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Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.
- Ersteller Adonay
- Erstellt am
Ich würde es durchziehen.Madcat69 schrieb:
Okay, ich vertrete mich ja selbst, aber mit dem Vorgehen würde ich Sony nicht davon kommen lassen.
Schick Deinen Sohn zu einer Verbraucherzentrale. Für die Vertretung gegenüber Sony nehmen die € 50,00.
Da hier eine Vertragsverletzung seitens Sony zu bejahen ist, kann Dein Sohn die 50,00 € als Schadensersatz zurückverlangen.
Madcat69 schrieb:Lenovo ist da leider nicht alleine, ich ärgere mich gerade mit Sony herum. Serienfehler der Gelenke bei den XM4 und XM5 Kopfhörern, gekauft von einem meiner Söhne direkt im Sony Online Store. Der bietet nur erst gar keine Abwicklung der Sachmängelhaftung an, sondern nur im Rahmen der Garantie. Die greift nicht, Sachmängelhaftung verweigert. Jetzt haben wir die Wahl ob sich der Stress gerichtlich vorzugehen da lohnt oder nicht …
Ich habe erst kürzlich einen Prozess gewonnen, weil ein großer Schuh-Verkäufer keine Nachlieferung durchführen wollte, sondern nur Geld zurück. Das Risiko ist halt lächerlich gering und einen Rechtsanwalt braucht man nicht immer, weil sich alles laienhaft formulieren lässt; es sind z. B. nur Ziele und Sachverhalte notwendig, keine Paragraphen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Da_mihi_factum,_dabo_tibi_iusAvatoma schrieb:nur Ziele und Sachverhalte notwendig, keine Paragraphen.
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