Ja, das wäre ziemlich sicher als "gewerblich" zu sehen, egal was da steht. Dementsprechend greifen so manche Regeln, die die verletzen. Da steht ein Verstoß gegen §5 UWG im Raum (wird nicht immer zutreffen, ist aber zu prüfen), das Ganze ist höchst wackelig, was die Umstände der Kaufverträge angeht (Es wird Ware verkauft, deren Eigentum der Verkäufer dem Käufer unter Umständen gar nicht verschaffen kann -wird auch nicht immer zutreffen, ist aber zu prüfen), und und und.Felix_jeno schrieb:]die bieten karten an die sie nicht haben. und gilt das nicht schon als gewerbe? steuerhinterziehung ?
Und dann kommt noch das Finanzamt in's Spiel^^ Also so wirklich "einfach mal machen" wie das blauäugig viele da tun sollte man das nicht.