Sebbi schrieb:
ja, sonst genügt es nicht der Form einer Auftragsbestätigung und du könntest Verträge anfechten.
Dann sind wir uns also einig, dass die auf der Webseite anzeigten rabattierten Preise auch in der rechtlich bindenden Auftragsbestätigung stehen, und dein Heranziehen von irgendwelchen der Preislisten absolut unsinnig war?
Sebbi schrieb:
weil du nicht einsehen willst, das der Abschluss des Vertrages eben nicht mit einen Klick auf "Kostenpflichig bestellen" getan wird,
Das ist einfach eine falsche Unterstellung. Hast du meinen letzten Post gelesen?
Punkt ist: Der dort angezeigte Preis, der dann selbstverständlich
genau so auch in der Auftragsbestätigung zu finden ist, ist schlicht und ergreifend bindend und darf NICHT einfach einseitig von 1und1 nach eigenem Gusto angepasst werden.
Und vor allem steht das auch in der Preisliste:
Die aufgeführten Preise geben die regulären Grundpreise wieder. Etwaige Nachlässe werden unter anderem in der Vertragszusammenfassung vor Bestellabschluss aufgeführt und kommen entsprechend zur Geltung.
Also sagt 1und1 selbst, dass der Preis in der Vertragszusammenfasung vor Bestellabschluss (also
vor der Auftragsbestätigung, die ja wiederum erst
nach Bestellabschluss kommen kann) zur Geltung kommt.
Ist das so schwer zu verstehen?
Wenn dein Supermarkt mit bestimmten Angeboten wirbt, dann darf er an der Kasse auch nicht einfach die UVP verlangen. Auch wenn der Kaufvertrag nicht mit dem Angebot abgeschlossen wird, und auch nicht, wenn du die Waren aus dem Regal nimmst oder auf das Band legst, sondern erst mit deinem Bezahlvorgang an der Kasse.
Und auch bei den Sonderangeboten gibt es eine gewisse Verbindlichkeit, die in der Regel explizit ausgeschlossen wird ("nur solange der Vorrat reicht", "nur in haushaltsüblichen Mengen", ...)
Du darfst nicht einfach mit Angeboten werben und dann einseitig die Preise erhöhen und dich auf irgendwelche Listenpreise berufen. Das ist völlig weltfremd.
Sebbi schrieb:
Daher muss man für einen Realistischen Vergleich nunmal nach den vorhanden Preislisten gehen.
Bitte sag mir, dass du einfach nur trollst...
Kaufst du deine Grafikkarten auch nach dem Listenpreis der Hersteller? Preisvergleich lehnst du auch ab? Sind ja keine abgeschlossenen Kaufverträge, sondern nur Sonderangebote?