So ist es. Es ist ratsam, aber keine Pflicht. Zumindest nicht in der Form. Anders schaut das ggf. aus bei Arbeitsrelevanten Anschaffungen, die man in der Steuer mit angibt oder sonstwas...Erkekjetter schrieb:Halten wir fest, ich muss als Privatmensch nicht zwingend eine Rechnung über Konsumgüter über 2 Jahre speichern/ablegen. Empfehlenswert ist es jedoch.
Aber sei es drum. Selbst wenn man die Rechnung noch hätte - die Frage ist ob man im Falle einer Gewährleistung weiterhin hier mit MF rechnen kann. Denn im laufenden Insolvenzverfahren bedeutet das im Zweifel doch auch nur ein Anspruch auf der Gläubigerliste... Wenn überhaupt.