Ölflecken auf Garagenstellplatz - schlimm? (+2.Frage) (mit Bild)

Alphadude

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Hallo,

wie ihr seht, lässt mich dieses Thema (noch) nicht los. Im ersten Thread ging es um eine Abmahnung von der Hausverwaltung, da auf meinem Tiefgaragenstellplatz ein Auto ohne Kennzeichen sowie einiges an Gerümpel stand (hier der entsprechende Thread).

Nochmal kurz zur Hintergrundgeschichte: Der Stellplatz gehört zu meiner Wohnung, ich habe ihn an Person A vermietet. Person A hat diesen Stellplatz allerdings mit Person B zwecks besserer Erreichbarkeit getauscht (wovon ich in Kenntnis gesetzt wurde).

Ich habe jetzt festgestellt, dass der Stellplatz relativ dreckig ist, insbesondere die Flecken am Anfang stören mich (Ölflecken?).

Jetzt meine erste Frage: Inwiefern muss der Mieter das nach Ende des Mietvertrags reinigen? Im Vertrag steht sinngemäß, ich erhalte den Stellplatz so zurück, wie ich ihn vorgefunden habe. Das heißt, ich könnte den Mieter auffordern, insbesondere die Ölflecken zu entfernen, richtig? Auf dem Bild könnt ihr euch einen Eindruck davon machen.

Das Zeug, was da noch rumsteht (inkl. Reifen) wird übrigens noch entfernt, das wurde nämlich ebenfalls in der Abmahnung beanstandet.

Zum Schluss noch eine ganz andere Frage: Ich habe damals gegen den Tiefgaragenschlüssel sowie gegen einen Transponder, der das Tor per Knopfdruck öffnet, 50€ Kaution entgegengenommen. Angenommen, der Mieter verliert den Transponder: Werde ich dann mit den 50€ abgespeist oder muss er mir den ersetzen? Wie viel würde die Anfertigung eines neuen Transponders etwa kosten?

Ich frage da jetzt so explizit (fast schon paranoid) nach, weil ich Gewissheit haben möchte und nicht am Ende als Verlierer aus der ganzen Sachen herausgehen will. Ich würde auch nicht noch mal im Nachhinein der Weitervermietung bzw. dem Tausch an Dritte zustimmen.

Alternativ habe ich mir auch überlegt, genau das hier bei der Hausverwaltung zu erfragen. Das werde ich demnächst auch noch tun.

Danke im Voraus!
 

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Dein Mieter muss Dir den Platz so übergeben wie Er ihn von Dir bekommen hat. War der Fleck schon vorher? Nein? Dann kennst du das Ergebnis.

Es sieht aus wie eine Peristente Flüssigkeit, also Öl oder ganz übel Bremsflüssigkeit (kann je nach Belag selbst Steine zerstören). Benzin würde mit der Zeit verdampfen.

Wenn er den Schlüssel verschlampt, bleibt Dir nur die Kaution. Eine weitere Nachforderung wird vermutlich quasi nicht gehen. Die Kaution ist eine Art Sicherheitsleistung.
Was der Transponder kostet wird Dir nur die HV oder Vermieter beantworten können.
 
knoxxi schrieb:
Wenn er den Schlüssel verschlampt, bleibt Dir nur die Kaution. Eine weitere Nachforderung wird vermutlich quasi nicht gehen. Die Kaution ist eine Art Sicherheitsleistung.
Das sehe ich anders. Grundsätzlich hat er natürlich auch einen Anspruch auf Herausgabe/Ersatz des Transponders/der Kosten dafür. Die 50 Eur sind lediglich eine Sicherheit dafür.
Ob der TE die tatsächlichen Kosten (so sie höher als 50 Eur sind) geltend macht, ist eine andere Frage. Einen Anspruch hätte er aber grundsätzlich erstmal.
 
Ja das ist schon richtig, aber häufig bekommt man nicht mehr, wenn man nicht den Klageweg beschreiten möchte.
 
Vielen Dank euch. Habe jetzt mal darum gebeten, dass der Fleck beseitigt wird. Mal gucken, was nächste Woche da ist. Das mit dem Transponder war ohnehin nur hypothetisch, ich hoffe mal, der wird einfach nicht verschlampt.
 
Alphadude schrieb:
Ich würde auch nicht noch mal im Nachhinein der Weitervermietung bzw. dem Tausch an Dritte zustimmen.
Und das obwohl du den Stellplatz selbst weitervermietet hast. Schon irgendwie witzig.

Ich sehe es so:
Dein Mieter ist dir gegenüber verantwortlich. Du bist deinem Vermieter gegenüber verantwortlich. Verursacht dein Mieter einen Schaden und weigert sich diesen zu beheben, könntest du Probleme mit deinem Vermieter bekommen, falls er die Behebung des Schadens von dir fordern würde.
 
Vermietung des eigenen Stellplatzes wird von der HV toleriert. Überlassung des (von mir) vermieteten Stellplatzes einem Dritten wiederum (wie hier geschehen) ist prinzipiell Grund für fristlose Kündigung (so steht es im von mir aufgesetzten Vertrag). Das hat nix mit Doppelmoral o.Ä. zu tun. Mir persönlich ist es egal, solange mir keine zusätzlichen Probleme entstehen.
 
knoxxi schrieb:
oder ganz übel Bremsflüssigkeit (kann je nach Belag selbst Steine zerstören).
definitiv nicht, ...
 
Schwer das auf einem Bild zu beurteilen, aber das sieht nicht nach Öl aus. Eher wie die Abtropferei der Klimaanlage, und die Steine speichern die Feuchtigkeit eine Weile. Sieht in meiner Garage ebenso aus - ist aber weder dauerhaft, noch löst es die Steine auf.
 
@Winterday dann werde ich das mal weiter beobachten. Habe den Mieter aufgefordert, das zu beseitigen. Bis jetzt ist noch nix passiert.
 
Gucken ob mit einem Säckchen Abbindemittel was geht. Könnte aber schon zu spät sein bzw nicht mehr helfen, sondern nur abwarten.
 
auf nem anderen Stellplatz sind ähnliche Flecken, aber das finde ich dennoch inakzeptabel. Will das jetzt aber auch nicht so eskalieren lassen mit Schadenersatz etc.
 
Schadenersatz? Was für ein Schaden ist denn eingeteten? Wasserflecken von der Klimaanlage sind hinnehmbar, es sind ja auch Spuren der Reifen zu sehen - und das ist eben so auf einem Stellplatz. Sonst müsste man wohl auch verlangen, dass Autofahrer die Straßen hinter sich sauberwischen ;)

Das ist reichlich übertrieben, sich wegen Feuchtigkeitsflecken aufzuregen. Schadenersatz... da kann ich nur den Kopf schütteln, dass man auf so eine Idee kommt. Offenbar wird dort regelmäßig operiert oder vom Boden gegessen, anders kann man das nicht erklären, oder? ;)
 
Hochdruckreiniger habe ich schon schön was weg bekommen auf Pflastersteinen
War aber beim Haus und nicht in einer Tiefgarage.......
Btw ich war noch nie bei einer Wohnungsübergabe auf einen Autostellplatz
Die paar Pflastersteine könnte man auch noch raus holen und gegen neue ersetzen wenn man schiss hat
 
Dose Bremsenreiniger kaufen, mehrmals drauf ballern und mit haufenweise Küchenrolle die Flecken aufsaugen lassen. Der Bremsenreiniger ist flüchtig, löst aber bevor er sich verflüchtigt den Fleck an/auf, daher mit Küchenrolle wegsaugen.
Bindemittel wird bei getrockneten Flecken nix mehr bringen.
 
Alphadude schrieb:
Der Stellplatz gehört zu meiner Wohnung, ich habe ihn an Person A vermietet. Person A hat diesen Stellplatz allerdings mit Person B zwecks besserer Erreichbarkeit getauscht
Um welchen Stellplatz gehts denn genau? Um den, der zu deiner Wohnung gehört, oder den Getauschten?

Nur wenn es um deinen Stellplatz geht, kann sich die Verwaltung an dich wenden. Der getauschte Platz gehört bestimmt zu einer anderen Wohnung. Der Eigentümer/Mieter haftet dann für diesen Stellplatz. Dabei spielt es keine Rolle ob ihr den einvernämlich getauscht habt.
 
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