Web-Schecki schrieb:
Wenn sie dir bei der Bestellung einen Rabatt einräumen, dann hast du selbstverständlich auch Anspruch darauf.
Dann muss das so in der Auftragsbestätigung stehen, die du zugesendet bekommst, dann ist es bindend. Das was auf der Website angezeigt wird, ist ein Angebot, aber nicht bindend.
https://www.mtrlegal.com/wiki/auftragsbestaetigung/
Wenn dir das nur auf der Website angezeigt wird, kann das als Webseiten Fehler abgetan werden, zumal diese angezeigten Preise im Browser ja on the fly änderbar sind, was ja auch die Scammer sich zu nutze machen und dem Opfer Zeug vorgaukeln.
Um das mal etwas genauer noch zu definieren
https://www.uni-potsdam.de/de/recht...ebiete/zivilrecht/vertragsschluss-im-internet
Unter II. Fragen im Einzelnen:
In der Regel geht das Angebot vom Käufer aus. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.
Eine Annahme liegt noch nicht in der (meist automatisch erzeugten) Zugangsbestätigung. In der Zugangsbestätigung ist eine Wissenserklärung, aber keine Willenserklärung zu sehen (der Verkäufer kann die Zugangsbestätigung jedoch so modifizieren, dass sie als Annahme anzusehen ist). Liegt nur eine (nicht als Annahme gestaltete) Zugangserklärung vor, kommt der Vertrag erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.
Dadurch ist die Anzeige auf der Website bei 1 u 1 ein Angebot. Rechtlich bindend ist es aber nicht, das die auch den Rabatt so einhalten müssen. Daher sind die verfügbaren Preislisten als vorrangige Vergleiche anzusehen, nicht das was dir im Shop angezeigt wird auf der Website.
Web-Schecki schrieb:
als bei Vertragsschluss (der nach EuGH-Rechtssprechung nur dann zustande kommt, wenn du auf einen entsprechend eindeutig beschrifteten Button klickst) auch angezeigt wird.
Dies hat aber rein gar nichts damit zu tun, was im Endeffekt bei rumkommt. Denke nur mal an die Fälle, wo DSL100 bestellt wird, dann im Endeffekt nur DSL50 geschalten werden kann. Das kommt dann auch immer erst nachträglich heraus.
Und die Beschriftung des Buttons ist auch nur deshalb so da um klar zu zeigen, das ein Vertrag geschlossen wird, bei dem Kosten entstehen können. Das hat nichts mit dem Inhalt zu tun.
https://www.wbs.legal/wettbewerbsre...ugh-zu-beurteilung-von-bestell-buttons-59782/