PC Spiele-Rückgabe ein Erfahrungsbericht am Beispiel von Battlefield 3

Eine eidesstattliche Versicherung dient zur Glaubhaftmachung einer Behauptung und kann selbstverständlich auch von einer Privatperson abgegeben werden.

Bsp.:
Der Verkäufer (MM-Verkäufer) zweifelt die Aussage des Käufers an, daß dieser den Key nicht verwendet hat.
Der Käufer macht seine Behauptung glaubhaft, indem er sich auf eine eidesstattliche Versicherung (in dem Fall seine eigene) stützt.

Die Abgabe der Versicherung erfolgt freiwillig vom Käufer. Dieser sollte sich der Rechtsfolgen einer solchen Abgabe auch bewußt sein.


Die Versicherung erfolgt formlos.
 
Linus3 schrieb:
@-THOR-,

danke auch für den Tatsachenbericht und denke, Du hast Dich als Verbraucher erfolgreich geschlagen. Wenn ich das richtig gelesen habe, wirst Du aber dennoch..oder aus anderem Grund...einen RA aufsuchen?

Dann frag den doch mal danach:


Zitat:
Der mich beratende Mitarbeiter lies sich nun auf die Rückgabe ein, einzige Bedingung war, das ich eine Eidestaatliche Versicherung unterschreibe, den Cd Key nicht benutzt zu haben und das Spiel nicht installiert zu haben.



Wäre interessant, ob der Mitarbeiter das überhaupt hätte von Dir verlangen dürfen. Eine Kopie hast Du hoffentlich erhalten?

MfG
Linus 3

Genau diese Frage interresiert mich auch :).

Ja, nach einer Aufforderung haben sie mir Kopien von allen Dokumenten angefertigt.
 
Danke, dass du mich per PM benachrichtigt hast, sehr interessant das Ganze und es ist auch zu meiner Zufriedenheit ausgegangen.
Schön, dass ich jetzt weiß, dass es auch praktisch mal umgesetzt wurde.
Wäre schön, wenn das zu tausenden stattfindet und so EA vielleicht mal ein wenig ans Bein gepisst wird.

MfG
 
ich empfehle JEDEM, der diese praxis der publisher nicht duldet, das spiel zurückzugeben. lasst euch nicht abwimmeln. je mehr leute in den märkten vorstellig werden und sich bei den onlinehändlern melden, desto stärker ist die wirkung dieses protestes!

die digitale distribution ist die vertriebsform an die wir uns alle gewöhnen müssen. wenn jetzt schon solche weichen zur unterdrückung und ausspioniereung der nutzer und käufer gestellt werden und diese auch akzeptiert werden, dann sehe ich schwarz für die zukunft. hoffentlich gewinnt nicht die trägheit und verblendung durch den hype.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke fürs Feedback.

Mir stellte sich eben die Frage, da mir eine eidesstattliche Versicherung ( bzw. der rechtlich korrekte Ausdruck ) nur im Bezug Oberbegriff "Schulden" bekannt war. D.h. diese kann ein Gericht und/oder von ihm beauftragte Person verlangen, aber nicht von privat zu privat, wie es im dargestellten Fall sehe.

MfG
Linus 3
 
Betroffene sollten eher vom Rechtsmangel reden, wenn sie das Gespräch mit dem Händler suchen. Das wird zwar einem störrischen Händler auch nicht davon abhalten sich quer zu stellen, aber es beschreibt das Problem konkreter. Ich war so frei oben nochmal den Link zu einem Artikel dazu einzufügen.

Vielleicht sollten die Moderatoren hier diesen oder hier den Thread schließen, da es im Grundsatz um dasselbe geht.
 
Ob das ausreicht, um Rechte des Käufers auszuschließen, halte ich doch für sehr zweifelhaft.
 
Immerhin warnen sie den Kunden vorher, so dass er sich erst informieren kann, bevor er das Spiel kauft.
 
Doc Foster schrieb:
Ob das ausreicht, um Rechte des Käufers auszuschließen, halte ich doch für sehr zweifelhaft.

Das sehe ich etwas anders, denn hier ist eindeutig, ein Warnschild für den Verbraucher.....

Sprich...Kunde kommt zum Media-Markt will sich das Spiel kaufen, liest das Schild und geht dann zum Verkäufer der erzählt dem Kunden die AGBs und zeigt diese dem Kunden....doch der Kunde ist damit einverstanden und kauft das Spiel, natürlich schreibt der gute Verkäufer einen Beleg mit dem Verweis AGBs von EA und Eula mitgeteilt...somit weiß der Kunden von dem "Mangel" bescheid!

Dann sieht es schon anders aus oder??

Natürlich kann der Kunde auch ohne zu fragen, das Spiel kaufen....dann ist es zweifelhaft....denn der Kunde kann sagen, habe ich nicht gelesen etc....aber auch hier ist dann die Kassenkraft im Media-Markt gefordert und die sollte sagen: "Gehen sie nochmal zum Verkäufer...."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie sieht das nun aus?
Kann ich das Spiel zurück geben obwohl ich den Key schon eingegeben habe??
 
geh hin, berufe dich auf die 14 tage rückgaberecht als erklärung der händler und mit hinweis auf den fehler und lass dich nicht abwimmeln. inzwischen dürfte jeder von den problemen gehört haben, wenn es gerade sogar in den sat1 nachrichten läuft ;)
 
zumindest MM gibt ein freiwilliges 14tägiges rückgaberecht. bei anderen händlern könnt ihr versuchen, darauf anzuspielen, mit der "drohung" in zukunft eben dort einzukaufen, um solche reinfälle zu vermeiden.

aber mal ehrlich, es ist inzwischen so laut um die geschichte, dass jeder händler einsicht zeigen sollte.
 
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