Nebengewerbe + Nebenjob?

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Lieutenant
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Mai 2004
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516
Hi Leute,

bevor ich mich bei einem spez. Forum anmelde, wollte ich erstmal hier fragen, ob mir jemand eine ANtwort geben kann.
Und zwar habe ich seit ende 2007 ein Nebengewerbe, was bis heute auch eine gute Sache war, jedoch habe ich jetzt einen sehr lukrativen Nebenjob angeboten bekommen, wo ich allerdings nicht auf Gewerbeschein arbeiten darf.

Nun bin ich Student und sie haben mir eine Stelle als studentische Hilfskraft angeboten.
Durch mein Nebengewerbe verdiene ich nicht mehr so viel (~150€/Monat) und in dem Nebenjob kann ich aufgrund der Klausel, dass Studenten nur 20h/Woche arbeiten sollen, 640€/Monat verdienen.

Nun meine Frage:
kann ich das Nebengewerbe parallel zum Nebenjob behalten? Wenn ja, wo liegt meine Grenze des Steuerfreibetrages? Weiterhin bei den ~7600€?
 
Das eine ist der Steuerfreibetrag das andere die Krankenkasse.
Denn bei der hast du vermutlich auch einen niedrigeren Tarif.
Und wegen der sagt auch dein Arbeitgeber das du nur 20h arbeiten darfst. Wenn du mehr arbeiten würdest dann müsste er u.U. voll zahlen, währen du aktuell vermutlich nur eine pauschale zahlst.
Es kann dir unter umständen passieren das du 20h jobst und deine Kasse dir nicht glaubt das du ohne Zeitaufwand weitere 150€ verdienst.

Allerdings finde ich 640€ im Monat (das sind ~8€ die Stunde) als Studentenjob nicht wirklich lukrativ.
 
die 7600 sind der Steuerfreitagbetrag, dem jedem Einkommensteuerpflichtigen angerechnet werden. Allerdings hast du natürlich die Möglichkeit Werbungskosten und Sonderkosten abzusetzen.
Werbungskosten kannst du nur als nichtselbstständig beschäftiger geltend machen. Dazu zählen die Aufwendungen, die für deine berufsausübung anfallen, wie zb. die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte.
Zu den Sonderkosten zählen zb. die Aufwendungen für dein Studium wie zb. die Studiengebühren oder die Anschaffungskosten von Büchern, Druckerpatronen, laptop oder dergleichen.

Für Werbungskosten gibt es einen Pauschalbetrag in Höhe von 920 Euro, so das rein mathematisch dein Steuerfreibetrag auf 8520 Euro steigt. Sonderkosten können bis zu einer Höhe von 4000 Euro geltend gemacht werden.

Allerdings sind Werbungskosten das Äquivalant zu Betriebsausgaben, die du ja bisher als Gewerbetreibender von deinen Einnahmen abziehen konntest.
 
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