Post vom Anwalt - Illegaler Download

es wird wohl nicht nur darum gehen, dass Du die zwei Dateien geladen hast, sondern darum, dass Du die zwei Dateien innerhalb des Netzwerkes angeboten hast.

Wäre es nur der Download, könnte der Schadenersatz nur im Bereich des entgangenen Gewinns liegen und der bewegt sich bei 15 bis 20 Prozent des Verkaufserlöses. Sprich bei maximal 2.80 Euro und danach würde sich auch das Honorar des Anwaltes rechnen.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, schau nach einem Anwalt der sich mit dem Zeugl auskennt.


Christine
 
sind wir doch mal ganz ehrlich: wie viele von uns internet-usern der modernen zeit stellen sich der versuchung mal gut gegen böse sein zu lassen? wenige von uns - oder? allein die tatsache das die möglichkeit gegeben ist, uns gar schon fast aufgezwungen wird p2p zu nutzen ist ein frecheheit und zugleich ein widerspruch in sich. gäbe es den ganzen mist nicht - was dann? wären womöglich die staatsanwälte weniger beschäftigt... mit anderen worten: das i-net ist wie ein riesiger ozean in der es verdammt viele fische gibt. es ist nur eine frage der zeit bis die angelschnur zuckt. ehrlich: fische und fischer gabs und wird es noch lange geben... so gesehen - der feind lauert bereits. greetz
 
Darf man Sachen herunterladen wenn man im Besitz des Originals ist?
 
NEIN

Man, warum ist das so schwer zu verstehen? Der Download von kostenpflichtiger Software ist GRUNDSÄTZLICH nicht legal, zumindest solang man es über Torrent, Rapidshare, o.ä. macht.
Wobei Torrent das so ziemlich unsicherste überhaupt ist. Es gibt schon sehr sichere Alternativen, aber die kosten halt etwas Geld. Trotzdem:
Wenn ihr Software wollt, dann bezahlt auch Geld dafür! Ich find 1200€ für den entstandenen Schaden durchaus gerechtfertigt. Hätte Brocker nicht die Geldgier gepackt und hätte er die 14€ bezahlt, dann hätte er nun keinen Ärger.
Das fängt schon damit an, dass in allen möglichen Foren die User Photoshop haben, weil die das ja brauchen. Weil Photoshop Elements ja nicht ausreicht für die "Fähigkeiten" der Foren-Gemeinde.
Aber neeeein, das kostet ja Geld und hat weniger Fähigkeiten als das geklaute. Außerdem bin ich mir absolut sicher, dass der TE viel viel mehr Sachen heruntergeladen hat und jetzt eben bei den zwei Hörbüchern erwischt wurde.
 
Ich denke Du hast meine Frage nicht verstanden.
Was ist, wenn er die Hörbücher schon einmal gekauft hat (legal), und er lädt trotzdem (nochmal) runter?
 
Zeiner-Rider schrieb:
Ich denke Du hast meine Frage nicht verstanden.
Was ist, wenn er die Hörbücher schon einmal gekauft hat (legal), und er lädt trotzdem (nochmal) runter?
Aus dem Grund wirft ihm der Anwalt ja auch nicht vor, heruntergeladen zu haben, sondern heraufgeladen zu haben (als der Beschuldigte fungierte selber als Anbieter/Verteiler von urheberrechtlichen geschützten Werken).
 
Christine A. schrieb:
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, schau nach einem Anwalt der sich mit dem Zeugl auskennt.

Auf die Rechtschutzversicherung die eine Verteidigung in Sachen Urheberrecht bewilligt kannste noch lange warten.
 
Zeiner-Rider schrieb:
Was ist, wenn er die Hörbücher schon einmal gekauft hat (legal), und er lädt trotzdem (nochmal) runter?
Solange der Hersteller die Software/Musik usw. nicht offiziell zum Download freigibt, darfst du nichts runterladen. Auch dann nicht, wenn du im Besitz des Originals bist. Der Hersteller hat das alleinige Recht zur Verbreitung/Kopie seiner Produkte.
 
Solange der Hersteller die Software/Musik usw. nicht offiziell zum Download freigibt, darfst du nichts runterladen. Auch dann nicht, wenn du im Besitz des Originals bist. Der Hersteller hat das alleinige Recht zur Verbreitung/Kopie seiner Produkte.

Aus dem Grund wirft ihm der Anwalt ja auch nicht vor, heruntergeladen zu haben, sondern heraufgeladen zu haben (als der Beschuldigte fungierte selber als Anbieter/Verteiler von urheberrechtlichen geschützten Werken).

Ok, das leuchtet ein.
 
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