Ist folgender Job Sozialversicherungspflichtig?

Fu Manchu

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Frage: ist folgender Job in Österreich Sozialversicherungspflichtig?

Konfiguration in Bezug auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
- Der Arbeitnehmer hat einen regulären 40h Sozialversicherungspflichtigen Job in Deutschland und zahlt SV in Deutschland

  • nun nimmt er einen weiteren Job/Auftrag in Österreich an, anderer Arbeitgeber
  • diese Tätigkeit wird im Home Office von Deutschland aus gemacht
  • Es gibt einen Arbeitsvertrag für nebenberufliche Tätigkeit mit diesem Arbeitgeber in Österreich

Frage: ist dieser zusätzliche Job in Österreich, ausgeführt in Deutschland, Sozialversicherungspflichtig?

Eine Ansässigkeitsbescheinigung wurde eingereicht, die Lohnsteuer wird in Deutschland fällig.

Vielen Dank schon mal und gerne fragen, falls noch Infos benötigt werden.
 
Müsste doch der Arbeitgeber aus Österreich am besten wissen, ob er für einen in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer entsprechende SV Abgaben abführen muss.

Also direkt beim Arbeitgeber in Österreich nachfragen.
 
Der hat SV abgeführt und die Frage ist, ob das so ok ist oder es ohne SV ginge. Denn die Tätigkeit wurde ja nicht in Österreich durchgeführt - es gibt ja den A1 Schein für den Fall, dass man in Österreich vor Ort tätig ist, um die SV zu umgehen.

Den AG zu fragen ist natürlich geplant, aber vorher ist Information gefragt, sonst erzählt der nur, was schon Sache ist.
 
Rechtsberatung?!
Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen ist eine Straftat. Kluge Idee das mit Hilfe eines Forums lösen zu wollen
 
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Einkommenssteuererklärung in Österreich abgeben. Je nach Einstufung bekommst du das zurück oder auch nicht. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland, das muss der Arbeitgeber aber nicht unbedingt kennen.
Vor allem musst du nachvollziehbar darlegen können wo du die Tätigkeit ausgeführt hast. Das kann durchaus auch Tageweise abgerechnet werden müssen am Ende eines Jahres.

Hast du eine e-Card von der österreichischen Krankenkasse bekommen?

Bzw. die Frage als erstes: Was verdienst du?
 
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uincom schrieb:
Rechtsberatung?!
Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen ist eine Straftat. ...

Ganz ruhig, niemand spricht von Hinterziehung, es wurde eine Frage zum SV gestellt. Leute!


hallo7 schrieb:
Einkommenssteuererklärung in Österreich abgeben...

Es geht nicht im die Steuer, sondern Sozialversicherung. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Und Krankenversicherung besteht in Deutschland und die Tätigkeit wird vom Home Office in Deutschland aus gemacht, eine e-Card von einer Krankenversicherung ist nicht notwendig.

knoxxi schrieb:
Ruf doch einfach mal beim Finanza

Es besteht Kontakt zum Finanzamt, aber die machen keine Sozialversicherung ;)

uincom schrieb:
.... Kluge Idee das mit Hilfe eines Forums lösen zu wollen

Du hast Recht, mit Euch hätte ich nicht rechnen dürfen :D
 
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Ob du Sozialversicherungspflichtig bist entscheidet aber wohl doch das Finanzamt bzw. entscheidet sich womöglich bei einer Einkommensteuererklärung. Diese musst du meines Wissen in Österreich sowieso abgeben, da du Einkünfte aus 2 Ländern hast. In Deutschland das selbe Spiel.
Sofern es unterschiedliche Arbeitgeber sind, interessieren sich diese für den jeweils anderen nicht und führen daher auch die Steuer nur bedingt korrekt ab bzw. können gar nicht korrekt abrechnen, das kannst nur du -> deswegen Einkommensteuererklärung.

Die e-card wäre ein Anhaltspunkt ob du bei einem Österreichsichen Sozialversicherungsträger (ÖGK) angemeldet bist.

Ein paar allgemeine Infos: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.821167&portal=oegkdgportal

Bzw. nach etwas Nachdenken und weil ich eine ähnliche Situation auch mal hatte (allerdings nur 1 Dienstgeber, aber Grenzüberschreitend). Im Prinzip eröffnest du einen Standort für den Österreichischen Arbeitgeber in Deutschland und er müsste dich ebenfalls in Deutschland abrechnen - sofern im Arbeitsvertrag wirklich Deutschland als Arbeitsort angegeben ist. Das kann über spezielle Steuerberatungsfirmen geschehen oder oder oder. In der Regel machen das Arbeitgeber allerdings nicht. Es gibt noch den Umweg einer Entsendung, also der österreichsiche Arbeitgeber entsendet dich nach Deutschland - dann bleibt die Verechnung in Österreich, allerdings auch die Sozialversicherungspflicht. Ob das rechtlich in deinem Fall einwandfrei wäre, weiß ich nicht.

Bzw. verrechnet dich der zweite Arbeitgeber überhaupt in Österreich oder eh in Deutschland?
 
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Fu Manchu schrieb:
aber die machen keine Sozialversicherung ;)
Was du nicht sagst. 😁 Aber die kennen ggf die Basics oder das Verfahren dahinter.

Was sagt denn deine Krankenkassen zu dem Vorgehen? Also via Remote aus DE in AT arbeiten.
 
Fu Manchu schrieb:
Ganz ruhig, niemand spricht von Hinterziehung, es wurde eine Frage zum SV gestellt. Leute!

Hinterziehung bedeutet nur, dass du oder der AG keine SV Beiträge zahlt. Zumindest deutsche Strafverfolgungsbehörden kennen da keinen Spaß. Ob aus Absicht, Unwissenheit oder Doofheit, ist denen vollkommen egal.
 
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hallo7 schrieb:
Ob du Sozialversicherungspflichtig bist entscheidet aber wohl doch das Finanzamt bzw. entscheidet sich womöglich bei einer Einkommensteuererklärung.

Das ist kein Falls fürs Finanzamt, sondern für die Rentenkasse und Krankenversicherung.

Um die Steuer gehts hier nicht.
 
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Mir wäre meine Sozialversicherung in Österreich lieber als in Deutschland. Dort ist die Rente höher als hier.

Ich schlage vor, das du "für einen Freund" die österreischiche Rentenversicherungsanstalt und/oder 'ne österreischiche Krankenkasse direkt anfragst.
 
Das ist ja auch keine Frage des Wollens.
Im Übrigen trennt man Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht. Alle drei Themen sind getrennt zu betrachten. Was die ganzen Ausführungen zum Steuerrecht und Finanzamt hier sollen, weiß ich nicht.
 
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Erst mal vielen Dank an die hilfreichen Antworten.

Nach Erkundigung und einer netten Entschuldigung vom österreichischen Auftraggeber ist die Lage nun so, dass keine SV in Österreich gezahlt werden muss - bei oben dargestellter Konfiguration. Wenn ich schon die Frage hier stelle, dann kann auch für Aufklärung sorgen :).

Die Tätigkeit wurde von Deutschland aus ausgeführt, d.h, die Sozialversicherung fällt weg. Wäre der Job vor Ort in Österreich ausgeführt worden (Grenzübertritt), hätte ein A1-Formular den Sachverhalt geklärt und die SV wäre auch weggefallen.

Die Lohnsteuer wird in Deutschland bezahlt, aber darum ging es hier nicht und ich frage mich auch, warum das an die Oberfläche geholt wurde.
 
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Grundsätzlich wäre folgendes Vorgehen sinnvoll:
Bei der deutschen Krankenkasse den Sachverhalt schildern, diese führt eine versicherungsrechtliche Beurteilung durch und teilt allen Betroffenen mit, ob und wenn ja durch wen SV-Beiträge abzuführen sind.

Die Aussage des österreichischen Arbeitgebers kann richtig sein; ggf. müssen aber in Deutschland SV-Beiträge entrichtet werden. Von daher der Tipp: der" Arbeitnehmer" soll sich an seine deutsche KK wenden.

SV-Beiträge müssen für eine Beschäftigung grundsätzlich abgeführt werden; die Frage ist nur, welches SV-Recht gilt. Die A1-Bescheinigung weist den ausländischen Behörden nach, dass eine Versicherung nach deutschem SV-Recht vorliegt, d.h. es wird vermieden dass SV-Beiträge von beiden Ländern (oder auch keinem Land) erhoben werden.
 
jedes eu-land hat seine eigenen sozialleistungen, die alle bezahlt werden müssen. sehr wahrscheinlich übernimmt das hier ja der arbeitgeber in österreich.
in frankreich kostet jeder arztbesuch eur 25, dafür zahlt man aber weniger versicherungsbeitrag als in deutschland. die deutschen krankenversicherungsbeiträge sind schon arg teuer.
 
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