News Netzkosten: Telekom hebt Preise älterer DSL-Tarife um 2 Euro an

Web-Schecki schrieb:
Bei Drillisch bekommt man allerdings exakt dasselbe Produkt für 27€ pro Monat (dauerhaft).
Nicht exakt. Bei 1&1 gibt es ohne Zutun mehr Rufnummern und lauter Zusatzoptionen wie SIM-Karten (gegen eine einmalige Anschlussgebühr, aber ohne laufende Kosten) oder 1&1 TV in einer Basisversion mit weniger HD-Sendern, die (IIRC) über einen speziellen Link immer noch gratis zubuchbar sein sollte.

Wer den ganzen Schnickschnack nicht braucht, kann aber tatsächlich zu den Drillisch-Tarifen greifen, DSL und Telefonie in der Regel in derselben Qualität wie bei 1&1 nutzen und standardmäßig ein paar Euro sparen.
 
Web-Schecki schrieb:
Glauben solltest du den Preis, der dir am Ende vor "Jetzt kostenpflichtig bestellen" verbindlich anzeigt wird.
Bei 1 u 1 glaube ich da gar nix, was da bei denen direkt auf der Website aufgeführt wird. Denn es gelten die AGB / Preislisten, die du im Anschluss bekommst bzw unter den Sternchen als PDF (die die ich gelinkt habe) abrufen kannst.
Alles was auf der Website angezeigt wird, ist solange du es nicht schriftlich in einer Form des Vertrages bekommst, nicht rechtlich zugesagt und kann im eigentlichen Vertrag abweichen. Daher gilt ja auch das Fernhandelsabsatz Gesetz.

Web-Schecki schrieb:
nicht in irgendwelchen Preislisten aus dem letzten Jahr.

Da diese hinter den Sternen stehen, die hinter den Preisen angezeigt werden, sind diese nunmal gültig nach Ablauf des Anlockrabatts, egal wie du dich da drehen willst.
 
Ich bezahle die Erhöhung von moatlich € 2,00. Ich bin nämlich mit der Telekom zufrieden und suche mir wegen dieser Erhöhung sicherlich keinen neuen Anbieter.
 
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Immerhin kein "Preisschock" im Titel wie bei anderen Seiten. Wegen 2 € ...
 
Sebbi schrieb:
Denn es gelten die AGB / Preislisten, die du im Anschluss bekommst bzw unter den Sternchen als PDF (die die ich gelinkt habe) abrufen kannst.
Das ist wirklich einfach blanker Unsinn. Du kannst als Anbieter nicht einfach einen anderen Preis verlangen, als bei Vertragsschluss (der nach EuGH-Rechtssprechung nur dann zustande kommt, wenn du auf einen entsprechend eindeutig beschrifteten Button klickst) auch angezeigt wird. Was in irgendwelchen Preislisten steht, ist da vollkommen irrelevant. Wenn sie dir bei der Bestellung einen Rabatt einräumen, dann hast du selbstverständlich auch Anspruch darauf.
 
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Web-Schecki schrieb:
Wenn sie dir bei der Bestellung einen Rabatt einräumen, dann hast du selbstverständlich auch Anspruch darauf.

Dann muss das so in der Auftragsbestätigung stehen, die du zugesendet bekommst, dann ist es bindend. Das was auf der Website angezeigt wird, ist ein Angebot, aber nicht bindend.

https://www.mtrlegal.com/wiki/auftragsbestaetigung/

Wenn dir das nur auf der Website angezeigt wird, kann das als Webseiten Fehler abgetan werden, zumal diese angezeigten Preise im Browser ja on the fly änderbar sind, was ja auch die Scammer sich zu nutze machen und dem Opfer Zeug vorgaukeln.

Um das mal etwas genauer noch zu definieren

https://www.uni-potsdam.de/de/recht...ebiete/zivilrecht/vertragsschluss-im-internet

Unter II. Fragen im Einzelnen:

In der Regel geht das Angebot vom Käufer aus. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.
Eine Annahme liegt noch nicht in der (meist automatisch erzeugten) Zugangsbestätigung. In der Zugangsbestätigung ist eine Wissenserklärung, aber keine Willenserklärung zu sehen (der Verkäufer kann die Zugangsbestätigung jedoch so modifizieren, dass sie als Annahme anzusehen ist). Liegt nur eine (nicht als Annahme gestaltete) Zugangserklärung vor, kommt der Vertrag erst mit Annahme durch den Verkäufer zustande.

Dadurch ist die Anzeige auf der Website bei 1 u 1 ein Angebot. Rechtlich bindend ist es aber nicht, das die auch den Rabatt so einhalten müssen. Daher sind die verfügbaren Preislisten als vorrangige Vergleiche anzusehen, nicht das was dir im Shop angezeigt wird auf der Website.

Web-Schecki schrieb:
als bei Vertragsschluss (der nach EuGH-Rechtssprechung nur dann zustande kommt, wenn du auf einen entsprechend eindeutig beschrifteten Button klickst) auch angezeigt wird.

Dies hat aber rein gar nichts damit zu tun, was im Endeffekt bei rumkommt. Denke nur mal an die Fälle, wo DSL100 bestellt wird, dann im Endeffekt nur DSL50 geschalten werden kann. Das kommt dann auch immer erst nachträglich heraus.
Und die Beschriftung des Buttons ist auch nur deshalb so da um klar zu zeigen, das ein Vertrag geschlossen wird, bei dem Kosten entstehen können. Das hat nichts mit dem Inhalt zu tun.

https://www.wbs.legal/wettbewerbsre...ugh-zu-beurteilung-von-bestell-buttons-59782/
 
Zuletzt bearbeitet:
Sebbi schrieb:
Dann muss das so in der Auftragsbestätigung stehen, die du zugesendet bekommst, dann ist es bindend.
Und da wird es selbstverständlich drin stehen?!

Sebbi schrieb:
Dadurch ist die Anzeige auf der Website bei 1 u 1 ein Angebot.
Klar, weil sich auch erst im Nachhinein herausstellen kann, dass aus irgendwelchen Gründen eine Schaltung nicht möglich ist.
Deshalb sind auch die Preislisten nicht bindend. Du hast keinen Anspruch auf einen Internetvertrag zu den dort angezeigten Preisen. Ganz banal, weil deine Bude gar keine TAE/Glasfaserdose hat, über die dir ein Zugang bereitgestellt werden könnte. Etwas weniger trivial, wenn erst nach Bestellung auffällt, dass gar kein Port auf der entsprechenden Linecard mehr frei ist.

Das hat alles nichts damit zu tun, dass du als Anbieter nicht einfach irgendwelche Preise auf der Webseite nennen darfst - die ja vor Abschluss der Bestellung nochmal explizit so angezeigt werden -, wenn du diese dann nachträglich einseitig änderst.

Sicherlich kann 1&1 aber auch nach erfolgter Bestellung vom Angebot zurücktreten. Aber eben nicht einseitig die Preise anpassen.

Was du dir hier konstruierst ergibt einfach wenig Sinn für mich.
 
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Web-Schecki schrieb:
Und da wird es selbstverständlich drin stehen?!

ja, sonst genügt es nicht der Form einer Auftragsbestätigung und du könntest Verträge anfechten.

https://www.juraforum.de/lexikon/auftragsbestaetigung

Punkt Inhalt der Auftragsbestätigung

Web-Schecki schrieb:
Was du dir hier konstruierst ergibt einfach wenig Sinn für mich.

weil du nicht einsehen willst, das der Abschluss des Vertrages eben nicht mit einen Klick auf "Kostenpflichig bestellen" getan wird, sondern mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer und das es eben nicht stimmen muss, was dir auf der Website angezeigt wird und diese ggf nachträglich angepasst werden kann Seitens des Verkäufers vor dem Abschluss des Vertrages. Daher muss man für einen Realistischen Vergleich nunmal nach den vorhanden Preislisten gehen. Und da ist nunmal 1 u 1 nach Ablauf von den AnlockRabatten teurer als die Telekom im Moment.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sebbi schrieb:
ja, sonst genügt es nicht der Form einer Auftragsbestätigung und du könntest Verträge anfechten.
Dann sind wir uns also einig, dass die auf der Webseite anzeigten rabattierten Preise auch in der rechtlich bindenden Auftragsbestätigung stehen, und dein Heranziehen von irgendwelchen der Preislisten absolut unsinnig war?

Sebbi schrieb:
weil du nicht einsehen willst, das der Abschluss des Vertrages eben nicht mit einen Klick auf "Kostenpflichig bestellen" getan wird,
Das ist einfach eine falsche Unterstellung. Hast du meinen letzten Post gelesen?
Punkt ist: Der dort angezeigte Preis, der dann selbstverständlich genau so auch in der Auftragsbestätigung zu finden ist, ist schlicht und ergreifend bindend und darf NICHT einfach einseitig von 1und1 nach eigenem Gusto angepasst werden.
Und vor allem steht das auch in der Preisliste:
Die aufgeführten Preise geben die regulären Grundpreise wieder. Etwaige Nachlässe werden unter anderem in der Vertragszusammenfassung vor Bestellabschluss aufgeführt und kommen entsprechend zur Geltung.
Also sagt 1und1 selbst, dass der Preis in der Vertragszusammenfasung vor Bestellabschluss (also vor der Auftragsbestätigung, die ja wiederum erst nach Bestellabschluss kommen kann) zur Geltung kommt.

Ist das so schwer zu verstehen?

Wenn dein Supermarkt mit bestimmten Angeboten wirbt, dann darf er an der Kasse auch nicht einfach die UVP verlangen. Auch wenn der Kaufvertrag nicht mit dem Angebot abgeschlossen wird, und auch nicht, wenn du die Waren aus dem Regal nimmst oder auf das Band legst, sondern erst mit deinem Bezahlvorgang an der Kasse.
Und auch bei den Sonderangeboten gibt es eine gewisse Verbindlichkeit, die in der Regel explizit ausgeschlossen wird ("nur solange der Vorrat reicht", "nur in haushaltsüblichen Mengen", ...)
Du darfst nicht einfach mit Angeboten werben und dann einseitig die Preise erhöhen und dich auf irgendwelche Listenpreise berufen. Das ist völlig weltfremd.

Sebbi schrieb:
Daher muss man für einen Realistischen Vergleich nunmal nach den vorhanden Preislisten gehen.
Bitte sag mir, dass du einfach nur trollst...

Kaufst du deine Grafikkarten auch nach dem Listenpreis der Hersteller? Preisvergleich lehnst du auch ab? Sind ja keine abgeschlossenen Kaufverträge, sondern nur Sonderangebote?
 
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Sebbi schrieb:
Mach mal einen * hinter deine Preise

*nach Ablauf der ersten 6 Monate / Ablauf des Augenwischereirabatts

http://var.uicdn.net/pdfs/1und1_Preisliste_DslPakete.pdf

DSL 100 49,99 €
Glasfaser 100 49,99 €
Glasfaser 250 54,99 €

davon ausgehende das Telefonie mit gewählt wird wie bei der Telekom inkl. ist.
LOL. Erstmal richtig informieren. Telefonflat im Festnetz ist mit drin. Ebenso 2 Simkarten mit 1 GB Datenvolumen umsonst. Da kannst du bei der Telekom nur von träumen. Du solltest dir vielleicht über die Augen wischen,dann siehst du die aktuellen Angebotstarife vielleicht.
Ergänzung ()

Sebbi schrieb:
Gültig ab: 22.12.2025

von der dsl.1und1.de

https://content.1und1.de/pib/DSL_DSL_100_MVL_20220310.pdf

Stand: 01.07.2025

... also welchen Dokument soll ich nun glauben? Eines das JÜNGER ist oder einen ALTEN von der Main Webseite, wobei 1+1 dafür bekannt ist, Tricks wie eine fehlerhafte Verfügbarkeitsanzeige zu verwenden, die mir schon 2010 sagte, könnte DSL16 bekommen, obwohl ich damals noch 6 km vom HVT weg war und bei DSLultralight war.
Und die mir jetzt Glasfaser anbietet, obwohl noch nicht mal Leerrohre gelebt bekomme im Moment, weil der geförderte Ausbau das nicht vorsieht und es noch nicht absehbar ist, wenn die 2. Schub des geförderten Ausbaus überhaupt startet mit dem Ausbau (soll bis 2030 durchgeführt werden)
Mein alter Vertrag lief am 11.25 aus und da bezahlte ich 34,99€ für DSL 100. Beim verlängerten Vertrag habe ich nun einen 2€ Rabatt bekommen und zahle nun nach der Umstellung die nächsten 2 Jahre 32,99€. Wäre ich jetzt Neukunde bekäme ich DSL 100 für dauerhafte 29,99€
Bei Tricks und Verfügbarkeit ist/war die Telekom noch schlimmer. Habe 2010 für DSL 3000 bezahlt. Bekommen habe ich 2 Jahre lang 768kb! Zu Glasfaser: Schwager und Kumpel haben schon vor 18 Monaten Vertrag unterschrieben. Kumpel soll es nun im Sommer irgendwann bekommen. Schwager wird weiter vertröstet. Glasfaser liegt aber teilweise schon in deren näherer Umgebung. Soviel zur Telekom.
 
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Bisher 44,95 für DSL100. Am 10.2. Preiserhöhung mitgeteilt bekommen und Wechselauftrag beim Örtlichen Energieversorger online erteilt. Neuer Vertrag wäre die ersten 12 Monate für 19,95€ gewesen danach wie bisher 44,95€. Summe 778,80€ für 24 Monate.

Heute Anruf von der Telekom mit Angebot für 34,95€ pro Monat und 120€ Gutschrift, sind dann für die nächsten 24 Monate 29,95 im Monat und insgesamt 718,80€ für 24 Monate.

Geht nach Ende der Mindestvertragslaufzeit auf 48,95 hoch, aber dann ist die Kündigungsfrist eh wieder 1 Monat und vielleicht liegt ja dann auch bei uns auf der Straße endlich Glasfaser wie im Rest des Ortes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Free Radical schrieb:
Heute Anruf von der Telekom mit Angebot für 34,95€ pro Monat und 120€ Gutschrift, sind dann für die nächsten 24 Monate 29,95 im Monat und insgesamt 718,80€ für 24 Monate.
Das System ist so kaputt.. wegen höherer Netzkosten geben sie dir jetzt 2 Jahre lang 15€ Rabatt pro Monat.

Absolut schlüssige Argumentation.
 
Andere beschweren sich, dass sie als Bestandskunden keine Neukundenrabatte bekommen, also was denn nun ;)?
 
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