Offen Fragen zum Zivildienstanfang.

Spygod

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Feb. 2005
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Hallo.

Ich muss demnächt meinen Zivildienst antreten. Ich bin bereits einberufen worden und habe mir auch schon eine Stelle gesucht die mir bestätigt wurde vom BAZ. Nun habe ich vom BAZ dieverse Unterlagen bekommen. Unter anderem habe ich Formulare bekommen mit der Meldepflicht der Krankenkasse bei Beginn und Ende. Dazu habe ich auch mal eine Frage.

Meine Ausbildung endet mit bestandener Prüfung im/ende Juli. Ein Gespräch mit meinem Betrieb hatte ich schon. Wegen der schlechten Lage und da sie wissen das ich noch Zivi machen muss werde ich nicht übernommen. (Firma ist an kein Tarifvertrag gebunden). Muss ich die Fomulare nun dennoch vom Arbeitgeber ausfülllen lassen oder muss ich sie zum Arbeitsamt schicken damit mein Sachbearbeiter (habe mich vor 2,5 Monaten dort schon gemeldet) diese an meine gesetzlich Krankenkasse weiterleitet?

Auf der Rückseite zum Formular steht unter Punkt 7 Datum und Aktenzeichen des Einberufungsbescheides. Das Datum ist klar aber was genau ist das Aktenzeichen? Auf dem Schreiben selber sind mehrere Bezeichnungen. Aber nirgendwo ist gekennzeichnet was das Aktenzeichen ist.


Ich habe einen riestervertrag seit 2005 in der ein fest Beitrag jeden Monat gezahlt wird. Wenn ich das aus dem Heft richtig verstanden habe kann ich auf Antrag die Beiträge für die Zeit des Zivildienstes mit dem durchschnittswert der Einzahlungen des letzten Kalenderjahres übernehmen lassen. Ist das so richtig?


Die Bescheinigung für Arztbesuche muss ich mir die im Krankheitsfall am Tag der Erkrankung erst abholen oder wird/muss die mir wie die Bescheinigung um zum Zahnarzt zugehen auch vierteljährlich zugeschickt?
 
Da steht och bestimmt ne Nummer auf dem bescheid. Dioe ist dafür da, das man bei offenen Fragen dort anruft und eine Antwort erhält, sofern du dich dort genauso geschickt artikulierst wie da.
Wenn dir hier jmd. ne Falschantwort gibt, kannst du nachher gerne Ärger kriegen. Also immer der Reihe nach vorgehen!
 
Wegen der schlechten Lage und da sie wissen das ich noch Zivi machen muss werde ich nicht übernommen. (Firma ist an kein Tarifvertrag gebunden).
Wenn Du bereits vor der Kündigung den Bescheid hattest zur Einberufung, muss der Betrieb Dich weiterbeschäftigen, auch wenn der Dienst zu Ende ist (Kündigungsschutz) oder hat sich das mittlerweile geändert?

Schon von der Zustellung des Einberufungsbescheides ab und auch nach dem Wehrdienst ist eine Kündigung aus Anlass des Wehr- oder Zivildienstes nicht möglich. Zulässig ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund; ein solcher ist jedoch, außer bei unverheirateten Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als 6 Arbeitnehmern ausschließlich der Auszubildenden (Ausbildung, berufliche), nicht die Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst. Bei der Arbeitnehmerzahl werden Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 berücksichtigt. Der Wehrdienst darf später nicht zuungunsten bei der Auswahl der zu Entlassenden berücksichtigt werden.

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k125.htm
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_z025.htm
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_a110.htm
 
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Hallo.

Also Ich bin in der Ausbildung die bald zuende ist und ich werde dort nicht übernommen. Darum geht es auch nicht, das sollte lediglich als hintergrundinformation dienen.

Ich wollte nur wissen ob mein Arbeitgeber dennoch das Schrieben für die Krankenkasse an diese weiterleiten muss oder die Agentur für Arbeit oder ob ich das nicht einfach selber machen kann was eigentlich das einfachste gewesen wäre. Aber warum einfach wenn es auch über 10 ecken geht. :freak::freak: Ist ja ganz normal in deutschland.

Ich trete den zivi an zum 01.08. Folglich bin ich vorher noch arbeitslos bzw. wenn die prüfung am letzten werktag im juli ist gehe ich natlos vom azubi in den zivi dienst.

Ist das Aktenzeichen E246 was aufgedruckt wurde?
 
Ruf einfach bei der Krankenversicherung an, so hab ich es gemacht.
 
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