Oma tot - gierige Verwandschaft will sich das Geld krallen

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Sonntagsgamer

Ensign
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Meine Oma ist im November gestorben. Sie hatte eine Tochter (meine Mutter) und einen Sohn. Der Sohn ist schon tot. Die drei Töchter des Sohnes und seine Ex-Frau (bzw. wohl ungeschieden getrennt lebend und dann verwitwet) leben noch.
Nun hat meine Mutter zeitlebens Tür an Tür mit ihrer Mutter gewohnt und sich jeden Tag rund um die Uhr gekümmert und ihr eigenes Leben beinahe hintenan gestellt. Die andere Verwandschaft lebte hunderte Kilometer entfernt und hat sich selten blicken lassen (eigentlich nur wenn sie Geld brauchten).
Oma hat ein handschriftliches Testament hinterlassen, indem sie meine Mutter zur Alleinerbin ernennt. Der Rest der Verwandschaft schäumte vor Wut und hat schon vor der Beerdigung mit Anwalt gedroht und uns am Tag der Beerdigung wüst aggressiv beleidigt und angeschrien, weil wir uns nicht über Erbrecht informiert hatten und erstmal einen Trauerfall hinter uns bringen wollten. Die angereiste Baggage wollte jedoch partout nicht mit leeren Händen abreisen und hatte schon für den Tag nach dem Begräbnis einen Banktermin arrangiert, bei dem meine Mutter irgendwelche Unterschriften leisten sollte. Meine geldgierige Cousine hatte sich nämlich schon vor einigen Monaten eine Bankvollmacht von Oma ausstellen lassen, angeblich um Pflegedienste etc. bezahlen zu können. Jedenfalls war ihr Teil der Sippe bestens über Omas Vermögensverhältnisse informiert, während meine Mutter und ich uns damit überhaupt nicht befasst hatten und offenbar überrumpelt werden sollten. Meine Mutter ist - man muss es leider so offen sagen - etwas dumm und in solchen Angelegenheiten vollkommen überfordert. Mich hat man außen vor gelassen. Wir haben den Banktermin jedenfalls platzen lassen und ich habe mich erstmal grob übers Erbrecht informiert. Soweit ich es jetzt überblicke, bekommt die Baggage den Pflichtanteil von 25% und meine Mutter bekommt 75%. Die Drei Enkeltöchter teilen sich also die 25% auf und die Tante geht leer aus. Damit wären wohl alle einverstanden. Schlimmstenfalls könnte man noch das Testament anfechten, weil die Unterschrift dort zusammen mit der Straße, PLZ und Stadt steht, man könnte also sagen es ist nur eine Adressangabe und die richtige Unterschrift wäre ja viel verschnörkelter etc. und dreist 50% fordern. Aber bisher sieht es so aus, als wenn das selbst meinen Cousinen und der Tante zu niederträchtrig (vermutlich eher zu aussichtslos) wäre.
Heute erst habe ich einen weiteren Betrugsversuch der Cousine entdeckt, es gibt nämlich zwei Lebensversicherungen, die meiner Mutter und dem toten Sohn zugute kommen sollten. Die Versicherungen sind ausdrücklich nicht Teil des Nachlasses, so steht es dort geschrieben und so hat es die Versicherung mir heute telefonisch auch bestätigt. Meine Mutter wäre alleinige Nutznießerin. Trotzdem hat die Cousine an Mutter Dokumente geschickt, in denen Mutter zustimmen soll, dass die Versicherungen Teil der Erbmasse werden. Eine Unverschämtheit sondergleichen. Omas Willen wird wieder und wieder mit Füßen getreten.

So, jetzt mal die eigentliche Frage:
Ist die Aufteilung 75% Mutter - 25% die Enkeltöchter richtig, oder sollte ich nochmal bei nem richtigen Anwalt anfragen?
 
Wenn es ums Geld geht endet der Familienfrieden. Anwalt.
 
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Sonntagsgamer schrieb:
Ist die Aufteilung 75% Mutter - 25% die Enkeltöchter richtig
Rein gesetzlich ist das wie folgt:

Gesetzliche Erben der ersten Ordnung, also Kinder, Enkel, Urenkel, erben folgendermaßen: Der Nachlass geht zu gleichen Teilen an die Kinder. Ist eines der Kinder bereits vor dem Erblasser verstorben, geht dessen Erbteil wiederum zu gleichen Teilen auf dessen Kinder (also Enkel des Erblassers) über.

Es gibt wie immer Ausnahmen, andere Regelungen, von daher
Sonntagsgamer schrieb:
, oder sollte ich nochmal bei nem richtigen Anwalt anfragen?

Das solltest Du auf jeden Fall machen

Cu
redjack
 
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Ich kann dir aus Erfahrung folgendes sagen. Wichtig ist das die Bank informiert ist, der Kontoinhaber ist verstorben. Dann ist schon mal sichergestellt das keiner Geld abhebt.
Wieso deine Oma noch ne Vollmacht ausstellt für jemanden der nicht oft da ist. Etwas seltsam. Sichere auch die Kontoauszüge der letzten Wochen und kontrolliere ob größere summen verschoben worden sind.

Zweiter Schritt such dir einen Anwalt
 
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Unbedingt einen Anwalt aufsuchen. Laienmeinungen im einem Forum sind nur Anhaltspunkte

Wurde das Testament denn nicht von einem Notar oder Anwalt aufbewahrt?
 
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Was sagt das Nachlassgericht? Die entscheiden doch wer erben soll? Ein schriftliches Testament hat immer Vorrang und wird auch verlangt wenns existiert. Bist schön dumm wenn vor dem Nachlassgericht SELBST ALLES REGELN WILLST/ bei Druck oder (SOLLST/angeblich.)
Ergänzung ()

wolve666 schrieb:
Wurde das Testament denn nicht von einem Notar oder Anwalt aufbewahrt?
Ist völlig egal, es existiert, und muss vorgelegt werden.
 
Testament ist ohne Anwalt aufgesetzt, aber von mir beim Nachlassgericht abgegeben. Mit ist aber nicht klar, was danach passiert. Meine Mutter wurde vom Gericht angeschrieben, es steht aber nichts über Aufteilung drin. Ich habe es so verstanden, dass die Erben sich damit bei der Bank ihren Anteil auszahlen lassen können. 🤷‍♂️
Die Cousine konnte anscheind die Hotelkosten für ihre 5 Personen und 2 Kinder anlässlich der Trauerfeier von Omas Konto abbuchen lassen, auch nach dem Tode der Oma und die Bank müsste zu dem Zeitpunkt auch schon informiert gewesen sein.
 
Ich sehe ebenfalls einen Anwalt als sinnvoll an, und zwar aus einem weiteren Grund: So wie der Eingangspost geschrieben wurde, stecken in der Angelegenheit noch viele Emotionen drin. Da hilft der sachliche Blick eines Externen, um alles sauber zu klären.
 
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Sonntagsgamer schrieb:
Nun hat meine Mutter zeitlebens Tür an Tür mit ihrer Mutter gewohnt und sich jeden Tag rund um die Uhr gekümmert und ihr eigenes Leben beinahe hintenan gestellt. Die andere Verwandschaft lebte hunderte Kilometer entfernt und hat sich selten blicken lassen (eigentlich nur wenn sie Geld brauchten).
Dann könnte auch noch § 2057a BGB zur Anwendung kommen. "Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings".

Ansonsten ist das Wesentliche mehrfach gesagt:
Anwalt konsultieren!
 
Deswegen ist er sicher nicht im Forum, sondern er will Meinungsaustausch, denn er kann wohl kaum zum Anwalt wenn er nicht Erbe ist. Echt Leute mal überlegen bitte.

Jedenfalls erstellt man eine Liste über die gesamte Erbmasse und was Erbmasse sein könnte. Das macht auch Sinn "bevor" man zum Anwalt geht, weil ansonsten überblickt der das selbst nicht.
Das erstellen sinnvollerweise alle Erben zusammen. Im Streitfall derjenige der über die Erbmasse verfügt und gibt es den anderen zum weiterstreiten.

Aber ich kenne das leider auch persönlich, das sich der Erbe wissentlich überrumpeln lässt ,nur um den Druck loszuwerden. Ich wünsche deiner Mutter viel Glück.
 
Gehe zum Rechtspfleger beim zuständigen Nachlassgericht. Der Rechtspfleger wird dir Auskunft geben über die konkreten Rechtsverhältnisse. Das kostet nichts - außer Zeit.
 
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Erstmal mein Beileid.
Ich würd auch zum Anwalt und nicht auf Laienmeinungen aus dem Forum vertrauen.

Ein Erbschaftsstreit kann eine Familie leider zerrütten, habe das schon im Umfeld bei Bekannten mitbekommen.
Dort gab es auch skrupellose Nachkommen, die alles für sich haben wollten.

Bei mir bahnt sich wahrscheinlich auch bald sowas an, ich hoffe es geht dann etwas zivilisierter zu.
Halte uns gerne auf dem Laufenden, wie es weitergeht und was bei deinen Nachforschungen herauskommt.
 
75%-25% sieht richtig aus. Wichtig ist, dass du deine Mutter sich den Erbschein holt beim Nachlassgericht und dann alle Vollmachten einkassiert. Anschließend soll sie dich bevollmächtigen mit der Abwicklung, wenn es ihr zu viel wird.

Pflichtteilsanspruch ist nur in Geld. Das heißt, ihr müsst den Wert des Nachlasses ermitteln und dann die anderen ausbezahlen.

Edit: Die Pflichtteilsberechtigten sind keine Erben. Wenn die schon Hotelkosten vom Konto abbuchen lassen, dann läuft da was schief. Sofort alle Vollmachten und Berechtigungen einkassieren. Die kriegen nur Geld von deiner Mutter und dürfen sich nichts selbst abholen.

Edit2: Testament ist ziemlich sicher gültig. Mutter wird Alleinerbin. Das Nachlassgericht kümmert sich nicht um die Quote, da deine Mutter 100% der Erbmasse bekommt (Alleinerbin halt). Pflichtteilszeug kommt alles hinterher.
 
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Wenn das "direkte Kind" Vater oder Mutter der Enkelkinder ist und noch lebt : Nein.
Wenn Dein "direktes Kind" Onkel/Tante von Enkelkinder ist, deren erbberechtigter Vater oder Mutter verstorben ist, dann: Ja.

Enkelkinder sind "Abkömmlinge".
Ist das pflichteilsberechtigte Kind (also Vater/Mutter der Enkel) verstorben, geht sein Pflichtteilsanspruch "in gerader Linie" auf sein(e) Abkömmlinge über.
 
Ja. Erben erster Ordnung sind die beiden Kinder. Da ein Kind tot ist, wird es durch seine Abkömmlinge ersetzt, § 1924 Abs. 3 BGB.
 
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Mein Beileid! Ich würde das sofort an einen Anwalt abgeben. Dann könnt ihr euch auch um die Trauer kümmern und nicht um die buckelige Verwandschaft.
 
Zhalom schrieb:
Deswegen ist er sicher nicht im Forum, sondern er will Meinungsaustausch, denn er kann wohl kaum zum Anwalt wenn er nicht Erbe ist. Echt Leute mal überlegen bitte.
Das mit dem Überlegen gebe ich gerne zurück!
Jeder kann eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, egal zu was, und natürlich kann er das auch als Nichterbe oder stellvertretend tun.
Denn eine Rechtsberatung ist keine Klage oder Rechtsvorgang.
Und eine professionelle Rechtsberatung ist allemal zielführender als ein Meinungsaustausch unter Leuten die mehr oder weniger im Dunklen tappen.
 
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Moin,

lt. dem Notar, der damals für unsere Familie die Testamente aufgesetzt hat ist es nicht möglich, jemand zum 100% Alleinerben zu ernennen, da der Pflichtteil niemals ausgeschlossen werden kann. Man kann zwar als Alleinerbe eingesetzt werden, der Pflichtteil für die berechtigten Angehörigen bleibt aber bestehen - sofern sie keinen Pflichtteilsverzicht erklären.

Ich könnte mir vorstellen, dass es hier sogar zu einer 50/50 Teilung kommen wird (50% für den verstorbenen Sohn - welche sich dann auf dessen Kinder verteilen sowie 50% auf die Tocher [deine Mutter]) .

Aber ich bin kein Experte, ich mutmaße nur aufgrund eigener gemachter Erfahrungen in sehr ähnlicher Konstellation. Ihr solltet euch unbedingt einen Experten zu Rate ziehen.
 
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