Nacherfüllung abgelehnt vom Händler

Hardwarious

Commander
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Aug. 2011
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Also ich hatte mein Galaxy S3 wegen einem Defekt beim Musikhören über Kopfhörer zu W-Support geschickt. Am Donnerstag ist es angekommen aber leider besteht der Defekt immernoch, obwohl angeblich defekte Bauteile ausgetauscht wurden. Deswegen will ich auch ein neues verlangen und keine Reparatur.
Hab grad ein Anruf vom Händler bekommen und mir wurde gesagt dass das mit dem Austausch nicht klappt und sie es zur Reparatur bringen müssen.
Er hat gesagt dass mit dem 6 Monaten sei die Beweisumkehrung, und da dieses Problem nicht schon beim Einliefern da war, tauschen sie es auch nicht um.
Hab zwar gesagt dass ich das Recht dazu habe und so, aber er konnte gut kontern. Da ich mich mit der Materie nicht auskenne, habe ich es dann so hingenommen mit dem Hinweis, dass wenn es jetzt beim 2. mal nicht klappt, dass ich dann aufjedenfall ein neues will. Dann hat er gesagt dass wenn es jetzt wieder nicht klappt, dass ich dann zu 80-90 % auch ein neues bekommen werde...
Aber danach wollte ich es doch nicht so stehen lassen und habe nochmal angerufen.
Ich wurde mit dem Rechtsanwalt verbunden.
Er meinte, da ich das Gerät schon 5 Monate benutzt habe und sie das durch einen Chip nachweisen können, dass ein Austausch ausgeschlossen ist.
Und erst nach 3 Reparaturen würde ich ein neues bekommen.
Als ich ihn immer wieder auf die Gesetzesabschnitte hingewiesen habe, hat er mir gesagt er habe keine Lust mehr mit mir zu diskutieren und ich solle zu meinem Anwalt gehen.
Finde ich ehrlich gesagt eine Frechheit...
Wie soll ich weitermachen oder hat er nun Recht und ich muss das ganze durchmachen ?
Wie gesagt, erst nach 3 Reparatueren bei dem gleichen Fehler würde ich ein neues bekommen -.-
 
Wann genau wurde das Gerät geliefert bzw. abgeholt?

Wurde es neu oder gebraucht gekauft?

Wann genau wurde der Mangel gerügt und handelt es sich nach wie vor um ein und dasselbe Problem?

MfG,
Dominion.


EDIT: Das mit den drei Reparaturen ist schon mal Nonsense, der Dir da erzählt wurde.
Der Händler hat das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie meinst du das mit wann wurde es geliefert ? Wann ich es gekauft habe ? Und den Fehler hat es glaub mal knapp seit einem Monat.
Und es wurde neu gekauft
Und ja es ist immernoch das gleiche Problem.
 
Also normalerweise gilt die Regel, dass du bis zu 6 Monaten nach dem Kauf quasi eine Garantie hast. Erst danach bist du in der Beweispflicht, dass der Fehler von dir verursacht wurde und nicht schon länger da ist. Ansonsten gilt, dass der Händler 2 Nacherfüllungsversuche hat. Sollte es danach immernoch nicht funktionieren, hast du ein Recht auf ein neues Gerät. Also musst du es wohl noch ein 2. Mal auf einen Versuch der Reparatur ankommen lassen. Danach kannst du dann ein neues Gerät einfordern. Zur Not auch mit einem Anwalt. Die Aussage, dass er keine Lust mehr hat, mit dir zu diskutieren spricht übrigens eindeutig dafür, dass du im Recht bist und er dich deshalb schnell abwimmeln musste. Wohl in der Hoffnung, dass man keine weiteren Schritte einleiten würde und wirklich mit dem Anwalt kommen würde.
 
Mit solchem Käse war ja zu rechnen, daher also zur Klarstellung:

Der Käufer kann nach seiner Wahl Nachlieferung eines mangelfreien Gerätes oder Nachbesserung (=Reparatur) verlangen.

I.Ü. gesteht der Gesetzgeber dem Verkäufer mitnichten zwei Nacherfüllungsversuche zu, allenfalls 2 Nachbesserungsversuche müssen regelmäßig fehlschlagen, um vom Vertrag zurücktreten zu können.
 
Kandira schrieb:
Wie meinst du das mit wann wurde es geliefert ? Wann ich es gekauft habe ?

Datum?


@ Doc:

Meh, sry. Da waren die Finger schneller als der Verstand hinterherkam. Zeitdruck. Meinte natürlich Nachbesserungsversuche.
Ich korrigiere das oben, bevor das jemand noch für bahre Münze nimmt.

MfG,
Dominion.
 
Also könnte ich wirklich sturr bleiben und ein neues verlangen ? Weil die Argumentation von dem "Rechtsanwalt" dass diese 6 Monate Beweislast zunichte gemacht wird da der Fehler nicht von Anfang an da war Klang für mich einleuchtend. Ist dann wohl blöd gelaufen. Ist dann diesmal wohl blöd gelaufen. Ich wäre ja zufrieden wenn sie mir diesmal ein funktionierendes Gerät schicken. Aber wenn es nochmal kaputt ankommt dann bleib ich auch Sturr und gehe wenn es sein muss bis zum Anwalt. Danke für eure Hilfen

@doc Foster : der Shop heist preisbörse24 also eigentlich kein hasans billisch handYladen :)
 
Ich frage nochmal, diesmal anders:

Sind seit dem Zeitpunkt der Übergabe bereits sechs Monate verstrichen? (Gemeint ist der Zeitpunkt, an dem Du den Mangel angezeigt hast)

Wenn nein, folgendes:

Kandira schrieb:
Er hat gesagt dass mit dem 6 Monaten sei die Beweisumkehrung, und da dieses Problem nicht schon beim Einliefern da war, tauschen sie es auch nicht um.

Unsinn!
Es kommt nicht darauf an, ob der Händler nachweisen kann, dass das Gerät bei Übergabe an IHN mangelfrei war.
Er hat vielmehr zu beweisen, dass das Gerät bei Übergabe an DICH mangelfrei war.


Er meinte, da ich das Gerät schon 5 Monate benutzt habe und sie das durch einen Chip nachweisen können, dass ein Austausch ausgeschlossen ist.

Unsinn!
Der Gesetzgeber postuliert, dass Mängel, die sich in den ersten sechs Monaten ZEIGEN, bereits bei Übergabe vorlagen. Das impliziert versteckte Mängel (also solche, die nicht von Anfang an ersichtlich waren). Der Händler hat zu beweisen, dass dieser Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Ein Chip, welcher dokumentiert, dass Du das Gerät fünf Monate benutzt hast, ist für eine solche Beweisführung untauglich.

Und erst nach 3 Reparaturen würde ich ein neues bekommen.

Unsinn!
Siehe oben.

Zudem stellt sich die Frage, ob der Händler bei Deiner Wahl der Nacherfüllung (Du hast Ersatzlieferung verlangt) überhaupt berechtigt war, diese von Dir gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern. Dies darf er nur, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre und zudem eine andere Art der Nacherfüllung, in diesem Falle Nachbesserung, eine erheblich günstigere und dem Vertragszweck ebenfalls vollumfänglich dienliche Alternative darstellen würde.

Händler und Anwalt (sofern es denn überhaupt einer war) haben Dir also ziemlich viel Mist erzählt.

MfG,
Dominion.
 
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