Privatsphäre im Blog

SoberMan

Cadet 4th Year
Registriert
Dez. 2007
Beiträge
75
Hi,
ich habe mal wieder meinen Namen gegoogled und dabei bin ich auf einem BLOG gestoßen, in den ich mit vollem Namen erwähnt werde.
Das ist ja nicht das schlimmst, es geht darum um den Inhalt, dieser stimmt, aber es war ein strafrechtliche Jugendsünde von mir. Der BLOG hat natürlich kein Impressum oder irgendwelche Kontaktmöglichkeiten. Ich gehe Montag zum Anwalt, aber wisst ihr zufällig, ob sowas überhaupt erlaubt ist?
Zeitungen dürfen ja auch nicht den vollen Namen schreiben. Denn wenn das mein Chef liest ... dann habe ich stress.
 
Ist es eine Privat person die den Blog betreibt ? Evtl jemand der dich kennt bzw deine Vergangenheit ? Dann könntest du zumindest im deinem Bekanntenkreis mal ausschau halten. (Generell denke ich das dein voller name nicht veröffentlicht werden darf da du ja keine Person öffentlichen Interesse bist, vorallem wenn es um etwas strafrechtliches geht)
 
Einfach mal an den Webmaster wenden und die Sache klären? Evtl. nimmt er das Zeug raus oder er ändert deinen Namen - sollte eigentlich genügen.

Kontaktmöglichkeiten solltest du über die Denic oder Internic bekommen (je nach Top Level Domain).
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibts da nicht vielleicht so eine Blog-Melden-Funktion bzw. eine Möglichkeit Blogspot zu kontaktieren?
 
Würde ich zu einem Anwalt gehen. Wenn sogar verurteilte Schwerverbrecher erfolgreich dagegen Klagen das sie in Zeitungen als verurteilte mit vollem Namen genannt werden. (Ja sogar gegen Archive und Bibliotheken die solche Zeitungen beherbergen ohne die Passagen unkenntlich zu machen.) Dann hast Du sicherlich auch sehr gute Chancen. Besonders wenn es eine Jugendstrafsache gewesen sein sollte, dann besteht noch ein besonderer Schutz.
Ein BLOG wird soweit ich weiß hier ganz ähnlich behandelt wie eine Zeitung. Weshalb ein Blog ohne Impressum ohnehin schon recht zweifelhaft ist, auch wenn er auf einer .com Adresse gehostet wird.
 
Aber bitte auch daran denken, die Sachen aus dem Cache von Suchmaschinen nehmen zu lassen, nachdem der Artikel weg ist.
 
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