-THOR-
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2011
- Beiträge
- 376
Hallo!
Hier folgt mein kleiner Erfahrungsbericht über den Versuch (am Ende zum Glück mit Erfolg gekrönt) ein schon geöffnetes Computerspiel zurück zu geben.
Einleitung:
Warum die Rückgabe?
Das ergab sich spontan, gestern kaufte ich bei dem örtlichen Media Markt Battlefield 3, ohne davon vorher viel im Internet gelesen zu haben. Zuhause angekommen, wollte ich es voller Vorfreude installieren. Ich fiel aber wortwörtlich vom Bürostuhl, als ich die AGB's von ORIGIN gelesen hatte..... daraufhin stand auch die Entscheidung fest, das Spiel nicht zu installieren und nach einer Möglichkeit zu suchen das Spiel zurück zu geben, da ich nicht bereit bin einer nach deutschen Gesetzen strittigen AGB (Ich berufe mich auf den Rechtsanwalt des Gamestarartikels) zuzustimmen nur um BF3 spielen zu können.
Nach einer kurzen Suche im Internet sties ich auf den, auch hier überall verlinkten, Beitrag der Gamestar, zu genau diesem Thema.
Nochmal zu lesen hier: Klick
Da ich derzeit in Vertragsrecht unterrichtet werde, erschien mir grade der Hinweis auf den §434 BGB sehr logisch und bestätigte meinen Verdacht, das ein Umtausch möglich sein müsste.
Die Rückgabe
Bewaffnet mit:
Ausgedrucktem Gamestar Artikel,
BGB,
Battlefield 3,
Original Kassenbon,
betrat ich heute dann wieder den örtlichen MediaMarkt. Nach einem unglaublichen Bürokratischen Aufwand MIT gekauften SPiel in den MM zu kommen da NUR DORT ein Umtausch möglich ist, wurde ich, wie zu erwarten, erst einmal von 3 Mitarbeitern weitergereicht, bis ich den scheinbar richtigen Mitarbeiter an der Angel hatte. Erwartungsgemäß zeigte sich dieser alles andere als erfreut über mein Anliegen und versuchte dieses mit allem möglichen Einfällen abzuschmettern.
Diese langten von:
"Auf der Verpackung steht eine Internetaddresse über die man die AGB's einsehen kann"
und "das hättest du vor dem Kauf machen müssen"
bis zu
"Das Spiel ist in einwandfreiem Technischen Zustand" "Ausserdem hast du es geöffnet".
Der nun vorgelegte Gamestar Artikel gab ihm zwar zu denken, er schoss sich aber nun darauf ein, das ich die Verpackung geöffnet hatte. Auch mit meiner Argumentation, das dies egal sei, da nach dem Gamstar Bericht und dem dort zitierten Rechtsanwalt, zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Kauf) "die Sache nicht frei von Sachmängeln" war (§ 434 BGB) und es damit egal ist, ob es es geöffnet habe oder nicht, wollte er erst nicht einsehen. Zu diesem Zeitpunkt rechnete ich schon mit dem schlimmsten (Rechtsstreit mit MM).
Doch dann passierte etwas, mit dem ich absolut nicht gerechnet hatte!!!
2 sehr nette Kunden, eine Dame und ein Herr wurden auf das Gespräch aufmerksam und schalteten sich ein. Wie sich rausstellte, aus dem gleichen Grund! Sie hatten bereits die PC Version von BF 3 umgetauscht, allerdings noch Originalverpackt und damit ohne die bei mir auftretenden Probleme. Sie nagelten den MM Mitarbeiter fest, ob ich denn erst der Erste wäre, der deswegen käme, denn das Ganze ist ein Unding und die AGB von EA höchst kriminell. Beide verwiesen auf den Gamestar Artikel den ich ja dabei hatte!
Nach diesem Vorfall änderte sich die Meinung der inzwischen 2 vorhandenen Verkäufer doch.
Der mich beratende Mitarbeiter lies sich nun auf die Rückgabe ein, einzige Bedingung war, das ich eine Eidestaatliche Versicherung unterschreibe, den Cd Key nicht benutzt zu haben und das Spiel nicht installiert zu haben.
Da ich beides nicht getan hatte, sah ich darin kein Problem, wobei mir die Überlegung kam, das meiner Meinung nach selbst, dies egal sein dürfte im Hinblick auf den §434 BGB. Genaueres kann hier aber wohl nur ein Rechtsanwalt sagen.
Der Rest ging dann schnell, an der Kasse erhielt ich mein Geld zurück und die Sache war erledigt.
Ich hätte mich zwar sehr sehr gerne noch bei den beiden Kunden bedankt die mir geholfen hatten, nur leider gingen diese während des Gespräches weg und ich sah sie später nicht mehr .
Fazit:
Ein Pc Spieleumtausch ist also möglich. Nur wird dies wohl leider immer mit den genannten Problemen sein. Hätte sich der MM Mitarbeiter quer gestellt und mir auch kein anderer weitergeholfen wäre wohl schlussendlich nur der rechtliche Weg übrig geblieben. Die Aussicht auf Erfolg dürfte hier sehr hoch sein, nur leider bedeutet sowas immer sehr sehr viel Aufwand, der den meisten wohl zu viel sein dürfte.
Im Worst Case wäre ich ihn wohl aber gegangen, da der mich unterrichtende Rechtsanwalt spezialisiert auf Vertragsrecht ist und ich damit schon genau den richtigen Kandidaten in der Hinterhand gehabt hätte.
Ich hoffe diese Bericht hilft jedem weiter, der überlegt den gleichen Weg zu gehen. Denn was EA da tut ist nichts weiter als das auspionieren und zum Narren halten des Kunden und der Versuch sich über einige deutsche Gesetzte hinweg zu setzen.
Viele Grüße
THOR
*Dies ist ein Gedächtnisbericht die Zitate sind das was ich in Erinnerung habe, können sich aber unterschieden haben, ich übernehme keine Garantie das diese Aussagen Wortgemäß so gefallen sind. Es ist das was ich mir merken konnte
Des weitern bin ich KEIN Jurist, wer bei der Rückgabe Probleme hat, sollte seinen Rechtsanwalt kontaktieren. Das hier ist keine Rechtsberatung oder dergleichen!
*
Hier folgt mein kleiner Erfahrungsbericht über den Versuch (am Ende zum Glück mit Erfolg gekrönt) ein schon geöffnetes Computerspiel zurück zu geben.
Einleitung:
Warum die Rückgabe?
Das ergab sich spontan, gestern kaufte ich bei dem örtlichen Media Markt Battlefield 3, ohne davon vorher viel im Internet gelesen zu haben. Zuhause angekommen, wollte ich es voller Vorfreude installieren. Ich fiel aber wortwörtlich vom Bürostuhl, als ich die AGB's von ORIGIN gelesen hatte..... daraufhin stand auch die Entscheidung fest, das Spiel nicht zu installieren und nach einer Möglichkeit zu suchen das Spiel zurück zu geben, da ich nicht bereit bin einer nach deutschen Gesetzen strittigen AGB (Ich berufe mich auf den Rechtsanwalt des Gamestarartikels) zuzustimmen nur um BF3 spielen zu können.
Nach einer kurzen Suche im Internet sties ich auf den, auch hier überall verlinkten, Beitrag der Gamestar, zu genau diesem Thema.
Nochmal zu lesen hier: Klick
Da ich derzeit in Vertragsrecht unterrichtet werde, erschien mir grade der Hinweis auf den §434 BGB sehr logisch und bestätigte meinen Verdacht, das ein Umtausch möglich sein müsste.
Die Rückgabe
Bewaffnet mit:
Ausgedrucktem Gamestar Artikel,
BGB,
Battlefield 3,
Original Kassenbon,
betrat ich heute dann wieder den örtlichen MediaMarkt. Nach einem unglaublichen Bürokratischen Aufwand MIT gekauften SPiel in den MM zu kommen da NUR DORT ein Umtausch möglich ist, wurde ich, wie zu erwarten, erst einmal von 3 Mitarbeitern weitergereicht, bis ich den scheinbar richtigen Mitarbeiter an der Angel hatte. Erwartungsgemäß zeigte sich dieser alles andere als erfreut über mein Anliegen und versuchte dieses mit allem möglichen Einfällen abzuschmettern.
Diese langten von:
"Auf der Verpackung steht eine Internetaddresse über die man die AGB's einsehen kann"
und "das hättest du vor dem Kauf machen müssen"
bis zu
"Das Spiel ist in einwandfreiem Technischen Zustand" "Ausserdem hast du es geöffnet".
Der nun vorgelegte Gamestar Artikel gab ihm zwar zu denken, er schoss sich aber nun darauf ein, das ich die Verpackung geöffnet hatte. Auch mit meiner Argumentation, das dies egal sei, da nach dem Gamstar Bericht und dem dort zitierten Rechtsanwalt, zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Kauf) "die Sache nicht frei von Sachmängeln" war (§ 434 BGB) und es damit egal ist, ob es es geöffnet habe oder nicht, wollte er erst nicht einsehen. Zu diesem Zeitpunkt rechnete ich schon mit dem schlimmsten (Rechtsstreit mit MM).
Doch dann passierte etwas, mit dem ich absolut nicht gerechnet hatte!!!
2 sehr nette Kunden, eine Dame und ein Herr wurden auf das Gespräch aufmerksam und schalteten sich ein. Wie sich rausstellte, aus dem gleichen Grund! Sie hatten bereits die PC Version von BF 3 umgetauscht, allerdings noch Originalverpackt und damit ohne die bei mir auftretenden Probleme. Sie nagelten den MM Mitarbeiter fest, ob ich denn erst der Erste wäre, der deswegen käme, denn das Ganze ist ein Unding und die AGB von EA höchst kriminell. Beide verwiesen auf den Gamestar Artikel den ich ja dabei hatte!
Nach diesem Vorfall änderte sich die Meinung der inzwischen 2 vorhandenen Verkäufer doch.
Der mich beratende Mitarbeiter lies sich nun auf die Rückgabe ein, einzige Bedingung war, das ich eine Eidestaatliche Versicherung unterschreibe, den Cd Key nicht benutzt zu haben und das Spiel nicht installiert zu haben.
Da ich beides nicht getan hatte, sah ich darin kein Problem, wobei mir die Überlegung kam, das meiner Meinung nach selbst, dies egal sein dürfte im Hinblick auf den §434 BGB. Genaueres kann hier aber wohl nur ein Rechtsanwalt sagen.
Der Rest ging dann schnell, an der Kasse erhielt ich mein Geld zurück und die Sache war erledigt.
Ich hätte mich zwar sehr sehr gerne noch bei den beiden Kunden bedankt die mir geholfen hatten, nur leider gingen diese während des Gespräches weg und ich sah sie später nicht mehr .
Fazit:
Ein Pc Spieleumtausch ist also möglich. Nur wird dies wohl leider immer mit den genannten Problemen sein. Hätte sich der MM Mitarbeiter quer gestellt und mir auch kein anderer weitergeholfen wäre wohl schlussendlich nur der rechtliche Weg übrig geblieben. Die Aussicht auf Erfolg dürfte hier sehr hoch sein, nur leider bedeutet sowas immer sehr sehr viel Aufwand, der den meisten wohl zu viel sein dürfte.
Im Worst Case wäre ich ihn wohl aber gegangen, da der mich unterrichtende Rechtsanwalt spezialisiert auf Vertragsrecht ist und ich damit schon genau den richtigen Kandidaten in der Hinterhand gehabt hätte.
Ich hoffe diese Bericht hilft jedem weiter, der überlegt den gleichen Weg zu gehen. Denn was EA da tut ist nichts weiter als das auspionieren und zum Narren halten des Kunden und der Versuch sich über einige deutsche Gesetzte hinweg zu setzen.
Viele Grüße
THOR
*Dies ist ein Gedächtnisbericht die Zitate sind das was ich in Erinnerung habe, können sich aber unterschieden haben, ich übernehme keine Garantie das diese Aussagen Wortgemäß so gefallen sind. Es ist das was ich mir merken konnte
Des weitern bin ich KEIN Jurist, wer bei der Rückgabe Probleme hat, sollte seinen Rechtsanwalt kontaktieren. Das hier ist keine Rechtsberatung oder dergleichen!
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Zuletzt bearbeitet:
(Kampf den Rechtschreibfehlern!!!)