Hallo Leute!
Ich möchte nicht anmaßend wirken, will euch aber trotzdem bitten, nur zu antworten, wenn ihr euch mit der Materie auskennt und relativ sicher seid. Folgende Situation: Ich bin Student. Im Rahmen dieses Studiums muss ich laut Studienordnung ein Betriebspraktikum mit mindestens 12 Wochen Länge absolvieren. Da es sehr eng wird, 12 Wochen in den Semesterferien unterzubringen, habe ich ein Urlaubssemester genommen und absolviere jetzt gleich ein 6monatiges Praktikum. Das Praktikum wird mit 700Euro im Monat vergütet. Nun zu meiner Frage:
Ist das Praktikum sozialversicherungspflichtig?
Die Personalabteilung hat mir eigentlich erklärt, dass Pflichtpraktikas die in der Studienordnung vorgeschrieben sind, NICHT sozialversicherungspflichtig sind. Jetzt war aber ein Kontrolleur da, und der meinte, es wäre sozialversicherungspflichtig, weil ich ein Urlaubssemster mache. Das ist denen jetzt nach drei Monaten eingefallen und ich darf jetzt 436Euro zurückzahlen.
Ich möchte nicht anmaßend wirken, will euch aber trotzdem bitten, nur zu antworten, wenn ihr euch mit der Materie auskennt und relativ sicher seid. Folgende Situation: Ich bin Student. Im Rahmen dieses Studiums muss ich laut Studienordnung ein Betriebspraktikum mit mindestens 12 Wochen Länge absolvieren. Da es sehr eng wird, 12 Wochen in den Semesterferien unterzubringen, habe ich ein Urlaubssemester genommen und absolviere jetzt gleich ein 6monatiges Praktikum. Das Praktikum wird mit 700Euro im Monat vergütet. Nun zu meiner Frage:
Ist das Praktikum sozialversicherungspflichtig?
Die Personalabteilung hat mir eigentlich erklärt, dass Pflichtpraktikas die in der Studienordnung vorgeschrieben sind, NICHT sozialversicherungspflichtig sind. Jetzt war aber ein Kontrolleur da, und der meinte, es wäre sozialversicherungspflichtig, weil ich ein Urlaubssemster mache. Das ist denen jetzt nach drei Monaten eingefallen und ich darf jetzt 436Euro zurückzahlen.