Nebengewerbe - UST ausweisen oder nicht ?

Mr_Eyeballz

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2009
Beiträge
1.616
Hallo Leute,

mal eine kleine Frage an die "gewerbetreibenden" hier im Forum.
Ich möchte nebenher etwas erwirtschaften, dazu natürlich ein Gewerbe anmelden.
mir sind die Unterschiede zwischen normalem und Kleistgewerbe schon klar, habe nur mal eine Frage bzw. möchte eure Einschätzung/Erfahrung haben.

Als Kleingewerbetreibender wäre ich ja prinzipiell von der VST Anmeldung befreit etc.
Das heißt aber im Gegenzug ich darf die Steuer nicht auf meinen Rechnungen ausweisen.
Das wiederum, finde ich jedenfalls, ist nicht gerade Verkaufsfördernd - wenn man sich rein mit Handelswaren beschäftigt.

Das ausweisen der Steuer stellt für mich irgendwie n Stück mehr Seriösität und attraktivität dar.

Wofür habt ihr euch entschieden? Ich denke der Aufwand lohnt - wenn man es überhaupt so nennen kann.
 
als die ausweisung der steuer wirkt, wie du sagtest, seriöser. inwiefern das mit VST oder so zutun hat, hab ich leider keine ahnung. aber profesioneller ist es sicher mit ausweisung.
 
geh zu einem steuerberater, der kostet ca. 100 EURO die stunde. halbe stunde sollte aber reichen. das bla bla in einem forum hilft dir nicht weiter, glaub mir. mein kumpel war auch bei einem STB. such dir einen in deiner nähe aus, ruf da an, frag was er kostet, termin machen und hin.
 
Ich denke der Hauptgrund sich zwischen UST ja oder nein zu entscheiden ist, ob man mit Firmen
Geschäfte machen will oder nicht.

Firmen kaufen ja in der Regel nur dort ein wo sie eine Rechnung mit ausgewisener MWST bekommen.
Privatleuten ist das größtenteils wurscht.
 
Meine Zielgruppe sind nicht die Firmen. Das dort nur mit Steuer geht ist klar. Endkunde ist mein Ziel, Handelswaren sollen an den Mann.

@ TimBerlin:

ich will doch gar keine fachliche Beratung. Ich weiß wie das funktioniert mit Anmeldung, Abzug etc. Es geht mir hier gerade um Erfahrungswerte anderer die diesen Schritt gemacht haben. Dazu brauch ich nicht zum Steuerberater :D
 
Eine Beratung durch nicht autorisierte Personen ist in deutschland nicht zulässig => heir kann keine Beratung stattfinden.

Wie oben schon geschrieben geh zu einem Steuerberater, den wirst du sowiso brauchen.

Aber als Argumentationshilfe beim Steuerberater: Wenn du dich für eine Option mit USt Ausweis entscheidest ist zumindest im ersten Jahr eine Monatliche USt-Meldung beim Finanzamt fällig, und zur EÜR am jahresende kommt auf jeden Fall eine abschließende USt Meldung hinzu. Überleg einfach ob dieser Aufwand für ein Nebengewerbe überhaupt lohnt.

PS der Satz USt wird nach § XXX nicht ausgewiesen ist m.E. nicht schädlich fürs Geschäft.

Aber näheres dann bitte doch bei deinem Steuerberater.
 
wenn du die Kleinunternehmerreglung (Finanzamt) nutzen willst dann darfst du keine MWST ausweisen so mache ich es sonst rücken sie dir wegen jedem Cent auf die Hacken
 
Es ist ganz einfach: Es kommt auf deinen Umsatz an. Ab einer Summe (habe den genauen Betrag nicht im Kopf) bist du eh verpflichtet, da du aus der Kleinunternehmer Regel fällst, die MwSt abzuführen und damit auch die Meldungen ans Finanzamt zu machen.

Wenn du weißt, dass sich das mehr im Hobbybereich ansiedeln wird und sagen wir mal nicht mehr als 500€ Gewinn für dich im Monat rausspringen, dann machs ohne. Solltest du was größeres vor haben, dann zieh es entsprechend auf und nimm den Rat an: Geh zum Steuerberater. Die 100€ sind gut investiert. Wenn dich das Finanzamt erst mal ran kriegt wegen Hinterziehung hast du das Nachsehen.
 
Boah Leute,

gesetzliche Grundlage sowie Ablauf ist mir bekannt. ICH WILL KEINE FACHBERATUNG! Ich will von Leuten, die selber ein Gewerbe angemeldet haben, ein paar Impressionen - mehr nicht.

Es geht darum wie der Endkunde es sieht. Ist das ausweisen für euch/den Kunden ein Argument diesen Händler zu bevorzugen. Eben weil es seriöser wirkt etc., oder als Endkunde eher Wurscht egal.
Ich nämlich achte schon darauf - kann ja aber sein das ich zu einer absoluten Minderheit gehöre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klare Antwort: Dem Endkunden ists wurscht.
 
Also ich hab auch ein Kleingewerbe angemeldet, weise keine Ust aus und fahre gut damit.

Als Endkunde ist es mir ziemlich schnuppe ob auf der Rechnung Steuer ausgewiesen sind oder nicht...Hauptsache der Preis stimmt...wenn man mit Paypal zahlt, hat man ja auch sicherheit, das man seine Ware oder eben das Geld wieder zurück bekommt!

Weis nicht was du für Waren hast, aber du solltest dann halt auf jeden Fall gut/realistisch beschreiben, damit der Käufer sich über die Qualität bewusst ist.

Gruß
MANT
 
der ansatz ist ein ganz anderer:

wenn du MWST ausweist...
"verteuern" sich deine deine waren und dienstleistungen um den MWST satz für deine wertschöpfung (gewinn). im gegenzug kannst du sie auch für alle aufwendungen abziehen, die du für den gewerbebetrieb benötigst, d.h. jede anschaffung machst du zum netto-preis.

was sinnvoll ist, hängt von deiner kundenstruktur ab:
- viele endkunden -> keine mwst ausweisen, da sich deine waren dienstleistungen unnötig verteuern würden
- viele gewerbekunden (= MWST abzugsberechtigt) -> rechnungen mit MWST

MWST befreit geht aber nur bis zu einer gewissen gewinngrenze.
den kunden interessiert immer nur, was es ihn effektiv kostet.

gruß,

supa
 
Das hat nichts damit zu tun wie es für den Endkunden besser oder seriöser ausschaut, du darfst es einfach nicht wenn du ein Nebengewerbe ausübst und nicht über einen gewissen Umsatz im Jahr kommst.
 
Also das mit der Ust. ist schon Sackgang, wenn man es genau den Vorschriften entsprechend machen will. Stichworte: Eigenverbrauch, Stornorechungen, Soll-Ist-Besteuerung, Skontoabzüge, Umsatzsteuerberichtigung, EG-Lieferungen/Leistungen, Leistungsort und Leistungszeitraum, Gewährleistungs- und Garantiefälle usw., ggf. Unterscheidung Haupt- und Nebenleistung, Warentauschgeschäfte, Schadenersatzleistungen, Aufrechnungen, Berechnung Vorsteuer (wo nicht in Betrag ausgewiesen), Anzahlungen, Formvorschriften der Rechnung im elektronischen Geschäftsverkehr (elektr. Signatur nötig)!

Ich empfehle das Buch: Beck-Rechtsberater, dtv Verlag, ISBN 978-3-423-50679-3, Autor Stefan Mücke, Titel: Umsatzsteuer richtig gestalten, 15,90 €

Außer der seriös erscheinenden Außenwirkung bei der Ausweisung der Ust. auf der eigenen Rechnung ist der einzige Vorteil aus meiner Sicht nur darin zu sehen, dass man für "über das Geschäft" gekaufte Waren für den eigenen Verbrauch die 19% Vorsteuer illegal abziehen kann. Verkauft man ausschließlich an Endverbraucher, so ist der Umsatzsteuerausweis meiner Meinung nach für diese meist unerheblich.
Der Vorteil ist aber nur dann zu finden, wenn man den Eigenverbrauch nicht wie im Gesetz vorgesehen voll versteuert (also die Vorsteuer doch wieder selber mitzahlt), also illegal.

Es kommt jetzt auf Deine Branche und Deine Waren- und Kundenart an, ob Dir Ust.-Ausweis und Vorsteuerabzug finanziell etwas bringen.
Ich habe ein buchführungspflichtiges Gewerbe (GmbH) und ein Einzelunternehmen mit zum Teil Firmenkundschaft = Ust.-Ausweis.
 
es gibt einen festen betrag durch nebeneinkünfte pro jahr, wenn du dort drüber bist musst du umsatzsteuer zahlen! der liegt meines wisses bei um die 17,5k €. bist du im monat über 400€ musst du auch dies extra versteuern. d.h. wenn du unter diesen 17,5k im jahr bist, brauchst du kein gewerbe anmelden und darfst trotzdem rechnungen schreiben ohne ausweis der UST!

yaegi
 
Ist fast egal:

Als UST pflichtiger haut man die UST auf die Kalkulation drauf und führt diese mit der Verrechnung der VST ans Finanzamt ab.

Als UST befreiter ( falls im Rahmen des Jahresumsatzes ) wird alles dem zu versteuertem Gewinn hinzugerechnet uind die VST ist kompletter Aufwand in der Buchhaltung ( quasi wird die MWST des Kaffees zum Kaffeeaufwand zugerechnet, Bürotisch mit MWST dem Geschäftsausstattung usw). Es erhöhen sich dadurch die Absschreibungsbeträge und man kann dann eben nur die MWST über größere Zeiträume abstottern und nicht mit einem Schlag in der UST-Anmeldung.

Was laut GuV am Ende als Saldo übrig bleibt, wird der Steuer unterzogen.

Bei UST-Anmeldung wird nur lediglich periodenweise UST und VST vorab dem Finanzamt abgeführt. Bei der Befreihung wird alles am Ende des Jahres auf den Tisch offengelegt. Überschreitet man die Kleinunt-regelung , ist man dann sowieso pflichtig.

Also knapp: Die geleistete VST wird dem Aufwand zugerechnet und vermindert im Endeffekt verstärkt die Einnahmen am Ende des Jahres. Sie erhöht im Falle der Befreihung die AFA Beträge füpr Anschaffungen. Der Verkäufer bei dem du einkaufst ist wohl nicht befreit, der muss ja die MWST von dir abführen, warum sollte das Fiamt dann nicht dir den Posten als Aufwand gewähren :-)...das währe ja doppelt eingenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die wenigsten hier lesen meinen Beitrag hier nicht richtig oder? Also nochmal :D Mir sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen durchaus bewusst!

@ die die mein Begehr verstanden haben, danke für eure Beiträge!


Es war ja nur mal eine Überlegung - ich werde das ganze mal als KleinU. anmelden und von der Steuer absehen. Ich werde sehen wie es sich entwickelt. Hab mich nun an einigen stellen belesen, scheine wirklich einer der wenigen zu sein die als Endkunde überhaupt auf sowas achen :D
Es soll ja ohnehin nur ein Zubort werden und falls sich da doch etwas daraus entwickeln sollte, was ich nun aber mal nicht annehme, ist Umfirmierung ja kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es wirklich amüsant wie viele hier probiere die Eckdaten zu erklären, oder ihm Anraten zum Steuerberater zu gehen, wo er doch ausdrücklich sagt das er ersteres schon weiß und zweiteres nicht machen will :p.

Um deine Frage zu beantworten, wie seriös es auf den Endkunden wirkt, finde ich es wichtig zu wissen in welchem Bereich du überhaupt tätig werden willst. Machst du kleine Garten Arbeiten bei der Oma nebenan, ist es sicherlich egal, führst du allerdings Computer Reparaturen für einen Mittelständer durch, weil er eventuell gerade Personal Mangel hat, will er sicherlich eine Ausweisung der Steuer haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber eines sollte man tun. Immer den GuV während des Jahres checken, nicht das die ganzen Einnahmen weg sind und das Fiamt verlangt laut Überschuss durch die Versteuerung zig 100 Eur und nicht ist dann da.

Viele machen das auch mit der UST gerne ....erstmal eingenommen und nach einem Quartal ist nix da zum abführen. Eingenommene UST ist nur reserviertes Geld für das Finanzamt und ist keine Einnahmen an sich, mit der man einkaufen kann.
 
Also wirklich, der Großteil der Antworten hier ist für mich schon Spam.

Der Threadersteller hat schon recht: Viele scheinen die Beiträge bzw. den Eröffnungspost gar nicht wirklich zu lesen, sonder hauen einfach reflexartig irgendwelche Standardantworten raus. Das fällt auch in anderen Threads immer wieder auf.
Wenn dann auch noch mehrfach darauf hingewiesen und erklärt wird, dass eine Klärung der gesetzlichen Lage weder von Nöten noch gewünscht wird - dann ist das für mich enifach nur Spam.

Zum Thema:
Wie ein paar User, die auch wirklich auf das Thema eingehen, bereits geschrieben haben, ist es privaten Endkunden i.a.R. wurscht, ob die MWSt. ausgewiesen wird. Da Dein Kundenkreis hauptsächlich aus solchen Kiunden besteht, würde ich ohne Ausweis beginnen. Sollte wieder erwarten der Wunsch aus Kundenseite nach dem Ausweis vorhanden sein (das wird sich ja zeigen), kannst Du schließlich immer noch umschwenken.
 
Zurück
Oben