News Netzkosten: Telekom hebt Preise älterer DSL-Tarife um 2 Euro an

Web-Schecki schrieb:
Bei Drillisch bekommt man allerdings exakt dasselbe Produkt für 27€ pro Monat (dauerhaft).
Nicht exakt. Bei 1&1 gibt es ohne Zutun mehr Rufnummern und lauter Zusatzoptionen wie SIM-Karten (gegen eine einmalige Anschlussgebühr, aber ohne laufende Kosten) oder 1&1 TV in einer Basisversion mit weniger HD-Sendern, die (IIRC) über einen speziellen Link immer noch gratis zubuchbar sein sollte.

Wer den ganzen Schnickschnack nicht braucht, kann aber tatsächlich zu den Drillisch-Tarifen greifen, DSL und Telefonie in der Regel in derselben Qualität wie bei 1&1 nutzen und standardmäßig ein paar Euro sparen.
 
Web-Schecki schrieb:
Glauben solltest du den Preis, der dir am Ende vor "Jetzt kostenpflichtig bestellen" verbindlich anzeigt wird.
Bei 1 u 1 glaube ich da gar nix, was da bei denen direkt auf der Website aufgeführt wird. Denn es gelten die AGB / Preislisten, die du im Anschluss bekommst bzw unter den Sternchen als PDF (die die ich gelinkt habe) abrufen kannst.
Alles was auf der Website angezeigt wird, ist solange du es nicht schriftlich in einer Form des Vertrages bekommst, nicht rechtlich zugesagt und kann im eigentlichen Vertrag abweichen. Daher gilt ja auch das Fernhandelsabsatz Gesetz.

Web-Schecki schrieb:
nicht in irgendwelchen Preislisten aus dem letzten Jahr.

Da diese hinter den Sternen stehen, die hinter den Preisen angezeigt werden, sind diese nunmal gültig nach Ablauf des Anlockrabatts, egal wie du dich da drehen willst.
 
Ich bezahle die Erhöhung von moatlich € 2,00. Ich bin nämlich mit der Telekom zufrieden und suche mir wegen dieser Erhöhung sicherlich keinen neuen Anbieter.
 
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Immerhin kein "Preisschock" im Titel wie bei anderen Seiten. Wegen 2 € ...
 
Sebbi schrieb:
Denn es gelten die AGB / Preislisten, die du im Anschluss bekommst bzw unter den Sternchen als PDF (die die ich gelinkt habe) abrufen kannst.
Das ist wirklich einfach blanker Unsinn. Du kannst als Anbieter nicht einfach einen anderen Preis verlangen, als bei Vertragsschluss (der nach EuGH-Rechtssprechung nur dann zustande kommt, wenn du auf einen entsprechend eindeutig beschrifteten Button klickst) auch angezeigt wird. Was in irgendwelchen Preislisten steht, ist da vollkommen irrelevant. Wenn sie dir bei der Bestellung einen Rabatt einräumen, dann hast du selbstverständlich auch Anspruch darauf.
 
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Web-Schecki schrieb:
Wenn sie dir bei der Bestellung einen Rabatt einräumen, dann hast du selbstverständlich auch Anspruch darauf.

Dann muss das so in der Auftragsbestätigung stehen, die du zugesendet bekommst, dann ist es bindend. Das was auf der Website angezeigt wird, ist ein Angebot, aber nicht bindend.

https://www.mtrlegal.com/wiki/auftragsbestaetigung/

Wenn dir das nur auf der Website angezeigt wird, kann das als Webseiten Fehler abgetan werden, zumal diese angezeigten Preise im Browser ja on the fly änderbar sind, was ja auch die Scammer sich zu nutze machen und dem Opfer Zeug vorgaukeln.

Um das mal etwas genauer noch zu definieren

https://www.uni-potsdam.de/de/recht...ebiete/zivilrecht/vertragsschluss-im-internet

Unter II. Fragen im Einzelnen:

In der Regel geht das Angebot vom Käufer aus. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.
Eine Annahme liegt noch nicht in der (meist automatisch erzeugten) Zugangsbestätigung. In der Zugangsbestätigung ist eine Wissenserklärung, aber keine Willenserklärung zu sehen (der Verkäufer kann die Zugangsbestätigung jedoch so modifizieren, dass sie als Annahme anzusehen ist). Liegt nur eine (nicht als Annahme gestaltete) Zugangserklärung vor, kommt der Vertrag erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.

Dadurch ist die Anzeige auf der Website bei 1 u 1 ein Angebot. Rechtlich bindend ist es aber nicht, das die auch den Rabatt so einhalten müssen. Daher sind die verfügbaren Preislisten als vorrangige Vergleiche anzusehen, nicht das was dir im Shop angezeigt wird auf der Website.

Web-Schecki schrieb:
als bei Vertragsschluss (der nach EuGH-Rechtssprechung nur dann zustande kommt, wenn du auf einen entsprechend eindeutig beschrifteten Button klickst) auch angezeigt wird.

Dies hat aber rein gar nichts damit zu tun, was im Endeffekt bei rumkommt. Denke nur mal an die Fälle, wo DSL100 bestellt wird, dann im Endeffekt nur DSL50 geschalten werden kann. Das kommt dann auch immer erst nachträglich heraus.
Und die Beschriftung des Buttons ist auch nur deshalb so da um klar zu zeigen, das ein Vertrag geschlossen wird, bei dem Kosten entstehen können. Das hat nichts mit dem Inhalt zu tun.

https://www.wbs.legal/wettbewerbsre...ugh-zu-beurteilung-von-bestell-buttons-59782/
 
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