Zunächst: Hier werden einige wichtige Begrifflichkeiten durcheinander gebracht. Unter 150 €
Zollwert wird kein
Zoll erhoben (Art. 23 Abs. 2 Zollbefreiungsverordnung), unter 22 € wird keine
Einfuhrumsatzsteuer erhoben (§ 1 EustBV). Diese Unterscheidung ist wichtig, da sich nicht alle Zollvorschriften 1-zu-1 auf das Umsatzsteuerrecht anwenden lassen (Zoll ist EU-Recht, USt national).
Für die Zollabfertigung mit ihren Besonderheiten gilt, wie für alle öffentlich-rechtlichen Handlungen, der Grundsatz: Keine Handlung ohne rechtliche Grundlage! Von demher wäre meines Erachtens folgendes die richtige Vorgehensweise, um das (juristische) Handeln des Zollbeamten besser nachvollziehen zu können:
Sofern du noch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, lege Widerspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid beim Zoll- bzw. Hauptzollamt ein. In dem Widerspruch erläuterst du die Sachlage, legst dar, weshalb du mit der Zusammenlegung der Sendungen nicht einverstanden bist und bittest um Änderung der Einfuhrabgabenberechnung. Das kostet dich, abgesehen von der Arbeitszeit und dem Porto, kein zusätzliches Geld. In der Antwort wird dir daraufhin das Hauptzollamt, wenn der zuständige Beamte von der Rechtsbehelfsstelle seinen Job versteht, mitteilen, nach welcher rechtlicher Grundlage der Beamte gehandelt hat (und wahrscheinlich den Widerspruch ablehnen). Dann kannst du selbst die entsprechenden Stellen im Gesetz nachschlagen und schauen, ob das Hauptzollamt rechtmäßig gehandelt hat. Mir selbst ist die Rechtsgrundlage dafür nicht bekannt, aber die Zollvorschriften sind dermaßen komplex ... kannst ja aus Spaß mal die Zollkodexdurchführungsverordnung durchlesen - viel Spaß mit 915 Artikeln
Zum persönlichen Verhalten des Beamten: Korrekt wäre eine Beschwerde beim Vorsteher des Zollamtes bzw. der Leiter der Einfuhrabfertigung. Bringen wird dies in der Regel aber nichts, da keine belastbaren Beweise vorliegen. Also, tief durchatmen und weiter gehts. Vor einer Anzeige wegen Beleidigung brauchst du dich aber ebenso nicht zu fürchten - die Zöllner sind da wohl einiges gewöhnt, bis es zur Anzeige kommt muss da noch einiges mehr passieren.
PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung. Wende dich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.