Neue AGB bei Caseking

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Helmi47

Cadet 3rd Year
Registriert
Nov. 2013
Beiträge
52
Hallo,
ich habe die neuen AGB bei Caseking gelesen und bin etwas erstaunt.
Wenn ich das richtig sehe, entsteht ein Kaufvertrag erst nach Versand der Ware. Es wird also erwartet, dass ich Dinge im Vorraus bezahle ohne gültigen Kaufvertrag. Ihr vertreibt da ein Komplettsystem für knapp 39000 €, erwartet Vorrauszahlung (auch Paypal, Kreditkarte usw. sind ja letztendlich Vorrauszahlungen) und das ohne gültigen Kaufvertrag. Ich erhalte lediglich die Bestätigung, das mein Angebot bei Euch eingegangen ist.
Mal im Ernst , würde sich jemand vom Caseking-Team ein Auto kaufen, beim Händler 39000€ auf den Tisch legen und ohne Kaufvertrag den Laden verlassen. Ich glaube wohl kaum.
Aber genau das erwartet Caseking jetzt vom Kunden oder lege ich die AGB jetzt falsch aus.
MfG
Helmi
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Malustra
Hallo Helmi,

dieses Support-Forum dient nicht dazu, über unsere AGBs zu diskutieren, was leider in der Regel nur dann geschieht, wenn Kunden uns öffentlich an den Pranger stellen (public shaming) und Shitstorms auslösen wollen. Dieser Thread wird deshalb mit dieser kleinen Stellungnahme direkt geschlossen. Du kannst mir gerne eine PM schicken. Update: Im Falle des von dir gewählten Extrembeispiels mit einem 39.000-Euro-System werden wir selbstverständlich auch einem vorherigen Vertragsschluss auf Kundenwunsch zustimmen, da bei derartigen Systemen ohnehin alles zu einhundert Prozent kundenspezifisch abläuft.

Unsere AGBs entsprechen im Großen und Ganzen der üblichen Praxis aller Online-Händler (für PC-Hardware). Unsere Webseite stellt einen Katalog mit von uns angebotenen Waren dar, zu dessen Produkten Kunden uns ein Kaufangebot unterbreiten können, was wir anschließend annehmen oder ablehnen können. Wenn du nicht damit einverstanden bist, musst du selbstverständlich nicht bei uns einkaufen, denn wir zwingen dich logischerweise nicht dazu. Alle Informationen zum Vertragsschluss sind vorab bekannt.

https://www.verbraucherzentrale.de/...n-kommt-im-internet-ein-vertrag-zustande-6762

-> "Der Unternehmer muss Ihnen unverzüglich per E-Mail bestätigen, dass ihm Ihre Bestellung zugegangen ist. Diese Eingangsbestätigung ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss des Vertrags. Dieser kann erst später zustande kommen, zum Beispiel durch den Versand der Ware durch den Anbieter."

Liebe Grüße
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben