Online gekauft - Ladenabholung - Händler gewährt kein Rückgaberecht

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Ich habe vor 13 Tagen Ware online bestellt und im Ladengeschäft abgeholt.
Nach einer Testphase stellte sich heraus dass Arbeitsspeicher sowie Mainboard defekt sind.
Nun bekam ich Telefonisch eine Absage: Wir gewähren Ihnen keinen Umtausch, da Sie die Ware nicht online bestellt haben. Ich daraufhin: "Ich habe die Ware online bestellt und in Ihrem Ladengeschäft abgeholt".

Was meint Ihr? Also für mich ist das klare Abzocke, hab auch zum ersten Mal bei einem Billig-Händler bestellt - Das nächste mal wieder bei einem Guten Händler und da zahl ich dann gerne auch mehr.
 
KM?

Da du die Ware abgeholt hast, hattest du auch die Chance die Ware zu begutachten - anders als wenn du dir die Ware nach hause schicken lässt. Das hat auch nichts mit dem Händler zu tun...
 
?
Die Ware war im Karton, ob ich den Karton abhole oder ob ich ihn mir nach Hause schicken lasse kommt doch auf's gleiche raus?
Ich hätte so oder so erst zuhause die Möglichkeit die Ware zu begutachten.
Außerdem bekam ich online keine Beratung wie es im Ladengeschäft der Fall gewesen wäre.
 
Um Beratung geht es nicht...

Es geht darum das du die Möglichkeit gehabt hast die Ware vor Ort zu prüfen.

Natürlich hättest du dort den Defekt nicht feststellen können, aber dafür gibt es ja die Gewährleistung.

Eine Rückgabe im Rahmen des Fernabsatz gibt es dafür nicht nicht
 
sio pauschal kann man das nicht sagen Benzer, aber einfach isses nicht

@Paragraph 1337
was steht denn in den AGB in Bezug auf Bestellung iübers Internet und Abholung?


Ob das Fernabsatz-Widerrufsrecht gilt, wenn ein Kunde online bestellt, aber die Ware persönlich im Laden abholt, das kommt darauf an: „Nur wenn der Kunde beim Abholen noch entscheiden durfte, ob er wirklich kauft oder lieber doch nicht, hat er kein Widerrufsrecht“, erklärt Jurist Dr. Carsten Föhlisch vom Gütesiegel Trusted Shops. Wenn aber im Kleingedruckten steht, dass die Internetbestellung verbindlich ist, so wie beim Hifi-Shop, dann darf der Kunde später widerrufen. Denn der Sinn des Widerrufsrechts ist es, dass Fernabsatz-Kunden die Gelegenheit haben, die Ware in Augenschein zu nehmen. Höchstrichterlich entschieden ist diese Frage bisher allerdings nicht.
http://www.test.de/Das-aergert-den-Leser-Widerruf-bei-Abholung-4126788-0/
 
Zuletzt bearbeitet: (post erweitert)
@TE: Das Fernabsatzgesetz spielt doch hier keine Rolle, oder? Du hast etwas gekauft, was nun defekt ist und damit greift die gesetzliche Gewährleistung. D.h. Reparatur bzw. Umtausch.

Ein reines Zurückgeben und Geld bekommen gibts da natürlich nicht.
 
"Ein Austausch für beide Artikel können wir leider nicht zusagen.

Wir können gerne beide Artikel zur Überprüfung zu unserem Servicepartner einsenden. In einigen Fällen bekommen wir eine Überprüfung in Rechnung gestellt, sollte der Fehler nicht nachvollzogen werden können.
Diese müssten wir dann an Sie weiterberechnen."


Na toll, da kann ich auch selbst ne RMA machen
 
Das von SaM zitierte trifft die Rechtslage ziemlich gut.

Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, hast du natürlich die üblichen Rechte, das hat mit dem Fernabsatz aber nichts zu tun.
 
hab da noch eine Frage:
du hast online bestellt.
hast du eine bestellbestätigung bekommen, z.b. per mail?
Weil dann sollte das Fernabsatzgesetz greifen, denn der Vertrag ist über die (Fern)kommunikationswege geschlossen worden.
 
Der Vertrag bei Fernabsatz wird in der Regel bei Lieferung geschlossen... das wäre hier im Laden passiert - kein Fernabsatz... aber ohne das der TE sich mal meldet und den laden nennt um den es geht kann man nicht wirklich "helfen".
 
S.a.M. schrieb:
hab da noch eine Frage:
du hast online bestellt.
hast du eine bestellbestätigung bekommen, z.b. per mail?
Weil dann sollte das Fernabsatzgesetz greifen, denn der Vertrag ist über die (Fern)kommunikationswege geschlossen worden.

Vorsicht, eine Bestellbestätigung ist noch lange nicht die Annahme durch den Verkäufer.

In diesen Fällen gibt es absurde Fallkonstellation, nämlich immer dann, wenn der Vertrag erst durch Abholung im Laden zustandekommt, der Verkäufer also die Annahme gerade nicht mit Fernkommunikationsmitteln erklärt.

Dann würde dem Wortlaut des Gesetzes nach kein Fernabsatzvertrag vorliegen und dem Käufer damit auch kein Widerrufsrecht zustehen.

Das wiederum hätte zur Folge, dass der Käufer die Sache ungeprüft und ungesehen abnehmen müsste.

Nachdem das nun gerade nicht die Intention des Gesetzgebers war, muss man diesen Fall m.E. so behandeln, wie einen beideseitig mit FKM geschlossenen Vertrag.
 
Doc Foster schrieb:
Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, hast du natürlich die üblichen Rechte, das hat mit dem Fernabsatz aber nichts zu tun.
Das war auch mein erster Gedanke. Der TE schreibt, dass die Ware defekt ist. Was das nun mit Fernabsatz und Widerruf zu tun haben soll, verschließt sich mir.
 
Ein paar Informationen mehr wären zwar hilfreich, aber grundsätzlich würde ich Doc Förster zustimmen.

Auch die Phase der Vertragsanbahnung ist bei der Beurteilung, ob ein Fernabsatzgeschäft vorliegt, mit einzubeziehen. Im Hinblick auf den Schutzzweck des §§ 312b ff. BGB würde ich in Konstellationen, bei denen Online bestellt wird, daher von einem Widerrufsrecht ausgehen. Allerdings steht dazu eine Entscheidung vom EuGH noch aus.

Wenn die Teile defekt sind und du die gleichen in neu haben möchtest ist der Weg über das Gewährleistungsrecht für dich aber einfacher. Innerhalb der ersten 6 Monate ist es außerdem höchst unwahrscheinlich, dass du irgendwelche Kosten tragen musst (sofern du die Teile nicht offensichtlich selbst beschädigst hast).
 
Ja, der Vertrag ist über das Internet geschlossen worden und ich bekam auch online eine automatische Bestellbestätigung über das Internet.
Ich hab da totalen Schrott geliefert bekommen - wollte ne boxed-CPU und hab eine normale bekommen etc...
Auch ist mir aufgefallen das online wo ich nachgeschaut hatte an einem Tag fast die ganze Ware da war (bis auf das Gehäuse) und ich am nächsten Tag als ich alles abholen wollte auf einmal wieder Sachen gefehlt haben - wurden wohl an Kunden verkauft...

Ich möchte nicht mehr über diesen Händler gehen, ich wurde da schon sehr böse angeschaut als ich die CPU nicht annehmen wollte.
Kann ich die defekten Teile nicht einfach via RMA zum Hersteller einschicken.?


Danke schon mal bis hier!
 
Jetzt sag doch mal den Händler... ohne den Namen gibts keine AGB.. also kann dir bei der einfachen Rückgabe via keiner helfen.

Ob du dich direkt an den Hersteller wenden kannst, kann dir der jeweilige Hersteller verraten.

Die tray CPU hast du ja nichtmal bestellt... die ist sogar falsch geliefert.

Ja, der Vertrag ist über das Internet geschlossen worden und ich bekam auch online eine automatische Bestellbestätigung über das Internet.
ob das wirklich so ist, steht in den AGB.
 
Paragraph 1337 schrieb:
Ja, der Vertrag ist über das Internet geschlossen worden und ich bekam auch online eine automatische Bestellbestätigung über das Internet.
Das bedeutet aber nicht das ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde.
Je nachdem was in der Bestellbestätigung und den AGB steht kann Fernabsatz greifen oder eben nicht.

Ich hab da totalen Schrott geliefert bekommen - wollte ne boxed-CPU und hab eine normale bekommen etc...
Auch da kommt es wieder auf das obrige an. Wenn der Vertragsabschluss erst im Laden stattgefunden hat und auf der Rechnung nichts von Boxed steht, so wäre das nicht einmal ein Mangel.

Auch ist mir aufgefallen das online wo ich nachgeschaut hatte an einem Tag fast die ganze Ware da war (bis auf das Gehäuse) und ich am nächsten Tag als ich alles abholen wollte auf einmal wieder Sachen gefehlt haben - wurden wohl an Kunden verkauft...
Sowas ist zwar nicht gerade kundenfreundlich und an sich wieder ein anderes Thema, aber es fragt sich natürlich ob in der Bestellung steht das die Sachen für dich reserviert wurden oder nicht.

Ich möchte nicht mehr über diesen Händler gehen, ich wurde da schon sehr böse angeschaut als ich die CPU nicht annehmen wollte.
Böse gucken ist nicht verboten :-) Es fragt sich aber ob der Händler auf die Annahme bestanden hatte, weil ein Vertrag bestehen würde.

Kann ich die defekten Teile nicht einfach via RMA zum Hersteller einschicken.?
Natürlich kannst du das tun. Da greift aber die Garantie und nicht mehr die Gewährleistung und somit hast du kein Rückgaberecht bei drei fehlgeschlagenen Nachbesserungen. Dies gibt es nur in der Gewährleistung.
 
Auch da kommt es wieder auf das obrige an. Wenn der Vertragsabschluss erst im Laden stattgefunden hat und auf der Rechnung nichts von Boxed steht, so wäre das nicht einmal ein Mangel.

Was ist eine Falschlieferung denn, wenn nicht ein Sachmangel?

Böse gucken ist nicht verboten :-) Es fragt sich aber ob der Händler auf die Annahme bestanden hatte, weil ein Vertrag bestehen würde.

Dazu muss kein Vertrag bestehen, denn schon das Angebot des Kunden ist verbindlich.

Natürlich kannst du das tun. Da greift aber die Garantie und nicht mehr die Gewährleistung und somit hast du kein Rückgaberecht bei drei fehlgeschlagenen Nachbesserungen. Dies gibt es nur in der Gewährleistung.

Wo steht das im Gesetz mit den drei fehlgeschlagenen Nachbesserungen?
 
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