Nacherfüllung

PeterLustiger

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Hey ich hätte Mal eine Frage zur Nacherfüllung einer Mangelhaften Ware.
Man sollte ja dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Ich verstehe nicht ganz was eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bedeutet.
Es ist ja logisch das bestimmt Reparaturen oder Nachlieferungen länger brauchen als andere, aber was ist zum Beispiel eine angemessene Frist für die Reparatur bzw. den Austausch eines Tablets? Gibt es dafür irgendwelche Regelungen wie lange sowad dauern darf?


Im konkreten Fall geht es um ein Defektes Surface Pro (gekauft im Oktober 2018). Auf dem Display befinden sich schwarze Streifen am unteren Bildschirm Rand. Ich wollte das Gerät also umtauschen gegen ein neues Mangelfreies Gerät. Der Händler meinte dann, dass es zuerst zu Microsoft geschickt werden müsste um auszuschließen, dass es sich um einen von Nutzer verursachten Mangel handelt. Das fand ich soweit ja auch in Ordnung allerdings meinte der Händler es könne 3-4 Wochen dauern bis sie wissen ob sie das Gerät austauschen können.
Ich persönlich empfinde diese 3-4 Wochen unverhältnismäßig lange dafür das es sich nur um ein Tablet handelt.

Ich kann mich natürlich auch irren und 3-4 Wochen sind für sowas ein normaler Zeitraum.

Weiß jemand etwas genaueres welcher Zeitraum angemessen ist?
 
Hilft dir vielleicht nur bedingt zu deiner Frage, aber nach rund 2 Monaten Nutzung war mein Lumia WindowsPhone defekt. Selbe Spiel, es wurde zu Microsoft eingeschickt mit der Vorankündigung das es 3-4 Wochen dauern könne.
Gedauert hat es im Endeffekt 7 Tage, inklusive Laufzeit der Pakete.
 
Wenn es eingeschickt werden muss sind 3 - 4 Wochern durchaus angemessen. knoxxi hat es ja schon gesagt, es kann bis zu 4 Wochen dauern, aber es muss nicht
 
Angemessene Frist sind üblicherweise und ohne Branchenkenntnis 14 Kalendertage.

Insbesondere von einem Laien wird wohl nicht erwartet, dass er sich im Detail mit irgendwelchen Branchenabläufen befasst.

Sollte eine Frist zu kurz sein, so wird sie auch automatisch durch eine angemessene Frist ersetzt.


Fristen können aber insbesondere auch kürzer sein. In schnelllebigen Bereichen oder bei einer x-ten Nachfrist oder gerade dann, wenn jemand mit einem Fristsetzung rechnen musste, sind auch deutlich kürzere Fristen (z. B. 5 Kalendertage) angemessen.

Warum jemand auf ein Technikprodukt, welches jeden Tag weiter veraltet, viele Wochen oder gar Monate warten soll, entzieht sich meinem Verständnis.


Zu deinem Fall:
Ich würde das nicht akzeptieren. Dann muss der Händler eben in Vertrauensvorleistung gehen und das Gerät austauschen. Sollte es dann doch wider erwarten ein Nutzerproblem gewesen sein, so kann er sich ja seinen Schaden vom Nutzer ersetzen lassen.

Es ist allerdings branchenüblich, dass der Käufer (der auch noch Verbraucher ist) ausgenutzt und seiner Rechte beraubt und bezüglich dieser belogen wird.

Grundsätzlich hätte ich wahrscheinlich nicht mal zugestimmt, dass das zur Prüfung eingeschickt werden muss. Würde ich aber auch vom Händler und der Art des Schadens abhängig machen.

Jetzt würde ich darauf achten, dass ich auch ein neues Gerät (vom Händler aus dem Regal) und kein refurbished-Gerät von Microsoft erhalte. Immerhin geht's hier um Gewährleistung und nicht um Garantie.
 
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