DonSerious
Captain
- Registriert
- Aug. 2010
- Beiträge
- 3.741
Hi,
Ich habe aufgrund des mündlichen Ergebnisses meine Schule im August verklagt und bin momentan bei der Untätigkeitsklage mit 2. Mahnfristsetzung der Begründung für die Notenpunkte. Die Lehrer melden sich nicht und beide Mahnfristen sind verstrichen. Der Richter meinte heute, dass die letzte Frist mitte nächster Woche endet und er dann exakt 1 Monat später "loslegen" kann. Was er genau meint ist mir unklar. Wie viele Instanzen kann es da noch geben? Die Lehrer haben gegen eine Formvorschrift verstoßen/das Ergebnis nicht begründet. Die Protokolle sind nichtsaussagend und mein alter Lehrer (Abteilungsleiter im Gym) hat mir auch zum Widerspruch geraten. Der Anwalt selbst kann das angeblich noch beeinflussen oder beschleunigen. Kennt sich da jemand aus?
Danke und mfg
Ich habe aufgrund des mündlichen Ergebnisses meine Schule im August verklagt und bin momentan bei der Untätigkeitsklage mit 2. Mahnfristsetzung der Begründung für die Notenpunkte. Die Lehrer melden sich nicht und beide Mahnfristen sind verstrichen. Der Richter meinte heute, dass die letzte Frist mitte nächster Woche endet und er dann exakt 1 Monat später "loslegen" kann. Was er genau meint ist mir unklar. Wie viele Instanzen kann es da noch geben? Die Lehrer haben gegen eine Formvorschrift verstoßen/das Ergebnis nicht begründet. Die Protokolle sind nichtsaussagend und mein alter Lehrer (Abteilungsleiter im Gym) hat mir auch zum Widerspruch geraten. Der Anwalt selbst kann das angeblich noch beeinflussen oder beschleunigen. Kennt sich da jemand aus?
Danke und mfg
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