Adam_Smith schrieb:
Ich argumentiere mit einem Fachbuch und du kommst mit Wikipedia ... na klasse ...
War ja klar, dass das kommen muss.
Adam_Smith schrieb:
Und dann noch mit einem Wiki-Artikel der in den kritischen Passagen nicht einmal Querverweise zu einem entsprechend Urteil des Bundesverfassungsgerichtes parat hat ...
Die Passagen enthalten verständliche Argumente, ein Urteil aus den 70er Jahren ist hier Kategorie Themaverfehlung, höchstens nützlich um auszudrücken, dass es zu dem Themenkomplex keine brauchbare Entscheidung des BVerG gibt, da derartig
massive Probleme mit dem "geistigen Eigentum" nun einmal eine neuartige Erscheinung sind. Die BVerG-Definition von Eigentum wird im übrigen erwähnt.
Adam_Smith schrieb:
Die die in Satz zwei und drei definierten Einschränkungen der verfassungsrechtlichen Garantie des Urheberrechts bedeuten nicht, dass der Gesetzgeber die Rechte der Urheber auf ein Minimum reduzieren dürfte. Sie stehen der Legislative eine gewisse Gestaltungsfreiheit ein, diese muss allerdings immer "angemessen" sein.
Siehst du, und genau davon reden wir: einer angemessen Einschränkung des Urheberrechts.
Adam_Smith schrieb:
Die saubere Rechtsgrundlage zwischen Staat und Bürger existiert. Das anfertigen von Kopien, auch bei kopiergeschützten Medien, wird vom Staat nicht verfolgt so lange es sich um "Privatkopien" handelt.
Ich bin nicht der Meinung, das ein Verbot ohne Rechtsfolgen bei Verstoß gegen dieses Verbot eine saubere Rechtsgrundlage darstellt (sollte das in unserem Recht oft vorkommen, macht es das nur noch schlimmer). Das ist reine Lobbyarbeit ohne Sachkompetenz.
In den Fällen, wo die Kopien keine Privatkopien sind, sind sie sowieso legal (z. B.
http://www.heise.de/newsticker/Bund...ranet-Klausel-fuer-Lehrer-ab--/meldung/119595) oder die Verfielfältigung ist auch ohne das Verbot einen Kopierschutz zu umgehen strafbar. Dieses Verbot ist also eine reine Verschärfung und Polarisierung.
Adam_Smith schrieb:
Was nun der Urheber mit seinen Daten anstellt, ist seine Sache. Und wenn er gerne einen Kopierschutz mit auf die CD/DVD bringen möchte, dann kann ihm der Staat das nicht verbieten...
Nochmal: Darum geht es auch nicht.
Adam_Smith schrieb:
Ich glaube, und das zeigt sich hier immer wieder, dass die millionenfache Verletzung des Urheberrechts dazu geführt hat, dass bei einer breiten Bevölkerungsschicht das Bewusstsein für die Rechte des Urhebers von geistigem Eigentum vollkommen verkümmert ist.
Die "millionenfache Verletzung" hat Gründe. Diese beruhen nicht nur auf "geiz-ist-geil", sondern auf technischen Veränderungen. Das sieht man daran, dass Schwarzkopien sich analog zur digitalen Technik und Netzwerken verbreitet haben.
Auf diesen Topf kriegt man keinen Deckel mehr drauf und das sollte man auch gar nicht. Das sagen übrigens auch Ex-CEOs der Unterhaltungsindustrie, sobald sie Tacheles reden können. Gesetze müssen an die Realität angepasst werden, nicht (oder nur in Sonderfällen) andersherum.
Adam_Smith schrieb:
Darum ging es in meiner Frage nicht.
Was möchtest du mit jenen Künstlern machen die sich deiner "Kulturflatrate" entziehen?!
Diese Künstler wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch geben.
Es gibt faktisch bereits eine solche Flatrate, die Abgaben auf Hardware. Diese werden auch nur an einen Teil der Künstlerschaft ausgeschüttet. Alle außerhalb des traditionellen Copyrights kriegen nichts.
Wenn du jetzt eine Kulturflatrate einführen würdest und alle Künstler außerhalb dieser Flatrate gehen leer aus, dann ändert sich also grundsätzlich nichts - du tauscht ein staatlich geschaffenes Geschäftsmodell gegen ein anderes.
Das heißt übrigens nicht, dass ich für die Kulturflatrate bin, ich hätte lieber (wie oben schon gesagt) im Gegenteil die derzeitige Flatrate eingeschränkt auf Kultur, die auch erhalten bleibt.
Adam_Smith schrieb:
Und was soll deiner Meinung nach dagegen getan werden?
In dem Paragraphen um den es hier geht sind auch Verbote über technische Maßnahmen (Software, etc.) zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Auch diese Verbote machen die Privatkopie unmöglich, wenn man legal bleiben will.
Adam_Smith schrieb:
Zum einen ist ein Patent etwas vollkommen anderes als geistiges Eigentum. Bei einem Patent geht es um eine Idee die an sich noch nicht direkt einem wirtschaftlichen Nutzen entspricht.
Natürlich ist ein Patent auch ein immaterielles Gut. Und urheberrechtlich geschützte Werke könnten von indirektem Nutzen sein, z. B. Dokumentation und internes Material einer Firma, dass dieser eine bessere Organisation, Service oder Qualität ermöglicht.
Adam_Smith schrieb:
Erst die Umsetzung (meist die Herstellung des erfundenen Produktes) macht die Verwertung der Idee möglich.
Nein, man kann ein Patent auch verkaufen oder an andere lizenzieren, also genau das gleiche wie beim Urheberrecht.