Post vom Anwalt - Illegaler Download

MrBroker

Lt. Junior Grade
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Apr. 2008
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459
Hallo!
Habe heute Post von einem Anwalt aus München erhalten. Der Vorwurf: Illegaler Download von zwei Hörbüchern (aktueller Verkaufspreis bei Amazon zusammen ca. 14 Euro). Außer dem üblichen Papierkram wurde mir mitgeteilt, dass die Anwälte sich über einen Beschluss des Landgericht XXX über T-Online sich meine Daten wie IP-etc. besorgt haben.
Außer dem Unterschreiben einer Unterlassungserklärung, dass man künftig keine urheberrechtlich geschützten Werke mehr herunter lädt, wird nun die Forderung gestellt, dass ich die Rechtsanwaltskosten von über 500 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 700 Euro. Da ich meine Rechtsschutz im Moment nicht erreichen kann, wollte ich mal das Forum fragen, wie der Sachverhalt gesehen wird und ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Gruß

MrBroker
 
Hi,
ich kenn mich zwar da nich so aus, aber hast du des runtergeladen?
 
Passt die IP auch nur irgendwie zu deiner die du jetzt hast?

Zum anderen Google mal nach der Kanzlei vieleicht auch nur ne Masche hab auch schon den ein oder anderen Brief gehabt.
 
in diesen Fall Pech gehabt ;) so oder so du bist der schuldige, denn dir gehört der Anschluss. Selbst wenn es freunde / Kinder waren. Solange die dir beweisen können, das es mit dieser IP zu diesem Zeitpunkt aufgezeichnet wurde. Also einfach net mehr P2P nutzen bzw. für das laden von Hörbüchern ;)

@Revolution
guter Einfall würde ich auch mal machen.
 
Kam das per Mail oder richtig Post, also haben die ne richtige Adresse von dir?

Sonst erstmal mit Anwalt auseinandersetzen und nichts tun, ist erstmal das beste.

Sonst zu klären: Hast du das runtergeladen, kann das wer anders gewesen sein.
Bei Google schon mal nach dem besagten Anwalt gesucht? Gibt schon nen Haufen solcher die ihr Amt ausnutzen und für bestimmte Firmen solche Massenmahnungen verschicken.

Also ich kann bei solchen Sachen grundsätzlich auf den Gulli verweisen.
 
du machst wenige Angeben darüber ob du nun was geladen hast oder nicht und ob du zahlen willst oder nicht.

So wie es jetzt steht, solltest du dringend was unternehmen. Entweder zu unterschreibst und zahlst oder du nimmst dir nen Anwalt. Was anderes darf und kann man hier nicht sagen.

Wenn das per Post kam, dann ist jetzt das NICHTS TUN total falsch... das geht dann nach hinten los.... aber richtig.
 
tja verkackt würde ich mal sagen...

google erstmal nach der kanzlei, ob diese überhaupt so existiert und setze dich gegebenenfalls nochmal mit denen in verbindung (um einen fake auszuschließen).
dann - hast du es geladen? such dir auf jeden all einen anwalt - außer du willst zahlen. bespreche die weitere vorgehensweise mit ihm und ob es überhaupt eine möglichkeit gibt da rauszukommen, denn die schadensersatzkosten sind doch recht hoch angesetzt - da würde meienr erfahrung nach auf jeden fall einiges gehen.

dann noch eine frage: wo hast du geladen? tauschbörse, rapidshare oder wo?
 
Ganz ruhig bleiben!!!

Beim Kollegen bei mir war es nicht anders, er hat sich ein Album geladen, und später bekam er Post, das er ein bestimmtes Lied geladen haben soll.
Er sollte auch blechen wobei die Summe "nur" bei insgesamt 400€ lag.

Doch wenn man Ersttäter ist, was bei dir ja zutrifft, können diese Summen von dir nicht verlangt werden.
Kommt immer darauf an um was für einen Sachverhalt es sich handelt, also was für Medien usw.

Die Kanzleien versuchen die Unwissenheit der Leute auszunutzen, und sich dann zu bereichern, und da die Leute eh Schiss in der Buchse haben zahlen die auch sofort.

Wie gesagt, verlangen können die den Betrag nicht!
Natürlich musst du einen Brief aufsetzen, und darin darlegen, das die Forderung in der Höhe nicht rechtens ist.
Besorg dir die rechtliche Begründung, welche ich nicht mehr weiß, aber von der Rechtsschutz ja mitgeteilt bekommen kannst.
Kann mich nur schlecht entsinnen, jedoch zahlte der Kollege einen kleinen Betrag welcher aber im 2 stelligen Bereich lag.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
ja eben das ist das was mich interessiert - wo er geladen hat. rapidshare ist eben unwahrscheinlich. ist nur reine neugier - will wissen wie weit da die behörden mittlerweile sind weil man in dem bereich nichts mehr mitbekommt^^weiß jmd was?
 
bitte bitte

aber jetzt zurück zum thema:
erstmal gucken, ob das ein "richtiger anwalt" ist
zweitens gucken, ob das überhaupt runtergeladen worden ist, und wo
drittens schauen, ob die überhaupt soviel verlangen DÜRFEN, außer das ist nicht der erste brief . . .
 
Also, die Kosten, sowie die Gebühren vom Anwalt sind wirklich etwas hoch.

Überprüfe mal, ob so hohe Kosten überhaupt gerechtfertigt sind.

Desweiteren würde ich an deiner Stelle, mal einen Anwalt fragen, ob dieser Brief überhaupt Rechtens ist.
 
ich versuche mal verschiedene eurer Aspekte zu beantworten:

runtergeladen wurde es!

da ich, meines wissens, eine dynamische IP habe, kann ich nicht mehr kontrollieren, ob es wirklich meine war, die sie vor ca. 2 Monaten kontrolliert haben.

Die Kanzlei existiert auch. die internetseite ist zwar nicht sehr aufschlussreich aber bei wikipedia steht einiges über die kanzlei und die namhaften auftraggeber.

ja, die post vom anwalt landete im briefkasten

ich bin schon bereit etwas zu bezahlen aber ich finde 1200 euro doch recht happig. ich bin ja schließlich kein "gewerbetreibender" der damit versucht gewinn zu machen. aber genau so etwas scheint man mir zwischen den zeilen zu unterstellen

der download erfolgte angeblich über bittorrent. ich ging eigentlich bisher davon aus, dass die dort aufgebauten temporärren netzwerke eigentlich nicht kontroliiert werden können. den technischen aspekt kann ich da wirklich nicht nachvollziehen.
 
sag mal, welchen provider nutzt du denn ?

die auswertung der gemeldeten fälle auf der seite http://abmahnwahn-dreipage.de/ ist ja mal richtig geil


kleines zitat aus der "Statistische Auswertung sowie Verhaltensuntersuchung - ausgabe 18 / 2009" Seite 16
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/Statistiken/Abmahnstatistik_2009_August /pdf Dokument
"Bis 2006 entsprach die Abmahnverteilung den Marktanteilen der Provider (Siehe nächste
Folie). Ab 2007 änderte sich die Situation. Auch wenn T-COM der marktstärkste
Breitbandanbieter ist, sind in 2007/2008 überproportional viele T-COM Kunden, mit deren
Reseller 1&1 und Congstar abgemahnt worden. Da kann doch etwas nicht stimmen!?"


viel erfolg dir

und ja, die im post von mixn_mojo erwähnte seite ist recht hilfreich
 
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