Nebenjob vom Arbeitgeber herausfindbar?

Whiz-zarD schrieb:
Es steht in vielen Arbeitsverträgen drinnen, dass man keinen Nebenjob haben darf.
Einfach aus dem Grund, weil man sich im Nebenjob verletzen kann und damit ausfällt.

Ein Nebenjob auf 400 € Basis müsste, sobald ich weiß, auch versteuert werden, weil man schon einen Job besitzt. Darum bleibt von den 400 € nicht viel über und es ist fraglich, ob der Stress für ein paar Euros mehr im Monat sich lohnt.

Schön, dass du dich genötigt fühlst, auf eine Frage zu antworten, die nicht an dich gestellt war. Aber zum einen ist deine Antwort nicht passend zu meiner Frage, zum anderen ist sie auch noch in Teilen falsch.

Deshalb noch einmal die Frage an joker: Was vermutest du, könnte denn dein Arbeitgeber gegen den Nebenjob haben, weil du ja anscheinend den Kontakt meidest?
Selbst wenn im Arbeitsvertrag eine allgemeine Klausel bezüglich Nebentätigkeiten steht, kann man mit dem AG darüber reden und als Argument das nicht ausreichende Gehalt oder aber "familiäre Verpflichtungen" im weiteren Sinne anführen.

Ob dein AG deine Nebentätigkeit herausfinden kann oder nicht, hängt auch von der Tätigkeit ab. Aber es reicht ja auch ein Hinweis aus dem Bekanntenkreis an deinen Chef - Zufälle und widrige Umstände kommen gerne aus heiterem Himmel. Und wie hier schon geschrieben wurde, sind 400€ dafür ganz schön wenig (außer, du wolltest sowieso in deinem Nebenjob ganz groß rauskommen).
 
Also in meinem Vertrag steht nichts davon das ich keine Nebentätigkeit ausführen darf. Ich habe nur "dummerweise" meinen Chef gefragt (ich hätte nie gedacht das er nein sagt) aber so ist es jetzt. Der Nebenjob hat nichts mit meinem Hauptberuf zu tun ich komme auch nicht über 48h in der Woche (beide Jobs zusammen). Mein Leben ändert sich um genau zu sein überhaupt nicht! Ich bekomme quasi die 400€ geschenkt (mehr oder weniger).
Ich denke mein Chef hat mal schlechte Erfahrungen gemacht und sagt deshalb nein. Er wollte ja nicht einmal wissen was das für ein Job ist....
 
Wenn es kein Verbot der unerlaubten Nebentätigkeit in deinem Arbeitsvertrag gibt,
kann dein Arbeitgeber es dir nicht verbieten. Deine Freizeitgestaltung
liegt bei dir und nicht bei deinem Chef
Nichtsdestotrotz ist aber dennoch unklug den Nebenjob anzunehmen wenn dein Chef es nicht gutheißt. Wenn er dich auch nicht direkt deswegen kündigen kann, wird er halt nen anderen Grund finden. (landest halt auf der Black List)

EIN (1) Nebenjob bis € 400,- ist für dich nicht steuer- oder soziualversicherungspflichtig.
Der Arbeitgeber deines Nebenjobs zahlt eine Pauschale für die Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Geheimhalten wirst du den Nebenjob auf Dauer wahrscheinlich nicht können.
Durch dumme Zufälle kommt sowas immer raus. (Zeitüberschneidungen, Bekannte, Verplappern etc.)

Ich würde den Chef noch mal ansprechen und ihm schildern, dass du auf den Nebenjob angewiesen bist und man es ja mal probieren könnte und wenn tatsächlich Beeinträchtigungen im Hauptjob auftreten du den Nebenjpb wieder aufgibst.
 
Und doch ist der Nebenjob für "mich" Steuerfrei! Der Arbeitgeber zahlt 20% an eine Knappschaft.

Wie auch immer werde ich das Risiko eingehen. Es geht nicht um das Geld. Das sind andere Gründe die mich bewegen. Aber das werde ich hier nicht breittreten.

Danke an alle!
 
Du darfst aber nicht mehr als 8 Std/Woche im Nebenjob tätig sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
~JoKeR~ schrieb:
Hallo,

Ich habe einen Hauptberuf und will nun nebenher einen "Minijob" (400€/mtl.) annehmen. Mein Arbeitgeber hat mir für diesen Nebenjob keine Zustimmung erteilt. Meine Frage ist nun ob es ihm Möglich ist herauszufinden das ich den Nebenjob doch angenommen habe? Mal ausgenommen ein Dedektiv!

Es gibt genau 3 Gründe, dir einen Nebenjob zu verbieten - trifft keiner dieser Gründe zu, darfst du den Nebenjob ohne Erlaubnis deines Arbeitgebers antreten (und musst ihn, sofern nicht vertraglich anders explizit geregelt, nichtmal dem Arbeitgeber bekanntgeben!):

  • Die Nebentätigkeit steht in Konkurrenz zur 1. Arbeitsstätte
  • Die Nebentätigkeit überschreitet das Arbeitszeitgesetz (max. 48h/Woche und 11h Ruhezeit nach max.10h am Tag)
  • Die Nebentätigkeit beeinträchtigt deine Leistungsfähigkeit an der 1. Arbeitsstätte
Zum 3. Punkt ist zu sagen, dass für diesen Fall das Verbot nicht im Vorraus sicherheitshalber ausgesprochen werden kann, sondern erst, wenn dies spürbar beim Arbeitgeber auffällt. Sofern deine Leistungen nicht nachlassen und in deinem Vertrag nicht steht, dass du Nebentätigkeiten "anmelden" musst: einfach machen.

Diese Aussagen sind von mehreren Anwälten und einem Richter für Arbeitsrecht verifiziert, da wir das Thema in der Firma auch intensiv diskutiert haben - Ergebnis für den Arbeitnehmer. :)

"Also in meinem Vertrag steht nichts davon das ich keine Nebentätigkeit ausführen darf."
So eine Regelung wäre im Arbeitsvertrag auch ungültig.
 
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