Neue Schüssel + LNB

dominic.e schrieb:
Und dann noch, die Kabel, welche vom LNB kommen und ins Haus gehen, da würde ich dann die Kabel vom LNB direkt auf so eine Schiene (Erdungsschiene/Überspannungsschutz -> zB. https://www.amazon.de/fach-Sat-Überspannungsschutz-Blitzschutz-Überspannungsschutz-DUR-line/dp/B01F5932TG/ref=pb_allspark_dp_session_sims_pao_desktop_1/260-4433111-9461135?pd_rd_w=Lh0uF&pf_rd_p=d0ecb613-4040-45f8-b335-5cd8ff54c281&pf_rd_r=KTPFB0764JB0NV7FNB5G&pd_rd_r=c03cca69-bf75-47c6-8bdb-ca0a80b9f940&pd_rd_wg=o05Fx&pd_rd_i=B01F5932TG&psc=1) schrauben und dort dann die einzelnen Kabel aus den Räumen anschließen, bzw. noch einen Verteiler dran hängen, um das Unicable aufzuteilen?
Mit Verzögerung und nach Quereinstieg ohne alle Beiträge gelesen zu haben, reiche ich meinen Senf zu zwei Punkten nach:

Es gibt zwei Einkabelmodi, für die ersten 8 Userbänder reicht das klassische Unicable, ab dem 9. Userband müssen die Empfänger aber auch JESS beherrschen.

Dieser SPD 2-Überspannungsableiter ist KEINE Erdungsschiene. Der schützt vor induktiven Blitzstromeinkopplungen aus Naheinschlägen durch temporären Kurzschluss zwischen Kabelschirm und Innenleiter, hat aber auf die Spannung gegen Erde keinen Einfluss.

Anders ausgedrückt: Der ist bei Montage innerhalb von blitzstromtragfähiger Erdung befreiten Fassadenbereichen in Kombination mit einem PA-Leiter von mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) bzw. mind. 4 mm² Cu (ungeschützt) auch an eine Haupterdungsschiene ohne eigenen Gebäudeerder wirksam und normkonform. Eine geforderte blitzstromtragfähige Erdung mit mind. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 8 mm Blitzableiterdraht UND nach Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern (einschließlich vor der Erdungsanlage befindlicher HES oder örtlicher PAS) ist damit NICHT zu ersetzen.

Seit Jahrzehnten gilt, dass der PA zum Schutz gegen den elektrischen Schlag auch bei Ausbau von Komponenten an ALLEN Kabeln erhalten bleiben muss. Ein Erdblock möglichst nahe der Kabeleinführung ins Gebäude mit Erdverbindung wäre normkonform, allein der Durline ohne Erdblöcke oder Erdwinkel ist es nach IEC 60728-11 auch mit einem Erdungsanschluss nicht.
 
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Erst einmal vielen Dank für deinen Beitrag. Das Thema Erdung muss ich mir nochmal genauer ansehen. Da bin ich aktuell noch etwas überfragt.

Das mag jetzt vielleicht eine doofe Frage sein, aber gibts da eine Art "Tabelle" (oder was auch immer), was wo wie geerdet sein muss? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die alte Schüssel nicht irgendwo extra geerdet war. Aber ich würde das ja schon gerne jetzt alles richtig machen.

Edit:
Ich habe beim Querlesen gesehen, dass die Position der Schüssel wohl eine (wichtige) Rollte spielt. Die aktuelle und die neue Schüssel hängen so ~1,5m unterm Dach an der Wand und vllt. so maximal 1m von der Wand weg.
 
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dominic.e schrieb:
Das mag jetzt vielleicht eine doofe Frage sein, aber gibts da eine Art "Tabelle" (oder was auch immer), was wo wie geerdet sein muss? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die alte Schüssel nicht irgendwo extra geerdet war. Aber ich würde das ja schon gerne jetzt alles richtig machen.
Es gilt das Motto, dass es keine doofen Fragen gibt. ;)

Eine Tabelle gibt es nicht aber hier wie in anderen Foren zahlreiche Beiträge zur maßgeblichen IEC 60728-11. Nur Antennen die sich einschließlich der Kabel in als sicher angenommenen Fassadenbereichen befinden sind von Erdung mit mind. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 8 mm Blitzabeiterdraht UND nach Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig zertifizierten Verbindern (einschl. genutzter HES/PAS) befreit.


IEC 60728-11_Erdung+PA_[44].jpg

Wenn nur eine Wohneinheit angeschlossen ist und die Summe der Ableitströme aller Endgeräte < 500 mAeff beträgt ist bei nicht erdungspflichtigen Fassadenantennen auch ein nicht blitzstromtragfähiger PA ins freie Ermessen gestellt.

Obwohl die für Antennensicherheit maßgebliche Norm sich in Jahrzehnten nur moderat geändert hat, wird zu der - leider auch von gewerblich tätigen EFK - vielfach normwidriger Unsinn verzapft.

BEACHTE: Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen gilt NAV § 13.

Direkterdungen sind bei Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik bedingt zulässig, Stand der Technik ist aber Schutz über getrennte Fangeinrichtung, der in den Normen schon lange mehr oder weniger dringlich empfohlen wird.

DIN EN 60728-11_Erdung+PA_[Fo112].jpg

Bei Antennenanlagen mit Einkabel-LNB entfallen die Multischalter.
 
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