Pakete aus den USA - Zollbeamter nötigt mich

Acrylium

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Ich hatte ja bisher immer eine recht hohe Meinung von deutschen Beamten, und ich weiß natürlich dass das, was mir heute passiert ist nicht die Regel ist, aber dennoch hat es mich so geschockt dass ich es hier einfach mal nierderschreiben muss. Ich hab jetzt nach der ganzen Geschichte so eine Wut darüber entwicklet, dass muss einfach raus.

Ich habe letztens 2 Bestellungen in den USA bei einem Bekleidungsgeschäft aufgegeben. Die eine Bestellung am 3. Oktober 2015, die andere am 5. Oktober 2015. Beide Sendungen wurden dann in Deutschland am selben Tag von der Post beim Zoll für mich zur Abholung hinterlegt. Ich habe brav alle Belege und Zahlungsnachweise ausgedruckt und mit zum Zoll genommen. Ein Paket hatte den Warenwert von rund 100 Euro, das andere rund 70 Euro. Kein einziger Artikel in den Sendungen war jedoch mehr als 22 Euro wert. Laut der Website vom Zoll werden Pakete in solchen Fällen zusammengefasst wenn sie am selben Tag vom selben Versender an den selben Empfänger verschickt wurden.

Der Zollbeamte wollte jedoch beide Pakete zusammen fassen, so dass ich über dem Betrag von 150 Euro Warenwert liegen würde und damit zusätzlich zum Zoll auch Einfuhrumsatzsteuer zahlen müsste. Er meinte das sei so da beide am selben Tag bei ihm auf der Zollstelle angekommen sind. Ich wies ihn höflich darauf hin dass das doch aber anders auf der Website des Zolls stehen würde (siehe hier), daraufhin schnautzte er mich plötzlich an dass wenn ich hier weiter mit ihm diskutieren würde, würde er mich wegen Beamtenbeleidigung anzeigen oder ich zahle jetzt und verschwinde. Ich war so überrumpelt und perplex dass ich einer Zahlung zugestimmt habe.

Dann bin ich nochmal in das Büro rein, wo er und ein paar andere seiner Mitarbeiter saßen und fragte, immer noch sehr höflich, ob ich denn auch diese Einfuhrumsatzsteuer zahlen müsste wenn ich nur eines der Pakete annehmen würde. Daraufhin meinte er ich soll endlich aufhören Wege zu finden um den Zoll zu betrügen, den Betrag zahlen und verschwinden, woraufhin einer seiner Kollegen zustimmend durch den Raum rief "So sieht's nämlich aus". Jedenfalls durfte ich nicht nur ein Paket annehmen und das andere an einem anderen Tag abholen, das hat er ausdrücklich verweigert.

Da ich unter solchen Umständen Angst hatte tatsächlich noch wegen Beleidigung angezeigt zu werden (obwohl ich wirklich ausgesprochen höflich war und auf meinen Ton geachtet habe), ich hatte ja auch keine Begleitung oder Zeugen dabei, habe ich einfach schnell bezahlt und habe danach nur noch nach einer Bestätigung gebeten dass die Summe sich aus zwei einzelnen Sendungen zusammen setzt. Die Antwort war "Was soll das jetzt?" und ich könne ja anhand meiner eigenen Belege sehen dass das zwei Sendungen waren. Da ich darauf bestand baute er sich drohend vor mir auf und schnautzte mich an was mir denn einfallen würde und ob ich ihn jetzt in den Wahnsinn treiben wollte. Ein anderer seiner Kollegen hat mir dann aber schnell einen Ausdruck in die Hand gegeben, auf dem zumindest mal zwei verschiedene Nummern aufgedruckt sind, das seien die Sendungen. Stempeln oder unterschreiben wollte man das jedoch nicht.

Ich ärgere mich total dass ich mich habe einschüchtern lassen und bezahlt habe, da ich laut der Zoll-Website zumindest die Einfuhrumsatzsteuer nicht hätte zahlen müssen. Die beiden Sendungen hätten nicht zusammengefasst werden dürfen. Ich bin mir auch nicht sicher ob ich überhaupt etwas hätte zahlen müssen, weil ja keiner der Artikel über 22 Euro wert war.

Ich weiß dass eine Anzeige gegen so einen Beamten nichts bringt, der wird mich mit Hilfe seiner ihm zustimmenden Kollegen eher noch wegen Beleidigung anzeigen und sich irgendwas ausdenken, also sollte ich da besser nichts machen da ich ja wie gesagt keine Zeugen habe, aber... ich hab' jetzt nach dem ich da raus bin so eine Wut im Bauch, das gibt's einfach nicht. :mad:

Bringt es evtl etwas den Einfuhrabgabenbescheid beim Hauptzollamt an zu fechten? Oder könnte ich da Ärger bekommen? Oder bekomme ich einmal bezahlte Gelder sowieso nicht mehr zurück?
 
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Also wirklich verschiedene Versanddaten? Das geht aus deinem Text nicht hervor.

Du kannst vielleicht noch Widerspruch oder Beschwerde gegen den Sachverhalt einlegen. Allerdings sehe ich die Zollwebseite nur als Information. Die Entscheidung wird nach Gesetzeslage vor Ort getroffen. Du musst tatsächlich das Gesetz prüfen, auf die Seite würde ich mich nicht verlassen. Ich würde nicht ausschließen, dass er sachlich Recht hatte.
Dazu musst du das Gesetz und eventuell die Ausführungsverordnungen prüfen.

Mir scheint es nur logisch, dass alle Sendungen, die gleichzeitig bearbeitet werden, zu einer zusammengefasst werden. Gleicher Absender und Empfänger liegt ja vor.

Die "Drohung" mit der Anzeige kannst du eh nicht nachweisen. Außerdem ist die Drohung eventuell nicht als solche zu sehen, da er nicht gesagt hat, dass er sich "etwas ausdenkt". Das Recht zur Anzeige hat er ja grundsätzlich und eine widerrechtliche Drohung oder Nötigung liegt wahrscheinlich nicht vor. Außerdem ist er Amtsträger, was die Sache weiter verkompliziert. Das Recht, dich vor die Tür zu setzen, hätte er auf jeden Fall. Das Recht auf Zahlung wohl auch.

Ich würde das möglichst sachlich aufschreiben und an die zuständige Dienstaufsicht schicken. Falls sich solche Beschwerden häufen, wird etwas unternommen, auch wenn du deinen Einzelfall nicht nachweisen kannst. Geh noch einmal hin, und lass dir den Namen geben.
 
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Gleiche Absender, aber an unterschiedlichen Tagen verschickt - also nicht an "demselben Tag [...] abgesand". Erst die Deutsche Post hat sie dann wohl beide am selben Tag beim Zoll abgeliefert.
 
Verzollt / versteuert wird eine SENDUNG!
Das heißt: jedes Paket einzeln mit seinem ganzen Inhalt und seinem Wert.
--> Er hat dich verarscht.
Und ja, gegen diese Vögel hättest du ALLEINE nichts machen können, die halten zusamen und dann hast du die Probleme.
Zeugen hättest du gebraucht und einen Anwalt.
Mithilfe eines Anwalt könntest du jetzt nachträglich immer noch dagegen vorgehen. Aber ob es sich lohnt?

Habe auch schon mal eine ähnliche Erfahrung mit diesen Gestalten machen müssen:
- 1 Bestellung mit mehreren Artikeln
- Verschickt wurde 1 Artikel
- Verzollen wollten die komplette Bestellung
Nach langer Diskussion hat die Frau es dann noch eingesehen.
 
Hast du weitergelesen bei Zoll.de?
Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.
..und trifft das zu?
Ich fürchte es sieht schlecht für dich aus und der beamte könnte unter Umständen sogar im Recht sein.

lg asteriks

Edit: 3. Oktober war Sonnabend, da dürften auch bei den Amis die Räder stillstehen. 5. Oktober war der erste Arbeitstag nach dem Wochenende. also ist es relativ wahrscheinlich, dass beides an ein und denselben Tag verschickt werden konnte.
 
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Du solltest in der Beschwerde aber darauf verzichten zu unterstellen, dass er sachlich falsch gehandelt hat, sondern dieses nur als Deine Vermutung äußern und dass Du das klären wolltest. Wie oben geschrieben, ist die Infoseite vom Zoll nur zur groben Information. Die Sachlage muss im Einzelfall geprüft werden. Dazu ist der Beamte da und dieser kam mit seiner amtlichen Feststellung zu einem anderen Ergebnis als du erwartet hast.
 
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In #5 wurde der alles entscheidende Abschnitt der Zollregeln gepostet !

"abgesandt worden ist" ist dabei wohl die Schlüsselstelle. Du kannst an x-beliebig vielen Tagen bestellen, wenn der Absender alles an einem Tag versendet, hast Du als Empfänger die Arschkarte.

Man sollte sich also mehr mit der Frage beschäftigen, ob Teilabnahmeverweigerungen beim Zoll möglich sind.
Das ist bestimmt auch schon gerichtlich entschieden worden.

Im rein deutschen Paketrecht wird es aber z. Bsp. auch nicht möglich sein, bei einer Sendung von dhl, Hermes & Co. aus mehreren Pakten bestehend und mit 1 Sendungsnummer versehen, einzelne Paketstücke daraus zurück zu weisen, sofern diese nicht offensichtlich beschädigt sind und selbst in so einem Fall wäre ich mir nicht ganz sicher.
 
Der vielzitierte Auszug ist kein Gesetzestext. Dazu kommen noch Ausführungsverordnungen und die Entscheidung des Beamten vor Ort.

Ich kann mir vorstellen, dass einmal rechtlich zusammengefasste Einheiten nicht mehr gesplittet werden dürfen. Die angesprochene versuchte Hinterziehung von Einfuhrabgaben durch diese Trickserei ist also nicht ganz abwegig.

Paketrecht? Was soll das sein? Wie Sendungen zusammengefasst werden obliegt wohl eher den Logistikunternehmen. Im Prinzip müssen die die Pakete nicht einmal beschriften, sofern sie irgendwie sicher stellen können, dass sie auch ankommen.
 
asteriks_0 schrieb:
Hast du weitergelesen bei Zoll.de?

..und trifft das zu?
Ich fürchte es sieht schlecht für dich aus und der beamte könnte unter Umständen sogar im Recht sein.

lg asteriks

Edit: 3. Oktober war Sonnabend, da dürften auch bei den Amis die Räder stillstehen. 5. Oktober war der erste Arbeitstag nach dem Wochenende. also ist es relativ wahrscheinlich, dass beides an ein und denselben Tag verschickt werden konnte.

Laut der Sendungsverfolgung von USPS ist die erste Sendung am 6. Oktober und die andere am 7. Oktober verschickt worden.
 
Naja, es gibt auch immer Ausnahmen, die an anderer Stelle definiert sein können. Ohne Fachmann kommst du da nicht weiter. Sich an dem Satz an auf der Infoseite zu reiben führt zu keinem Ergebnis. Dem Beamten war die Sachlage nach deinem Hinweis auf die verschiedenen Versandtage bekannt und er hat anders festgestellt.

Du kannst es mit einem Widerspruch versuchen. Ob dieser zulässig ist, wird man dir dann mitteilen. Erst danach wird die Sache an sich geprüft. Danach kannst du Klage bei Gericht einreichen.

Wenn du meinst die Zollbehörde macht ihre Arbeit nicht richtig, kannst du eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben.

Wenn dir das Verhalten des Beamten wichtig ist, schreib eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine Straftat ist für mich bei keiner Seite erkennbar.

Die Zuständigkeiten musst du selber herausfinden. Du kannst aber mit einem Zeugen hingehen und den Beamten nach seinem Namen oder seiner Dienstnummer und den Zuständigkeiten fragen, wenn du magst. Wenn er einen besseren Tag hat, kann man die Sache vielleicht auch so noch klären. So menschlich. Mit Kaffee. Kuchen. Schön ...

Edit: Du hast wohl bedenken, dass die irgendwas konstruieren, wenn du dich beschwerst. Nachträglich wird es für den oder die aber sehr schwierig, das glaubwürdig hinzubekommen. Die Verzögerung wäre nicht plausibel zu erklären.
 
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Wer den Mund nicht aufkriegt, wird verarscht. So ist das Leben (leider).
Ich hätte es ihm schwarz auf weiß auf dem Smartphone gezeigt. So wären dann weitere Diskussionen mit ihm überflüssig gewesen. Dass einige, gerade die kleinen Beamten meinen, sie wären Götter, ist ja auch nichts neues.
 
Ja klar. Wie im Mediamarkt mal irgendeine Internetseite vorzeigen. Damit macht man sich ja völlig lächerlich gegenüber einer Amtshandlung. Was allerdings wirklich fehlte, war eine Rechtsbelehrung, warum die Sendungen zusammengefasst wurden.
Die Internetseite beinhaltet erstens keinen Gesetzestext, sondern nur eine Information. Und zweitens ist die benutzte Formulierung auf der Zollinfoseite nicht ausschließend. Da steht nicht, dass Sendungen mit verschiedenen Absende-Daten nicht zusammengefasst werden dürfen.

Mittlerweile denke ich, du wolltest die Einfuhrabgaben durch geschickte Bestellung hinterziehen (sparen) und bist auf die Formulierung auf der Zollseite hereingefallen. Ich finde es völlig nachvollziehbar diese als einen Import zusammenzufassen. Dass jetzt beide Bestellungen dem Zoll aufgefallen sind, ist dein Pech. Und dass die sich von solchen Leuten verarscht fühlen, da die ständig kommen, und dann auch noch mit ihrem Halbwissen herum mosern, kann ich nachvollziehen.

Ich würde eher eine Anzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung fürchten.
 
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abulafia schrieb:
Mittlerweile denke ich, du wolltest die Einfuhrabgaben durch geschickte Bestellung hinterziehen und bist auf die Formulierung auf der Zollseite hereingefallen.

Naja, es ist schon aus einem Grund so geregelt, dass man im Prinzip jede Bestellung einzeln durchführen darf.
Im Normalfall lohnt es nämlich nicht oder kaum, da die Versandkosten ähnlich hoch oder höher sind als die Steuern und man einen Mehraufwand hat (extra Bestellen und abholen etc.).
 
Ja, die Motivation war bestimmt, dass die Versandkosten geringer waren als die Steuer. Damit könnte aber auch ein Vorsatz vorliegen.

Ich denke ich habe die Lösung dieses Verhaltens, wenn man von einer versuchten Steuerhinterziehung ausgeht:
Daraufhin meinte er ich soll endlich aufhören Wege zu finden um den Zoll zu betrügen, den Betrag zahlen und verschwinden

Der Beamte hat sachlich vermutlich richtig gehandelt und ihn von vornherein aus Kulanz vor einer/em Anzeige/ Ordnungswidrigkeitsanzeige/Bußgeld wegen versuchter Hinterziehung von Einfuhrabgaben bewahrt, da er wohl keinen Bock darauf hatte und es sich um eine Lappalie handelte, die zu handhaben in seinem Ermessensspielraum lag. Auf die Diskussion darüber aber auch nicht. Der Threadstarter hat dann herumgenölt und der Beamte wurde statt nur von der Dreistigkeit des Threadstarters genervt zu sein richtig sauer, da der Beamte sich eh schon selber als sehr kulant gesehen hat. Seine Kollegen im Büro hatten das ja angedeutet.

Der Beamte hat die Sachlage von vornherein nicht richtig kommuniziert und das Verhalten des Threadstarters als weitere Provokation gesehen. Der Threadstarter hat die Situation völlig anders wahrgenommen, während die Beamten sich selber als kulant und ihn als sehr dreist und unverschämt empfunden haben.

Das erklärt auch die Drohung mit der Anzeige wegen Beleidigung. Der Beamte fühlte sich durch das Auftreten des Threadstarters und dessen Respektlosigkeit wirklich verarscht und beleidigt.



Eine falsch zu verstehende Formulierung auf der Zollseite ist in diesem Fall kein Freifahrschein, da Unkenntnis ja bekanntlich nicht zu Straffreiheit führt. Der Beamte hat ihn belehrt, dass die Sendungen zusammengefasst werden. Punkt.
Er hätte noch fragen können, welches Rechtsmittel er gegen diese amtliche Feststellung einlegen kann. Sonst nichts. Die Alternative wäre eh nur gewesen, ohne Sendungen zu gehen und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Vor Ort wäre das kaum zu klären gewesen.
 
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Vermutlich, eventuell, wahrscheinlich, solche Aussagen sind immer total super.
Als Verbraucher muss man sich schon auf das verlassen können, was auf einer offiziellen Seite des Zolls steht. Im übrigen hat der TE Recht, die Ware wurde an zwei verschiedenen Tagen bestellt und ist damit nicht zu einer Sendung zusammenfassbar, diese Regelung soll nur verhindern, dass der Verkäufer aus gutem Willen teurere Bestellungen splittet und so der Zollbetrag gespart wird. Ich bestelle oft in den Staaten und hatte dieses Problem noch nie. Ich gehe eher davon aus, dass der Zollbeamte falsch gehandelt hat und sich nicht die Blöße geben wollte den Fehler einzugestehen. Ich bin gerade zu faul, um es auszurechnen, wenn es sich lohnt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
 
@abulafia
Sind deine Posts eigentlich ernst gemeint?

Es ist nicht verboten, bei einem Händler im Ausland an verschiedenen Tagen Bestellungen aufzugeben.
Und da formuliert ist, dass nur Bestellungen von einem Absender, die am gleichen Tag verschickt wurden, zusammengefasst werden, hat sich der Beamte hier in dem Fall nachweislich völlig falsch verhalten. Da gibt es keine Entschuldigung.
Er ist nur leider an einen Beamten geraten, der offenbar Geld fürs Mittagessen haben wollte oder sonst was.

Ich hätte mir die Formulierung auf Zoll.de ausgedruckt und markiert und wäre mir einem Ausdruck der beiden Sendungsverläufe (die die unterschiedlichen Versanddaten aufzeigen) und deinem Zahlungsbeleg noch mal dort hin und hätte mal höflich nachgefragt, was dieser Scheiß eigentlich soll. Und falls da ein kleiner Beamter mal wieder meint, ausfällig werden zu müssen, dann einfach den Leiter der Dienststelle fordern.

Es ist übrigens auch nicht Aufgabe des kleinen Beamten, sich über das System hinwegzusetzen, in dem er einfach ungerechtfertigt Zölle oder Einfuhr-USt kassiert, weil es ihm nicht passt, dass jemand versucht, diese zu sparen, in dem er kleinere Bestellungen an verschiedenen Tagen aufgibt.
 
Laut der Sendungsverfolgung von USPS ist die erste Sendung am 6. Oktober und die andere am 7. Oktober verschickt worden.
Dann mach halt ein Schreiben an den Zoll fertig und schildere rein sachlich neutral den Fall und bitte um Erstattung von zu viel gezahlten Zollgebühren, ansonsten behältst Du Dir weitere Schritte vor. Das ist vielleicht der schnellste Weg, um wieder an Dein Geld zu kommen. Dienstaufsichtsbeschwerden o.ä. führen nämlich nicht automatisch wieder zur Geldrückerstattung.
 
lach... nachdem ich das nochmal alles auf mich wirken gelassen habe, stellt sich der Sachverhalt für mich schon etwas anders dar.
Ich werde den Eindruck nicht los, dass man durch eine leicht zeitverzögerte Bestellung versucht hat sich am Zoll vorbeizuschummeln. Das ist leider aufgefallen.

Acrylium schrieb:
Ein Paket hatte den Warenwert von rund 100 Euro, das andere rund 70 Euro. Kein einziger Artikel in den Sendungen war jedoch mehr als 22 Euro wert.
Was willst du uns mit dem letzten Satz mitteilen? Bist du anfänglich sogar davon ausgegangen, dass du noch nicht mal die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen hättest müssen? :confused_alt:

Kleiner Tipp für das nächste mal. Warte wenigstens 3-4 "Arbeitstage", wenn du die nächste Bestellung beim selben Anbieter durchführst. ..und sieh die jetzige Erfahrung als Lehrgeld.

Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber deine Chancen, dass du eventuell sogar im Recht bist, erachte ich für sehr gering.

lg asteriks :)
 
asteriks_0 schrieb:
Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber deine Chancen, dass du eventuell sogar im Recht bist, erachte ich für sehr gering.
Du kennst dich rechtlich nicht aus und der Zoll schreibt auf seiner Homepage ganz klar, wann Sendungen zusammengefasst werden. Wie kommst du also zu deinem Schluss, dass die Chance, im Recht zu sein, sehr gering sei?
 
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