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Nokia Lumia Ebay Rückläufer Garantie

petunientopf

Lt. Commander
🎅Rätsel-Elite ’12
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Juni 2010
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Servus zusammen,

hat jemand eine Ahnung wie es mit der 24 monatigen Garantie von Nokia aussieht, wenn man über ein Ebay eine Rückläufer von einen Gewerblichen Verkäufer kauft?
Ich hatte denen zwar eine Email geschickt, aber wirklich die wussten auch nicht genau bescheid?!

Da es ein Rückläufer ist könnte es sogar sein, dass Nokia gar keine Garantie mehr gibt.

Dann hätten Sie „nur“ noch die Gewährleistung bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

vielen Dank für die Hilfe
grüße
 
AdoK schrieb:
Also Garantie nur für den Erstkäufer und nur mit Originalkaufbeleg.

Ich lese daraus, dass die Garantie ab dem Kaufdatum gilt wenn man den Originalbeleg vorlegen kann, unabhängig davon ob man Erstkäufer ist oder nicht. Es heisst ja "...an einen Endkunden..." und nicht "...an den Endkunden...".
 
Das steht noch beim Händlerdabei
"Schnellversand vom Fachhändler Rechnung auf Ihren Namen"
 
und ich lese daraus 'nachgewiesen durch den Originalkaufbeleg - das erste Mal an einen Endkunden' wenn es sich um einen Rückläufer handelt und an dich verkauft wird bist du der zweite Käufer, der erste Käufer hat es ja aufgrund des 14tägigen Widerrufrechts zurückgegeben.

Gut, aus dem ggfs. vorliegenden Originalkaufbeleg der dir vom Verkäufer bei eBay ausgestellt wurde wird wohl nicht hervorgehen, dass es sich um Rückläuferware handelt.

Es sei denn er hat es so auch in der Warenbezeichnung auf dem Kaufbeleg stehen ... wie z.B. NOKIA Lumia 925 gelb Rückläufer.
 
läuft doch bei Nokia eh allers über die IMEI, kannst die ja online eingeben dann siehst du wie lang da noch Garantie is
 
AdoK schrieb:
Also Garantie nur für den Erstkäufer und nur mit Originalkaufbeleg.
nein man muss nur den originalkaufbeleg des erstkäufers haben....die garantie gilt nicht nur für den erstkäufer
Ergänzung ()

Janz schrieb:
läuft doch bei Nokia eh allers über die IMEI, kannst die ja online eingeben dann siehst du wie lang da noch Garantie is
garantiefall eröffnen geht bei Nokia direkt aber nur mit kaufbeleg, ich denke Nokia wird aber bei einer "rückläuferrechnung" auch keine zicken machen.
über dritte partnerwerkstätten ist das teilweise nur über die imei machbar ohne Rechnung (bei der die Garantiezeit oft kürzer ist wie mit originalrechnung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, aber der Passus spezifiert nur die Laufzeit der Garantie (ab dem Zeitpunkt des ersten Verkaufs des individuellen Gerätes) und nicht wer die Garantie in Anspruch nehmen darf (weitere Käufer bei Weiterverkauf innerhalb des Garantiezeitraums).

Es muss nur jeder Käufer darauf achten den Originalbeleg zu erhalten und jeder Käufer muss sich darüber im klaren sein dass die Garantie entsprechend kürzer ist.

Im Falle eines Widerrufs ist das ganze aber eh unerheblich, da ein Widerruf des einen Käufers den nächsten nicht benachteiligen darf. Ich könnte wetten, dass selbst wenn ein Gerät sechs, sieben oder acht mal im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgegeben wurde, also im Extremfall vier Monat nach Erstkauf, sich der neunte und endgültige Käufer dennoch über zwei Jahre Garantie** freuen darf.

Edit:

**bzw. die volle Herstellergarantie (wie lange auch immer die ist)

Passt besser
 
Zuletzt bearbeitet:
so nebenbei:
toller händler, mit dem alten widerruf, noch mit 40 euro klausel.
agb: ohne worte.
bei dem hätte ich nichts gekauft.
 
Rechnung auf Ihren Namen

Ist aber nur die Ebay Rechnung nicht die Rechnung wo das Handy gekauft wurde weil der Verkäufer kann dir schlecht eine Rechnung auf deinen Namen ausstellen, er muss dir die Orginal kauf Quittung vom Laden/Geschäft bei geben den diese ist wichtig wegen Garantie anspruch aber nicht die von ebay ausgestellte Rechnung. Da wirst du von Nokia gesagt bekommen das dich am Verkäufer Ebay wenden sollst da du schließlich das Handy dort gekauft hast.

Ps: Wenn die 81 schlechten Bewertungen mir ansehe würde ich besser aufpassen und mich absichern.
 
@TimBerlin: gekauft hab ich ja noch nicht, wollte erstmal wissen wie das mit der Garantie aussieht.
 
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