Nach Widerspruch zu überhöhter Rechnung keine Antwort

K

KaffeeJunge

Gast
Hallo liebes Forum,

ich möchte mal in die Runde Fragen in der Hoffnung, dass jemand vielleicht schon einen ähnlichen Fall hatte.
Im September hatte ich einen kurzen Ausflug ins EU Ausland unternommen, entsprechend war in der Zeit Roming aktiv.
Ende des Monats der Schreck: knapp 120€ Telefonrechnung ! Der Grund war nicht weil durchs Roming ein zu hoher Tarif abggerechnet wurde (ganz normal 0,20€ pro Einheit) sondern, dass mein Anbieter mir 8 Stunden Telefonierzeit berechnet hatte. Insgesammt war es lediglich 1h, was sowohl vom Handy selbst protokolliert wurde als auch durch die Tatsache gesichert ist, dass ich in der Zeit nicht alleine war und somit jemand bezeugen kann, dass ich nich 8h am Telefon hin :D

Der Punkt ist, ich habe der Rechnung widersprochen und einen Einzelverbindungsausweiß für die Romingzeit angefordert.
Leider kam bisher keine Antwort. (Dass aber das schreiben angekommen ist, weiß ich daher, dass ich zeitgleich noch eine Kündigung des Vertrages geschickt hatte, worauf ich auch schon ne antwort erhalten habe.)

Nun ist meine Frage, wie sollte ich nun am besten Verfahren?
 
YetiSB schrieb:
Wenn du den Widerspruch SCHRIFTLICH (am besten per Einschreiben) getätigt und nicht bezahlt hast bist du rein rechtlich auf der sicheren Seite.
Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Wenn du bezahlt hast kann das als akzeptieren der Rechnung gelten.

Weitere Lektüre: http://www.widerreden.de/einspruch-rechnung/

Bei einem Einschreiben bestätigen sie dir nur, das ein Umschlag angekommen ist. Ob da dann aber was drin war... (nur so am Rande, das man bei Einschreiben auf der sicheren Seite wäre..)
 
@Fliz
dann schreib ihm doch auch gleich wie es richtig geht.

lass es per gerichtsvollzieher zustellen. der macht den brief
zu, dann ist auch drin, was drin sein soll.
 
Oft ist aber in den AGBs festgehalten, dass eine Forderung jedenfalls zu begleichen ist und erst in Folge, wenn dem Einspruch statt gegeben wurde, es zu einer Gutschrift kommt. Bitte sich zu überzeugen.
 
Wende dich einfach an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe. Mir wurde dort sehr schnell bei einer Streitigkeit mit der tkom geholfen. Kostete 30€, wars aber auf jeden Fall wert.
 
Hast du ein Fax? Ich würde denen den Fall nochmal faxen und auch eine Kopie der Einschreibebenachrichtigung mitschicken und um Bearbeitung bitten. Ich tippe stark darauf, dass die nur die Kündigung bearbeitet haben und dein weiteres Anliegen einfach liegengeblieben ist.

Bei großen Firmen immer nur einen Fall pro Übersendung bearbeiten lassen! Da gibt es häufig sonst Schwierigkeiten wenn es zwei Anliegen in einer Übermittlung ist da sie pro Fall nur einen Fall aufmachen und der Automatisierungsprozess einfach zu "dumm ist". Hast du die Rechnung zurückbuchen lassen? Ggf. hätte ich das gemacht, denen die Lastschriftserlaubnis entzogen und den Betrag gekürzt um den monierten Betrag überwiesen.

Aber man kann es auch mit der Lastschrift weiterlaufen lassen und ganz normal beschweren, ist wohl einfacher da man dann nicht in den Mahnprozess des Unternehmens kommt. Also wie gesagt hinfaxen, zwei Tage warten und dann würde ich deren Hotline mal anrufen.

Ost-Ösi hat dort Recht, alternativ mal direkt an die Hotline wenden und nach dem Bearbeitungsstand fragen, der wird sagen da steht nichts drin und dann kannst du ja das Fax schicken.
 
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