PayPal Käuferschutz .. jetzt hat's mich auch erwischt..

Garinga

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Servus Gemeinde..

Am 05.11.2015 verkaufte ich über Ebay einen "Intel Core i7 2700K 2700K - 3,5 GHz 4 (BX80623i72700K) Prozessor".
Auf Ebay in der Beschreibung des CPU's erwähnte ich, das er voll funktionsfähig ist, nie übertaktet wurde und das es eine Privat Auktion ohne Gewährleistung ist.

Käufer war in Deutschland und hat ihn für einen Freund in Spanien gekauft (als Geschenk). Ebay Email und PayPal Email waren die selbe, also verschickte ich nach Erhalt des Geldes auf PayPal mit gutem Gewissen den CPU inkl. Lüfter nach Spanien.

Heute am 14.02.2016 kontaktierte mich der Ebay Käufer und meinte, der CPU sei defekt. Das fällt ihm nach über 90 Tagen ein. ^^

Ich schrieb ihm zurück, das er nach über 90 Tagen da kein Glück mehr auf Rücknahme hat.

Jetzt aktivierte er bei PayPal den Käuferschutz und mir wurde der gezahlte Betrag wieder abgebucht. Hab jetzt PayPal zur Klärung eingeschaltet. Mal sehen..

Was denkt ihr darüber? Nach über 90 Tagen im Besitz des CPU's kommt plötzlich, das er nicht funktioniert?
Wenn jetzt PayPal wirklich das Geld zurück an Käufer überweist, dann ist ja Betrug Tür und Tor geöffnet..

lg
 
Deshalb als privater Verkäufer niemals Zahlung per Paypal akzeptieren, höchstens Paypal Friends, da es da keinen Käuferschutz gibt. Wie gesagt: ansonsten ist Betrug Tür und Tor geöffnet.

Um wieviel Euro gehts da jetzt eigentlich?
 
Garinga schrieb:
Wenn jetzt PayPal wirklich das Geld zurück an Käufer überweist, dann ist ja Betrug Tür und Tor geöffnet..
Und das ist doch nun schon ewig und drei Tage so, dass man als Verkäufer mit PP immer die Arschkarte hat.
 
Niemals Geld auf dem PP Konto lassen. Dann kann auch nichts zurückgebucht werden.

Wobei hier wohl das Problem ist, dass du nicht nachweisen kannst, an den PP Accountinhaber versandt zu haben nehme ich an? Der braucht bei PP nur sagen, dass die Ware nie angekommen ist und du kannst nicht das Gegenteil beweisen. (Keine Ahnung wie ihr kommuniziert habt)
 
hallo7 schrieb:
Niemals Geld auf dem PP Konto lassen. Dann kann auch nichts zurückgebucht werden.

Wobei hier wohl das Problem ist, dass du nicht nachweisen kannst, an den PP Accountinhaber versandt zu haben nehme ich an? Der braucht bei PP nur sagen, dass die Ware nie angekommen ist und du kannst nicht das Gegenteil beweisen. (Keine Ahnung wie ihr kommuniziert habt)

Er hat selbst angegeben, das der Artikel nach Spanien verschickt worden ist..
Also das Ware an andere Person geschickt worden ist.

Aber wie gesagt... nach über 90 Tagen ????

Bekomme ich nach 14 Tagen keine Ware, dann mache ich schon die Gäule scheu... ^^

Edit: Er schreibt ja in der Beschwerde: "Innen defekt"

Also, wenn ich einen CPU zum öffnen knacke, klar das er dann defekt ist :D
 
Hat der Käufer überhaupt Käuferschutz? Ich meine der Käuferschutz gilt doch nur wenn man den ersteigerten Artikel an die bei PayPal (nicht die von eBay) hinterlegte Adresse schickst. Egal was der Käufer sagt wo es hingeschickt werden soll. Soll er es doch machen.

Nun hast Du aber 1.) Paypal als privat Person angeboten und 2.) den Artikel denn auch noch nach Spanien geschickt. Gleich 2 Fehler auf einmal. Ich würd es aber trotzdem mal probieren und PayPal schreiben das aus Käufer Wunsch der Artikel nach Spanien und nicht zur PayPal hinterlegten Anschrift versendet werden sollte. Sende PayPal den kompletten Schriftverkehr und hoffe das es gut ausgeht. Sonst hast Du hoffentlich was dazu gelernt und tust es als Lehrgeld ab!
 
Yiasmat schrieb:
Hat der Käufer überhaupt Käuferschutz? Ich meine der Käuferschutz gilt doch nur wenn man den ersteigerten Artikel an die bei PayPal (nicht die von eBay) hinterlegte Adresse schickst. Egal was der Käufer sagt wo es hingeschickt werden soll. Soll er es doch machen.

Nun hast Du aber 1.) Paypal als privat Person angeboten und 2.) den Artikel denn auch noch nach Spanien geschickt. Gleich 2 Fehler auf einmal. Ich würd es aber trotzdem mal probieren und PayPal schreiben das aus Käufer Wunsch der Artikel nach Spanien und nicht zur PayPal hinterlegten Anschrift versendet werden sollte. Sende PayPal den kompletten Schriftverkehr und hoffe das es gut ausgeht. Sonst hast Du hoffentlich was dazu gelernt und tust es als Lehrgeld ab!

Servus,

hab schon PayPal den Sachverhalt geschildert.

Viele Unterlagen hab ich nicht mehr, da es ja schon über 3 Monate her ist. Bei der Anweisung des Käufers bei PayPal vom 05.11.2015 steht sogar die kompl. Lieferadresse nach Spanien.. und PayPal Zahler ist ganz andere Anschrift (Deutschland).

Gehackt war das Konto nicht. Ebay Name + Email ist identisch wie PayPal Name und Email..
(Gut, theoretisch könnten beide Konten gehackt worden sein.. wenn man überall gleiche Email und Pw nutzt)

Käufer hat aber auch nicht gehackt, sondern "Ware fehlerhaft" angegeben..

Wenn jetzt PayPal wirklich dem Käufer nach über 90 Tagen das Geld wieder zurück gibt, dann muss ich es als Leergeld ansehen.
190 € ist jetzt nicht der so große Schaden, aber ärgerlich.

Fakt ist, ich werde (wenn das alles erledigt ist), das restliche Geld runter nehmen und PayPal löschen.

gruß
 
Ja immer dasselbe mit dem Käuferschutz, Paypal überweist das Geld ungeprüft zurück, das einzige was man als Verkäufer bei Paypal machen kann ist ganz auf Paypal zu verzichten.
 
Ich denke in diesem Falle wird Paypal nicht für den Käufer entscheiden, denn 90 Tage und dann sagen, dass es DEFEKT sei, dass muss selbst PP einsehen, dass es quatsch ist.
 
Hast einen Betrüger erwischt, normalerweise bei nem ehrlichen Käufer würde das nicht vorkommen.
Zahlungen mit Paypal sind ein Risiko bei verkäufen ins Ausland. Da man sehr schwer rechtliche Schritte einleiten kann, im Inland ist es meistens kein Problem
 
Servus

Rückmeldung:

Guten Tag,

Wir haben unsere Prüfung abgeschlossen und den Fall zu Ihren Gunsten entschieden. Alle vorübergehend einbehaltenen Beträge wurden wieder Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.

Wir haben während der Prüfung festgestellt, dass Sie die Ware ausreichend beschrieben haben.

Hab damit zu 98% gerechnet... trotzdem die 2% Restrisiko waren doch nervig... :D
 
Schön für Dich und alles andere wäre auch unverständlich, aber die Begründung von Paypal kommt mir irgendwie schon seltsam vor. Denn wenn die Ware als funktionsfähig beschrieben wurde und der Käufer reklamiert das sie es nicht ist, dann kann ich eine ausreichende Beschreibung nicht erkennen. Es geht doch hier eher darum ob man die Angaben des Käufers diesen Defekt nach mehr als 90 Tage erst bemerkt zu haben auch für glaubwürdig hält oder ihm eben unterstellt den Defekt selbst verursacht zu haben. Vielleicht hat er das ja durch Übertakten getan und Paypal etwas in der Richtung geschrieben, dann würde die Begründung schon Sinn machen, weil eben extra beschrieben wurde das die CPU nie übertaktet war.
 
hallo7 schrieb:
Niemals Geld auf dem PP Konto lassen. Dann kann auch nichts zurückgebucht werden.
Sobald ein Fall gemeldet wird belastet PayPal das Konto negativ falls kein Geld drauf sein sollte. Und falls dann der Fall zum Ungunsten geschlossen wird, wird PayPal mit Inkassounternehmen alles machen das Geld zu bekommen. Solange das Konto negativ belastet ist kann man auch PayPal nicht mehr nutzen.

Falls ein Betrag vorhanden ist, wird dieses bis zur Klärung des Falles eingefroren.
Falls kein Betrag vorhanden ist, wird der Betrag auch schon während der Klärung negativ belastet.
 
Zuletzt bearbeitet:
PP nicht nutzen zu können ist da sicherlich die geringste Sorge. Insbesondere wenn es um mehr, als 3,5€ geht.


@Garinga Freut mich, dass es für dich noch so gut ausgegangen ist. :)
 
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