Artikel 10 schrieb:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Falls unser Grundgesetz noch irgendeine Bedeutung hat, dürfte eine heimliche Online-Durchsuchung nur stattfinden dürfen, wenn
- die freiheitliche demokratische Grundordnung
- der Bestand oder die Sicherung des Bundes oder eines Landes
gefährdet ist.
Mir ist wirklich schleierhaft, wie ein paar Fanatiker mit selbstgebastelten Bomben den Bund oder ein Land gefährden sollen. Dazu ist meiner Meinung nach nur eine Militärorganisation mit der entsprechenden Ausrüstung fähig.
Und die freiheitliche demokratische Grundordnung kann man mit Sprengstoff auch kaum gefährden. Dazu ist eher die Verbreitung von verfassungsfeindlichem Gedankengut im ganz großen Stil nötig.
Die letzte Organisation in Deutschland, gegen die man unter diesen Auflagen hätte vorgehen können, war die RAF, und davor die KPD - das waren dann aber auch schon alle in den 60 Jahren bundesrepublikanischer Geschichte. Das Gesetz ist somit vollkommen legitim, nur ist es einfach absolut überflüssig, da man gegen absolut niemanden damit vorgehen könnte (wenn man sich denn an geltendes Recht hielte). Auch gegen die bösen Terroristen, die sich in Deutschland offensichtlich schneller verbreiten als die Angst vor ihnen, könnte man mit diesem Gesetz nicht vorgehen, solange sie nicht versuchen, den Bundestag bei einer Vollversammlung in die Luft zu jagen.
Gerade mit dieser Eilantragsklausel wird dennoch eine Organisation geschaffen, die fernab von den Rechten, auf denen unser Staat aufgebaut sein sollte, operieren kann.
Wir brauchen keine Geheimpolizei, die zum Schutz des Staates handelt, wie sie es für richtig hält. Das ist schon mehr als einmal in der Vergangenheit aus dem Ruder gelaufen.