. darf natürlich nicht sein, solange es nicht durch Verfehlungen des Transporteurs entstanden ist, der dann anders abzudecken ist.
Allerdings sehe ich nicht, inwiefern man einen rechtlichen Anspruch auf eine Leistung durchsetzen will, die der Hersteller komplett freiwillig anbietet. Den Service, der da hinter steht, hat der Kunde ja eben nicht explizit mit gekauft. Der das in die Preiskalkulation des Herstellers mit einfliesst steht ja auf einem anderen Blatt.
 
also der kollege hat da freundlichst angerufen, und wurde mit dem argument abgespeist, er habe die reparatur ja im rahmen der garantie machen lassen und nicht selbst bezahlt, daher gibt es keine gewährleistung auf den hardware wechsel.

ist das legitim?
 
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