Parallele Windows XP Installation Lizenzrecht

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fuchs2007

Gast
Moin,

ich möchte mein Windows XP ein zweites Mal auf meinem Rechner installieren (also parallel), um eine Testinstallation zu haben. In den Lizenzbestimmungen von Windows steht, dass diese Einzelplatzlizenz an ein Gerät gebunden ist (oder so ähnlich). Ist es somit legal und rechtens, diese eine Lizenz ein zweites Mal auf einem Rechner zu verwenden?

Leider finde ich zu diesem Thema nichts wirklich aussagekräftiges außer "Klar geht das!".

Gibt es dazu irgendwelche weiterführende Literatur oder offizielle Hinweise seitens Microsoft?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
Fuchs
 
Jaja, technisch "geht" vieles. Ob es aber auch erlaubt ist, das steht in der "EULA". Die findest Du in Deinem Windows unter:

- Start
- Hilfe und Support
- Im Suchfeld "EULA" eingeben
 
"dass diese Einzelplatzlizenz an ein Gerät gebunden ist"

Du hast die Frage selber beantwortet
 
Moin,

vielen Dank für Eure Antworten. Leider ist es mir immer noch nicht klar, ob die parallele Installation nun erlaubt ist oder nicht.

Klar steht in der Eula drin, dass die Lizenz an ein Gerät gebunden ist. Heißt das nun, dass ich auf EINEM Gerät beliebig viele Installationen ausführen darf?

Die Eula ist hier m.E. nicht wirklich eindeutig. Oder ich bin zu blöd, sie zu verstehen ... kann ja auch sein. :)

Grüße
Fuchs
 
machs doch einfach. wenn die eula nicht schlüssig ist würd ichs einfach machen. schliesslich hast du ja ein legales windows und ob dus auf einem rechner 1, 2 oder 3mal installierst hat ms ja wirklich nichts anzugehen.

ausserdem: herausfinden können sies ja so oder so nicht ;)
 
man man man. dummheit schützt vor strafe nicht.
solche tipps, wie wenn du es nicht weißt dann mach es doch einfach......, da fehlen mir die worte.

Hier der betreffende Auszug aus den Produktnutzungsrechten.
"A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.
I) Rechte zur Installation und Nutzung. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet

damit dürfte deine frage beantwortet sein.
du brauchst 2 lizenzen.
 
Hm... das mit der Hardwarepartition steht in meiner XP-EULA nicht drin. Woher hast Du die "Produktnutzungsrechte"?
 
Die Bindung an ein Gerät ist ja etwas dehnbar von der Auslegung her und meines Wissens (bin aber kein Rechtsverdreher:) ) zumindest in Deutschland nicht bindend. Man kann die Installation auf einen neuen PC nicht verhindern sofern das vorherige System (Hardware samt Installation) aus dem Verkehr gezogen wurde. Es ist ja auch erlaubt die Lizenz zu veräußern und damit die Bindung an die Hardware aufgehoben. Wenn ich nicht grob daneben liege, wird unter Vista die Nutzung zusätzlich in einer virtuellen Maschine untersagt, was wohl unter XP noch zulässig war (als MSDN-User habe ich allerding eine etwas anders lautende EULA zu akzeptieren). In einer virtuellen Maschine läuft allerdings eine zweite Instanz der Systems zur gleichen Zeit. Bei zwei parallel installierten Systemen kann hingegen nur eines zur Zeit laufen. Man könnte auch mal die c't (z.B. Hotline oder das Archiv) befragen, dort wurden schon mehrfach Betrachtungen in dieser Hinsicht angestellt.

Wer etwas anderes dazu schreibt/meint möge bitte wirklich mal Quellen angeben, denn gerade die EULA war und ist immer schon eine Auslegungssache gewesen, weil sie nicht wirklich beschreibt (Umschreibung) was erlaubt oder nicht erlaubt ist.
 
Ich bin der Ansicht das die zweite Install auf demselben Gerät nicht verboten ist.
 
Sinnvoll wird der Beitrag erst, wenn Du Argumente für Deine Meinung anbringst. ;)
 
@ Voyager10:
schön für dich. dafür gibt es ja gesetze oder in diesem fall eulas!
partition = gerät = zusätzliche lizenz.
ich habe das oben doch schon beschrieben, das habe ich mir doch nicht ausgedacht. da dürft ihr euch bei MS bedanken.

@ Mueli:
wenn du mit vmware virtualisiert brauchst du für jedes MS produkt das du virtualisierst eine zusätzliche lizenz. egal ob du diese gleichzeitig nutzt oder nicht.
die lizenzfrage hängt in diesem speziellen fall ehr mit der art der virtualisierung zusammen.
wie gesagt bei vmware und auch bei virtual pc benötigst du weitere lizenzen.
 
Schön und gut, aber nochmal: woher hast Du die Produktnutzungslizenz zitiert? Bitte Quellen angeben!
 
Die Produktnutzungslizenz gilt nur für Windows Vista, nicht aber Windows XP. Außerdem beziehen sich die Ausführungen auf Firmenlizenzen, nicht EUs.
 
Naja solange du nicht auf 2 Rechnern installierst solltest auf der sicheren Seite sein :)
Denn in der EULA Steht eine Bindung an ein Gerät, was in Deutschland so aber auch nicht rechtens ist, da man in Deutschland seine Lizence durchaus wieder verkaufen darf ... allerdings musst du dann natürlich deinen Rechner und alle Kopien löschen ...
aber auf ner 2 Partition ist ja kein 2tes Gerät, sondern immer noch derselbe Rechner ... ausserdem kannst du ja auch nicht gleichzeitig von beiden Partitionen booten :D somit nur ein PC egal wievielmal auf ner Partition enthalten ...
 
du hast recht.
wo finde ich das für wxp. weißt du das?
 
Für Endbenutzer gilt wie gesagt die EULA, deren Auffinden ich bereits in Beitrag #2 beschrieben habe.
 
@serra.avatar;
Du magst ja Recht haben, weil sich das auch logisch anhört.
Aber manchmal stehen Bedingungen, Vorschriften und Gesetze konträr dem gesunden Menschenverstand gegenüber.
 
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norinred schrieb:
bei xp steht folegendes:
http://www.msemealca.com/PUR/July-05/MicrosoftProductUseRights_Worldwide__German__July2005_.pdf

seite 13 steht folgendes:
Sie sind berechtigt, bis zu zwei Kopien der Software auf einem Gerät zu installieren.

Du hast schon wieder die falschen Lizenzbedingungen zu Rate gezogen. Die Produktnutzungslizenzen betreffen wie gesagt nur Lizenzmodelle, die für Firmen zur Verfügung stehen. Hier geht es um die Lizenz eine Endbenutzers, der dann verständlicherweise auch eine Endbenutzerlizenz, also "EULA" benötigt. Die unterscheidet sich von der von Dir zitierten Produktnutzungslizenz.
 
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