Lubber schrieb:
Hmm, dann hätten wir aber den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und das Problem der Beweismittelverwertung im Strafrecht (Fruit of the Poisonous Tree Doctrine).
Das dürfte so nicht machbar sein.
OT:
Nun ich bin kein Jurist, aber den "Grundsatz" gibts in den USA, nicht in D. (fruit of the poisonous tree)
In Deutschland wird doch abgewogen, ob die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das illegale Beschaffen von Beweismaterial nicht über den strafrechtlichen Nutzen wettgemacht wird. Meinen Informationen nach muss es sich dabei nicht einmal um ein Verbrechen handeln, also 1 Jahr Gefängnis aufwärts, sondern es reicht schon ein Vergehen, um den strafrechtlichen Nutzen in den Vordergrund zu stellen und so die illegal beschafften Beweismittel strafrechtlich verwertbar zu machen.
Ich lasse mich aber gern belehren.
Zum Thema:
Ich hoffe auf die Klagen beim BverfG und die Weisheit der Richter dort.
Hier schafft sich der Staat eine Rechtsgrundlage unter zweifelhaften Vorwand, die er in Krisenzeiten auch gegen die vermeintlich ("momentan noch") unschuldigen Bürger richten kann und das ohne Gewaltenteilung der Judikative und Exekutive.
Jeder der blauäugig meint, dass dies ihn wegen seines sauberen Lebensstil nicht beträfe, könnte böse aufwachen. Der Terrorist trägt dann keinen Turban mehr sondern Schlips.
Durch die mMn verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung könnte der "persönliche", zurechtgeschnittene und verpackte Trojaner schnell reell werden, auch wenn viele die Fähigkeiten der Behörden als unzureichend erachten.
Politiker sind nicht so dumm, wie es von Medien dargestellt wird, das beweist auch der wieder mal geschickt gewählte Zeitpunkt, Behörden nicht so unfähig, zumindest wenn sie wollen bzw. müssen.
Gruß
Raubwanze
PS: Pessimistisch betrachtet ist dies ein weiterer Grundpfeiler die bestehende Oligarchie zu festigen.