@ Adam_Smith:
Eine interessante und wohl auch vertretbare Sichtweise, wenngleich ich eine absolut gegenteilige habe:
Zunächst einmal: Das deutsche Urheberrecht ist mir bekannt, ebenso das deutsche bürgerliche Recht.
Allein auf die Selbstregulierungskraft des Marktes zu setzen, halte ich für überaus gefährlich. Die Marktfreiheit braucht zwingend Regularien, derer sie unterworfen ist.
Ganz besonders vorliegend, denn bei vielfacher Software sehen wir uns einer quasimonopolistischen Stellung der Industrie gegenüber. Denn eine ganz bestimmte Software ist auch nur von einem einzigen Anbieter erhältlich. Und das Kaufbegehren einer Käuferschicht zielt idR auf ein bereits konkretisiertes Produkt. Der Hersteller eines solchen Produktes wäre daher in der Lage, bei vollends freier Marktregulierung jede ihm beliebige Bedingung zu stellen. Und genau dies geht (viel) zu weit.
Vielmehr ist es erforderlich, die gegenseitigen Interessen gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen. So auch der im deutschen Zivilrecht vorherrschende, unbestimmte Rechtssatz des Treu und Glaubens unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (§ 242 BGB).
Hinsichtlich der Software bedeutet dies folgendes:
Interessen des Kunden:
Die Kopie der legal erworbenen Originalsoftware soll
- den Originaldatenträger schützen und vor Wertverlust bewahren -> berechtigtes Interesse
- verhindern, dass der allmähliche, zeitbedingte Verlust von Daten auf dem Originaldatenträger zum Verlust der Nutzbarkeit der Software führt -> berechtigtes Interesse
- dem Verlust der Nutzbarkeit der Software durch zufälligen Untergang des Originaldatenträgers vorbeugen -> berechtigtes Interesse
Interessen des Herstellers:
- im Falle eines Verlustes der Nutzbarkeit des Originaldatenträgers (weshalb auch immer) ein zweites Mal zu kassieren (gleiches gilt, wenn eine Software auf nur einen Rechner beschränkt wird) -> kein berechtigtes Interesse, da der Hersteller das Entgelt für die Nutzungsrechte bereits erhalten hat
Was das Verleihen anbelangt, so sollte man im Auge behalten, dass hier ohnehin nur das Verleihen des Originaldatenträgers, keinesfalls einer Sicherungskopie, statthaft ist. Auch hier liegt kein berechtigtes Interesse des Herstellers vor, den Kunden über Umwege am Abschluss von im Prinzip absolut berechtigten Rechtsgeschäften zu hindern.
Man nehme das Beispiel einer kleinen Gruppe Gamer (Freunde), die in etwa dieselben Gamegenres mögen. Da alles ehrliche Häute sind, hält niemand etwas von Raubkopiererei. Daher kauft jeder der Gruppe abwechselnd ein Original-Spiel, das nach dem Durchspielen in der Gruppe weitergereicht wird. Dies ist eine völlig legale Vorgehensweise, die Gamer erweitern hierdurch den Kreis der Games, und die Hersteller haben absolut keinen Schaden davon: Denn niemand hätte sich alle Spiele kaufen können. Wer über das Budget verfügt, sich sowieso alles kaufen zu können, muss nicht die Nachteile (langes Warten, bis man das Spiel erhält) einer solchen Gamergemeinschaft in Kauf nehmen.
Ich bitte dich ... diese Form der Rechtssprechung bezieht sich auf deutlich schärfere Abhängingkeitsverhältnisse so zum Beispiel Energieversorgung und Co.
Nein. Wir haben es hier mit einem allgemeinen Rechtsgrundsatz zu tun, auf dessen Basis sich das gesamte deutsche (Vertrags-) Recht aufbaut. Das Gesetz ist stets bemüht, einen Stärkeausgleich der Vertragsparteien zu erreichen, sei dies im Miet- und Pachtrecht, im Kaufvertragsrecht, im Familienrecht, im Handelsrecht, usw.
Dieser Rechtsgrundsatz ist es auch, den ich durch das bestehende Gesetz des Verbotes zur Umgehung von Kopierschützen verletzt sehe. Denn hier wird eine Seite stärker geschützt, als es ihr zusteht.
Im Gegenzuge schränkt das besagte Gesetz NUR die Rechte der legalen User ein, und das ärgert mich als einen Teil dieser Gruppe am meisten. Einen Effekt auf die Raubkopiererei hat besagtes Gesetz nicht.
So, und noch ein trauriges Schlusswort zum Thema, jeder User könne selbst entscheiden, was er kaufen will oder nicht:
Leider sieht die Realität anders aus. Bei einer (ich meine das nicht sarkastisch, sondern vollkommen ernsthaft - leider) immens großen bildungsfernen Schicht, einer solchen, die primär hormonell denn verstandesgesteuert ist, muss man erkennen, dass es nicht immer der richtige Weg ist, die Massen den Weg vorgeben zu lassen.
Faktoren wie Werbung haben einen immensen Einfluss auf diese Schichten; diesen Einflüssen sind viele nicht in der Lage, sich konstruktiv zu entziehen. Wenn man so will, handeln diese Menschen fremdgesteuert, nicht eigenkontrolliert.
So schlimm, überzogen und wahnsinnig dies klingt, es ist Teil unserer Realität. Werbung ist heute nicht mehr das stupide Anpreisen eines Produktes, sondern von Psychologen und Psycho-Analytikern feinst abgestimmte Suggestion, eine Suggestion, derer viele zum Opfer fallen - auch die Klügeren unter uns betrifft dies ebenso, wenn sie nicht höllisch aufpassen.
Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn eine kleine Gruppe von Leuten aufgrund ihrer politischer und rechtlicher Überzeugungen ein Produkt boykottieren, so bringt das gar nichts und es ändert sich niemals etwas, solange "die Massen zu den Kassen" rennen. Und genau deshalb SIND die Hersteller in einer weit überlegenen Position.
Und deshalb ist es amS NICHT statthaft, gerade die legalen User, die aufgrund ihrer Ehrlichkeit den gesamten Markt noch am Laufen halten, mit derartigen Einschränkungen zu belegen. Die Hersteller werden durch das übrige Urheberrecht ausreichend geschützt, es bedarf keines weitergehenden Schutzes.
MfG,
Dominion1.