PC-Überwachung am Arbeitsplatz

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Hi, wer hat Erfahrung in der PC-Überwachung am Arbeitsplatz? Was ist erlaubt, was ist verboten? Hat der Arbeitgeber das Recht, private Mails (keine firmeninternen Privatmails), die im eigenen Account geöffnet wurden, zu lesen und an Dritte weiterzugeben?? M. E. ist das verboten, aber dennoch passiert. Was kann man tun, um Denjenigen noch nachträglich zur Rechenschaft zu ziehen? Danke für eure Antworten, Leuchtturm2005
 
Die Frage ist überhaupt, ob du überhaupt private Dinge von deinem Arbeits-Account aus machen darfst. Meist ist dies untersagt.

Deine private e-Mails darf keine weitere Person/Instanz ohne dein Wissen/driftiger Grund öffnen und schon gar nicht an Dritte weiterleiten.

Weis bloß nicht, wie du das überwachen willst. Es wird ja nirgends unmanipulierbar hinterlassen, ob die Mail schon mal geöffnet wurde oder nicht.
 
Wenn der Arbeitgeber ausdrücklich privaten Mailverkehr verbietet, darf er den Mailverkehr überwachen, wie auch einsehen.
Wenn nicht, dann nicht.
 
Green Mamba schrieb:
Wenn der Arbeitgeber ausdrücklich privaten Mailverkehr verbietet
Gar nicht nötig. Das ausdrückliche Verbot der privaten Internetnutzung schließt jegliche Onlinenutzung ein, also E-Mails, Internetseitenbesuche, Online-Spiele (auch Hearts!), Downloads, Web-Radio etc.
Es gilt die Unterscheidung zwischen "ausdrücklichem" und "grundsätzlichem" Verbot, wobei die Unterscheidung nur darauf abzielt, ob ein Zuwiderhandeln zu einer sofortigen Kündigung führt oder nur eine Abmahnung nach sich zieht.

Dazu folgendes:

Private Internetnutzung bei der Arbeit rechtfertigt Kündigung
Verletzen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit durch intensive Internetnutzung zu privaten Zwecken ihre Arbeitspflichten, kann dies einen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 7. Juli 2005; Az.: 2 AZR 581/04) im Fall eines Schichtführers in einer chemischen Fabrik entschieden, der während der Arbeitszeit das Internet für private Zwecke genutzt hatte [...]

@Leuchtturm:
Die erste Frage, die sich stellt, ist nicht, ob man nachträglich jemanden zur Verantwortung ziehen kann, sondern ob die private Nutzung des Internets erlaubt war. Ob dein Arbeitgeber befugt ist, den Inhalt an Dritte weiterzugeben, ist nicht davon abhängig, ob es sich um eine E-Mail handelt, sondern um welchen Inhalt es sich handelt und an wen die Information weitergegeben wird (Verhinderung einer Straftat, Weitergabe von Firmengeheimnissen als Beispiel).

Grundsätzlich sollte man private E-Mails mit "brisantem" Inhalt verschlüsseln und nur von einem nicht-öffentlichen PC abrufen - z.B. zu Hause. Denn nicht nur dein Arbeitgeber kann diese E-Mails lesen, sondern dein E-Mail-Provider, dein Internet-Provider, jede Relaisstelle etc.
 
Aye, Tunguska hat das gut erklärt.

Ist es erlaubt, darf der Arbeitgeber wenn man z.B. im Urlaub ist eindeutig als geschäftlich markierte mails einsehen, vom Privaten Mailverkehr hat er die Finger zu lassen.

Kündigung wegen privater Nutzung des Internets bei geringfügigem Verstoß (z.B eine Mail) ist kaum möglich. Wie haben hier ja zum Glück noch Verhältnismäßigkeiten. ;)
Leeched man allerdings 20 Gb Software über die Firmenleitung sieht die Sache natürlich anders aus.

Selbst wenn die Nutzung verboten ist, ist das noch lange kein Freibrief gegen Datenschutz/Briefgeheimnis zu verstoßen.
 
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Hallo zusammen,

ich weiß eigentlich gar nicht mehr so recht weiter.
Mein Chef hat Ausdrucke aus meinem Mailpostfach von privaten mails, die er von einer Kolleging von mir erhalten hat. Er hat sie wohl beauftragt ihm solche mails auszudrucken.
Mein Chef hat keine Leserechte auf meine maildatenbanken.
Meine Kollegin hat ein Recht für den Urlaubs- und Krankheitsfall.
Ist dieses Verhalten rechtens? Ich fühle mich dabei ziemlich mies behandelt!
 
Hi,

wurde dir vorher untersagt das Internet für deine privaten Zwecke zu nutzen? Wenn ja, ist es zwar dreist, aber nicht illegal von deinem Chef.
 
Nein untersagt wurde das nicht. Es gibt auch keine Betriebsvereinbarung laut dem Betriebsrat, in der steht, dass das versenden von privaten emails und surfen im Internet verboten ist.
Der Betriebsrat meinte heute, dass man eigentlich das ganze Unternehmen verwarnen müsste, wenn es jetzt so läuft.
 
Jap, das sehe ich genauso. Das ist eine grobe Verletzung der Privatssphäre. Gut dass ihr einen Betriebsrat habt, der sich sicher gern darum kümmert. ;)
 
Juristen empfehlen dass die Nutzungsbedingungen für IT am Arbeitsplatz, im Arbeitsvertrag aufgelistet sind, oder in den Kollektivverträgen. ob privat gemailed und gesurft werden darf, in welchem Umfang und auch wann (z.B. in der Kaffee- oder der Mittags-Pause)?

Wenn etwas explizit verboten ist, dann ist dessen Kontrolle auch irgendwie logisch.

Wenn keine besonderen Nutzungsbedingungen bekannt gemacht wurden, d.h. private Teilnutzung nicht untersagt wurde, gilt allgemein die Faustregel dass Überwachung am Arbeitsplatz, sei es mit Kameras oder per Software auf den IT-Systemen, nicht im Verborgenen zu geschehen hat, sondern die Arbeitnehmer auf irgendeine Weise darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Als Kunde in Geschäften findet man ja auch meistens an der Tür einen Hinweis auf die Videoüberwachung.

Privater E-mail Verkehr darf keinesfalls von Dritten gelesen oder weitergegeben werden. Nur Löschung ist erlaubt, und das auch nur wenn private E-mail explizit verboten.
 
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Gibt es eine Frist wie lange Videomitschnitte am Arbeitsplatz via pc höchstens erhalten bleiben dürfen und dann gelöscht werden müssen?
 
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