NobleChairs Epic Sitzfläche gebrochen

Apo2002

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Hallo,

ich starte auf diesem Wege noch einen letzten Versuch, da die Hotline mir nicht wirklich weiter helfen konnte.

Im Juli 2019 habe ich bei euch einen Noblechairs Epic Echtleder erworben und war bis dato auch sehr zufrieden damit.

Doch gestern Abend beim zocken gab es einen lauten "Knall" und seitdem hält die Rückenlehne nicht mehr, bzw. gibt auf der rechten Seite, an der auch die Kippmechanik verbaut ist, nach sobald man sich dagegen lehnt.

Nach genauerer Betrachtung und Demontage der Rückenlehne sieht es so aus als wäre irgend etwas in der Sitzfläche an der die Kippmechanik befestigt ist gebrochen und gibt keinen Halt mehr. Die Fläche ist verbogen und neigt sich hinten rechts nach unten.

Habe mit der Suche schon ein paar Threads mit diesem Problem gefunden, scheine also nicht der einzige zu sein.

Gibt es evtl eine Möglichkeit das betreffende Teil zu tauschen?
Von einem Stuhl in der Preiskategorie bin ich schon sehr enttäuscht, das dieser nach 2,5 Jahren schon einen so gravierenden Mangel aufweist und damit praktisch unbenutzbar ist.

Beste Grüße


Ich habe hier mal 2 Bilder angehängt und hoffe man sieht was ich meine.
Noble 1.jpeg
Noble2.jpeg
 
Hallo Apo2002,

da deine Gewährleistung bereits vor geraumer Zeit abgelaufen ist, kann ich dir höchstens ein Kaufangebot für eine neue Sitzfläche unterbreiten. Es kann sein, dass dabei kein Ersatzteil deines konkreten Modells vorrätig ist. Falls du an einem Kaufangebot Interesse hast, schreib mir bitte eine E-Mail oder PM mit deiner Kunden- oder Bestellnummer.

Liebe Grüße
Mike
 
Es ist doch echt eine Schande dass bei einem so häufig auftretenden Designfehler sich immer mit der Gewährleistung herausgeredet wird...
Übernehmt halt Verantwortung für ein von euch so dermaßen schlecht designtes Produkt bzw. für die mangelnde Qualität.

Kein Nutzer kann was dafür, wenn die Stahlhalterung bricht!
 
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Hallo AppZ,

ich kann nur mal wieder erläutern, dass es sich hier um ein offizielles und öffentlich sichtbares Supportforum handelt, in dem zwangsläufig eine bestimmte Anzahl an Reklamationsanfragen zusammenkommt, und durch Google werden Nutzer ganz besonders hier hin gesteuert, wenn sie nach bestimmten Keywords suchen.

Eine logische Folge daraus ist, dass Außenstehende damit Einblick in ein normalerweise nicht einsehbares Reklamationsaufkommen eines Unternehmens haben, das es jedoch so auch bei jeder anderen Marke und bei jedem anderen Produkt gibt. Nur weil man das interne Ticketsystem von Apple, Tesla, Ikea etc. nicht zu Gesicht bekommt, bedeutet das nicht, dass es dort keine defekten Produkte gibt. Es gibt bei jedem Artikel eine gewisse RMA-Quote und die ist hier völlig normal und die nominelle Anzahl steht in Relation zur Menge der verkauften Artikel. Der Schaden aus diesem Thread, der nicht zwangsläufig ein Sachmangel ist, kam im ganzen letzten Jahr laut Suche weniger als 20 Mal in diesem Forum auf. Das ist nicht viel, sondern extrem wenig.

Es liegt auch in der Natur der Sache, dass bei einem Stuhl eben theoretisch nur eine bestimmte, relativ geringe Menge an möglichen Beschädigungen auftreten kann, weil es nun mal ein relativ unkomplexes Produkt mit einer endlichen Menge an Teilen ist und es somit eine endliche Menge an Möglichkeiten existiert. Die Bestandteile eines Stuhls sind bei den in diesem Forum sichtbaren Reklamationsanfragen alle repräsentiert und mal ist es der Bezug, mal das Stuhlkreuz, mal die Rollen, mal die Gasdruckfeder, mal die Wippmechanik, mal die Arretierung der Rückenlehne, weil alle diese mechanischen Teile eben je nach Umgang und Pflege kaputt gehen können. Aus all diesen unterschiedlichen und völlig regulären Reklamationsanfragen lässt sich also mitnichten ein "Designfehler" herauspauschalisieren.

AppZ schrieb:
sich immer mit der Gewährleistung herausgeredet wird

Ich kann dieser Logik nicht folgen. Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (Gewährleistung) beträgt exakt 2 Jahre ab Gefahrübergang (Warenerhalt) und obendrein muss nach Ablauf von 6 Monaten (bisherige Regelung) nach dem Kauf vom Käufer nachgewiesen werden, dass ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden gewesen ist (Beweislastumkehr). Die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung bezieht sich außerdem grundsätzlich nur auf Mängel, die bereits bei Gefahrübergang (Warenerhalt) existiert haben oder im Keim angelegt waren, jedoch niemals auf solche, die durch unsachgemäße Handhabung, bestimmungswidrige Nutzung oder fahrlässig bzw. mutwillig herbeigeführte Beschädigungen, unnatürliche Abnutzungen und später auftretenden Verschleiß zurückzuführen sind. In der Regel verzichten wir zwar auf diesen Nachweis, aber wenn die Gewährleistung an sich abgelaufen ist, dann ist sie abgelaufen. Das ist das Prinzip einer Frist und ist bei jedem anderen Produkt und Hersteller exakt genauso. Platt ausgedrückt: Wenn dein iPad nach 1 Jahr und drei Tagen einen defekten Akku aufweist, dann ist die Herstellergarantie nun mal abgelaufen und wenn der Motor deines BMW nach 2 Jahren und drei Wochen kaputt ist, dann ist die Herstellergarantie und die Gewährleistung nun mal abgelaufen. Die Fristen sind jedem Käufer vorab bekannt.

AppZ schrieb:
Kein Nutzer kann was dafür, wenn die Stahlhalterung bricht!

Das ist schlicht und ergreifend nicht zutreffend. Mangelnde Pflege und unsachgemäße Nutzungen, Überlastungen, mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen sind real und auch häufig für Beschädigungen ursächlich. Ich gehe mal stark davon aus, dass das auch jedem Leser dieses Forums insgeheim sehr bewusst sein dürfte.

Liebe Grüße
Mike
 
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Caseking-Mike schrieb:
Aus all diesen unterschiedlichen und völlig regulären Reklamationsanfragen lässt sich also mitnichten ein "Designfehler" herauspauschalisieren.
Eine Rolle kann kaputt gehen, keine Frage.
Aber wenn ein Stahlrohr bricht, sollte man sich Fragen ob dieses entweder adäquat geschweißt wurde oder aber für die Gewichtsangaben des Stuhls ausreichend ist. Und genau dies Stelle ich in Frage. Eure Stühle sind so billig hergestellt, dass für eine tatsächlich solide Konstruktion anscheinend kein Geld übrig bleibt. Dies ist ein eindeutiger Designfehler und geht meiner Meinung nach aus diesem Grund über die Gewährleistung (und vor allem über die Beweislastumkehr welche bei so einem Fehler ja wohl an Lächerlichkeit nicht zu überbieten ist!) hinaus.

Wir werden uns dabei sicherlich nicht einig, dementsprechend spare ich mir weitere Antworten. Hier aber die Schuld beim Kunden zu suchen ist für ein Unternehmen einfach nur peinlich und spricht Bände über eure Interpretation von Verantwortung und Qualität. Aber was will man schon von einem Unternehmen erwartet, was die eingereichten Reviews auf seiner Website zensiert.

Aber naja, ist ja jedem freigestellt was er bei welchem Händler kauft :)
 
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AppZ schrieb:
Wir werden uns dabei sicherlich nicht einig, dementsprechend spare ich mir weitere Antworten.

Das mag sein. Ich möchte dir diesbezüglich dafür danken, dass du deine Sichtweise in einem normalen Umgangston äußerst.

AppZ schrieb:
Hier aber die Schuld beim Kunden zu suchen ist für ein Unternehmen einfach nur peinlich

Es geht nicht um "Schuld" irgendwo suchen, sondern um von vornherein bekannte, klar geregelte Fristen und Nachweisobliegenheiten wie bei jedem anderen Händler/Hersteller/Produkt auch. Und nur weil eine Sitzfläche nach Ablauf der Gewährleistungszeit gebrochen ist, sagt das nichts über den Umgang mit dem Stuhl aus. Wenn man einige Jahre Erfahrung mit Reklamationsware hat, dann weiß man, dass dieses Bild der Nutzung durch Kunden unrealistisch ist. Es gibt dafür auch erstaunliche Beispiele in diesem Forum.

AppZ schrieb:
Aber was will man schon von einem Unternehmen erwartet, was die eingereichten Reviews auf seiner Website zensiert.

Falls du der Ansicht bist, eine Bewertung sei unberechtigterweise nicht freigeschaltet worden sein, dann schick mir bitte eine PM mit der entsprechenden E-Mail-Adresse und dem Produkt, damit ich das nachprüfen kann.

AppZ schrieb:
Aber naja, ist ja jedem freigestellt was er bei welchem Händler kauft :)

Dies ist korrekt.

Liebe Grüße
Mike
 
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