News Online-Durchsuchung (quasi) verabschiedet

Man kann es auch positiv sehen:
Für den Bundestrojaner müssten die Netze in den ländlichen Gegenden ausgebaut werden.
Mein maximaler Upload ist so klein, da würde es Jahre dauern bis die Durchsuchung abgeschlossen ist.
Ich will genau so überprüft werden wie alle anderen, das ist gutes mein Recht!
 
Abgesehen davon, dass das ein Eingriff in die Grundrechte ist und die Umsetzung sich schwierig Gestalten wird, ist das doch sowieso absoluter Käse!

Nehmen wir an ich bin ein Terrorist und plane einen Anschlag. Natürlich weiß ich von diesem Gesetz. Was mache ich also?
Ganz einfach, ich kaufe mir einen zweiten PC den ich nicht ans Internet anschließe und plane mit diesem weiter. Wenn ich meinem Komlizen Daten geben will, mache ich die auf einen USB Stick, den ich ihm persönlich gebe.
Und da bekommt Herr Schäuble nix mit, auch wenn er meinen ersten PC mit Bundestrojanern vollpumpt.

Was soll das ganze also?
 
M.E. schrieb:
Komplettzitat entfernt *klick*

Wir brauchen doch gar nicht so weit über den damm schauen in sachen überwachungswahnsinn (nach England z.B).Was hat denn der kamerrawahn den freunden auf der insel gebracht?Gar nichts

Die bombe in London ist trotzdem hochgegangen,auch wenn da noch 2 millionen mehr kammeras gewesen wären,hätten diese subjekte(ich nenne sie mal terroristen) einen weg gefunden.

Wir geben durch die überwachung unsere!!! freiheit auf,u damit haben die terroristen ihr ziel erreicht:lol:

Den terror wird herr schäuble auch mit onlinedurchsuchung nicht stoppen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten.)
mir fällt da nur noch eins ein:
Schaeuble.gif
 
Also langsam reicht es echt !!! was in DE abgezogen wird ist nur noch dreist.
Hausdurchsuchungen bei hobby chemikern weil sie aceton gekauft haben
Ein gesetz nach dem anderen was ist aus diesem land geworden??? sind wir in der DDR?
 
scully1234, verdammt richtig! Was ist denn das Ziel der Terroristen? Der Untergang der abendländischen Kultur, die globale Herrschaft der muslimischen Religion. Solche Gesetze zersetzen unsere Gesellschaft und Kultur ja von innen und richten damit einen weitaus größeren Schaden an, als einige Hunderte Opfer, die man durch sie retten könnte (was ja auch noch illusorisch ist).
 
Photon schrieb:
scully1234, verdammt richtig! Was ist denn das Ziel der Terroristen? Der Untergang der abendländischen Kultur, die globale Herrschaft der muslimischen Religion. Solche Gesetze zersetzen unsere Gesellschaft und Kultur ja von innen und richten damit einen weitaus größeren Schaden an, als einige Hunderte Opfer, die man durch sie retten könnte (was ja auch noch illusorisch ist).


Sag das mal Leuten wie Lubber,
oder unseren "aushilfsmielke" ääh ich meine schäuble:D


Vielleicht wäre es besser gewesen mal nicht alles was zur "achse des bösen" gehört bush typisch kaputt zu bomben in afganistan u irak,sondern stattdessen auf aufklärung u bildung zu setzen in diesen Ländern.

Bildung für diese muslimische bevölkerung wäre eine 1000mal stärkere waffe gegen den terror gewesen,als ein "schildbürgerbeschluss" des herrn schäuble der nur unsere freiheit u privatspäre einschränkt!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lubber schrieb:
Hmm, dann hätten wir aber den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und das Problem der Beweismittelverwertung im Strafrecht (Fruit of the Poisonous Tree Doctrine).

Das dürfte so nicht machbar sein.

OT:
Nun ich bin kein Jurist, aber den "Grundsatz" gibts in den USA, nicht in D. (fruit of the poisonous tree)
In Deutschland wird doch abgewogen, ob die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das illegale Beschaffen von Beweismaterial nicht über den strafrechtlichen Nutzen wettgemacht wird. Meinen Informationen nach muss es sich dabei nicht einmal um ein Verbrechen handeln, also 1 Jahr Gefängnis aufwärts, sondern es reicht schon ein Vergehen, um den strafrechtlichen Nutzen in den Vordergrund zu stellen und so die illegal beschafften Beweismittel strafrechtlich verwertbar zu machen.
Ich lasse mich aber gern belehren.

Zum Thema:
Ich hoffe auf die Klagen beim BverfG und die Weisheit der Richter dort.
Hier schafft sich der Staat eine Rechtsgrundlage unter zweifelhaften Vorwand, die er in Krisenzeiten auch gegen die vermeintlich ("momentan noch") unschuldigen Bürger richten kann und das ohne Gewaltenteilung der Judikative und Exekutive.
Jeder der blauäugig meint, dass dies ihn wegen seines sauberen Lebensstil nicht beträfe, könnte böse aufwachen. Der Terrorist trägt dann keinen Turban mehr sondern Schlips.

Durch die mMn verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung könnte der "persönliche", zurechtgeschnittene und verpackte Trojaner schnell reell werden, auch wenn viele die Fähigkeiten der Behörden als unzureichend erachten.
Politiker sind nicht so dumm, wie es von Medien dargestellt wird, das beweist auch der wieder mal geschickt gewählte Zeitpunkt, Behörden nicht so unfähig, zumindest wenn sie wollen bzw. müssen.

Gruß
Raubwanze

PS: Pessimistisch betrachtet ist dies ein weiterer Grundpfeiler die bestehende Oligarchie zu festigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
raubwanze schrieb:
OT:
Nun ich bin kein Jurist, aber den "Grundsatz" gibts in den USA, nicht in D. (fruit of the poisonous tree)

Stimmt wird aber auch unter dem Gesichtspunkt diskutiert:

Jedoch erkennt die Rechtsprechung eine Fernwirkung bei Verstößen im Rahmen der Post- und Telekommunikationsüberwachung (§ 7 Abs. 3 G-10-Gesetz) an, da gerade diese Vorschriften die Grenze zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und dem Kernbereich privater Lebensgestaltung ziehen und ihre Restriktionen auf staatliche Nichtkenntnis angelegt sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nemo_tenetur_se_ipsum_accusare

Bitte schön. Viel passender könnte es ja nicht sein. ;)

scully1234 schrieb:
Sag das mal Leuten wie Lubber,
oder unseren "aushilfsmielke" ääh ich meine schäuble:D

Lies doch erstmal meine Beiträge, oder reicht es dazu nicht mehr bei der immensen Anzahl an Beiträgen die Du hier verfasst?

Das Gesetz an sich ist sinnvoll, denn auch Gesetze sollten mit der Zeit gehen, die Ausgestaltung und Umsetzung ist es nicht, oh ich wiederhole mich, sowas.

Aber was erzählich ich Dir das, Du bist halt dagegen weil Du es nicht verstehst, Propaganda für die Masse. Viel Spaß dabei.
 
Lubber schrieb:
Aber was erzählich ich Dir das, Du bist halt dagegen weil Du es nicht verstehst, Propaganda für die Masse. Viel Spaß dabei.

Vielleicht verstehst du hier was nicht,wir beschneiden unsere freiheit u privatspäre,durch ein gesetz,das terroristen nicht davon abhalten wird weitere anschläge in die tat umzusetzen falls gewollt!!
England mit seinem kamerrawahn ist da ein paradebeispiel.Aber oh ich wiederhole mich:freak:

Der einzige der sich darüber freut ist der terrorismuss selber,denn er hat damit eines seiner grundziele erreicht,die freie menschheit weiter zu geiseln!!!

Terror is controlling us!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon wieder nur leere Phrasen.

Gesetze die bei *Gesetzesverschärfende Schranken bitte hier vom BVerfG einfügen lassen* die Strafverfolgungsbehörden zu Maßnahmen ermächtigen, auch auf neumodischen Medien, Ermittlungshandlungen durchzuführen, werden mit Sicherheit mehr erreichen als einfach mal nix zu machen.

Du scheinst wirklich sehr beschränkt in der Fähigkeit Sachverhalte abstrakt zu trennen. Im vorliegenden Fall wäre eine Trennung nach "Intention" und "Umsetzung" aber exakt die Diskussion, die man braucht.

Die "Intention": Möglichkeit der Strafverfolgung im IT-Bereich zur dringenden Abwehr von Gefahren für den Bund oder Menschenleben oder Gesundheit.

contra

Die "Umsetzung": Leider vollkommen sinnlose Befristung auf 12 Jahre, was quasi einer Verabschiedung ohne Befristung gleich kommt. Eine unzureichende Kontrollfunktion durch die eigenen Ermittlungsbehörden, wenn auch mit höherem Wissensstand (Volljurist), somit eine mögliche Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips. Des weiteren eine ebenfalls unzureichende und damit zu niedrige Schwelle die "bei begründetem Verdacht" Maßnahmen erlaubt. Hier wäre ein Richtervorbehalt in beiden Fällen sicherlich deutlich richtiger. (Von der SPD gefordert aber nicht durchgesetzt)

Wir merken uns.

Intention = GUT

Umsetzung = SCHLECHT

Lösung = Naheliegend: Verfassungsbeschwerde. Fernliegend: Gesetz fällt im BTag/BRat durch. Fernliegend: Bundespräsident unterschreibt nicht.

Keine Lösung = Stumpfe Propagandafloskeln in Foren runterbeten die keinerlei Inhalt, und keinerlei Lösung beinhalten sondern nur "Gegen das System" sind. Das ist ja auch viel einfacher, gell.

PS: Mehrfache Satzzeichen erhöhen nicht die Wirksamkeit von Aussagen, auch englische Formulierungen nicht. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
@Lubber:

"Stumpfe Propagandafloskeln in Foren runterbeten die keinerlei Inhalt, und keinerlei Lösung beinhalten sondern nur "Gegen das System" sind."

Das ist zu pauschal gesagt. Jeder hat mit seinen Bedenken recht.

Und die Intention ist nicht gut, mit neueren Methoden eventuelle Terroristen auszuspähen.
Eine Lösung erst gar nicht.

Man muss das Übel bei den Wurzeln packen, klären, warum Terroristen Anschläge verüben, Länder, aus denen angeblich die Terroristen kommen integrieren oder zu Gesprächen einladen etc.

Klingt vllt. etwas naiv, aber Diplomatie ist meines Erachtens immer noch eines der besten Wege, Probleme zu lösen. Sowas sind halt immer soziale Probleme, seien sie lokal oder global.


Und daraus folgt fuer mich, dass dieser Staat mehr Überwachung der Bürger möchte.
Ist meine Ansicht, und hoffe, die Argumente reichen dir, um es nicht als "Stumpfe Propagandafloskeln" abzustempeln ;)
 
Lubber schrieb:
PS: Mehrfache Satzzeichen erhöhen nicht die Wirksamkeit von Aussagen, auch englische Formulierungen nicht. :rolleyes:


Ja genau bau du mit schäuble einfach weiter höhere abwehrmauern auf,um dich vor dem bösen terroristen zu verkriechen,wie eine maus im erdloch u nie wieder das tageslicht zu sehen:freakUnd am nächsten tag kommt der terror mit einer höheren leiter als eure sinnlos gewordene mauer was macht ihr spezies denn dann etwa noch nen burggraben ziehen?



Aber 80% der bevölkerung wollen frei leben,aber das kannst du mit deinem überlegenen intellekt ja nicht verstehen,genauso wie herr schäuble:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
sondern es reicht schon ein Vergehen, um den strafrechtlichen Nutzen in den Vordergrund zu stellen und so die illegal beschafften Beweismittel strafrechtlich verwertbar zu machen.

Ich meine das ist nicht so einfach, damals hatte man sich illegal Beweise verschafft, die man gebraucht hat um die NPD zu verbieten. Da die Beweise aber illegal beschafft wurden, durften sie nicht als Beweiskraft vor Gericht verwendet werden und die NPD wurde nicht verboten.

mfg
 
icecrash schrieb:
Also langsam reicht es echt !!! was in DE abgezogen wird ist nur noch dreist.
Hausdurchsuchungen bei hobby chemikern weil sie aceton gekauft haben
Ein gesetz nach dem anderen was ist aus diesem land geworden??? sind wir in der DDR?

Zum Thema Hobby-Chemiker: Ich hab da ne ganz lustige Anekdote. Mitte der 90er ist in den USA eine Fabrik in die Luft geflogen, welche Nitromethan herstellte. (Wir Modellflieger verwenden die Chemikalie als 5% Zusatz zu unserem Methanolsprit.) Folge war, dass nur noch Apotheken Nitromethan bekamen und das auch nur in der reinsten Form mit 99%.:(
Ein bekannter kam dann auf die Idee bei einer Apotheke anzurufen und Nitromethan bei denen zu bestellen. Auf die Frage, wieviel er denn bräuchte hat er wahrheitsgemäß mit 2 Litern geantwortet, worauf der Apotheker darum bat, dass ihm die Adresse genannt würde, damit er das Nitromethan dorthin versenden könne, weil es als spezial-versand gelte.:)

Tja, knapp 20 min später stand dann die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür, der Apotheker hatte gedacht, er brauche das Nitromethan zum Bau einer Bombe. Mein bekannter konnte der Polizei natürlich nachweisen, dass er es nur für den Sprit brauchte und die Sache löste sich glückliche in Wohlgefallen auf.:D
 
douggy63 schrieb:
Man muss das Übel bei den Wurzeln packen, klären, warum Terroristen Anschläge verüben, Länder, aus denen angeblich die Terroristen kommen integrieren oder zu Gesprächen einladen etc.

Das eine schließt das andere nicht aus! Außerdem ist es mit Einschränkungen vollkommen richtig und gut.

Wir haben dafür auch Gesetze zur Telefonüberwachung oder Hausdurchsuchung, da ist ein richtig umgesetztes Gesetz zur Onlinedurchsuchung der logische Schritt in unserer medialen Welt.

Ich bin ja nicht für das Gesetz in dieser Form. Einfach nur zu hoffen, dass Diplomatie alleine unser Retter ist halte ich aber für naiv. Eine Mischung aus verschiedenen Möglichkeiten wäre hier besser.

scully1234 schrieb:
[ganz viel bla bla bla ohne Argumente - von Lubber entfernt.]
Zitat von mir bearbeitet.

Wo waren die Argumente?

8 Postings! Ich wiederhole mich 8 Postings und alles nur getrolle. :rolleyes:

Du redest laut, doch Du sagst gar nichts. - Fanta 4
 
Lubber schrieb:
Komplettzitat entfernt *klick*



Das Problem ist nicht das Gesetz selbst, das halte ich nicht mal für so falsch, dass man den Zugriff erlaubt. Aber nicht mit einem Trojaner, ohne eine Trennung von Judikative und Exekutive und zusätzlich noch ohne Benötigung eines Durchsuchungsbefehls. Hier ist ein Gesetz am Entstehen, dass der Polizei einschränkungslosen Zugang zu allen Daten auf Servern und Privat-PCs ermöglicht, ohne dass sie einer Kontrolle unterliegen würden, da der Schiedsrichter nur die gefilterten Daten zu sehen bekommt und nicht Alle.
Hier liegen die klaren Fehler des Gesetzes, die sogar für einen Laien wie mich erkennbar sind.
Und ich muss mich als Mitglied einer Demokratie dann auch dafür stark machen können, dass solche Gesetze nicht kommen. Das ist aber nicht möglich, da die "Große Koalition" eine absolute Mehrheit im Bundestag besitzt und somit die opossitionellen Anträge auf eine Volksabstimmung (Ja, sowas gibts wirklich) einfach abschmettert.
Ich glaube nicht, dass ein solche Gesetz, dass die Rechte des freien Bürgers beschneidet und die Kontrollgremien außenvor lässt dem Willen der Wähler entspricht. Deshalb muss es jetzt auch noch schnell durch, sonst wird es Wahlkampfthema und somit gefährlich für CDU und SPD, da die dann ihre Stimmen gleich freiwillig an die Linke abtreten könnten, welche als einzig Partei ganz klar ein solches Vorgehen nicht billigt.

Und nun: Diskutiert weiter, aber bitte auf ordentlichen Grundlagen und ohne Anschuldigungen. Es sind die Parteien und nicht der Einzelne, der die Politik bestimmt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt. Bitte Regeln beachten.)
Antwort auf Lubbers Post: Intention und Umsetzung

Die Intension - Möglichkeit der Strafverfolgung im IT-Bereich zur dringenden Abwehr von Gefahren für den Bund oder Menschenleben oder Gesundheit - mag erstmal sinnvoll erscheinen, aber die Frage bleibt doch, ob dieses Rechtsmittel geeignet ist, um Kapitalverbrechen adäquat zu verhindern oder zumindest aufzudecken und zu bestrafen.
Und vielmehr noch, ob die unmittelbare Gefahr durch solche Kapitalverbrechen groß genug ist, um dieses Rechtsmittel in dieser Form mit der damit verbundenen Einschränkung der Bürger zu rechtfertigen.

Der von den Politikern viel erwähnte Terrorismus gibt hier kein gutes Bsp, spielt er doch keine Rolle in den Statistiken für Tote, Verletzte, oder Verbrechen.
Natürlich schreit das Kind erst, nachdem es in den Brunnen gefallen ist, aber die Gefahr für Menschenleben durch Terrorismus wird doch maßlos aufgebauscht.
Ich kann mich im Moment an keinen Terroranschlag in Deutschland in den letzten, vorsichtig ausgedrückt, 10 Jahren erinnern.
Was wohl allen von uns als der größte Terroranschlag auf die westliche Welt in Erinnerung bleibt, ist der Anschlag auf das WTC mit etwa 4000 Toten.
Ich möchte nicht makaber erscheinen, jedes Menschenleben hat den gleichen Wert, aber 4000 Tote ist nun wirklich eine unbedeutende Zahl betrachtet man die Zahlen anderer Todesursachen in der westlichen Welt wie Alkohol, Schusswaffen, Ärztepfusch, Verkehr.
Damit will ich nicht sagen, dass Terroranschläge oder überhaupt Kapitalverbrechen nicht verhindert werden müssen. Die Intention ist auf jeden Fall gut, aber braucht sie ein solches zusätzliches Rechtsmittel?

Die Umsetzung sorgt nicht dafür, dass diese Intention bei Anwendung dieses Rechtsmittel gewährleistet ist. Die Eilverfügung schliesst die Judikative erstmal komplett aus, so dass der Exekutive hier erstmal freie Hand bei der Ausübung dieses Rechtsmittel hat. Die "Intention" wird nicht unabhängig überprüft, und das lässt Mißbrauch vermuten.

Weiterhin beschleicht mich auch das Gefühl wegen des Zeitpunktes (US-Wahl), des ständig als Grund vorgeschobenen Terrorismus,der schwammigen Umsetzung, dass hier eventuell ganz andere Intentionen eine Rolle spielen oder aber vlt. durch spätere Generationen eine Rolle spielen könnten. Stichwort: Überwachung und Kontrolle.
Ein solches Rechtsmittel mag unter Umständen besonderer und seltener Art vielleicht guten Schutz bieten, aber wieviel Gefahr birgt es bei Mißbrauch für uns jetzt, für unsere Kinder in der Zukunft?
Was soll noch alles beschränkt und überwacht werden zu unserem eigenen Schutz?
Sollten wir wegen der Angst vor Terrorismus evt. unsere und die Freiheit unserer Kinder opfern?

Ich kann nur hoffen, dass die Beschränkungen, die das BVerfG auferlegen wird/muss, rigide und eindeutig sind und somit wirklich nur die Intention der Abwehr von Kapitalverbrechen bei Anwendung zum Tragen kommt.

Gruß
Raubwanze
 
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