Praktikum sozialversicherungspflichtig?

|MELVIN|

Rear Admiral
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
5.663
Hallo Leute!

Ich möchte nicht anmaßend wirken, will euch aber trotzdem bitten, nur zu antworten, wenn ihr euch mit der Materie auskennt und relativ sicher seid. Folgende Situation: Ich bin Student. Im Rahmen dieses Studiums muss ich laut Studienordnung ein Betriebspraktikum mit mindestens 12 Wochen Länge absolvieren. Da es sehr eng wird, 12 Wochen in den Semesterferien unterzubringen, habe ich ein Urlaubssemester genommen und absolviere jetzt gleich ein 6monatiges Praktikum. Das Praktikum wird mit 700Euro im Monat vergütet. Nun zu meiner Frage:

Ist das Praktikum sozialversicherungspflichtig?

Die Personalabteilung hat mir eigentlich erklärt, dass Pflichtpraktikas die in der Studienordnung vorgeschrieben sind, NICHT sozialversicherungspflichtig sind. Jetzt war aber ein Kontrolleur da, und der meinte, es wäre sozialversicherungspflichtig, weil ich ein Urlaubssemster mache. Das ist denen jetzt nach drei Monaten eingefallen und ich darf jetzt 436Euro zurückzahlen.
 
Genau kenne ich mich dort nicht aus, ich habe dieses Praktikum damals in den Ferien gemacht, dabei hab ich natürlich 2x Ferien gebraucht. Der Vertrag damals war auch nicht versicherungspflichtig, allerdings war aich ja zu der Zeit ordentlich immatrikuliert. Wie das bei Urlaubssemestern aussieht, kann ich nicht sagen.
Allerdings wird dir da dein zuständiges Fakultätssekretariat oder aber das Arbeitsamt etwas sagen können. Zumindest wie der Versicherungsstatus im Urlaubssemester aussieht.
 
Also wenn du Studentenstatus hast und ein Praktikum machst, bist du nicht sozialversicherungspflichtig.Du zahlst dann keine Abgaben.
Da du aber monatlich nur 700€ verdienst, ist es egal, ob du Student bist oder nicht.Du befindest dich in der Gleitzone 401-800€ , wo man nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,75%(68,25€) deines Brutto-Gehalts zahlen muss.Jährlich verdienst du also 700x12=8400-920 Werbungskosten-Pauschale=7480 und das ist weniger als der Grundfreibetrag von 7664€ (im Jahre 2008).
 
Also ich bin zwar beurlaubt, aber weiterhin an meiner Hochschule eingeschrieben. Damit müsste ich doch meinen Studentenstatus noch haben oder? Wer Zeit und Lust hat kann sich ja mal auf dieser Seite den Abschnitt "Zwischenpraktikum" durchlesen, in meinen Augen bestätigt er meine Auffassung, dass zumindest die 12 Pflichtwochen meines Praktikums nicht sozialversicherungspflichtig sein sollten:

http://www.dak.de/content/dakstudenten/praktikum_von_studenten.html
 
Also mein Vater hat sich bei seinem Steuerberater erkundigt, und es ist wohl so, dass ich als "ordentlicher Student" an meiner Hochschule eingeschrieben sein muss, damit diese Regelung mit dem nicht sozialversicherungspflichtigen Pflichtpraktikum greift. Und genau das bin ich in einem Urlaubssemester nicht, weil ich ja dann keine Lehrveranstaltungen besuchen kann. Naja, trage ich wenigstens auch mal was zum Sozialstaat bei und Herr Scholz hat wieder ein bisschen mehr Geld zu verbraten.... Trotzdem vielen Dank euch Allen!

Edit:
Eigentlich ein typisches Beispiel dafür, was in Deutschland schief läuft: Fleiß wird bestraft. Hätte ich nur in den Semesterferien meine 12 Pflichtwochen abgerissen, hätte ich keine Abzüge gehabt. Ich mache aber freiwillig 6 Monate, um in meinem Praktikum wirklich was zu lernen und bei einem Unternehmen unterzukommen, welches auf dem Lebenslauf Endruck macht und was ist der Lohn: Mir werden von meinen 700 Euro 150(!) abgezogen. Wobei der Großteil für eine Rente draufgeht, die ich sowieso nie bekommen werde. Mit meinen 550 Netto bin ich dann übrigens auf Hartz4 - Niveau, und das bei einer 40 - Stunden - Woche. Es lebe der Sozialstaat!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja aber wohl nur, wenn ich in den 12 Wochen als "ordentlicher Student" an meiner Uni eingeschrieben bin, und das bin ich leider nicht wegen dem Urlaubssemester.
 
Gut, dass du das mal in Erfahrung gebracht hast. Hatte schon überlegt ein Urlaubssemester zu machen, damit ich mir die 500 € Studiengebühren spare, aber so hätte ich ja viel mehr Verlust. 150 € ist schon heftig :(
 
@Mr. Snoot
Ich glaub, ich hatte dich das schon mal gefragt, warum stirbt die Erde am 21.10.? Das passt mir gar nicht in meine mittelfristige Lebensplanung! :-)
 
Ich hab doch extra nen Link gemacht, wo man alle Infos dazu findet (wenn man will) ;)
 
Da stellt sich ja dann direkt die nächste Frage: Kannst/Darfst du ein Pflichtpraktikum während eines Urlaubssemesters machen?
 
Also meiner Uni ist es egal, wann, wo und unter welchen Umständen ich mein Praktikum absolviere. Und bei Vorlage des Praktikumsvertrages ist es auch kein Problem ein Urlaubssemester zu bekommen.
 
Zurück
Oben