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Oma tot - gierige Verwandschaft will sich das Geld krallen
Wichtig ist noch, dass wenn es eine Bankvollmacht ist, diese oft über den Tod hinaus gehen. Bedeutet, die Cousine kann auch allein Geld abheben. Die muss durch die Erben Widerrufen werden.
Ich denke Kontoauszüge besorgen ist zielführender. Denn damit kann man den Kontostand bei Tod festhalten, und was jemand dann abhebt ist nachvollziehbar.
Denn wenn man eine Vollmacht hat die über den Tod hinaus wirkt, dann ist man gut beraten diese NICHT zu widerrufen, denn sonst hat man mglw Probleme an das Konto zu kommen wenn die Bank einen Erbschein verlangt. Eigene Erfahrung.
Ich halte nichts von den Tips wie "wichtig" und "muss" ohne eine Begründung zu liefern. @PCGamer007
Erklär uns einmal, wie die Vollmacht der Tante, mit der sie illegal Geld abhebt, dem TE oder seiner Mutter helfen soll, an das Konto zu kommen. PCGamer007 hat recht und da braucht es auch keiner weiteren Begründung.
Ich würde schnellstmögliche einen Termin beim Anwalt machen. Ich sehe hier ein wenig Gefahr in Verzug wenn die Gegenseite über Bankvollmachten verfügt.
Häufig wird das Erstgespräch mit einem Brief an die Gegenseite pauschal angeboten. Somit weißt du schon was kostenmässig auf dich zukommt. Der Brief zeigt Stärke und signalisiert der Gegenseite das ihr euch nicht über den Tisch ziehen lasst.
Dieses Schreiben sollte gütlich aufgesetzt sein und einen möglichst konkreten Vorschlag enthalten. Vor dem Termin solltet ihr alle relevanten Fakten niederschreiben.
Vorsicht ist jedoch geboten. wenn die Gegenseite auf soviel Geld wie möglich aus ist und/oder es stritige Punkte gibt. Schnell findet man sich in einem endlosen Schriftwechsel wieder. Erst die Ansetzung eines Gerichtstermins führt dann zu einem Vergleich. Bis man an diesen Punkt gelangt wurde dann viel Geld verbrannt. Je nach Gemüt kann diese über eine längere Zeit sehr belastend sein.
Sollte im Kontext wohl selbsterklärend sein. Wenn sich schon Erbstreitigkeiten abzeichen, dies im Zweifel schlecht ist. Die Bank ist da auch ohne Erbschein raus aus der Sache, wenn der Bevollmächtigte das Konto leer räumt, ist das grundsätzlich für die Bank rechtens. Denn die Vollmacht wurde ja vom Kontoinhaber vergeben.
Dann müssen sich die Erben gemeinsam an den Bevollmächtigten wenden, wenn der das Geld noch hat.
Kontoauszüge bringen dir rein gar nichts, zumal mal die als Erbe immer nachträglich bekommen kann. Auch mit Taggenauem Saldo.
1. sowas lässt man professionell klären und nicht durch ein Computerforum (nichts für Ungut, sich Tipps zu holen ist vollkommen legitim).
2. Ich würde schon deshalb einen Anwalt konsultieren, weil Stress vorprogrammiert ist und weil man erfahrungsgemäß keine Lust hat, sich in der Trauer mit anderen, die vielleicht nicht so sehr trauern, rumstreiten. Da ist ein "Botschafter" in persona eines Anwalts etwas entspannter. Außerdem wollen Anwälte auch Geld verdienen.
3. natürlich spielt das Erbe, d.h. die Höhe selbst auch eine Rolle. Wenn man sich um 500 Eur streitet, lohnt es sich nicht zwingend.
4. Kleinigkeiten können bei der rechtlichen Beurteilung eine Rolle spielen. Das kann abschließend nur ein Anwalt beurteilen. Grundsätzlich ist das mit dem Pflichtteilsanspruch richtig. Wenn sich Deine Mutter aber die ganze Zeit um Deine Oma gekümmert und sie gepflegt hat, die anderen gar nichts gemacht haben, ist es auch denkbar, dass die anderen enterbt sind (hier sind allerdings hohe Hürden und die Wahrscheinlichkeit eher gering.) Kläre das bitte alles mit einem Fachanwalt für Erb- und Familienrecht.
Computerbase als IT Forum ist keine gute Anlaufstelle für derartig komplexe juristische Sachverhalte.
Und wie man es vom Amtsdeutsch so kennt, kann man alles richtig machen und wenn in einem Text die Formulierung nicht den juristischen Voraussetzungen entspricht, hat man noch mehr Probleme am Hals.
Ein Anwalt ist hier die richtige Adresse und ohne dessen einvernehmen sollte auch kein Dokument unterschrieben werden.