Probenking.de - Inkasso Bescheid

gnrmarcel

Lt. Junior Grade
Dabei seit
Feb. 2005
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300
Hallo,

meine Freundin hatte sich 2003 mal bei Probenking.de angemeldet - natürlich ein Fehler, wie man jetzt weiß - und damals auch die Jahresgebühr bezahlt.

Danach hat sie aber per Mail gekündigt. Soweit so gut.

Nun kam ein Schreiben er Prodefacto Inkasso bzgl. Probenking.
Sie soll jetzt 93,47 Euro (inkl. Gebühren etc)bezahlen.
Darin steht natürlich auch, dass wenn man nicht innerhalb von 9 Tagen zahlt ein Gerichtlicher Mahnbescheid folgt, ein Schufa-Eintrag erfolgt etc.!!!

Angeblich für 2004, weil sich der Vertrag autom. um 12 Montage verlängert, wenn man nicht kündigt.
Doch Sie hat damals per mail gekündigt!

Wieder ein Fehler, man hätte das per Einschreiben machen sollen, denn die Kündigungsmail hat sie nach fast 3 Jahren nicht mehr!
Es kam auch nie eine Mail oder Brief mit einer Einforderung der fälligen Jahresgebühr etc., denn dann hätte man ja schon vorher drauf reagieren können - nein, kurz vor Ablauf der 2 Jahre (Verjährungsfrist) kam jetzt das Schreiben vom Inkassobüro!

Wie soll sie sich jetzt verhalten? Sollen wir zahlen und nochmals kündigen (Einschreiben)?

Habt ihr Ideen?
 
Wenn Du Rechtschutz hast, sprich am besten mal mit einem Anwalt Deines Vertrauens, der rät Dir sicher das richtige!
 
Also ich würd mich mit dem Verbraucherschutz und oder der Polizei in verbindung setzen.
ein Anwalt kann sicherlich nicht schaden.
:)
Viel glück weiterhin!
(Wäre nett, wenn du bescheid gibst wenn du etwas neues weißt. würd mich interessieren:) )
 
Hi, also meiner Meinung nach sieht das nicht besonders gut für dich bzw. für deine Freudin aus.

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. in einem Rechtsstreit musst du nach dem zivilrechtlichen Beibringungsgrundsatz beweisen können, dass die Kündigung beim Empfänger zugegangen ist. Das dürfte wohl kaum möglich sein.

Ich kann daher für die Zukunft nur raten ein paar Euro zu investieren und dann per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Das ist nämlich die einzige Möglichkeit im Nachhinein auch zu beweisen, dass die Künidung, also die Willenserklärung tatsächlich beim Empfänger zugegangen ist.

In jedem Fall würde ich sofort nochmals zum nächstmöglichen Termin kündigen und eine schriftliche Bestätigung verlangen.

Die Polizei hilft da sicherlich nicht weiter, denn der Verdacht einer Straftat liegt nicht sonderlich nahe. An den Verbraucherschutz kann man sich sicherlich mal wenden und vielleicht mahnen die probenking.de ab, aber ein rechtliches Mittel zur Durchsetzung stellt das nicht dar. Wenn deine Freundin den fälligen Betrag weiterhin nicht bezahlt muss euch aber klar sein, dass nun auch noch Mahngebühren hinzukommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei solchen Firmen immer mit Einschreiben Rückschein kündigen. Wie will man vor Gericht auch beweisen können, dass gekündigt wurde, wenn man nicht einmal eine Kündigungsbestätigung per Email erhalten hat?

In diesem Fall - wie von McHurtz schon gesagt - unbedingt auch mal bei einer Verbraucherzentrale vorbeimarschieren/-telefonieren, denn es könnte sein, dass da schon Aktionen laufen, mit denen die Karten gegenüber dem Inkasso-Unternehmen wieder zu verbessern sind.
 
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