Wir können bisher - nach aktuellem Stand heute - sagen, dass die Abwicklung der Transaktion zwischen Käufer und Verkäufer direkt über die Plattform kein Kriterium dafür ist, ob die Plattform melden muss oder nicht. Über diese Argumentation, die häufig vorgebracht wird, kommt ein Forum defnitiv nicht aus der Meldepflicht raus. Zudem sieht es derzeit nicht danach aus, als ließe sich der Marktplatz in seiner alten Form mit öffentlicher Kaufbestätigung und öffentlicher Preisverhandlung weiter betreiben, ohne ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro Umsatz melden und vorab alle persönlichen Daten speichern zu müssen.
Das BZSt verweist ansonsten auf die FAQ zum PStTG, die noch veröffentlich werden soll und eventuell in einigen Punkten mehr Klarheit bringen könnte. Darauf hoffen wir jetzt auch noch sehr, vielleicht hält sie für unseren Fall ja doch noch eine Ausnahme bereit. Der ziemlich umfangreiche Gesetzeskommentar hat uns nämlich leider kein Schlupfloch offenbart.