P8p67 rev 1

Wordi

Lieutenant
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Jan. 2011
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Hey,

ich bin immer noch stolzer Besitzer eines Rev 1.0 Boards ;) Ich habe es letztes Jahr (glaub Feb. kam Sandy Bridge) direkt gekauft und bin bislang zufrieden damit gewesen. Da ich bald aber wieder ein wenig Zeit habe, wollte ich an meinem PC noch ein wenig was ändern und könnte dann in dem Zuge eigentlich auch das Board einschicken. Normalerweise müsste es doch immer noch möglich sein, es einzuschicken und per RMA ein Rev 3.1 Board zu bekommen, oder?

Mfg
 
Wieso fragst du nicht einfach bei Asus nach. Wird wohl einfacher sein
 
Eine Frage. Ich habe mir vor ein paar Monaten einen Rechner im Internet mit einem Asus P8p67 Rev 3.1_Board bestellt. Eben ist mir aber aufgefallen, daß trotz der korrekten, beiliegenden(!!!) Mainboard-Verpackung(auf der ebenfalls New B3 Revision steht) in Aida "nur" Rev. 1.x.) angezeigt wird!
Auch stimmen die Seriennummer der Verpackung nicht mit der des Aufklebers auf dem Mainboard überein.

Wo liegt denn der Unterschied zwischen Rev. 1 und Rev. 3?
 
Rev.1 hat eventuell defekte an SATA Controllern. So genau weiß ich da nicht Bescheid, habe bisher bei mir nichts bemerken können. Aber der Wert des Boards ist einfach miserabel, das würde keiner mehr kaufen... Deshalb will ich es auch nochmal ändern, obwohl gefühlt das Board i.O. ist!
Ergänzung ()

@soulflier: ich dachte ich könnte hier schon mal eine Einschätzung bekommen. Es würde auch sowieso auf den März fallen, da momentan zu viele Klausuren anstehen und ich gerade jetzt das "Running System" nicht "changen" möchte... Aber müsste das nicht evtl. auch über den Händler laufen? Ich meine wegen 2 Jahre Gewährleistung...
 
Also in Anbetracht der Tatsache, dass ich einen Artikel geliefert bekommen und bezahlt habe(Rev.1), den ich nicht bestellte, möchte ich sehr gerne Reklamieren. Meine SATA-Anschlüsse funktionieren zwar bisher tadellos, aber mir geht´s hier auch um´s Prinzip.

Deshalb wollte ich nachfragen, ob es zwischen den beiden Revisionen Unterschiede gibt, die den bevorstehenden Umtauschaufwand rechtfertigen?
 
Alleine die Tatsache das du nicht das bekommen hast, das du bezahlt hast, kannst du es umtauschen...
 
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