Bei mehreren Einkommensquellen ist aber schon der Arbeitnehmer dafür verantwortlich die Abgaben entsprechend abzuführen. Dafür kann man ja eine Steuererklärung machen bzw. wird im Zweifel dazu aufgefordert werden. Die wirklichen Abgaben stehen nämlich erst am Ende des Jahres fest und können erst dann berechnet werden, alles andere ist eine Schätzung und Vorrauszahlung.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
ohmsl
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2007
- Beiträge
- 1.684
Für die Beitragsabführung ist der Arbeitgeber zuständig. Die Beschäftigungsaufnahme muss er unmittelbar nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an die Krankenkasse als Einzugsstelle melden. Dort treffen dann die Meldungen der Arbeitgeber zusammen und die Krankenkasse wird die Versicherungspflicht überprüfen und die Arbeitgeber zur korrekten Beitragsabführung auffordern.
Ansonsten allgemeine Infos:
https://www.deutsche-rentenversiche...chueren/01_national/tipps_fuer_studenten.html
Ansonsten allgemeine Infos:
https://www.deutsche-rentenversiche...chueren/01_national/tipps_fuer_studenten.html
In den Semesterferien kann man da mWn. aber auch mehr.uincom schrieb:20h pro Woche ist die Grenze
C
Conejo1989
Gast
Hallo,
wenn ich in den Semesterferien in Vollzeit arbeite,muss ich nun ALLE Sozialversicherungsbeträge abdrücken oder nicht?
wenn ich in den Semesterferien in Vollzeit arbeite,muss ich nun ALLE Sozialversicherungsbeträge abdrücken oder nicht?
Rayzor
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2012
- Beiträge
- 971
Das ist pauschal nicht zu beantworten. Eine kurzfristige Beschäftigung ist versicherungsfrei, aber es gelten viele Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung, die du wohl überwiegend erfüllst. Liegt Berufsmäßigkeit vor, ist sie wiederum versicherungspflichtig. In der Regel gilt für Studenten, dass Berufsmäßigkeit normalerweise nicht vorliegt.
Dennoch kommt es auf den Arbeitsvertrag und dessen Inhalte an, ob die Beschäftigung versicherungspflichtig oder -frei ist.
Spreche deinen potenziellen Arbeitgeber drauf an.
Dennoch kommt es auf den Arbeitsvertrag und dessen Inhalte an, ob die Beschäftigung versicherungspflichtig oder -frei ist.
Spreche deinen potenziellen Arbeitgeber drauf an.
Zuletzt bearbeitet:
C
Conejo1989
Gast
Hallo,
Muss ich für den 2. Job auch Sozialversicherungen bezahlen???
Total viele Abgaben dann.
Wieviel bekomme ich Netto wenn ich 620 verdiene im zweiten Job?
Muss ich für den 2. Job auch Sozialversicherungen bezahlen???
Total viele Abgaben dann.
Wieviel bekomme ich Netto wenn ich 620 verdiene im zweiten Job?
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
C
Conejo1989
Gast
1. Job 800 Brutto
http://www.n-heydorn.de/menu_arbeit.html
such selbst, geht schneller.
such selbst, geht schneller.
C
Conejo1989
Gast
Bei 620 Euro Brutto und Steuerklasse 6 bekomme ich nur 421 Netto raus!werkam schrieb:http://www.n-heydorn.de/menu_arbeit.html
such selbst, geht schneller.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ähnliche Themen
- Antworten
- 35
- Aufrufe
- 7.195
- Antworten
- 16
- Aufrufe
- 3.035
- Antworten
- 11
- Aufrufe
- 2.257
L
- Antworten
- 23
- Aufrufe
- 5.764
- Antworten
- 47
- Aufrufe
- 2.750