News Neue Petition befasst sich mit Kopierschutz

MacroWelle schrieb:
Gesetze gegen die seit Jahren in einem weiten Anwendungsgebiet fast jeder verstößt, müssen geändert werden.

Also müssen nur über Jahre hinweg täglich tausende Menschen auf unseren Straßen ermordet werden und schon muss ich den gesamten Abschnitt "Straftaten gegen das Leben" im Strafgesetz überarbeiten?

Mord legalisieren?

Muss nicht, sofern das grundsätzliche Recht als Schützenswert erachtet wird, die Gesetzesänderung, so fern man sie schon fordert, in die genau andere Richtung gehen?

Wenn es Millionenfach zu Verstößen gegen das Urheberrecht kommt, dann muss am Gesetz oder dessen Durchsetzung etwas getan werden, da gebe ich dir Recht.
Aber es muss eben in die Richtung etwas getan werden, dass die Rechte des Rechteinhabers besser geschützt werden und Verstöße konsequenter verfolgt.

Warum sollte der Anbieter ein begründetes Interesse daran haben seine legalen Kunden zu Kriminalisieren? Erschließt sich mir aus Marktpolitischen Gesichtspunkten nicht so ganz ...

Klar ist, dass die Hersteller diese Art der verschärften Durchsetzung ihrer Rechte eben nur bis zu einer gewissen Grenze durchführen können. So lange es Millionenfache Rechtsvergehen gibt, haben sie leider auch immer ein Argument dafür. Und sie haben ein Argument um intern und extern schlechtere Absatzzahlen zu begründen.
Das nämlich die Ursache für einen Rückgang der Absatzzahlen im Kopierschutz liegt und nicht durch die illegalen Kopien begründet werden kann, wird wohl Firmenintern gerne mal gegenüber der obersten Unternehmensführung verschwiegen werden.

Man sieht im Übrigen durchaus, dass Hersteller auch Zurückrudern was Kopierschutz und Co. angeht wenn sie merken, dass die Kunden damit vollkommen unzufrieden sind und dies auch deutlich artikulieren.
 
Und wo machst du den Prozentsatz fest?

Gehen wir aktuell mal davon aus, dass vielleicht 30% der Bevölkerung regelmäßig gegen das Urheberrecht verstoßen. Einfach mal ins blaue geschossen, aber mehr wird es bei der aktuellen Bevölkerungsstruktur wohl nicht sein.

Also wenn 30% der Bevölkerung regelmäßig morden würden, müsste man also die Gesetze ändern?!

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Ich möchte dich bitten meine Argumente nicht als Schwachsinn abzutun wo du selbst doch Argumente bringst, die jedem der etwas über Recht und Gesetz weiß die Haare zu Berge stehen lassen ...
 
Ein Gewaltverbrechen/Kapitalverbrechen mit Urheberrechtsverletzung gleich zu setzten ist schon ein wenig wie Äpfel und Birnen auch wenn ich verstehe was du damit ausdrücken willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na dann ist doch der Einwurf hinfällig, oder? Es geht nicht um einen Vergleich, sondern um eine Analogie. Durch das Aufzeigen überzogener Beispiele für die als Argument aufgeführte Denkstruktur zeigt sich wie unsinnig sie doch erscheinen kann ...

Da Konti keine Einschränkungen in seinen recht plakativen Satz brachte ist die Analogie zum Strafrecht nicht so weit entfernt ...

In beiden Fällen geht es um die Wahrung unbefugter Zugriffe auf legitime Rechtsansprüche. Im einen Fall ist es das Recht auf geistiges Eigentum und in dem anderen Fall das Recht auf Leben.
 
Adam_Smith schrieb:
Also wenn 30% der Bevölkerung regelmäßig morden würden, müsste man also die Gesetze ändern?!

Ich möchte dich bitten meine Argumente nicht als Schwachsinn abzutun wo du selbst doch Argumente bringst, die jedem der etwas über Recht und Gesetz weiß die Haare zu Berge stehen lassen ...

...

Da Konti keine Einschränkungen in seinen recht plakativen Satz brachte ist die Analogie zum Strafrecht nicht so weit entfernt ...
Ich fänd's recht freundlich, wenn du hier nicht den absolut falschen Eindruck verbreiten würdest, ich hätte diesen Bockmist verfasst.

Daß ich dann letztendlich nur deinen Bockmist kommentiert habe, lag daran, daß mir diese völlig unpassenden und dämlichen Vergleiche hier echt zum Hals raushängen.
Mord ist in keinerlei Hinsicht mit Raubkopiererei zu vergleichen .. schon garnicht in jener, die du hier auf den Tisch gelegt hast. Das war wirklich total am Ziel vorbei geschossen.



Zum Thema:
Wenn viele Menschen ein bestimmtes Gesetz brechen, heißt das nicht, daß man dieses jetzt einfach so abschaffen sollte. Jedoch kann man sich zumindest mal Gedanken darüber machen, warum soviele Menschen dieses Gesetz brechen und ob diese Menschen dafür wirklich alle bestraft werden sollten.
Wenn man das mal getan hat, sollte man eigentlich recht bald darauf kommen, daß das zur Zeit bestehende Gesetz zum Thema Kopierschutz einfach völlig seine Wirkung verfehlt und unter anderem Menschen kriminalisiert, die nichts unrechtes getan haben.

Wenn man jetzt schlau wäre, würde man sich Gedanken machen über alternative Wege, die Urheberrechte zu schützen ... Alternativen, die dann vielleicht besser funktionieren als der derzeitige Kopierschutz-Krampf (der weder gerecht noch kundenfreunlich ist und außerdem nichtmal sein Ziel erfüllt).
 
Zuletzt bearbeitet:
Adam_Smith schrieb:
Also müssen nur über Jahre hinweg täglich tausende Menschen auf unseren Straßen ermordet werden und schon muss ich den gesamten Abschnitt "Straftaten gegen das Leben" im Strafgesetz überarbeiten?
Danke für die Vorlage: In Deutschland war Abtreibung bis vor ca. 40 Jahren verboten, bis an allen Ecken und Enden Frauen öffentlich gesagt haben, dass sie illegal abgetrieben haben - damals waren das "tausende Morde", wie von dir gefordert. Bald darauf wurde es legal :cool_alt:
Es fehlt einfach das Verständnis dafür, dass der Staat für die Menschen da ist und nicht andersherum, er hat seine Aufgaben zu erfüllen und kein Eigenleben zu führen oder Moralapostel zu spielen, auch wenn sich das in der Realiät nicht immer vermeiden lässt.

Adam_Smith schrieb:
Wenn es Millionenfach zu Verstößen gegen das Urheberrecht kommt, dann muss am Gesetz oder dessen Durchsetzung etwas getan werden, da gebe ich dir Recht.
Aber es muss eben in die Richtung etwas getan werden, dass die Rechte des Rechteinhabers besser geschützt werden und Verstöße konsequenter verfolgt.
Autsch, da hat aber jemand ein seltsames Rechtsverständnis. Hunderttausende Parksünder jedes Jahr, lasst es uns zur Straftat erklären. Was, Ordnungwidrigkeit? Weil wir viel zu wenige Parkplätze in unseren Städten haben? Verdammt!
Ist dir übrigens schon aufgefallen, dass man für eine konsequente Durchsetzung weit mehr Grundrechte verletzt werden als man gewinnt?
Bei dem von dir genannten Beispiel mit den Morden bringt eine Verschärfung übrigens auch nix, weil Exekutive und Justiz bereits völlig überfordert wären.

Adam_Smith schrieb:
Warum sollte der Anbieter ein begründetes Interesse daran haben seine legalen Kunden zu Kriminalisieren?
Lobbyarbeit und PR.

Adam_Smith schrieb:
Also wenn 30% der Bevölkerung regelmäßig morden würden, müsste man also die Gesetze ändern?!
Nein, dann hätte man ganz andere Probleme...

Adam_Smith schrieb:
Na dann ist doch der Einwurf hinfällig, oder? Es geht nicht um einen Vergleich, sondern um eine Analogie. Durch das Aufzeigen überzogener Beispiele für die als Argument aufgeführte Denkstruktur zeigt sich wie unsinnig sie doch erscheinen kann ...
Gesetze sind im Rahmen der Verfassung an die Realität anzupassen, nicht andersherum. Passiert das nicht, entsteht Schaden an der Rechtsintegrität der Staates und es passiert, was man im Netz erlebt: Die Leute sagen offen, dass sie längst ihre eigenen Regeln haben.
Es gibt im übrigen vernünftige Vorschläge wie man Urheberrecht & Co. wieder auf den Boden der Realität zurückholen kann. Und nein, unsere Kulturschaffenden werden nicht verhungern...

Adam_Smith schrieb:
In beiden Fällen geht es um die Wahrung unbefugter Zugriffe auf legitime Rechtsansprüche. Im einen Fall ist es das Recht auf geistiges Eigentum und in dem anderen Fall das Recht auf Leben.
Recht auf Leben (und Würde) hast du überall wo du Menschenrechte hast, in Deutschland gegenüber dem Staat nahezu ohne Einschränkung, "geistiges Eigentum" (das es so in Deutschland nicht gibt) könnte der Staat nach der gängigen Interpretation des Grundgesetzes bis auf ein Minimum einschränken.
 
[...] "geistiges Eigentum" (das es so in Deutschland nicht gibt) könnte der Staat nach der gängigen Interpretation des Grundgesetzes bis auf ein Minimum einschränken.

Der Begriff des "geistigen Eigentums" ist im Grundgesetz nicht explizit definiert. Durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, welche quasi wie geltendes Recht gewertet werden müssen, hat dieser Begriff aber durchaus eine gewisse Schärfe bekommen und ist somit ein Rechtsanspruch der als verfassungsmäßig begründet angesehen werden muss.

Zitat aus der Fachliteratur [Volker Jänich "Geistiges Eigentum - eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum?"]:

Die Rechtssprechung des BVerfG hat den Begriff des geistigen Eigentums in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland etabliert. Ausgehend von den Begriffen Zuordnung und Privatnützigkeit wird die dem Urheber zugewiesene Rechtsposition als "Eigentum" oder auch "geistiges Eigentum" bezeichnet. Prima facie scheint zumindest für den Schutzbereich des Grundrechts eine Gleichstellung von Sach- und geistigem Eigentum zu erfolgen.[...]

Er könnte die gesetzlichen Regelungen rund um das geistige Eigentum reduzieren um den Markt freier sich selbst gestalten zu lassen.
Er darf allerdings nicht verbieten, dass die Herstellerfirmen alle nur erdenklichen Mittel ergreifen um die Anfertigung illegaler Kopien zu verhindern.
Dies würde einen unzulässigen Eingriff in die Rechte des Eigentümers bedeuten.

Das Anfertigen einer privaten Kopie ist, durch das Urheberrechts Gesetz, erlaubt. Siehe dazu §53 UhrG. Diese gesetzliche Regelung ist begründet auf ein Urteil des BVerfG.

Zum hier kritisierten §95a UhrG gibt es übrigens schon eine Verfassungsbeschwerde aus dem Jahr 2005 welche sich genau mit der in der Petition angeführten Kritik befasst. Die Klage vor dem BVerfG wurde abgelehnt. Die Begründung dazu gibt es hier im Detail einzusehen: http://lexetius.com/2005,1911

Ein Kernzitat:

BVerfG schrieb:
Durch § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG bleiben einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch weiterhin grundsätzlich zulässig, wenn dazu nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der Beschwerdeführer stützt sich allein auf Privatkopien, die ohne weiteres von dieser Erlaubnis erfasst sind. Es ist nicht erkennbar, dass die Einführung der §§ 95 a, b UrhG für den Beschwerdeführer insoweit substantielle Änderungen gebracht hat.
[...]
Zutreffend ist allerdings, dass Selbsthilfemaßnahmen zur Umgehung eines etwaigen Kopierschutzes nunmehr auch dann rechtswidrig sind, wenn sie dazu dienen, von der Erlaubnis des § 53 Abs. 1 UrhG Gebrauch zu machen. Damit ist aber keine Strafandrohung verbunden. Denn § 108 b Abs. 1 letzter Satzeinschub, § 111 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhG nehmen Umgehungen des Kopierschutzes zum eigenen privaten Gebrauch von straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen aus.
[...]
Es verbleibt nur die Möglichkeit, dass die Rechtsinhaber den Zivilrechtsweg gegen das Erstellen von Privatkopien unter Umgehung des Kopierschutzes beschreiten und Ansprüche gemäß §§ 97 ff. UrhG oder §§ 823, 1004 BGB geltend machen. Inwiefern der Beschwerdeführer das zu besorgen hätte, führt er jedoch nicht aus. Darlegungen hierzu wären aber angesichts des Umstandes, dass - soweit ersichtlich - in Deutschland derartige Verfahren bei Privatkopien bislang nicht angestrengt wurden, erforderlich gewesen.

Also nochmal kurz und, hoffentlich für jeden verständlich:

Durch §53 UhrG ist es Privatleuten grundsätzlich erlaubt eine Privatkopie anzufertigen.
Durch §95a UhrG wird dieses Recht eingeschränkt sofern zum Zwecke der Anfertigung einer Kopie ein Kopierschutz umgangen werden muss.
Verstöße gegen §95a UhrG bleiben aber in jedem Fall straffrei sofern es sich um Privatkopien handelt.

Es bestünde aktuell die Möglichkeit, dass die Hersteller eine Privatklage gegen Leute einreichen, die gegen §95a UhrG verstoßen haben und auf Schadenersatz pochen. Erst wenn es hier eine Klage gibt die durch die Instanzen gegangen ist, kann das BVerfG endgültig darüber urteilen, ob ein Rechtsanspruch des Herstellers auf Schadenersatz besteht.

Unter Berücksichtung der oben aufgeführten Entscheidung des BVerfG ist davon auszugehen, dass ein solcher Rechtsanspruch verneint werden würde, da er gegen die Entscheidung des BVerfG zum Thema §53 UhrG verstoßen würde.

Nur um allen noch einmal vor Augen zu führen worum es geht.

Privatkopien sind erlaubt, auch wenn dabei ein Kopierschutz umgangen werden muss. Das ist geltendes Recht.

So und nun stellt sich mir die Frage worüber genau wir hier noch diskutieren?
 
Adam_Smith schrieb:
[...] hat dieser Begriff aber durchaus eine gewisse Schärfe bekommen und ist somit ein Rechtsanspruch der als verfassungsmäßig begründet angesehen werden muss.
Das ist umstritten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum#Eigentum_in_der_Rechtsordnung ("Schutzbereich")

Adam_Smith schrieb:
Er darf allerdings nicht verbieten, dass die Herstellerfirmen alle nur erdenklichen Mittel ergreifen um die Anfertigung illegaler Kopien zu verhindern.
Abgesehen davon, dass dies natürlich im Rahmen einer Enteignung, der Bekämpfung eines Monopols, etc. möglich wäre, hat dies auch niemand vor, auch nicht diese Petition.
Ich bin lediglich dafür, dass Hersteller in der gegenwärtigen Gesetzeslage für kopiergeschützte Produkte keinen Anteil am Hardwaregebühren-Topf bekommen. Die Opfer von Schusswaffen oder Verkehrsunfällen werden auch nicht am Verkauf der entsprechenden Produkte beteiligt.

Adam_Smith schrieb:
Unter Berücksichtung der oben aufgeführten Entscheidung des BVerfG ist davon auszugehen, dass ein solcher Rechtsanspruch verneint werden würde, da er gegen die Entscheidung des BVerfG zum Thema §53 UhrG verstoßen würde.
Eine saubere Rechtsgrundlage sieht anders aus. Schon eine einfache Verschlüsselung mit lesbarer Speicherung des Keys stellt wahrscheinlich einen Kopierschutz dar. Technische Mittel gegen Kopierschutzsysteme sind verboten, aber nicht derern Besitz...

Das System ist veraltet, es muss reduziert werden und nicht verschärft:
> http://www.gulli.com/news/lawrence-lessig-in-berlin-2009-05-27/
 
MacroWelle schrieb:

Ich argumentiere mit einem Fachbuch und du kommst mit Wikipedia ... na klasse ...
Und dann noch mit einem Wiki-Artikel der in den kritischen Passagen nicht einmal Querverweise zu einem entsprechend Urteil des Bundesverfassungsgerichtes parat hat ...

Nochmal im Detail:

Das BVerfG hat, beispielsweise im "Tonband Urteil" aus dem Jahr 1971 folgendes festgehalten:

Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der Gesetzgeber im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie des geistigen Eigentums -- vgl. hierzu Beschluß vom 7. Juli 1971 -- 1 BvR 765/66 -- oder kraft völkerrechtlicher Vereinbarung verpflichtet war, den Urhebern und sonst Berechtigten ein Ausschließungsrecht oder einen Vergütungsanspruch für die private Tonbandvervielfältigung einzuräumen.

Im Querverweis wird auf ein Urteil aus dem selben Jahr verwiesen in dem das BVerfG feststellte:

http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/754-BVerfG-Az-1-BvR-76566-Schulbuchprivileg.html

2. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gebietet die grundsätzliche Zuordnung des wirtschaftlichen Wertes eines geschützten Werkes an den Urheber. Damit ist aber nicht jede nur denkbare Verwertungsmöglichkeit verfassungsrechtlich gesichert. Es ist Sache des Gesetzgebers, im Rahmen der inhaltlichen Ausprägung des Urheberrechts sachgerechte Maßstäbe festzulegen, die eine der Natur und sozialen Bedeutung des Urheberrechts entsprechende Nutzung und angemessene Verwertung sicherstellen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).

Die die in Satz zwei und drei definierten Einschränkungen der verfassungsrechtlichen Garantie des Urheberrechts bedeuten nicht, dass der Gesetzgeber die Rechte der Urheber auf ein Minimum reduzieren dürfte. Sie stehen der Legislative eine gewisse Gestaltungsfreiheit ein, diese muss allerdings immer "angemessen" sein.

MacroWelle schrieb:
Ich bin lediglich dafür, dass Hersteller in der gegenwärtigen Gesetzeslage für kopiergeschützte Produkte keinen Anteil am Hardwaregebühren-Topf bekommen.

Darum geht es aber im Kern nicht in dieser Petition. Es geht um die Abschaffung des §95a UhrG.

MacroWelle schrieb:
]Eine saubere Rechtsgrundlage sieht anders aus.

Die saubere Rechtsgrundlage zwischen Staat und Bürger existiert. Das anfertigen von Kopien, auch bei kopiergeschützten Medien, wird vom Staat nicht verfolgt so lange es sich um "Privatkopien" handelt.

Im Bereich des Privatrechtes ist es nun einmal so, dass bestimmte Sachverhalte erst über ein Urteil geklärt werden können. Der Gesetzgeber kann im Privatrecht unmöglich für jede Eventualität Vorgaben erstellen.

Fakt bleibt, und dies stellt auch das BVerfG fest, dass bisher scheinbar noch kein privatrechtlicher Prozess geführt wurde in dem Schadenersatz nur wegen der Umgehung eines Kopierschutzes zu privaten Zwecken gefordert wurde.
Gäbe es diesen Fall einmal, so würde dieser wohl durch die Instanzen gehen und spätestens bei den Bundesgerichten negativ für den Rechteinhaber ausgehen, da §53 UhrG nun einmal höher zu werten ist als der §95a.

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Es ist üblich in der Gesetzgebung, dass bei bestimmten Dingen der Vertrieb, die Bewerbung und die Verbreitung einer Sache unter Strafe steht wohingegen der reine Besitz und die Benutzung straffrei bleiben oder gar komplett legal sind.
 
Gesetze von 1971 für heutige Sachlagen.. Sagt mir nur eines: Die Gestze müssen dringend überholt werden, seitdem hat sich so ziemlich alles geändert..
 
wenn man sich das mit ein bisschen Abstand betrachtet, dann stellt man erstmal fest, dass jeder Kopierschutz erstmal einen höheren Energiebedarf erfordert, um das Medium in Echtzeit zu entschlüsseln. (Wieviel das ist würde mich mal interssieren, falls jemand nen link dazu hat) Das in einer Zeit in der die EU Glühbirnen verbietet.

Zweitens ist es erstmal etwas merkwürdig, wenn man es aus der Vergangenheit gewohnt war, aus Büchern zu kopieren und Musik auf Kassetten und Filme auf Video, dass soll jetzt plötzlich mit CDs und DVDs nicht mehr gehn. Natürlich ist das für die Kunden ein Problem.

Dann gibt es die schlichte Tatsache, dass alles was sich in Nullen und Einsen zerlegen lässt, millionenfach im Internet unterwegs ist. Gut so, stell dir vor, du müsstest deutsches Fernsehprogramm schauen, eine Horrorvorstellung.

Worum es gehn muss ist, wie schaffen wir es, die Kreativen gerecht zu entlohnen. Und genau darum gehts beim Kopierschutz eben nicht. Da will nur die Industrie ihren Gewinn sichern, die Entlohnung der Künstler ist denen schietegal. Und natürlich führt das bei den Konsumenten zu der Einstellung: Wenn ein Film wirklich interessiert, geht man ins Kino und bei ner guten Musik aufs Konzert. Für den Rest ist das Internet zuständig. Zumal es bei Medien nach wie ein Umtausch ausgeschlossen ist. Ich mein, was soll des, wenn mir was nicht gefällt, geb ichs zurück und bekomm mein Geld wieder, wtf?!

Wie gesagt, entwickelt ein System bei dem die Künstler korrekt entlohnt werden, und das wird dann auch angenommen, bin ich mir sicher.

(mein Vorschlag: Kulturflatrate, monatlich ca 5.-, und dazu ein online-Bewertungssystem. Die Wertungen werden monatlich gesammelt und die Künstler anteilig entlohnt. So in etwa, das könnte funktionieren. D.h. der Kunde kann seine 5.- gewichten)
 
walter09 schrieb:
Zweitens ist es erstmal etwas merkwürdig, wenn man es aus der Vergangenheit gewohnt war, aus Büchern zu kopieren und Musik auf Kassetten und Filme auf Video, dass soll jetzt plötzlich mit CDs und DVDs nicht mehr gehn. Natürlich ist das für die Kunden ein Problem.

Zeit.. !! Früher gab es das nicht, dass jeder Kinofilm schon zum Release im Internet verfügbar war oder jede DVD Neuveröffentlichung schon 2 Wochen vorher..

Außerdem hat es wesentlich länger gedauert, eine 40 Minuten Kasette zu kopieren als heute eine .mp3 CD mit 900 Minuten Musik oder mehr. Und das ist natürlich für alle Hersteller/Künstler ein Problem..

walter09 schrieb:
(mein Vorschlag: Kulturflatrate, monatlich ca 5.-, und dazu ein online-Bewertungssystem. Die Wertungen werden monatlich gesammelt und die Künstler anteilig entlohnt. So in etwa, das könnte funktionieren. D.h. der Kunde kann seine 5.- gewichten)

GEZ für Künstler? Super.. Und 5€ sind sicher nicht gerade viel... Und du bist dir doch sicher im Klaren, wie viele Künstler es gibt..
 
Zeit.. !! Früher gab es das nicht, dass jeder Kinofilm schon zum Release im Internet verfügbar war oder jede DVD Neuveröffentlichung schon 2 Wochen vorher..
OK, das ist so ne Sache die ich nicht versteh, warum sich Leute so erbärmliche Rips antun, wenns das selbe auch in der Videothek in top gibt

Außerdem hat es wesentlich länger gedauert, eine 40 Minuten Kasette zu kopieren als heute eine .mp3 CD mit 900 Minuten Musik oder mehr. Und das ist natürlich für alle Hersteller/Künstler ein Problem..

die kopie an sich ist ja nicht das Problem, steigert ja den Bekanntheitsgrad. Problem ist, das konsument und Produzent nicht mehr zusammenkommen. Es müsste eben möglich sein, nachdem man das Werk konsumiert hat, zu bezahlen, völlig egal, woher man es hat

GEZ für Künstler? Super.. Und 5€ sind sicher nicht gerade viel... Und du bist dir doch sicher im Klaren, wie viele Künstler es gibt..
5.-/internet/monat * xxx-millionen = ne Menge Kohle! und da die Industrie nicht mehr ihre 15% nimmt, reicht des dicke. Die GEZ kann man dann übrigens abschaffen :D
 
Also ich finde man sollte den Kopierschutz ganz weglassen, dafür geben die Hersteller sicher viel Geld aus und trotzdem wird der geknackt.
 
H3rby schrieb:
Gesetze von 1971 für heutige Sachlagen.. Sagt mir nur eines: Die Gestze müssen dringend überholt werden, seitdem hat sich so ziemlich alles geändert..

Hier geht es um Verfassungsrecht. Dies hat, zum Glück, eine recht lange Halbwertszeit ...

@walter09:

Sag mal hast du gelesen, was ich alles geschrieben habe?! Ich finde es schon recht ignorant jetzt wieder mit Diskussionansätzen anzufangen die sich durch das Lesen meiner Beiträge eigentlich von vorn herein erledigt hätten.

Zweitens ist es erstmal etwas merkwürdig, wenn man es aus der Vergangenheit gewohnt war, aus Büchern zu kopieren und Musik auf Kassetten und Filme auf Video, dass soll jetzt plötzlich mit CDs und DVDs nicht mehr gehn.

Es ist doch heute per Gesetz für Privatleute noch immer erlaubt sich CDs und DVDs zu kopieren. Sogar das umgehen eines Kopierschutzes ist für private Zwecke straffrei, damit quasi legal.

Was nun der Urheber mit seinen Daten anstellt, ist seine Sache. Und wenn er gerne einen Kopierschutz mit auf die CD/DVD bringen möchte, dann kann ihm der Staat das nicht verbieten...

Das alles habe ich hier in mehreren Beiträgen sehr ausführlich dargelegt...

Ich mein, was soll des, wenn mir was nicht gefällt, geb ichs zurück und bekomm mein Geld wieder, wtf?!

Es ist lange nicht an der Tagesordnung, dass es bei nichtgefallen Geld zurück gibt.
Für die Rückerstattung des Kaufpreises gibt es vom Gesetzgeber klare Richtlinien und diese treffen auch auf Software zu.
Was nun die verschiedenen Anbieter über diese Regelungen hinausgehend dem Kunden für Service anbieten oder eben nicht ist freie Marktgestaltung und nicht im Einflussbereich des Gesetzgebers.

(mein Vorschlag: Kulturflatrate, monatlich ca 5.-, und dazu ein online-Bewertungssystem. Die Wertungen werden monatlich gesammelt und die Künstler anteilig entlohnt. So in etwa, das könnte funktionieren. D.h. der Kunde kann seine 5.- gewichten)

Und was, wenn der Künstler dies nicht möchte?
Willst du ihm dann das verfassungsrechtliche Recht an seinem geistigen Eigentum per Gesetz entreißen?!

Dieser letzte Absatz strotzt vor Egoismus und nichts mehr. Du willst, dass es ein System gibt was dir gefällt und mehr nicht. Hast du mal die Künstler (also die Schaffer des geistigen Eigentums) gefragt ob sie derartiges mehrheitlich begrüßen würden?

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Ich glaube, und das zeigt sich hier immer wieder, dass die millionenfache Verletzung des Urheberrechts dazu geführt hat, dass bei einer breiten Bevölkerungsschicht das Bewusstsein für die Rechte des Urhebers von geistigem Eigentum vollkommen verkümmert ist.
Material was zum geistigen Eigentum gehört wird mal eben zum Allgemeingut erklärt und so versucht zu legitimieren, dass sich jeder selbst bedienen kann ...

Nochmal: Wir sprechen hier von einem verfassungsmäßig garantierten Recht!
 
Es ist doch heute per Gesetz für Privatleute noch immer erlaubt sich CDs und DVDs zu kopieren. Sogar das umgehen eines Kopierschutzes ist für private Zwecke straffrei, damit quasi legal.

es ist aber softwaremässig oft nicht möglich, eine Kopie anzufertigen, wenn der Kopierschutz zu heftig ist




Willst du ihm dann das verfassungsrechtliche Recht an seinem geistigen Eigentum per Gesetz entreißen?!

Und was, wenn der Künstler dies nicht möchte?

die Musikindustrie nimmt ihren anteil mit der Begründung, dass sie die Künstler erst bekannt macht. Das geht aber übers Internet heute sehr viel schneller. mit meinem System würden Künstler noch Jahrzehnte nachdem sie ihr Werk bei Piratbay hochgeladen haben daran verdienen, weil es die online-Bewertung gibt.



btw, ein Patent ist nach 10 Jahren auch futsch, bzw "free for all", kannst du mir bitte erklären, warum das bei Medien anders sein soll?
 
walter09 schrieb:
es ist aber softwaremässig oft nicht möglich, eine Kopie anzufertigen, wenn der Kopierschutz zu heftig ist

Und was soll deiner Meinung nach dagegen getan werden?
Es geht hier um eine Petition also eine Aufforderung des Wählervolkes an die Gesetzgeber sich mit der Überarbeitung der Gesetzgebung zu befassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gesetz vor dem Verfassungsgericht bestand hätte, welches es dem Urheber verbietet Kopierschutzmechanismen einzusetzen.

walter09 schrieb:
die Musikindustrie nimmt ihren anteil mit der Begründung, dass sie die Künstler erst bekannt macht. Das geht aber übers Internet heute sehr viel schneller. mit meinem System würden Künstler noch Jahrzehnte nachdem sie ihr Werk bei Piratbay hochgeladen haben daran verdienen, weil es die online-Bewertung gibt.

Darum ging es in meiner Frage nicht.
Was möchtest du mit jenen Künstlern machen die sich deiner "Kulturflatrate" entziehen?!
Diese Künstler wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch geben.

Ganz am Rande: So etwas die "Kulturflatrate" gibt es Stellenweise schon. Im Bezug auf Musik gibt es Beispielsweise Dienste wie Napstar bei denen viele Künstler vertreten sind.

Ferner nutzen neue Bands oft gezielt das Internet um ihre Bekanntheit zu steigern und setzen dabei unter anderem auch auf kostenlose Musikdownloads.

walter09 schrieb:
btw, ein Patent ist nach 10 Jahren auch futsch, bzw "free for all", kannst du mir bitte erklären, warum das bei Medien anders sein soll?

Ach jetzt auch noch Patentrecht?!

Zum einen ist ein Patent etwas vollkommen anderes als geistiges Eigentum. Bei einem Patent geht es um eine Idee die an sich noch nicht direkt einem wirtschaftlichen Nutzen entspricht. Erst die Umsetzung (meist die Herstellung des erfundenen Produktes) macht die Verwertung der Idee möglich.
Das Patentrecht soll daher auch nur dem Zweck dienen dem Erfinder die Chance zu geben aus seiner Idee einen Wert zu schöpfen bevor ein anderer einfach seine Idee klaut und selbst mit einem daraus entstandenen Produkt an den Markt geht.
Im übrigen läuft der Patentschutz bis zu 20 Jahre (§16 PatG).

Bei Software / Musik / Filmen ist es etwas vollkommen anderes. Das Produkt und damit auch das geschützte Gut ist direkt Vermarktungsfähig.
Die Idee welche dem Produkt voraus ging ist vielfach nicht geschützt.
Du kannst ja gerne versuchen dir ein eigenes Crysis zu programmieren. Ich denke es wird dich niemand dran hindern ...

Und warum es anders ist bei Medien?

Ganz einfach, weil wir in einem Land leben welches ein Grundgesetz hat. Ob dir es passt oder nicht, aber dieses Grundgesetz definiert geistiges Eigentum als Eigentum auf das der Urheber ein Recht hat.
 
Es ist doch heute per Gesetz für Privatleute noch immer erlaubt sich CDs und DVDs zu kopieren. Sogar das umgehen eines Kopierschutzes ist für private Zwecke straffrei, damit quasi legal.
das erstere stimmt, das zweite aber nicht. es ist verboten, wenn kopierschutzmaßnahmen durchbrochen werden! einzig die analoge aufnahme wäre eine legale umgehung.

walter09 schrieb:
es ist aber softwaremässig oft nicht möglich, eine Kopie anzufertigen, wenn der Kopierschutz zu heftig ist
echt? im moment kenne ich nur einen fall.


btw, ein Patent ist nach 10 Jahren auch futsch, bzw "free for all", kannst du mir bitte erklären, warum das bei Medien anders sein soll?
wenn es nicht verlängert wird! ausserdem sind jeh nach gebiet 20jahre standard. aber wie gesagt, du kannst es immer wieder kostenpflichtig verlängern.
 
Dese schrieb:
das erstere stimmt, das zweite aber nicht. es ist verboten, wenn kopierschutzmaßnahmen durchbrochen werden! einzig die analoge aufnahme wäre eine legale umgehung.

Du irrst ... die Umgehung vom Kopierschutzmechanismen zu privaten Zwecken bleibt per Straffrei. So steht es im Gesetz. Wenn du Quellenangaben brauchst, dann bemühe dich bitte meine Vorhergehenden Beiträge in diesem Thread durchzulesen.
 
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