Pakete aus den USA - Zollbeamter nötigt mich

Ich kann nicht beurteilen, wer im Recht ist. So ist z.b. komisch, dass Waren, die zusammen weniger als 44 € (2x22) wert sind, 170 € (100+70) kosten.

Davon abgesehen: wenn Du sicher bist, Du bist im Recht, und das Verhalten als unverschämt empfindest, dann beschwer Dich doch. Vielleicht bist Du schon der 3. , der sich die Woche beschwert. Und letzte Woche wars 5. Dann passiert ja vielleicht doch was.
Wenn sich nie einer beschwert wird sich auch nie was ändern.
 
Das war meine persönliche Vermutung.
Man kann auch den TE belobhuldeln und auf die dummen deutschen Beamten schimpfen, die wahrscheinlich sowieso keine Ahnung haben, von dem was die den ganzen Tag machen.
Die sinnvollen Maßnahmen die jetzt anstehen würden, wurden dem TE doch hier schon mitgeteilt. Ich fürchte aber wir werden den Ausgang des weiteren Verfahrens hier nicht mehr erfahren. Vorausgesetzt der TE wird überhaupt weitere Maßnahmen ergreifen.

lg asteriks :)
 
Meine Posts sind ernst gemeint. Nochmal im Trockenen:


  • Die Rechtslage ist hier offensichtlich nicht bekannt. Auf der Formulierung auf der Zollseite herumzureiten, ist sinnlos.
  • Der Zoll hat die Sendungen zusammengefasst. Diese amtliche Feststellung kann richtig sein. Dagegen kann man formal vorgehen. Ob man das sofort machen muss oder auch nach Abwicklung noch widersprechen kann, ist mir auch nicht bekannt.
  • Die Zollbeamten fühlten sich durch diese Trickserei um Abgaben zu "sparen", verarscht. Deswegen waren die alle etwas angepisst.

Ausnahmeregelungen sind manchmal komplizierter, als man vermutet. Geringwertige Sendungen sind ja eine Ausnahme von der allgemeinen Einfuhrumsatzsteuerpflicht.

Das Verhalten der Beamten wäre völlig unangemessen und unprofessionell. Die Trickserei war vielleicht legal und der Versuch, solche Tricks zu nutzen, ist nicht verwerflich, solang man nicht über Tatsachen hinwegtäuscht. Das macht jeder bei den Steuern.

Die Beamten sind genervt, von den Tricksern, oder von den "Lücken" in der Gesetzeslage. Vielleicht hat der Beamte hier tatsächlich eine "Trickserei" unterbunden, die er als abstoßend empfindet, und dabei eigenmächtig und falsch entschieden.

Ich wollte dich nicht als Betrüger oder Trickser hinstellen. Die Unterstellung tut mir leid. Wahrscheinlich hattest du Gründe für die Aufteilung der Sendung. Die Aufteilung ist nicht verwerflich, auch nicht um eine legale "Abgaben-Optimierung" zu erreichen. Dass der Zoll diese unterbinden will, ist aber nachvollziehbar.

Beamte, die ihren Frust an den Bürgern auslassen, sind aber nicht tolerierbar, auch wenn manche Bürger wirklich (dumm)dreist sind, ist der Anspruch doch, professionellen Abstand und die Form zu waren. Dass Beamte den Bürger "mal die Meinung geigen" ist eher schwierig, auch wenn einige Bürger dieses vielleicht verdient hätten.

Der Beamte hat die Sachlage nicht weiter erklärt. Was ihn so angepisst hat, kann man letztendlich nur vermuten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hatte die Bestellung ganz gewiss nicht vorsätzlich gesplittet. Ich bestelle auch nur alle paar Jahre mal was in den USA. Es war eigentlich nur Zufall dass ich zwei Tage nach der ersten Bestellung nochmal eine Bestellung aufgegeben habe. Habe mich sogar geärgert dass ich jetzt doppelt Versandkosten zahlen muss, da ich von der 150-Euro-Einfuhrgrenze nicht die geringste Ahnung hatte. Häte ich davon gewusst hätte ich zwischen den Bestellungen noch länger gewartet oder die zweite an meine Freundin schicken lassen oder so.
Habe davon prakitsch erst vor Ort erfahren und dann im Flur des Zolls die entsprechenden Seiten gegoogelt. Ich habe dem Beamten ja dann auch gesagt dass es doch auf der Website des Zolls anders steht, aber daraufhin hat er mich dann ja so angeschnautz dass ich gleich 'ne Anzeige kassiere wenn ich nicht sofort zahle und weiter mit ihm diskutieren möchte. Das hat mich ehrlich geasagt im ersten Moment so eingeschüchtert dass ich einfach bezahlt habe. Ich bin noch nie angezeigt worden oder hatte Ärger in der Richtung.
 
Ich werde gleich die Woche den Bescheid schriftlich anfechten. Eine Beschwerde wegen dem Beamten mache ich aber glaube ich besser nicht, möchte nicht dass der mit seinen Kollegen sich noch abspricht und mir im Nachhinein was anhängt. Das war einer von diesen Menschen bei denen man das Gefühl hat dass sie ihre Machtposition genießen und bewußt ausspielen, daher traue ich dem auch noch ganz andere Niederträchtigkeiten zu die ich mir lieber nicht antun möchte.
 
Aus Interesse: Wie viel Zoll hast du jetzt für die beiden Sendungen zahlen müssen, weil sie zusammen verzollt worden sind und damit die zollfrei-Grenze überschritten haben? Dürften doch nur ein paar Euro sein. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt so oder so an und die dürfte deutlich höher sein.
 
Acrylium schrieb:
Gleiche Absender, aber an unterschiedlichen Tagen verschickt - also nicht an "demselben Tag [...] abgesand". Erst die Deutsche Post hat sie dann wohl beide am selben Tag beim Zoll abgeliefert.

Laut Zoll ist aber nicht ausschlaggebend, wann der Absender die Pakete versendet, sondern wann der Lieferant sie versendet, also USPS bzw. Deutsche Post. Offensichtlich fasst der Zoll die Pakete zusammen, wenn sie zusammen ankommen. (Ich persoenlich haette auch nichts anderes erwartet.)

Das Gesetz sagt gar nichts von Zusammenfassung von Sendungen aus:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:324:0023:0057:DE:PDF
(zu Artikel 23 scrollen)

Ob schon mal gerichtlich geprueft wurde, ob so eine Zusammenfassung rechtens ist, kann ich nicht sagen. Wenn Google dazu nichts findet, bleibt wohl nur der Gang zum Fachanwalt.
 
Ich würde mich beschweren, wenn das wirklich so unangenehm war. Nicht wegen der Zusammenfassung, sondern über das Verhalten. Das geht einfach formlos an die zuständige Dienstaufsicht. Du wirst aber höchstwahrscheinlich nicht erfahren, wie die Sache ausgeht.

Ist schon ein gewisser Aufwand, du brauchst auf jeden Fall den Namen oder die Dienstnummer von dem Beamten.
 
Zunächst: Hier werden einige wichtige Begrifflichkeiten durcheinander gebracht. Unter 150 € Zollwert wird kein Zoll erhoben (Art. 23 Abs. 2 Zollbefreiungsverordnung), unter 22 € wird keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben (§ 1 EustBV). Diese Unterscheidung ist wichtig, da sich nicht alle Zollvorschriften 1-zu-1 auf das Umsatzsteuerrecht anwenden lassen (Zoll ist EU-Recht, USt national).

Für die Zollabfertigung mit ihren Besonderheiten gilt, wie für alle öffentlich-rechtlichen Handlungen, der Grundsatz: Keine Handlung ohne rechtliche Grundlage! Von demher wäre meines Erachtens folgendes die richtige Vorgehensweise, um das (juristische) Handeln des Zollbeamten besser nachvollziehen zu können:

Sofern du noch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, lege Widerspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid beim Zoll- bzw. Hauptzollamt ein. In dem Widerspruch erläuterst du die Sachlage, legst dar, weshalb du mit der Zusammenlegung der Sendungen nicht einverstanden bist und bittest um Änderung der Einfuhrabgabenberechnung. Das kostet dich, abgesehen von der Arbeitszeit und dem Porto, kein zusätzliches Geld. In der Antwort wird dir daraufhin das Hauptzollamt, wenn der zuständige Beamte von der Rechtsbehelfsstelle seinen Job versteht, mitteilen, nach welcher rechtlicher Grundlage der Beamte gehandelt hat (und wahrscheinlich den Widerspruch ablehnen). Dann kannst du selbst die entsprechenden Stellen im Gesetz nachschlagen und schauen, ob das Hauptzollamt rechtmäßig gehandelt hat. Mir selbst ist die Rechtsgrundlage dafür nicht bekannt, aber die Zollvorschriften sind dermaßen komplex ... kannst ja aus Spaß mal die Zollkodexdurchführungsverordnung durchlesen - viel Spaß mit 915 Artikeln :D

Zum persönlichen Verhalten des Beamten: Korrekt wäre eine Beschwerde beim Vorsteher des Zollamtes bzw. der Leiter der Einfuhrabfertigung. Bringen wird dies in der Regel aber nichts, da keine belastbaren Beweise vorliegen. Also, tief durchatmen und weiter gehts. Vor einer Anzeige wegen Beleidigung brauchst du dich aber ebenso nicht zu fürchten - die Zöllner sind da wohl einiges gewöhnt, bis es zur Anzeige kommt muss da noch einiges mehr passieren.

PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung. Wende dich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.
 
Acrylium schrieb:
Ich werde gleich die Woche den Bescheid schriftlich anfechten. Eine Beschwerde wegen dem Beamten mache ich aber glaube ich besser nicht[...]

Ist das einzig sinnvolle und Richtige.

Was das andere angeht, wir sind alle nur Menschen. ;)
 
Warum kuscht ihr eigentlich alle so vor Beamten? Schon wenn ich das Wort Beamtenbeleidigung höre, geht mir die Hutschnur hoch. Da hatte ich mal eine schöne Diskussion bei einer Verkehrskontrolle.
https://anwaltauskunft.de/magazin/g...t-polizei/505/beamtenbeleidigung-gibt-es-das/

Davon mal abgesehen sind Widerworte schonmal gar keine Beleidigungen. Diese Beamte denken wohl, dass wir noch in Preußen leben.
 
Ich gebe Dir da durchaus Recht, aber da ich ja bereits während diesem Vorfall erlebt habe dass die Mitarbeiter auf dieser Amts-Stube zusammenhalten, habe ich halt echt Sorge dass wenn ich mich wegen dieser Nötigung beschwere die sich dann absprechen und "bezeugen" dass ich den Mann beleidigt hätte, obwohl ich das nicht habe. Da ich selbst keine Zeugen dabei hatte und Handys dort strikt verboten sind, ist mir so eine Beschwerde dann einfach zu riskant.
 
Die halten im überwiegenden Teil zusammen. Ich geh eigentlich nur noch mit Zeugen zu wichtigen Behördengängen und ansonsten zeig ich gleich, dass ich nicht kusche und auch Beschwerden abgebe (wobei natürlich auch hier zusammengehalten wird). Einmal hatte ich zum Glück Videomaterial und in Deutschland kann sowas als Beweismittel zugelassen werden, da hat dann auch das Zusammenhalten nix mehr genützt.
Ich weiß also wie du dich fühlst. Ich war auch schonmal in so einerSituation und ich wurde sogar ohne Grund, wie am Ende entschieden, beschuldigt. Ich weiß auch, dass es ziemlich bedrohlich wirkt... Wenn es nicht so teuer wäre, würde ich zu all solchen Terminen grundsätzlich einen Anwalt mitnehmen oder verlangen, dass der Termin "zur Qualitätssicherung aufgezeichnet wird" und dann jedem ausgeteilt wird. So hätte sich diese unfaire Zeugensache.
 
Ich hatte die Bestellung ganz gewiss nicht vorsätzlich gesplittet.
Ja ne, is klar;-) Und du bist selbstverständlich der erste Mensch der Welt der auf diese glorreiche Idee gekommen ist.
Mag ja sein das es ausnahmsweise bei dir tatsächlich zufällig passierte. Aber mal ehrlich. Genau diese Situation erleben die Jungs auf dem Zollamt regelmäßig. Was meinst du wieviele Leute auf die Idee kommen Versandkosten gegen Zoll/MwSt aufzurechnen?
Es würde mich schwer wundern wenn du mit deiner Beschwerde durch kommst.
Zwei Pakete vom selben Händler die am selben Tag im Zollamt liegen. Was soll ein Beamter da denn sonst denken als dass du versuchst die Steuern und Zoll zu umgehen?!? Die werden sich vermutlich nur wundern dass du denkst die wären völlig doof. Auf der Webseite die du verlinkt hast steht:
Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.
Das das ganze mit zwei Tagen versatz verschickt wurde wird man lediglich als "Gefälligkeit" des Shops interpretieren der dir dabei geholfen hat Steuern und Zoll zu hinterziehen. Oder eben als deine eigene Blödheit das du nichtmal die Gedult hattest 2-3Wochen zu warten. Du gibst es doch hier im Thread selber zu:
Häte ich davon gewusst hätte ich zwischen den Bestellungen noch länger gewartet oder die zweite an meine Freundin schicken lassen oder so.
Das die Bullen da pampig werden kann ich verstehen. Die kommen sich von dir nach Strich und Faden verarscht vor. Und dann auch noch mit so einem alten und plumpen Trick. Viel Spass mit deiner Beschwerde. Pass auf das dir dass nicht noch um die Ohren fliegt.
 
gaunt schrieb:
Das die Bullen da pampig werden kann ich verstehen. Die kommen sich von dir nach Strich und Faden verarscht vor.

Weil der Käufer im Rahmen des Systems zwei Bestellungen zu verschiedenen Zeiten aufgegeben hat, die auch zu verschiedenen Zeiten verschickt wurden?

Es ist völlig egal, warum kurz nacheinander zwei Bestellungen aufgegeben wurden. Es kann auch sein, dass der Händler an Tag 2 ein tolles Tagesangebot hatte. Dann bestellt man halt 2x nacheinander.

Was der Beamte denkt ist dabei völlig egal. Die Daten zur Bestellung und zum Versand sind dokumentiert, nur das zählt. Theoretisch kann er selbst dann nichts machen, wenn man ihm ins Gesicht sagt, die Bestellung bewusst gesplittet und auf mehrere Tage verteilt zu haben. Wenn ihm das nicht passt, dann muss es sich an den Gesetzesgeber wenden und auf Änderungen pochen.
 
Weil der Käufer im Rahmen des Systems zwei Bestellungen zu verschiedenen Zeiten aufgegeben hat, die auch zu verschiedenen Zeiten verschickt wurden?
Weil der Zeitpunkt sehr eng zusammen liegt und wenn es sich dann noch Ware handelt die auch zusammen hätte bestellt werden können ist der Verdacht nunmal schnell da. Der Zöllner hat den Verdacht dass hier Steuern hinterzogen werden sollen. Also fasst er beide Bestellungen zusammen. Jetzt ist es an der Sache des "Kunden" nachzuweisen das es wirklich zwei echte und nicht nur gefakte Bestellungen sind. Kann er es, bekommt er die Kohle zurück. Wird bestätigt das hier zur Steuervermeidung gesplittet wurde kann noch ne Strafanzeige dazu kommen.

@TE: Bitte mal widersprechen und dann Berichten wie es weiter ging
 
Kausu schrieb:
Warum kuscht ihr eigentlich alle so vor Beamten? Schon wenn ich das Wort Beamtenbeleidigung höre, geht mir die Hutschnur hoch. Da hatte ich mal eine schöne Diskussion bei einer Verkehrskontrolle.

Du hast gegen den Apparat keine Chance. Versuche mal gegen einen Beamten was vorzutragen. Die machen dich fertig.
 
Wie oben geschrieben habe ich dies bereits und es wurde auch eng, aber ich Hans geschafft. Wurde ich immer wieder machen. Fürs zusehen wie ich niedergemacht werde, bin ich viel zu stolz.

@gaunt
So ein Quatsch. Steuetvermeidung ist nicht illegal und kann daher auch nicht geahndet. Google es mal.
Natürlich kann er splitten. Die Zeiträume mussten nur länger gewählt werden.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Steuervermeidung

Wahrscheinlich meist du Hinterziehung. Ist aber was ganz anderes. Beim einen zahlst du angefallene Steuern nicht und beim anderen sirgst du dafür, dass keine Steuern erst anfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
gaunt schrieb:
Der Zöllner hat den Verdacht dass hier Steuern hinterzogen werden sollen. Also fasst er beide Bestellungen zusammen. Jetzt ist es an der Sache des "Kunden" nachzuweisen das es wirklich zwei echte und nicht nur gefakte Bestellungen sind.
Seit wann ist es so, dass derjenige, der Spekulationen beginnt, diese nicht mehr nachweisen muss, sondern derjenige, der von den Spekulationen betroffen ist, nachweisen muss, dass diese nicht zutreffen?

Zumal es völlig unmöglich ist, zu beweisen, dass die Bestellungen bewusst gesplittet wurden. Und selbst wenn es der Realität entspricht: lt. Zoll-Homepage lässt der Gesetzesgeber es doch zu. Dort steht klipp und klar, welche Bestellungen zusammengefasst werden. Da soll man also einfach alles zusammen bestellen, um Steuern zahlen zu dürfen? :D
Hier müssen wohl ein paar Beamte unterwegs sein, anders sind solche Posts nicht zu erklären.
 
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