News Neue Petition befasst sich mit Kopierschutz

.fF schrieb:
So würde es der Verstand sagen. Allerdings ist Juristerei != Logik. Wenn ich nicht täusche genügt (überspitz formuliert) schon das Vorhandensein eines Kopierschutzes, damit er "wirksam" ist und nicht umgangen werden darf.

Was ist denn mit Programmen, die eine genaue 1:1-Kopie machen? Aus meiner Sicht waere der Kopierschutz nicht umgangen, sondern mitkopiert. Normalerweise duerfte dass ja dann nicht umgangen worden sein. Hat sich die Justiz mit sowas mal befasst?
 
BrollyLSSJ schrieb:
Was ist denn mit Programmen, die eine genaue 1:1-Kopie machen? Aus meiner Sicht waere der Kopierschutz nicht umgangen, sondern mitkopiert. Normalerweise duerfte dass ja dann nicht umgangen worden sein.

Was ja an sich schon paradox ist, wenn ein Kopierschutz beim Kopierversuch mitkopiert wird.
ugly.gif
 
BOBderBAGGER schrieb:
naja das mit der schneiderei ist schon ok es gibt einfach dinge die nicht klargehn selbst wenn man volljährig ist.
Nein, das mit der Schneiderei ist nicht ok.
Ein Film/Song/Spiel ist ein Stück Kunst und ein Kulturgut. Da kann nicht einfach irgendein Banause daher gehen und daran rumpfuschen. Stell dir mal vor, das würde man bei Gemälden machen (z.B. "Iiih, da is ja nen Pimmel .. den übermalen wir jetzt mal.", oder "Hmm, dieses Bild vom Jesus ist jetzt doch recht blutig .. färben wir das Blut mal grün.").
Und was für Dinge gehen denn nicht klar, selbst wenn man volljährig ist? Mach maln paar Beispiele.

BOBderBAGGER schrieb:
nun wenn dich soetwas an einem film stört steht es dir ja frei diesen auf dvd zu erwerben. kostet dich nen 10er und du bekomst sogar die gänzlich ungeschnttene fsk 18 version um mal bei beispiel zu bleiben.

aber das ist ja nicht bestandteil der diskusion geht ja um kopierschutz gel.
Kostet i.d.R. nen 15er und bei einigen Games/Filmen muss man im Ausland bestellen, um wirklich eine ungeschnittene Fassung zu bekommen. Der Sinn von diesem ganzen Krampf leuchtet mir wirklich überhaupt nicht ein.
 
Ich frage mich, warum alle Steam so toll finden...bei GTA4 und dem Social Club haben sich auch alle beschwert, dass man sich zuerst registrieren muss.
 
和美 schrieb:
Mich begleiten seid nunmehr 25 Jahren Computerspiele u.ä. Medien. Noch nie musste ich mir eine Sogenannte "Sicherungskopie" anlegen.
Ja und einen Herzschrittmacher brauchst du auch keinen also warum sollte ein anderer einen kriegen.
Mit soviel Zeit auf dem Buckel solltest du wissen was Backups sind und das optische Medien und auch Datenträger allgemein verschleißen. Das Urheberrecht dient eigentlich der Förderung von kulturellen Werken und sollte deren Erhaltung nicht verhindern - tut es aber. Was bleibt in 30 Jahren von dem was wir heute kaufen?
Ich habe hier sowohl Spiele die mit normalen Mitteln nicht mehr laufen, als auch eine Freelancer-CD, die schlicht kaputt ist. Verdammt, selbst auf Altenpflegestation waren alle CDs nur Kopien der Originale, weil manche der alten Leute dazu tendieren, die Dinger zu verstecken. Nein, wir brauchen überhaupt keine Sicherungskopien...*tilt*

和美 schrieb:
Ich verstehe dieses immer wiederkehrende Gejammer in puncto Kopierschutz nicht. Alle möglichen Konsumartikel werden gegen Diebstahl geschützt (Autos z.B. durch elektronische Wegfahrsperren).
Diese Systeme unterliegen der Kontrolle des Benutzers des Gegenstands. Mehr vergleichbar mit einem abgeschlossenen DVD-Schrank.
Die Diebstahl-Vergleiche haben wir schon tausendmal durchgekaut. Ich stehle nicht, ich kopiere. Unser Urheberrecht kennt hier ein "Produktionsverbot" (Produktmonopolismus), welches nicht mehr zum gegenwärtigen Stand der Technik passt.
Das einzige was verboten sein sollte ist die kommerzielle Massenproduktion ohne Erlaubnis oder Lizenz.

CH_Killer_91 schrieb:
Also eigentlich finde ich diese Petition ziehmlich daneben.
Wenn man daran denkt wie dann die Produzenten ihre Produkte noch schützen sollen wenn schon heute viel Raubkopiert wird.
Niemand will Kopierschutz verbieten. Wovor habt ihr Angst - wenn ein staatliches Verbot fällt, ändert das nichts an der Situation. Es sei denn die Kopierschutzsysteme funktionieren nicht...hey Moment...:D

Ich bin dafür außerdem dafür, dass Hersteller, die Kopierschutz einsetzen, keinen Anteil aus dem Hardwaregebührentopf mehr bekommen, da ja offiziell davon ausgegangen wird, dass der Kopierschutz "wirksam" ist, also gibt es ja auch keine Raubkopien, gelle?
 
Ich finde die Petition absolut unterstützenswert und richtig:

Zum einen sind CDs und DVDs (bzw die sich darauf befindlichen Daten) keineswegs unbegrenzt haltbar, sondern unterliegen einer Verschlechterung. Wer noch Musik-CDs aus den Anfangstagen der CD im Schrank hat, könnte inzwischen durchaus feststellen, dass einige hiervon, obwohl sie nicht zerkratzt sind, springen oder gar nicht mehr abspielbar sind.

Die Gefahr der offlinegehenden Server bei Konkurs eines Spieleherstellers (oder auch anderer Software) wurde ja bereits zu Genüge erwähnt.

Auch Sammler haben deutliche Nachteile hinzunehmen: Viele Sammler zB von DVD-Videos möchten ihre Originale nicht zum Anschauen nutzen, sondern nur ein einziges Mal (zum Brennen) aus der Hülle nehmen.

Wer nimmt schon gerne seine Original-Spiele auf eine LAN-Party mit, wo dutzende Leute rumwuseln, CDs vom Tisch gefegt werden, usw? Da kann es schnell passieren, dass man seine teure Software später zerkratzt oder mit alkoholischen Mischgetränken bekleckert wiederfindet.

Desweiteren gibt es Kopierschutzsysteme - und die finde ich widerwärtig, anmaßend und sogar illegal - die die Installation einer Software auf nur einem Rechner zulassen. Ein solcher Kopierschutz schützt bzw. begünstigt den Inhaber des Urheberrechtes mehr, als ihm zusteht. Denn es gibt absolut keinen Grund, den Eigentümer von gedanklichem Eigentum stärker zu schützen als den Eigentümer materiellen Eigentums.
Ein Beispiel: Ich kaufe ein (Original-) Spiel, welches eine entsprechende Installationsbeschränkung hat. Dieses Spiel kann ich einem Freund nicht ausleihen, obwohl ein Verleihen von legaler Software nicht verboten ist. Ein schützenswertes Interesse des Herstellers gibt es hier nicht. Das Interesse des Herstellers, dass sich der Freund ein eigenes Spiel kaufen muss, ist nicht schützenswert, denn sonst müsste man konsequenterweise auch das Verleihen eines Fahrrades untersagen, da die Fahrradhersteller ein Interesse daran haben, dass sich der Entleiher ein eigenes Fahrrad kauft.

Insgesamt hat sich das Konzept des Kopierschutzes als nicht effektiv erwiesen. Das Gesetz des Verbotes der Umgehung des Kopierschutzes hat nur die User eingeschränkt, die sich ohnehin legale Software erworben haben, von denen der Industrie also kein Schaden drohte. Raubkopierer kopieren auch heute munter weiter.

Das Gesetz gehört daher - genau so wie es die Petition verlangt - abgeschafft.

Die Industrie würde besser fahren, wenn sie statt der Unsummen, die in Kopierschutzsysteme investiert werden, lieber Anreize schaffen würde, aufgrund derer sich die Raubkopiererei schlichtweg nicht mehr lohnt.
Hier wäre zum Beispiel eine deutliche Preisreduktion zu nennen, die durch den Wegfall der Investitionen in Kopierschutzsysteme erreicht werden könnte.
Desweiteren wäre es zB bei Games möglich, legalen, registrierten Usern kostenlose Zusatzlevel, Zusatzskills, Zusatzwelten, Zusatzquests, ect ect zum Download anzubieten, die eine Weile lang weitersupportet werden.

Durch derlei Angebote würde der Anreiz des Einzelnen, sich eine Software illegal zu verschaffen, sinken, die Industrie könnte durch steigende Absatzzahlen profitieren.

Natürlich wird es immer illegale Raubkopiererei geben. Das zur Debatte stehende Gesetz ändert an diesem Umstand überhaupt nichts. Daher ist es auch überflüssig. Denn das übrige Recht stellt für erwischte Raubkopierer ausreichend Sanktionen zur Verfügung.

MfG,
Dominion1.
 
@dominion1:

Nun ich gehe, und hier ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung ja meiner Meinung, davon aus, dass ein Kaufvertrag (der tritt auch beim Kauf eines Spiels in Kraft) immer etwas ist, was zwischen zwei Parteien zu den genannten Bedingungen freiwillig abgeschlossen wird.

Es ist heute ja durchaus üblich, dass Menschen im Vorfeld wissen welche negativen Eigenschaften eine Software mit sich bringt die mit Kopierschutz X verschlüsselt ist. Speziell bei Usern wie Dir (generell der Klientel die sich hier im Board bewegt) darf man ja davon ausgehen, dass die Personen sich im Vorfeld schon über die Software und die damit einhergehenden Einschränkungen informieren.

Also steht es Dir, und auch jedem anderen Nutzer, frei die Software zu erwerben und damit auch alle negativen Aspekte in Kauf zu nehmen oder eben sie nicht zu erwerben und sie dann eben auch nicht zu nutzen.

Wenn nun ein Sammler von PC Spielen dermaßen versessen darauf ist die unberührte DVD/CD später wieder verkaufen zu können, dann sollte er sich, sofern er das Spiel auch selbst spielen will, wohl lieber zwei Exemplare kaufen.
Möchte er dies nicht, so sollte er sich entscheiden ob er das Spiel spielen will oder doch lieber nur sammeln (sprich: unberührt lassen).

Bei "materiellem Spielzeug" ist es das selbe. Ich sammle z.B. Metallmodelle von Flugzeugen und Hubschraubern. Wenn ich die Dinger auspacke und offen in meiner Wohnung ausstelle, weiß ich selbst genau, dass sie damit enorm an Wert verlieren und im Grunde als Sammelobjekt auch nicht mehr richtig zu gebrauchen sind.

Warum sollte bei Software etwas anderes gelten?!

Fakt ist, und das ist es worauf ich hinaus will, dass die geltenden Gesetze zum Thema Kopierschutz in keinerlei Konflikt mit unserem Grundgesetz stehen.
Ganz im Gegenteil ... sie ergeben sich in meinen Augen zwingend aus den Grundrechten unserer Verfassung.

Insofern ist es für mich höchst Zweifelhaft ob eine Petition der richtige Weg ist hier Änderungen zu erwirken ... Vielmehr sollte es das Ziel sein politische Mehrheiten zu schaffen denen denen die Urheberrechte recht egal sind ...

Viel Spaß dabei.
 
Also zunächst einmal:

Selbst der Vertragsschluss zwischen Privatpersonen ist grundsätzlich nicht frei, sondern unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Umsomehr gilt dies im Verbrauchsgüterrecht (Verträge zwischen Unternehmern und Privaten).

Dies hat seine Berechtigung, denn die Vertragsparteien sind nicht gleich stark: Im vorliegenden Falle will der Verbraucher unbedingt ein bestimmtes Spiel haben, der Hersteller könnte deshalb eine Vielzahl an Bedingungen diktieren, die der Verbraucher für gewöhnlich nicht akzeptieren würde, im Hinblick auf seinen starken Wunsch, das Produkt erwerben zu können, aber notgedrungen schon akzeptiert. Genau dies ist rechtlich nicht statthaft, da hier eine überlegene Position ausgenutzt wird.

Daher ist es zB nicht in Ordnung, wenn das Verleihen von Software durch Mechanismen unterbunden wird, die die Nutzung für den Entleiher unmöglich machen, denn es ist das Recht des Eigentümers, sein Eigentum zu verleihen. Es gibt keinen akzeptablen Grund, weshalb Software (d.h. geistiges Eigentum) hier eine Ausnahme darstellen sollte.

Es ist (jetzt nicht rechtlich betrachtet) auch nicht in Ordnung, wenn Spiele nicht mehr zum Antesten in Videotheken verfügbar sind, weil sie über Sicherheitscodes verfügen, die ein Installieren auf nur einem System ermöglichen. Der User wird damit gezwungen, die Katze im Sack zu kaufen, und bei Nichtgefallen in die Röhre zu gucken (kein Händler würde ein Spiel mit der Begründung zurücknehmen, dass es einem nicht zusagt). Ich denke hier zB an TwoWorlds. War niemals in Videotheken verfügbar aufgrund des Kopierschutzes. Sehr schade, hätte mir das Spiel uU gekauft. Da ich es nicht antesten konnte, habe ich von einem Kauf Abstand genommen.

Was nun die Sammler anbelangt, bin ich auch nicht Deiner Meinung: Wieso sollten sie sich dasselbe Produkt zweimal kaufen? Sie haben mit dem Kauf nicht nur die entsprechende CD/DVD erworben, sondern die Nutzungsrechte am Produkt. Wieso sollten sie diese zweimal erwerben, bloß weil sie nicht möchten, dass der Hauptdatenträger in Mitleidenschaft gezogen wird?

Wenn ich zB Gothic II-Fan bin und mir deshalb dieses Spiel völlig legal käuflich erworben habe und es alle paar Jahre mal wieder spielen möchte, wieso sollte ich nach 10 Jahren, wenn sich das Spiel aufgrund des Datenverlustes auf der CD nicht mehr installieren lässt, nochmal Geld für eine Neuanschaffung bezahlen? Mein Anspruch gegenüber der Produktionsfirma wäre längst verjährt. Wieso soll mir die weitere Nutzung der von mir bezahlten Software verwährt bleiben, indem ich sie mir rechtzeitig brenne?

Die Petition ist KEIN Fürsprecher für alle Raubkopierer. Die Hersteller werden auch nach bestehender, über das angefochtene Gesetz hinausragender Gesetzeslage ausreichend geschützt. Raubkopiererei ist und war noch nie legal, und wird mit strafrechtlichen als auch zivilrechtlichen Maßnahmen geahndet.

Es ist nicht notwendig und auch nicht richtig, die Käufer legaler Software weiterer Widrigkeiten auszusetzen und von ihnen abzukassieren, um dem Kampf gegen Piraterie zu begegnen. Immerhin sind es diese Käufer legaler Software, die den Markt noch am Leben erhalten.

MfG,
Dominion1.
 
dominion1 schrieb:
Dies hat seine Berechtigung, denn die Vertragsparteien sind nicht gleich stark: Im vorliegenden Falle will der Verbraucher unbedingt ein bestimmtes Spiel haben, der Hersteller könnte deshalb eine Vielzahl an Bedingungen diktieren [...] Genau dies ist rechtlich nicht statthaft, da hier eine überlegene Position ausgenutzt wird.

Ich bitte dich ... diese Form der Rechtssprechung bezieht sich auf deutlich schärfere Abhängingkeitsverhältnisse so zum Beispiel Energieversorgung und Co.
Aus dem Willen des Käufers ein bestimmtes Spiel, also ein reines Konsumgut, zu besitzen ein Ungleichgewicht zwischen den beiden Marktteilnehmern zu generieren ist doch wirklich an den Haaren herbei gezogen.

Dahingehende Rechtssprechung gibt es in Deutschland nicht.

dominion1 schrieb:
Daher ist es zB nicht in Ordnung, wenn das Verleihen von Software durch Mechanismen unterbunden wird, die die Nutzung für den Entleiher unmöglich machen, denn es ist das Recht des Eigentümers, sein Eigentum zu verleihen.

Sofern beim Eingehen des Kaufvertrages für beide Parteien erkennbar ist, dass der Käufer die gekaufte Software eben nicht weiter verleihen kann, ist dies dennoch rechtlich statthaft.

dominion1 schrieb:
Es gibt keinen akzeptablen Grund, weshalb Software (d.h. geistiges Eigentum) hier eine Ausnahme darstellen sollte.

Du hast es im Grunde ja schon selbst indirekt beantwortet.
Bei geistigem Eigentum bleibt das Eigentum immer beim Anbieter ("Verkäufer"). Der Käufer erwirbt lediglich die Eigentumsrechte an dem Medium auf dem das geistige Eigentum gespeichert bleibt. Detailliert ist dies im Urheberrechtsgesetz aufgeschlüsselt.

dominion1 schrieb:
Es ist (jetzt nicht rechtlich betrachtet) auch nicht in Ordnung, wenn Spiele nicht mehr zum Antesten in Videotheken verfügbar sind, weil sie über Sicherheitscodes verfügen, die ein Installieren auf nur einem System ermöglichen.

Doch das ist vollkommen in Ordnung. Wenn ein Anbieter nicht möchte, dass seine Software in der Videothek landet, dann hat er das gute Recht dazu. Rechtlich, sowie Moralisch.
Der, der die Software geschaffen hat und sie vertreibt darf damit machen was ihm beliebt. So einfach ist das. Natürlich nur legale Sachen versteht sich ...

dominion1 schrieb:
Der User wird damit gezwungen, die Katze im Sack zu kaufen, und bei Nichtgefallen in die Röhre zu gucken (kein Händler würde ein Spiel mit der Begründung zurücknehmen, dass es einem nicht zusagt).

1.) Kann der Nutzer sich im Vorfeld informieren. Es gibt zig Zeitschriften die ausführliche Tests neuer Software durchführen und präsentieren.
2.) Kann man das Fernabsatzgesetz als "Work around" nutzen. (Sitchwort: Widerrufsrecht)
3.) Wenn dir die Modalitäten des Kaufvertrages nicht passen, dann kauf das Spiel einfach nicht.

zu 3.)
Auch dies ist eine Form der Marktregulierung. Wenn nämlich Spiele bei denen den Nutzern die Vertragsbedingungen nicht zusagen einfach nicht gekauft werden, dann können sich die Hersteller überlegen ob sie:
a) so weiter machen und damit dann keinen Absatz mehr haben
b) ihr Marktverhalten überdenken um wieder zu Kunden zu kommen.

dominion1 schrieb:
Sie haben mit dem Kauf nicht nur die entsprechende CD/DVD erworben, sondern die Nutzungsrechte am Produkt. Wieso sollten sie diese zweimal erwerben, bloß weil sie nicht möchten, dass der Hauptdatenträger in Mitleidenschaft gezogen wird?

Weil du dich selbst entscheiden musst, was du mit deinem erworbenen Gut machen willst. Wie gesagt, bei Sachgütern die man Sammeln kann ist es genau so...

Ferner hast du lediglich das Eigentum an dem Medium erworben. Und für die Software eben nur das Nutzungsrecht. Dies allerdings unterliegt strengen Vorgaben die im Urheberrecht geregelt sind. Das Verfielfältigungsrecht liegt im Regelfall beim Urheber und eben nicht beim Käufer.

Vollkommen legitime Rechtssprechung ...

dominion1 schrieb:
Mein Anspruch gegenüber der Produktionsfirma wäre längst verjährt. Wieso soll mir die weitere Nutzung der von mir bezahlten Software verwährt bleiben, indem ich sie mir rechtzeitig brenne?

Du erwirbst, wie bereits gesagt, in erste Linie nur die Eigentumsrechte am Medium und damit das Recht zur Nutzung der auf dem Medium gespeicherten Software.
Das CDs und DVDs nur eine begrenzte Haltbarkeit haben ist allgemein bekannt. Auch hier: Lebe damit oder lass es bleiben. Es besteht für dich im Regelfall keine Notwendigkeit Software zu kaufen die du nicht brennen kannst. Vor allem nicht bei Spielen ...

dominion1 schrieb:
Es ist nicht notwendig und auch nicht richtig, die Käufer legaler Software weiterer Widrigkeiten auszusetzen und von ihnen abzukassieren, um dem Kampf gegen Piraterie zu begegnen. Immerhin sind es diese Käufer legaler Software, die den Markt noch am Leben erhalten.

Ich persönlich halte das Marktverhalten bestimmter Hersteller von Software auch für absolut daneben. Doch dazu gibt es eben freie Märkte um dies zu regulieren. Und genau in diesem Segment könnte dieser freie Markt auch wunderbar funktionieren.

Der Markt wird wegen der ganzen Kopierschutzmechanismen nicht sterben. Denn spätestens wenn die Hersteller merken, dass niemand mehr ihre Produkte kauft, werden sie ihr Marktverhalten überdenken müssen. Dazu braucht es weder Petitionen noch Eingriffe des Staates in den freien Markt.
 
@ Adam_Smith:

Eine interessante und wohl auch vertretbare Sichtweise, wenngleich ich eine absolut gegenteilige habe:

Zunächst einmal: Das deutsche Urheberrecht ist mir bekannt, ebenso das deutsche bürgerliche Recht. ;)

Allein auf die Selbstregulierungskraft des Marktes zu setzen, halte ich für überaus gefährlich. Die Marktfreiheit braucht zwingend Regularien, derer sie unterworfen ist.

Ganz besonders vorliegend, denn bei vielfacher Software sehen wir uns einer quasimonopolistischen Stellung der Industrie gegenüber. Denn eine ganz bestimmte Software ist auch nur von einem einzigen Anbieter erhältlich. Und das Kaufbegehren einer Käuferschicht zielt idR auf ein bereits konkretisiertes Produkt. Der Hersteller eines solchen Produktes wäre daher in der Lage, bei vollends freier Marktregulierung jede ihm beliebige Bedingung zu stellen. Und genau dies geht (viel) zu weit.

Vielmehr ist es erforderlich, die gegenseitigen Interessen gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen. So auch der im deutschen Zivilrecht vorherrschende, unbestimmte Rechtssatz des Treu und Glaubens unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (§ 242 BGB).

Hinsichtlich der Software bedeutet dies folgendes:

Interessen des Kunden:
Die Kopie der legal erworbenen Originalsoftware soll
- den Originaldatenträger schützen und vor Wertverlust bewahren -> berechtigtes Interesse
- verhindern, dass der allmähliche, zeitbedingte Verlust von Daten auf dem Originaldatenträger zum Verlust der Nutzbarkeit der Software führt -> berechtigtes Interesse
- dem Verlust der Nutzbarkeit der Software durch zufälligen Untergang des Originaldatenträgers vorbeugen -> berechtigtes Interesse

Interessen des Herstellers:
- im Falle eines Verlustes der Nutzbarkeit des Originaldatenträgers (weshalb auch immer) ein zweites Mal zu kassieren (gleiches gilt, wenn eine Software auf nur einen Rechner beschränkt wird) -> kein berechtigtes Interesse, da der Hersteller das Entgelt für die Nutzungsrechte bereits erhalten hat

Was das Verleihen anbelangt, so sollte man im Auge behalten, dass hier ohnehin nur das Verleihen des Originaldatenträgers, keinesfalls einer Sicherungskopie, statthaft ist. Auch hier liegt kein berechtigtes Interesse des Herstellers vor, den Kunden über Umwege am Abschluss von im Prinzip absolut berechtigten Rechtsgeschäften zu hindern.

Man nehme das Beispiel einer kleinen Gruppe Gamer (Freunde), die in etwa dieselben Gamegenres mögen. Da alles ehrliche Häute sind, hält niemand etwas von Raubkopiererei. Daher kauft jeder der Gruppe abwechselnd ein Original-Spiel, das nach dem Durchspielen in der Gruppe weitergereicht wird. Dies ist eine völlig legale Vorgehensweise, die Gamer erweitern hierdurch den Kreis der Games, und die Hersteller haben absolut keinen Schaden davon: Denn niemand hätte sich alle Spiele kaufen können. Wer über das Budget verfügt, sich sowieso alles kaufen zu können, muss nicht die Nachteile (langes Warten, bis man das Spiel erhält) einer solchen Gamergemeinschaft in Kauf nehmen.


Ich bitte dich ... diese Form der Rechtssprechung bezieht sich auf deutlich schärfere Abhängingkeitsverhältnisse so zum Beispiel Energieversorgung und Co.

Nein. Wir haben es hier mit einem allgemeinen Rechtsgrundsatz zu tun, auf dessen Basis sich das gesamte deutsche (Vertrags-) Recht aufbaut. Das Gesetz ist stets bemüht, einen Stärkeausgleich der Vertragsparteien zu erreichen, sei dies im Miet- und Pachtrecht, im Kaufvertragsrecht, im Familienrecht, im Handelsrecht, usw.

Dieser Rechtsgrundsatz ist es auch, den ich durch das bestehende Gesetz des Verbotes zur Umgehung von Kopierschützen verletzt sehe. Denn hier wird eine Seite stärker geschützt, als es ihr zusteht.

Im Gegenzuge schränkt das besagte Gesetz NUR die Rechte der legalen User ein, und das ärgert mich als einen Teil dieser Gruppe am meisten. Einen Effekt auf die Raubkopiererei hat besagtes Gesetz nicht.

So, und noch ein trauriges Schlusswort zum Thema, jeder User könne selbst entscheiden, was er kaufen will oder nicht:

Leider sieht die Realität anders aus. Bei einer (ich meine das nicht sarkastisch, sondern vollkommen ernsthaft - leider) immens großen bildungsfernen Schicht, einer solchen, die primär hormonell denn verstandesgesteuert ist, muss man erkennen, dass es nicht immer der richtige Weg ist, die Massen den Weg vorgeben zu lassen.
Faktoren wie Werbung haben einen immensen Einfluss auf diese Schichten; diesen Einflüssen sind viele nicht in der Lage, sich konstruktiv zu entziehen. Wenn man so will, handeln diese Menschen fremdgesteuert, nicht eigenkontrolliert.

So schlimm, überzogen und wahnsinnig dies klingt, es ist Teil unserer Realität. Werbung ist heute nicht mehr das stupide Anpreisen eines Produktes, sondern von Psychologen und Psycho-Analytikern feinst abgestimmte Suggestion, eine Suggestion, derer viele zum Opfer fallen - auch die Klügeren unter uns betrifft dies ebenso, wenn sie nicht höllisch aufpassen.

Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn eine kleine Gruppe von Leuten aufgrund ihrer politischer und rechtlicher Überzeugungen ein Produkt boykottieren, so bringt das gar nichts und es ändert sich niemals etwas, solange "die Massen zu den Kassen" rennen. Und genau deshalb SIND die Hersteller in einer weit überlegenen Position.

Und deshalb ist es amS NICHT statthaft, gerade die legalen User, die aufgrund ihrer Ehrlichkeit den gesamten Markt noch am Laufen halten, mit derartigen Einschränkungen zu belegen. Die Hersteller werden durch das übrige Urheberrecht ausreichend geschützt, es bedarf keines weitergehenden Schutzes.

MfG,
Dominion1.
 
dominion1 schrieb:
Zum einen sind CDs und DVDs (bzw die sich darauf befindlichen Daten) keineswegs unbegrenzt haltbar, sondern unterliegen einer Verschlechterung. Wer noch Musik-CDs aus den Anfangstagen der CD im Schrank hat, könnte inzwischen durchaus feststellen, dass einige hiervon, obwohl sie nicht zerkratzt sind, springen oder gar nicht mehr abspielbar sind.

Da stellt sich mir die Frage, warum wir eigentlich alles als Abnutzbar betrachten und auch so verwenden, nur eben CDs/DVDs usw. nicht..
 
Wo wir wieder bei der Sicherungskopie wären, denn CD/DVDs haben im Gegensatz zu früheren Datenträgern eben den Vorteil, dass man sie ohne Qualitätsminderung 1:1 kopieren kann.
Aber wenn mans nicht darf ist das wieder fürn Arsch.
 
@ H3rby:

Berechtigte Frage. Antwort: Weil Du mit dem Erwerb der Software die (unbegrenzten) Nutzungsrechte am Produkt erwirbst. Dies impliziert, dass Deine Nutzungsrechte nicht verloren gehen, wenn der Datenträger untergeht. Aber Du kannst sie nicht mehr durchsetzen (geltend machen). Daher ist es dringend erforderlich, dem Kunden das Recht anhand zu geben, die von ihm legal erworbene Ware zu archivieren (sprich Sicherungskopien anzufertigen).

MfG,
Dominion1.
 
Das erwerbe ich auch z.B. bei einer Grafikkarte, nur dass ich dort keine Sicherheitskopie von anfertigen kann und zusätzlich 3 Jahre Garantie bekommen, was mir bei CDs/DVDs und Co. fehlt..

Damit wäre es dann dringend erforderlich, die CDs/DVDs innerhalb eines gewissen Zeitraums wie eine Grafikkarte ersetzt zu bekommen..

Womit wir aber wieder bei der von mir oben gestellten Frage wären..
 
Eine Garantie würde bei CDs/DVDs nichts bringen, da

1) jegliches Eigenverschulden des Nutzers ohnehin ausgeschlossen wäre (ein Nutzer, der fahrlässig das Medium auf den Boden fallen lässt und mit seinem Bürostuhl drüberrollt, das Medium damit zerbricht und wertlos macht, hat dennoch die Nutzungsrechte an der Software inne)

2) eine Garantie niemals so lange Bestand haben würde, als dass eine Nicht-Nutzbarkeit aufgrund temporären Datenverlustes abgedeckt sein könnte. Oder auf gutdeutsch: Keine Garantie geht über 15 - 20 Jahre, wenn die Daten auf der CD / DVD unlesbar geworden sind. Doch auch dann noch haben die Käufer das Recht auf Nutzung der von ihnen erworbenen Software. (Ob sie das dann noch wollen oder nicht, ist völlig ohne Belang.)


Hervorzuheben ist bei der Petition - wie gesagt - insbesondere die Interessenlage und die hauptsächlich Betroffenen.

Betroffen sind von dem zur Debatte stehenden Gesetz insbesondere diejenigen, die ihre Software ohnehin schon legal erworben haben. Bei ihnen wird zusätzlich abkassiert. Und das geht nun mal gar nicht. Solange das Gesetz nur die ohnehin schon legalen Nutzer einschränkt, jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Raubkopiererei entfaltet (und genau dies ist der Fall), ist es falsch und gehört abgeschafft.

Und da die Petition genau diesen Wortlaut führt, ist sie in jeder Hinsicht zu unterstützen. Und genau dies werde ich auch tun, meine Unterschrift für diese sinnvolle Petition leisten.

MfG,
Dominion1.
 
dominion1 schrieb:
Doch auch dann noch haben die Käufer das Recht auf Nutzung der von ihnen erworbenen Software.

Habe ich das bei einer Grafikkarte nach 15 - 20 Jahren nicht mehr?

Ich bin mir hierbei auch vollkommen bewußt, worauf du hinaus willst. Aber wenn z.B. Spiel + DVD zusammen gehören (also die DVD eingelegt sein muss zum Spielen), wie verhält es sich dann? Oder muss jede Software unabhängig laufen und wenn ja, mit welcher Begründung?

dominion1 schrieb:
Betroffen sind von dem zur Debatte stehenden Gesetz insbesondere diejenigen, die ihre Software ohnehin schon legal erworben haben. Bei ihnen wird zusätzlich abkassiert.

Das steht meiner Meinung nach nicht zur Diskussion. Im Aldi zahle ich ebenfalls für die stehlenden "Kunden".. Genauso wie bei einer Versicherung für die Betrüger usw..

Kurz: Der ehrliche Kunde ist immer der Dumme, wobei ich hier die Wut nicht auf die Hersteller/Verkäufer lenken würde, sondern eben auf die unehrlichen Menschen..

dominion1 schrieb:
jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Raubkopiererei entfaltet

Mmh, wenn ein Spiel auch nur 3 Tage später im Internet "erscheint", hat es seine Wirkung. Oder wie bei manchen Spielen, wo das Cracken nur sehr schwer fällt bzw. mit einigen Mühen vonstatten geht...

Manchmal habe ich sogar das Gefühl, dass z.B. Spiele mit Absicht mit Fehlern ausgeliefert werden, um den Crackern mit jedem Patch wieder neue Arbeit zu machen, da das Spiel aber eben erst mit Patch Nr. 4 oder so gut spielbar wird..
 
Zuletzt bearbeitet:
和美 schrieb:
Nun, mir gefällt die Methode von Valve mit STEAM sehr gut. Diejenigen die versuchen ein gecracktes bzw. kopiertes Spiel über STEAM zu aktivieren, denen wird -unwiderruflich- der Account gesperrt. So ist es vor kurzem 50000 Usern ergangen, die versucht haben, eine Raub-Kopie von EMPIRE-Total War über STEAM zu aktivieren. ;)


Solchen Leuten sollte man das Internet auf Lebenslang sperren, soviel Dummheit muss härter bestraft werden, etwas registrieren, das einem nicht gehört... :lol:
 
@dominion1:

Interessante Diskussion.

dominion1 schrieb:
Allein auf die Selbstregulierungskraft des Marktes zu setzen, halte ich für überaus gefährlich. Die Marktfreiheit braucht zwingend Regularien, derer sie unterworfen ist.

Da gebe ich dir grundsätzlich recht.
In meinen Augen sind diese Regularien aber nur da gefordert wo es um ungleiche Marktverhältnisse geht.
Zum einen können diese entstehen wenn sich Übermächtige Konzerne bilden die ein quasi-Monopol auf notwendige Güter des täglichen Lebens haben. (Alternativ auf bei Oligopolen wie es sie z.B. im Strommarkt gibt).
Zum anderen können diese ungleichen Verhältnisse dort entstehen wo die Komplexität der verkauften Produkte es dem Kunden schwer machen sie wirklich zu verstehen. (z.B. im Finanzsektor).

Beides ist im Fall des Urheberrechts in meinen Augen in den wenigsten Fällen gegeben. Zum einen handelt es sich in den meisten Fällen über die im Zuge des Urheberrechts diskutiert wird um reine Konsumgüter für deren Besitz keine, wie auch immer geartete, Notwendigkeit besteht.

"Wenn einem das Marktverhalten der Spieleindustrie nicht passt, dann bleiben immer noch Hobbys wie Fußball, Musizieren, ..."

Da der Kunde heute im Vorfeld durchaus darüber informiert wird, welche Kopierschutzmechanismen verwendet werden und er sich auch über die Konsequenzen informieren kann, sehe ich auch nicht, dass der Kunde hier einen Nachteil hat.

Also sehe ich, für den Fall der "Konsum-Software", keinen Grund die Kundenrechte zu stärken, da sich so in meinen Augen ein Ungleichgewicht bei der freien Marktgestaltung ergeben würde.

Einziges Argument, was man dann noch anbringen könnte, wäre Software die z.B. für den beruflichen Alltag wichtig ist. Oder eben Dinge wie Betriebssysteme und Office Anwendungen.
In den meisten Fällen darf der Kunde hier durchaus defekte Datenträger beim Hersteller einschicken und bekommt sie zum Selbstkostenpreis erstattet. Insofern zieht in meinen Augen das Argument der begrenzten Haltbarkeit des Speichermediums nicht.

Die Software die ich berufliche Einsetze wird eh mit Wartungsverträgen versehen und man bekommt halbjährlich eine CD/DVD mit neuen Updates... Hier ist durch die vertragliche Regelung des Nutzungsrechtes eben auch der Verlust des Datenträgers abgesichert. Zudem ist es in diesen Fällen meist sogar erlaubt die Datenträger selbst zu kopieren.

dominion1 schrieb:
Ganz besonders vorliegend, denn bei vielfacher Software sehen wir uns einer quasimonopolistischen Stellung der Industrie gegenüber.

Ich kenne dieses "quasi Monopol" aber eben nur bei Software bei denen eine Kopie des Datenträgers ohnehin erlaubt ist.
So weit ich das aktuelle Urheberrecht richtig verstehe ist es im generellen erst einmal erlaubt (bzw. straffrei) sich Sicherheitskopien zu erstellen sofern kein Kopierschutz auf dem Medium ist.

In den meisten Fällen ist Software die man wirklich zwingend benötigt (also eben das Gegenteil von Spielen, Musik und Filmen) durch ein Key-System gesichert, meist erfolgt eine Registrierung im Internet. Ist dies der Fall so wird oftmals auf einen Kopierschutz verzichtet.

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Zur Nennung des BGB:

Dies ist in den Urheberrechtsfällen eben nur bedingt gültig. Die wichtigen Regelungen betreffend der Berechtigung zur Erstellung von Kopien, zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen, etc. sind im Urheberrecht definiert. Und dieses Gesetz muss sich nun einmal, wie alle anderen Gesetze, in erster Linie am GG und nicht am BGB orientieren.

Somit ist der von dir kritisierte Zustand heute geltendes Recht. Ich denke daran besteht kein Zweifel.
Ob dieses Recht nun "gut" oder "schlecht" bewertet werden kann ist denke ich eine Diskussion die, wie im ersten Teil unserer beiden Beiträge geschehen, eher allgemein diskutiert werden muss.

dominion1 schrieb:
Wenn man so will, handeln diese Menschen fremdgesteuert, nicht eigenkontrolliert.

Ich bin der Überzeugung, dass auch ein bildungsferner Mensch eigenverantwortlich handelt. Und wenn er sich nun von der Werbung berieseln lässt, dann ist es in erster Linie sein Problem.
Das die Werbung mittlerweile sehr fiese Tricks benutzt um die Leute zum Kauf zu animieren steht außer Frage. Dennoch zwingt sie keinen dazu ein Produkt zu kaufen.

Wenn es wirklich Menschen gibt, die einfach nicht in der Lage sind sich diesen Zwängen zu entziehen, denen also jegliche Eigenverantwortlichkeit abhanden gekommen ist, dann sollte man in erster Linie schauen wie man ihnen wieder die Eigenverantwortlichkeit beibringt.

Gesetze zu schaffen die sich wie ein Schutzmantel über diesen Menschen legen halte ich für den falschen Ansatz. Denn der Mensch lernt in erster Linie aus Fehlern die er selbst gemacht hat. Und spätestens nach dem 2. oder 3. Fehlkauf eines Spiels wird er sich überlegen doch mal etwas genauer nachzudenken ...

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Am Rande:

Bevor der falsche Eindruck entsteht:

Es ist im Allgemeinen nicht Statthaft wenn der Hersteller einer Software den späteren Privatverkauf oder das Verleihen seiner Software im privaten Umfeld kategorisch ausschließt. Selbst die "Bindung" einer Software an einen bestimmten PC ist nur im Einzelfall statthaft.

§69c UrhG Abs 3:

Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück mit Ausnahme des Vermietrechts;

http://www.it-recht-kanzlei.de/inde...=Der+Kauf+von+Software+aus+rechtlicher+Sicht#

Im Regelfall halten sich die Hersteller daran ja auch. Klar darf man sein Spiel unter den Freunden verleihen. Es darf aber eben nur immer eine Person gleichzeitig das Spiel spielen, da man eben durch den Kauf auch nur eine "Nutzungslizenz" erworben hat.
 
Adam_Smith schrieb:
Aus dem Willen des Käufers ein bestimmtes Spiel, also ein reines Konsumgut, zu besitzen ein Ungleichgewicht zwischen den beiden Marktteilnehmern zu generieren ist doch wirklich an den Haaren herbei gezogen.
Keinesfalls, es handelt sich um ein Produktmonopol. Dieses Monopol entsteht durch das Urheberrecht, welches nicht vom Himmel gefallen ist, sondern vom Staat festgelegt wurde, also wird der Produzent vom Staat bevorteilt. Dies kann sinnvoll sein, aber bei den neuen digitalen Medien führt das verstärkt dazu, dass einzelne Anbieter eine Vormachtstellung haben, die Kunden dagegen besonders fest an den Anbieter gebunden sind (z. B. Betriebssysteme, Programme, Dateiformate, Softwarepatente).
So etwas wie das Zitatrecht lässt sich bei diesen Medien kaum anwenden. Kopierschutzsysteme und das Verbot diese zu umgehen zerstören die gesetzlichen Schrankenregelungen, Werke beispielsweise im Rahmen von Forschung und Unterricht zu verwenden. Dadurch wird der vorgesehene Interesssenausgleich zwischen Urheber und Allgemeinheit gestört.

Adam_Smith schrieb:
Du hast es im Grunde ja schon selbst indirekt beantwortet.
Bei geistigem Eigentum bleibt das Eigentum immer beim Anbieter ("Verkäufer"). Der Käufer erwirbt lediglich die Eigentumsrechte an dem Medium auf dem das geistige Eigentum gespeichert bleibt. Detailliert ist dies im Urheberrechtsgesetz aufgeschlüsselt.
Nein, der Käufer erwirbt neben Trägermedium und Zubehör auch eine Lizenz, also ein Recht, dieses gilt zeitlich unbeschränkt. Warum sollte man dieses Recht an ein Trägermedium binden? Dadurch entstehen über die Jahrzehnte gigantische Verluste an Kultur und Ressourcen. Dies will der Gesetzgeber eigentlich gar nicht, wie die zeitlich beschränkte Schutzdauer durch das Urheberrecht (oder auch bei Patenten) belegt.

Adam_Smith schrieb:
Das CDs und DVDs nur eine begrenzte Haltbarkeit haben ist allgemein bekannt. Auch hier: Lebe damit oder lass es bleiben. Es besteht für dich im Regelfall keine Notwendigkeit Software zu kaufen die du nicht brennen kannst. Vor allem nicht bei Spielen ...
Tolle Einstellung, realisistisch betrachtet landen die Leute dann am Ende bei einer illegalen Kopie. Wirtschaft & Recht existieren nicht aus Spaß, sondern sollen den Menschen dienen und ihre Bedürfnisse (!= Bedarf) befriedigen. Gesetze gegen die seit Jahren in einem weiten Anwendungsgebiet fast jeder verstößt, müssen geändert werden.

Adam_Smith schrieb:
Der Markt wird wegen der ganzen Kopierschutzmechanismen nicht sterben. Denn spätestens wenn die Hersteller merken, dass niemand mehr ihre Produkte kauft, werden sie ihr Marktverhalten überdenken müssen. Dazu braucht es weder Petitionen noch Eingriffe des Staates in den freien Markt.
Das glaube ich nicht, ich denke eher die Hersteller werden weitere Verschärfungen und Kriminalisierungen fordern und außerdem versuchen, Dinge wie den Weiterverkauf zu behindern oder Dienste wie STEAM anzubieten, die für den Kunden nach Ablauf der Schutzfristen einen Dreck wert sind, weil sie trotzdem vom Dienst des Anbieters abhängig sind.
 
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