Parallele Windows XP Installation Lizenzrecht

  • Ersteller Ersteller fuchs2007
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Nicht alles was M$ schreibt (Eula - Rechtsprechung in der BRD) und praktiziert in Wunschdenken seitens dieser Firma und ich möchte dazu nur mal auf Verfahren mit/gegen/durch der/die EU-Komission verweisen, wo ja auch bereits Strafen verhängt wurden und noch anhängig sind. Auf meiner MSDN XP-CD sind keine Hinweise dazu und wäre ja u.U. ohnehin nicht bindend!

Meine Suche (Google dein Freund und Helfer :D ) ergab, dass dieses Thema bereits woanders aufgegriffen wurde (was für ein Wunder) - > hier
 
Wow, hier ist ja was los!! :)

Scheint doch nicht so eindeutig zu sein. Ich finde bzgl. der von norinred erwähnten anzahl der kopien keine hinweise in meiner eula.

wie kommts denn, dass eine partition als eigenständiges gerät gilt, was ja in den produktnutzungslizenzen erwähnt wird?

Auf Administrator.de wird ja auch fleißig diskutiert, jedoch ebenso ohne wirkliches ergebnis...

zumindest scheint die aktivierung einer parallelen installation ohne probleme möglich zu sein. das würde mir evtl. schon reichen, da ms dadurch den betrieb ja quasi absegnet.
 
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wie kommts denn, dass eine partition als eigenständiges gerät gilt, was ja in den produktnutzungslizenzen erwähnt wird?

Weil bei FIRMEN anders gearbeitet wird, als beim Benutzer zuhause. Mein Gott, warum blickt das denn keiner. Firmen, das sind so Gebäude mit Menschen drin, die arbeiten. :rolleyes:

Auf Administrator.de wird ja auch fleißig diskutiert, jedoch ebenso ohne wirkliches ergebnis...

Wobei es wieder darauf ankommt, auf welche Lizenztypen sich die Diskussionen beziehen. Die XP-Lizenz für Endbenutzer verbietet wie gesagt nicht, dass eine XP-Lizenz auf einem PC mehrmals installiert wird. Sie darf nur nicht gleichzeitig genutzt werden.
 
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Tankred schrieb:
Weil bei FIRMEN anders gearbeitet wird, als beim Benutzer zuhause. Mein Gott, warum blickt das denn keiner. Firmen, das sind so Gebäude mit Menschen drin, die arbeiten. :rolleyes:



Wobei es wieder darauf ankommt, auf welche Lizenztypen sich die Diskussionen beziehen. Die XP-Lizenz für Endbenutzer verbietet wie gesagt nicht, dass eine XP-Lizenz auf einem PC mehrmals installiert wird. Sie darf nur nicht gleichzeitig genutzt werden.

schlaumeier, was eine firma ist, ist mir auch klar. :) meine frage ging eher in richtung technischer natur. wie ermittelt ms die partition(en), auf der (denen) ich windows installiert habe?

naja, egal. ich werd halt einfach mal eine zweite installation aufsetzen und versuchen, die zu aktivieren. trotzdem danke für eure hilfe ...

grüße
Fuchs
 
getreu nach dem motto " was nicht verboten ist, ist erlaubt" hat sich ja dann die sache geklärt.
ich glaube selbst wenn man MS anruft bekommt man von 2 mitarbeitern 3 unterschiedliche aussagen.

wenn es in firmen erlaubt ist, spricht doch auch nichts gegen eine private doppelnutzung oder?
 
Das Thema könnte ja auch noch komplxer werden, wenn man RAID in die Betrachtungen mit einbezieht, denn hier sind definitiv zwei Geräte (wenn ich eine Disk so betrachte) gegeben und sie werden auch noch gleichzeitig verwendet :D
 
Hallo Leute,

wenn schon mehrere Juristen meinen, die EULA sei nicht bindend, warum sollten wir "kleinen Lichter" uns darüber den Kopf zerbrechen? Fuchs2007 soll WIN einfach nochmal installieren und Ruhe ist im Karton.

Und Ja, ich sehe das nicht als illegalen Ratschlag!
 
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@ Tankred und Fuchs2007

Was eine Firma ist, wisst ihr wohl beide nicht :)

http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

Eine Firma (v. lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann. Man spricht auch von einer Firmierung.


greetz
Fr4g3r
 
Hallo,

sei doch nicht so kleinlich.
In der UGS sagt man halt: "Ich arbeite bei der Firma XY." :D
 
Das ist doch scheißegal.

Windows Home (und Vista) ist so ein verk****es System, daß ich es schon aus Prinzip IMMER zweimal auf meinem Rechner habe. Einmal zum Arbeiten und Online-Banking, und einmal , wo mir die ganzen Spiele und Mediensoftware mit ihren Scheiß-Kopierschutz-Kerneltreibern das System ruinieren dürfen. Dieses Windows hat aber per Gerätemanager Verbot auf die andere Partition zuzugreifen.
Aktivierung ist kein Problem, weil es ja derselbe Rechner ist.
Außerdem geht's ja eh' öfter kaputt, und da ich Microsoft nicht für die verlorene Arbeitszeit verklagen kann, brauche ich eben eine zweite Version, die dann noch halbwegs funktioniert.

Bei Vista ist es ja völlig katastrophal: wie bei XP Home ist der "Hauptbenutzer" ist abgeschafft, d.h., jedes noch so bescheuerte Installationsprogramm darf *alles*, selbst Kerneltreiber einspielen. Dabei geht es doch nur darum, daß alle Kopierschutztreiber und DRM von allen Herstellern brav ins System geschleust werden (bei Vista 64 nur gegen Bezahlung bei Verisign). Damit ist das System im Grunde schon nach Installation beliebiger Freeware nie mehr vertrauenswürdig!

Was Microsoft mir da in die EULA schreiben will, ist doch völlig egal. Meinetwegen können sie bei Vista alles lahmlegen, den Computer abschalten oder den Usern das FBI auf den Hals hetzen, aber bevor sie bei meinem XP mit solchen Drangsalierungen kommen, wird es mal Zeit die Haftungsfrage für Software-Müll gerichtlich zu klären: es braucht nur jemand mal ernsthaft die Produkthaftungsfrage für blanke Software wie bei ALLEN ANDEREN WELTWEIT VERKAUFTEN Produkten einzuführen, und dann ist Microsoft sowieso innerhalb von fünf Jahren pleite.

Also sollen die nicht so'n Mist in ihre EULA's schreiben, wer weiß, was da sonst drin steht: "Sie dürfen nur in freundlicher Stimmung zu Microsoft Windows (TM) sprechen". Wer weiß, vielleicht benutzt Vista ja dafür die Spracherkennung ...

Also installiert Euer Windows ruhig zweimal auf demselben Rechner, wenn sie sich dann darüber beschweren, werden sie vom Gericht sowieso ausgelacht angesichts der wirklich kriminellen Piraterie.

Die neue WGA würde ich dann allerdings auch besser ablehnen.

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Wer weiß, vielleicht gibt's ja auch bald endlich mal ein Gerichtsurteil, damit dieses Gates'sche Hirngespinst von "Lizenz" aus der Welt geschafft wird.

Lizenziere ich einen Stuhl, damit ich darauf sitzen darf ? Aber nicht mein Nachbar?
Lizenziere ich ein Buch, was ich nicht verleihen darf?
Lizenziere ich eine Glotze und muss abnicken, daß ich nur bestimmte Filme sehen darf?
Lizenziere ich mein Fahrrad nur für den Weg zur Arbeit und zu Kaufmarkt-Filialen?

Alle Welt plappert diese Ausgeburt des fehlenden USA-Rechtskorrektivs nach, ohne Nachzudenken. Vor Billy Gates wurde Software verkauft, und fertig. Und wie bei jedem anderen Produkt auf der Welt hatte der Verkäufer dann keine Rechte mehr.
Nur die Softwareindustrie schreit: Wir wollen das Geld, aber wir behalten die Rechte an unserem Produkt und schreiben Euch in abstruser Weise vor, was Ihr dürft und nicht dürft, selbst nachdem Ihr uns bezahlt habt.

Also, wieso immer noch die Sonderrecht für unsere Fehlercode-Programmierer? Nur weil sie zufällig auf einen leeren Markt gelaufen sind und sich alles erlauben konnten? Reich genug sind sie geworden, da wäre es Zeit die Sonderregeln mal abzuschaffen und sie zu ein wenig Vernunft zu verpflichten, das wäre sogar im Sinne des Kapitalismus vernünftig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (doppelpost)
eula hin und her. schreib doch ne mail an MS oder ruf dort an. die müssen es ja wissen.
 
@Spock37
Wer nicht in der Lage ist sein Windows zu pflegen, ist selbst schuld wenn er ständig mit neuinstallieren beschäftigt ist. Außerdem kann ich als Verkäufer frei entscheiden an wen ich mein Produkt verkaufe und an wen nicht. Wenn ich halt nur an Leute verkaufen will, die es nur persönlich benutzen, dann kann ich das auch erstmal machen. Ob das statthaft ist, hat dann ein Gericht zu entscheiden. Außerdem bist du ja nicht gezwungen das Produkt zu kaufen, wenn dir die Nutzungsbedingungen nicht gefallen.

Und bei MS anrufen wird glaube ich nicht allzuviel bringen. Nen Kumpel hat mal bei der GEMA angerufen, um herrauszufinden was man als DJ darf und was nicht. Und z.B. darf man laut auskunft des GEMA-Anwalts z.B. nur mir der original Schalplatte auflegen und nicht mit einer Kopie. Begründung: wenn man ne Kopie benutzt kann ja die original Schallplatte nicht kaputt gehen :freak: Und dann meinte er noch, dass er weitere Auskünfte nur gegen bezahlung erteilt.

Die einzige Möglichkeit, die besteht, ist es zu machen. Dann es Microsoft mitzuteilen, sich verklagen lassen und das Gerichtsurteil abwarten. Dann hat man Gewissheit, bei allen anderen Klärungsmethoden gilt immernoch zwei Anwälte, drei Meinungen
 
Andy404 schrieb:
eula hin und her. schreib doch ne mail an MS oder ruf dort an. die müssen es ja wissen.

Genau das wollte ich auch gerade vorschlagen. Einfach ne mail an Microsoft und gut.

Meiner Meinung nach kannst du auch 10mal XP auf deinem Rechner installieren. Es ist ja immer die Rede davon das man es nur auf einem Rechner instalieren darf. Und ich hab glaub noch nirgends gelesen das man XP nur ein mal auf einem Rechner installieren darf :)

Aber wie gesagt schreib einfach an Microsoft und die sagen dir dann ob man das darf oder nicht.
 
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