Hallo,
wie ihr seht, lässt mich dieses Thema (noch) nicht los. Im ersten Thread ging es um eine Abmahnung von der Hausverwaltung, da auf meinem Tiefgaragenstellplatz ein Auto ohne Kennzeichen sowie einiges an Gerümpel stand (hier der entsprechende Thread).
Nochmal kurz zur Hintergrundgeschichte: Der Stellplatz gehört zu meiner Wohnung, ich habe ihn an Person A vermietet. Person A hat diesen Stellplatz allerdings mit Person B zwecks besserer Erreichbarkeit getauscht (wovon ich in Kenntnis gesetzt wurde).
Ich habe jetzt festgestellt, dass der Stellplatz relativ dreckig ist, insbesondere die Flecken am Anfang stören mich (Ölflecken?).
Jetzt meine erste Frage: Inwiefern muss der Mieter das nach Ende des Mietvertrags reinigen? Im Vertrag steht sinngemäß, ich erhalte den Stellplatz so zurück, wie ich ihn vorgefunden habe. Das heißt, ich könnte den Mieter auffordern, insbesondere die Ölflecken zu entfernen, richtig? Auf dem Bild könnt ihr euch einen Eindruck davon machen.
Das Zeug, was da noch rumsteht (inkl. Reifen) wird übrigens noch entfernt, das wurde nämlich ebenfalls in der Abmahnung beanstandet.
Zum Schluss noch eine ganz andere Frage: Ich habe damals gegen den Tiefgaragenschlüssel sowie gegen einen Transponder, der das Tor per Knopfdruck öffnet, 50€ Kaution entgegengenommen. Angenommen, der Mieter verliert den Transponder: Werde ich dann mit den 50€ abgespeist oder muss er mir den ersetzen? Wie viel würde die Anfertigung eines neuen Transponders etwa kosten?
Ich frage da jetzt so explizit (fast schon paranoid) nach, weil ich Gewissheit haben möchte und nicht am Ende als Verlierer aus der ganzen Sachen herausgehen will. Ich würde auch nicht noch mal im Nachhinein der Weitervermietung bzw. dem Tausch an Dritte zustimmen.
Alternativ habe ich mir auch überlegt, genau das hier bei der Hausverwaltung zu erfragen. Das werde ich demnächst auch noch tun.
Danke im Voraus!
wie ihr seht, lässt mich dieses Thema (noch) nicht los. Im ersten Thread ging es um eine Abmahnung von der Hausverwaltung, da auf meinem Tiefgaragenstellplatz ein Auto ohne Kennzeichen sowie einiges an Gerümpel stand (hier der entsprechende Thread).
Nochmal kurz zur Hintergrundgeschichte: Der Stellplatz gehört zu meiner Wohnung, ich habe ihn an Person A vermietet. Person A hat diesen Stellplatz allerdings mit Person B zwecks besserer Erreichbarkeit getauscht (wovon ich in Kenntnis gesetzt wurde).
Ich habe jetzt festgestellt, dass der Stellplatz relativ dreckig ist, insbesondere die Flecken am Anfang stören mich (Ölflecken?).
Jetzt meine erste Frage: Inwiefern muss der Mieter das nach Ende des Mietvertrags reinigen? Im Vertrag steht sinngemäß, ich erhalte den Stellplatz so zurück, wie ich ihn vorgefunden habe. Das heißt, ich könnte den Mieter auffordern, insbesondere die Ölflecken zu entfernen, richtig? Auf dem Bild könnt ihr euch einen Eindruck davon machen.
Das Zeug, was da noch rumsteht (inkl. Reifen) wird übrigens noch entfernt, das wurde nämlich ebenfalls in der Abmahnung beanstandet.
Zum Schluss noch eine ganz andere Frage: Ich habe damals gegen den Tiefgaragenschlüssel sowie gegen einen Transponder, der das Tor per Knopfdruck öffnet, 50€ Kaution entgegengenommen. Angenommen, der Mieter verliert den Transponder: Werde ich dann mit den 50€ abgespeist oder muss er mir den ersetzen? Wie viel würde die Anfertigung eines neuen Transponders etwa kosten?
Ich frage da jetzt so explizit (fast schon paranoid) nach, weil ich Gewissheit haben möchte und nicht am Ende als Verlierer aus der ganzen Sachen herausgehen will. Ich würde auch nicht noch mal im Nachhinein der Weitervermietung bzw. dem Tausch an Dritte zustimmen.
Alternativ habe ich mir auch überlegt, genau das hier bei der Hausverwaltung zu erfragen. Das werde ich demnächst auch noch tun.
Danke im Voraus!