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News Ohne Emulator: nxnative bringt Switch-Spiele auf iPhone, iPad und Mac

Kuristina schrieb:
Sonst haben wir Anarchie.
Oder progressiven Fortschritt. Veränderung kommt nur durch Aufbruch und Umbruch. Im Zweifel auch gegen Widerstände.

Kuristina schrieb:
Und seien wir ehrlich, den meisten geht es bei solchen Sachen doch nur darum, eine eventuell neue Möglichkeit gefunden zu haben, um Früchte gratis zu ernten. Höhere Motive werden da selten zu finden sein.
Das ist aber eben auch nur eine Vermutung, wenn man eine negative Weltsicht hat.

Kuristina schrieb:
Ja, aber die Verhandlung kommt vor der Regeländerung. Nicht umgekehrt. :)
Leider auch nicht so. Regeln werden, um hier thematisch bei den Spielen zu bleiben, diktiert. Evtl. gibt es mal einen Aufschrei und eine Petition. Vielleicht wird auch mal eingelenkt aber verhandelt wird nicht wirklich. Der Verhandlungspielraum des Konsumenten ist Akzeptanz oder Ablehnung. Und ich bin erstaunt, was sich die Kundschaft seit knapp 20 Jahren freiwillig gefallen lässt. Für die breite Masse scheint also alles in bester Ordnung zu sein.
 
frames p. joule schrieb:
Das ist eine Richtlinie, kein Gesetz. Edit: Das ist so tatsächlich weitestgehend in das UrhG eingegossen.
Eine EU-Richtlinie ist EU-weit harmonisiertes Recht. Mitgliedsstaaten müssen sie durch ein Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführen. Versäumen sie es, dann gilt die Richtlinie selbst als Gesetz (Direktwirkung).
 
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chithanh schrieb:
Man kann nicht machen was man will, aber man hat in der EU das Recht, legal erworbene Software soweit erforderlich anzupassen, damit sie auf eigener Hardware läuft. Und nichts anderes passiert hier
2 Probleme: Das Wörtchen "bestimmungsgemäße Verwendung" (Nintendo könnte hier argumentieren, steht doch klar auf der Verpackung nur für Switch) und die Tatsache dass Spiele eben mehr als nur Software sind (d.h. eventuell darf man Kopierschutz vom Nicht-Software Teil doch nicht einfach so entfernen; hierzu gab es irgendwann mal ein Urteil).

Widerlegt jetzt nicht direkt deine Argumentation.

Bedeutet aber, die Situation ist längst nicht so klar wie von dir dargestellt und müsste im Zweifelsfall wohl oder über gerichtlich entschieden werden.
 
DerAnnoSiedler schrieb:
Bedeutet aber, die Situation ist längst nicht so klar wie von dir dargestellt und müsste im Zweifelsfall wohl oder über gerichtlich entschieden werden.
So wie ich das sehe, würde das dann eben weiterhin auf die Grauzone hinauslaufen, welche noch immer sagt, dass Firmen ins Privatleben kein Recht haben, sich einzumischen.

Andernfalls wäre eines von unzähligen Argument auch, wieso es nun illegal sein sollte, auf einem OEM-Desktop/OEM-Laptop ein anderes Betriebssystem aufzuspielen, selbst wenn es eine saubere Version vom selben Windows ist.
 
chithanh schrieb:
Mitgliedsstaaten müssen (eine EU-Richtlinie) durch ein Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführen. Versäumen sie es, dann gilt die Richtlinie selbst als Gesetz (Direktwirkung).
Im Privatrecht/Urheberrecht entfaltet sich die Wirkung aber nur über Urteile.
 
Zuletzt bearbeitet:
@frames p. joule
Ja, aber gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit kann man sich auf die Richtlinie berufen. Man hat nur keinen Anspruch gegen die Softwarefirma (oder die Softwarefirma gegen einen) aufgrund der Richtlinie.
DerAnnoSiedler schrieb:
Bedeutet aber, die Situation ist längst nicht so klar wie von dir dargestellt und müsste im Zweifelsfall wohl oder über gerichtlich entschieden werden.
Das ist korrekt, die Rechtsauslegung im konkreten Fall machen die Gerichte. Prinzipiell ist aber die von mir angegriffene Aussage von Beitrag #13 dass Nutzung nur zu den "zuvor akzeptierten Bedingungen" erlaubt ist, nicht richtig.
 
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Suspektan schrieb:

nxnative fork für android
https://github.com/shirai91/nx2android

Kompatibilitätsliste ist noch nicht mit der von nxnative vergleichbar, aber sie nimmt zu.
Schade, dass sich zu den Themen Latenz und Effizienz/ Energieverbrauch gern ausgeschwiegen wird, muss man mal wieder selbst testen
:rolleyes:

Edit: so nun mit blasphemous 2 getestet,
Auf retroid pocket flip 2 mit SD865 ließ sich die App gar nicht erst starten, auf dem retroid pocket 6 mit SD8 gen2 schon

Zuerst einmal ruckelt es gerade zu Beginn zeitweise recht heftig trotz 60fps, was auch nicht nach einiger Zeit beliebigen Umherlaufens nachließ , stattdessen musste ich warum auch immer das SPiel über das interne Menü neu starten.
Ansonsten konnte ich keinen fühlbaren Latenzunterschied zum Emulator bemerken, ggü. dem Original immer noch leicht träge und selbst die Sprunganimation wirkt "floaty" und scheint insgst. mehr Zeit zu benötigen, was es aber noch zu überprüfen gilt.
Der 120Hz modus scheint die Latenz zu reduzieren, ein VErhalten, was ich sonst nur von Emulatoren und inoffiziellen Ports gewöhnt bin, das Background Scrolling wirkt tendenziell merkwürdig unruhig/ leicht zittrig, ist aber eher subtil und für die meisten wohl weniger relevant.


Von nativer Wiedergabe hätte ich mehr erwartet, das Spielgefühl ist defintiv ein anderes und das sicher nicht im Positiven.
EIn Jump'n run wie mario bros wonders will ich damit ehrlich gesagt gar nicht erst testen, selbst wenn die angegebenen Framedrops auf bis zu 40fps beseitigt wären.
 
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Es sind jetzt wohl auch die ersten Switch 2 Games recompiliert und lauffähig. Bisher aber nur macOS.

Schon Wahsninn was da gerade passiert.
 
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