Problem mit arlt

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sheng

Lt. Commander
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Hallo liebe Community,

ich habe vor einigen Tagen ein Notebook bei arlt.com zur Abholung in eine Filiale bestellt. Nach ewigem Warten auf eine Email habe ich nun mal angerufen, und siehe da; "Also bei uns ist nichts angekommen. Aber ich sehe gerade, dass davon auch nur noch 1 in Augsburg vorhanden ist, aber 1 hat nichts zu bedeuten ich ruf da mal an und rufe Sie dann zurück"
In Augsburg ist nun keins mehr da, in meinem Konto auf arlt.com steht bei Status der Bestellung lustigerweise seit Tagen: "versendet".

Ich nehme mal an mit der "Auftragsbestätigung" kann ich mir nur den Hintern abwischen oder? Das Dokument verpflichtet arlt ja nicht zur Lieferung, wenn ich das richtig mitbekommen habe?!

Hat jemand eine Idee?

Grüße
 
Der Kaufvertrag, kommt ja erst mit der Auslieferung zu stande.

edit:
In deren AGB steht.
Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb von 10 Tagen schriftlich oder in Textform annehmen oder die bestellte Ware übersenden.
 
Ich war immer ein sehr überzeugter Arlt-Kunde, netter und direkter Service, gute Qualität. Bis neulich bei mir gleich kurz hintereinander eine Festplatte bei der Datenrettung verwechselt wurde und ein offensichtlich defektes CD-Laufwerk in einem Rechner von der Stange geliefert wurde. Naja, shit happens. Vielleicht solltest du dich woanders umschauen? Problem erwächst dir von arlt aus wie ich sehe keines... oder?
 
Bin beim Stöbern durchs Forum hier auf diesen Thread gestoßen und möchte auch mal meinen Senf abgeben. Meine Wut ist nämlich noch groß auf diese Firma. Also vor allem würde ich beim arlt niemals ein Notebook oder größeres Gerät kaufen. Wer das vor hat sollte sich über eine Gefahr bewußt sein. Man hat beim arlt nämlich keine Gewährleistung bei notebooks. Das heißt zB das dort gekaufte Notebook geht nach 3 Monaten kaputt. Die tauschen das Gerät dann nicht gegen ein neues Notebook. Sie schicken es zur Reparatur unzwar immer zum Hersteller! Das dauert mal locker 5 Wochen, auch wenn 3 Wochen genannt werden. Der Gesetzgeber schreibt innerhalb der 6 Monate jedoch klar vor, dass der Kunde sich aussuchen kann ob Reparatur, Preisminderung oder aber eben auch Umtausch gegen ein Neugerät!
Das Gesetz wird von arlt nicht beachtet. Habe inzwischen leider bereits auch erleben müssen. Auf Nachfrage warum das gerade beim arlt nicht möglich sei aber überall sonst sagte man mir roboterhaft, nein das kann ich leider nicht machen, das ist nicht üblich. Ich stand mit dem Problem anscheinend auch nicht alleine da, man kommt bei deren Reparatur ja mal schnell ins gespräch mit anderen Kunden die da herumwarten. Der Reparaturbereich bei denen ist ja zwar offen, aber die meisten Dinge werden dort nicht repariert, aber man kommt wenigstens mit anderen Fällen in Kontakt und merkt dann schnell, dass diese Reparaturstelle bei denen eigentlich nur nen Gag ist. Bei größeren Sachen, Monitoren, Druckern, Notebooks wird eingeschickt. Reparatur kann man das nicht nennen. Wer sich also nen Notebook dort kauft mit dem Hintergedanken ja toll, sofortige Reparatur ist hier ja möglich, die haben ja ne Reparaturstelle, der wird bitter enttäuscht werden. Ist nur Fassade.

Vor allem muß man auch noch höllisch aufpassen, dass man kein Vorführgerät untergejubelt kriegt. Auch das ist mir wohl leider passiert. Der arlt macht gerne eine große Show und möchte so dick ausstellen wie große Märkte. Wenn man sich aber mal die Größe (oder Kleine) der Läden von außen ansieht sieht man schnell, dass deren Lager nicht so groß sein kann. Die also ausstellen was die haben und dann ist deren Lager halt leer. Dann verkauft man munter die Aussteller die Monate lang liefen, aufgestellt wurden, dabei womöglich fallen gelassen wurden, Kratzer, Fettfinger von Kunden usw.....Vor allem wenn man ein Gerät online bestellt, hat man keine Möglichkeit zu sehen ob das jetzt vorher irgendwo abmontiert wurde...also nein danke, sowas brauch ich nicht.

Die Firma arlt arbeitet auch anscheinend sehr stark daran zu zeigen, dass sie in allen Bereichen schlecht aufgestellt ist. Die Bewertungsplattform bei idealo jedenfalls zeigt, dass von 10 Meinungen 5 negativ ausgefallen sind. Das ist ein extrem hoher Wert. Der Laden ist wohl schlecht geführt, das strahlt da so durch. Vom Lieferservice über die Buchhaltung oder Reparatur gibt es mindestens eine negative Stimme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Gesetzgeber schreib innerhalb der 6 Monate vor, dass der Kunde sich aussuchen kann ob Reparatur, Preisminderung oder aber eben auch Umtausch gegen ein Neugerät!

Nö, das schreibt der Gesetzgeber nicht.

Das Gesetz wird von arlt nicht beachtet.

Dann muss der Käufer seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen, ein alltäglicher Vorgang, der auf Dauer teuer für eine Firma werden kann.
 
@nokiafan:

über die gesetzesgrundlage bist du falsch informiert:

die gewährleistung verplichtet den verkäufer ein mangelfreies produkt auszuliefern.

zeigt sich nun ein defekt innerhalb der ersten 6 monate, wird davon ausgegangen das es sich um einen produktionsfehler handelt, und der händler ist für den schaden "haftbar". in dem zeitrahmen zwischen 7 und 24 monaten greift die beweislast umkehr, sprich der kunde muss beweisen, das er selber den fehler nicht verursacht hat.... auch in diesem fall ist der händler "haftbar"

was heisst nun aber "haftbar" in diesem zusammenhang?

haftbar heisst, dass der händler in der pflicht ist dem kunden gegenüber den ist-zustand herzustellen, der beim kauf vereinbart wurde.

der händler hat hierbei jedoch freie hand, ob er das gerät repariert oder austauscht (auch gegen ein funktionsfähiges gebrauchtes!)

dem händler muss 3 mal die chance gegeben werden die ware nachzubessern... danach hat der kunde das recht vom kaufvertrag zurückzutreten, und den kaufpreis zurück zu bekommen.




edit:
NokiaFan schrieb:
...aber die meisten Dinge werden dort nicht repariert, aber man kommt wenigstens mit anderen Fällen in Kontakt und merkt dann schnell, dass diese Reparaturstelle bei denen eigentlich nur nen Gag ist. Bei größeren Sachen, Monitoren, Druckern, Notebooks wird eingeschickt. Reparatur kann man das nicht nennen.

najaaa... wie würdest du es finden, wenn sie deinen drucker, deinen monitor oder sonstwas reparieren, und du dafür deine garantie verlierst, weil die geräte von nicht authorisiertem personal geöffnet wurden? und ich glaube nicht, dass jeder hersteller in jedem laden extra einen eigenen service techniker hat


NokiaFan schrieb:
Wer sich also nen Notebook dort kauft mit dem Hintergedanken ja toll, sofortige Reparatur ist hier ja möglich, die haben ja ne Reparaturstelle, der wird bitter enttäuscht werden. Ist nur Fassade.
kann man auch wieder nicht so sagen... alles was repariert werden kann ohne das die garantie verloren geht dürfte eigentlich direkt repariert werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Morhaith,

bitte lies dir mal die §§ 434ff genau durch, denn was du schreibst, ist überwiegend unzutreffend.

in dem zeitrahmen zwischen 7 und 24 monaten greift die beweislast umkehr, sprich der kunde muss beweisen, das er selber den fehler nicht verursacht hat.... auch in diesem fall ist der händler "haftbar"
Es gilt die normale Beweislastverteilung im Zivil(prozess)recht.
Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang bereits bestand, nicht mehr, nicht weniger.

der händler hat hierbei jedoch freie hand, ob er das gerät repariert oder austauscht (auch gegen ein funktionsfähiges gebrauchtes!)

Grds. falsch, 439 lesen.

dem händler muss 3 mal die chance gegeben werden die ware nachzubessern... danach hat der kunde das recht vom kaufvertrag zurückzutreten, und den kaufpreis zurück zu bekommen.

Grds. falsch, 440 lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@spraadhans teilweise hast du recht *asche auf mein haupt*

artikel 434: ich habs lediglich falsch formuliert....
artikel 440: okay es sind nur 2 versuche

artikel 439: da hast du auch mehr oder weniger recht: der kunde kann entscheiden ob reperatur oder austausch (wobei die reperatur im regelfall bei laptops nur durch den hersteller geschehen kann, und ein austausch durch ein neugerät für den händler mit unverhältnismäßig hohen kosten möglich wäre... geld zurück gibts nicht.... wenn dann nur aus kulanz des händlers)
 
Wieso teilweise, ich habe recht.
Btw. das BGB besteht als Bundesgesetz aus Paragrafen und nicht Artikeln.
 
ja okay... du hast recht

aber im groben und ganzen waren meine ausführungen nicht falsch, sondern zum großteil nur unglücklich formuliert
 
So nen Quatsch hab ich schon lange nicht mehr gehört. Kein Wunder kommen einige Händler damit durch. Also der Kunde entscheidet ob er ein Neugerät haben möchte. Innerhalb der ersten 6 Monate hat er das Recht dazu. Das sagen alle Stellen mit Rang und Namen. Vor allem die IHK's (die ja eher unternehmerfreundlich sind) sagen klipp und klar, dass der Kunde auch ein Neugerät verlangen kann.

Erst nach den 6 Monaten greifen die hier oben(in diesem Kontext falsch aufgezählten) Maßnahmen. 3 malige Reparatur, das ist in den ersten 6 Monaten völliger Unfug. Völlig falsch informiert die Leute. Woher kommt denn diese ganze Sicherheit? Ich hab wenigstens einen Juristen gefragt ganz konkret, er hat mir klipp und klar gesagt ja, du als Kunde kannst es dir aussuchen, auch ein Neugerät (natürlich innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf). Ich gebe zu ist 1 Jahr her, aber die Gesetze haben sich seither nicht geändert, das hätte ich mitbekommen.

Achja und das der Händler den Soforttausch ablehnen kann wegen übermäßiger Kosten, das ist ja wirklich sehr fragwürdig. Hierbei sind lediglich Sachen gemeint wie zB Unikate, die man natürlich so nicht sofort austauschen kann. Oder aber wenn beim 50.000 Euro Porsche die Hupe nicht funktioniert, dass man dann keinen neuen Porsche kriegt ist ja wohl klar.
Aber ein Notebook, möglicherweise noch im 500 Euro Rahmen. Wo genau sollen da die gigantischen Kosten sein? Diese Klausel zum Schutz des Verkäufers derart zu verbiegen halte ich für ziemlich bequem für den Verkäufer. Und unzulässig ist es auch obendrein.
 
genauso argumentieren kann ich auch: wenn bei einem laptop für 1400€ der ram speicher streikt (im wert von z.b. 100€) wäre der austausch durch ein neugerät unverhältnismäßig, weil ein neugerät im vergleich zur instandsetzung den händler das 14 fache kostet.

ebenso schreibt "der gesetzgeber" nicht wie du behauptest klar vor, das du bei einem schaden innerhalb der ersten 6 monate aussuchen darfst was dir zusteht... der händler hat nämlich z.b. immer noch das recht zu prüfen ob der schaden tatsächlich schon beim kauf vorhanden war (beim laptop kann man z.b. eine eventuelle übertaktung nachweisen, was sämtliche gewährleistungsansprüche diesbezüglich vernichten würde)
 
Achja Ausflüchte. Und was wenn keine Übertaktung vorlag? Der Händler kann es ja meinetwegen prüfen, aber dafür braucht er keine 5 Wochen wie bei einer Reparatur. Und dann greift die Gewährleistung und in dem Fall kann der Kunde es sich aussuchen. Das ist klar geregelt, da brauchen wir nicht weiter zu diskutieren, du hast das ja selber geschrieben: "artikel 439: da hast du auch mehr oder weniger recht: der kunde kann entscheiden ob reperatur oder austausch".

Und das es das 14fache kostet halte ich für ein tolles Gerücht, woher hast du denn das 14fache her? Vor allem deswegen weil der Händler ja selbst dann die Händlergewährleistung in Anspruch nimmt und es für lau beim Hersteller reparieren läßt. Der Händler ist ja auch abgesichert und muß für einen defekt den der Hersteller zu verantworten hat nicht aufkommen. Also alles Unfug mit der Unverhältnismäßigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfaches Beispiel für unverhältnismäßige Kosten i.S.d. § 439 III BGB:

K reklamiert seinen Computer wg. defektem Speicher, verlangt Nachlieferung eines mangelfreien Computers, V verweigert unter Verweis auf 439 III mit der Begründung, dass er das Gerät nicht auf Lager habe und er den Austausch des Speichers für einen Minimalbetrag selber vornehmen kann.

@Nokiafan:

nur weil du mal mit einem Juristen sprechen durftest, würde ich mich hier an deiner Stelle nicht gleich als Experte darstellen. Die Regelungen der 434ff sind komplex und für den Laien nicht immer einfach zu durchschauen, damit muss man sich manchmal abfinden. Nur weil ich mich für Medizin interessiere, würde ich mich im Krankheitsfall auch nicht gleich selbst behandeln...
 
spraadhans schrieb:
Einfaches Beispiel für unverhältnismäßige Kosten i.S.d. § 439 III BGB:

K reklamiert seinen Computer wg. defektem Speicher, verlangt Nachlieferung eines mangelfreien Computers, V verweigert unter Verweis auf 439 III mit der Begründung, dass er das Gerät nicht auf Lager habe und er den Austausch des Speichers für einen Minimalbetrag selber vornehmen kann.

Ein Austausch von Speicher ist kein Problem, das kann man beim Notebook auch vor Ort machen. Aber wenn der Grafikchip des Notebooks durch ist, dann tausch den mal vor Ort aus. Dein Beispiel greift selten und ist in der Praxis selten anwendbar. Und das der Händler im Zweifelsfall immer behauptet er hätte das Gerät nicht auf Lager ist ja wohl auch logisch. Dann soll er es eben neu ordern, das dauert ne Woche. Aber sich dann sofort damit abzugeben, dass es 5 Wochen beim Hersteller ist halte ich für unverhältnismäßig, unzwar für den Kunden.



nur weil du mal mit einem Juristen sprechen durftest, würde ich mich hier an deiner Stelle nicht gleich als Experte darstellen. Die Regelungen der 434ff sind komplex und für den Laien nicht immer einfach zu durchschauen, damit muss man sich manchmal abfinden. Nur weil ich mich für Medizin interessiere, würde ich mich im Krankheitsfall auch nicht gleich selbst behandeln...

Das ist ein unsachlicher Angriff. Von meinen genannten Punkten konntest du nichts entkräften, daher gehst du über auf die persönliche Ebene. Ja ich bin kein Jurist, aber die Aussage vom Juristen ist eindeutig. Darüber hinaus gibt es diverse Seiten die es wissen müssen, die meine Aussagen bekräftigen. Dieses Gerede von Laien und das man deshalb seine gesetzlichen Rechte vergessen soll halte ich für ziemlich unternehmerfreundlich. Scheint so als hätten hier einige Leute selbst ein Geschäft und wollen sich nicht mit selbstbewußten Kunden abgeben.

Also um auf die sachliche Ebene zurückzukommen. Das Wort Unverhältnissmäßigkeit entbindet einen Händler nicht von seinen gesetzlichen Pflichten. Vor allem weil bei meinem Beispiel der Händler das Gerät noch auf Lager hatte, es aber trotzdem nicht austauschen wollte. Beim Notebook kann man Speicher und Festplatte tauschen, ein Defekt in einer anderen Komponente ist ein defekt den man vor Ort nicht beheben kann, es sei denn man tauscht das Gerät gegen Neuware aus.

Und was wir auf keinen Fall vergessen dürfen, der Händler bleibt auf der defekten Ware ja nicht sitzen, muß also bei einem 500 Euro Notebook nicht 500 Euro abschreiben. Laut HGB kann er den Garantiefall weiterreichen zum Hersteller, der das defekte Gerät ja geliefert hat. Dann kriegt der Händler selbst es repariert für lau. Also wo ist da die Unverhältnismäßigkeit für den Händler???
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Notebook kann man Speicher und Festplatte tauschen, ein Defekt in einer anderen Komponente ist ein defekt den man vor Ort nicht beheben kann.

Das ist so auch nicht korrekt, Dell zum Beispiel repariert alles (Display, Gehäuse, Mainboard, Grafikkarte) an einem Notebook innerhalb 24h (oder einer Woche je nach abgeschlossenem Vertrag) vor Ort bei dir zu Hause, das einzigste was er braucht ist ein Tisch und einen Stuhl. Hier reihen sich auch etliche weiter Hersteller ein, wenn die Hardware bei einer entsprechenden Einrichtung gekauft wird.
 
Vor ca. einem Jahr habe ich im Webshop vom ARLT zwei RAM Riegel bestellt. Das wurde eine endlose Geschichte. Einmal waren die Riegel nicht da, dann waren sie zum angegebenen Preis nicht da, und dann kamen drei verschiedne Riegel, aber nicht die bestellten.

Aus meiner Erfahrung kann ich nur jedem raten: Lasst die finger von ARLT:)
 
Heavenwalker schrieb:
Das ist so auch nicht korrekt, Dell zum Beispiel repariert alles (Display, Gehäuse, Mainboard, Grafikkarte) an einem Notebook innerhalb 24h (oder einer Woche je nach abgeschlossenem Vertrag) vor Ort bei dir zu Hause, das einzigste was er braucht ist ein Tisch und einen Stuhl. Hier reihen sich auch etliche weiter Hersteller ein, wenn die Hardware bei einer entsprechenden Einrichtung gekauft wird.

Das mag bei dell funktionieren, wir reden gerade aber von der Firma arlt. Dort werden Notebooks nicht vor Ort vor Augen des Kunden repariert. Dort werden Notebooks, Monitore und Drucker an den Hersteller geschickt zur Reparatur. Die haben ja nicht mal Lötwerkzeug da. Also ist ein gutes Argument von dell zu kaufen, wenn das wirklich so einfach geht, das erkenne ich gerne an. Aber der konkrete Fall lautet nicht dell sondern MSI Notebook gekauft beim arlt.
 
Dieses Gerede von Laien und das man deshalb seine gesetzlichen Rechte vergessen soll halte ich für ziemlich unternehmerfreundlich.

Niemand schreibt hier, dass der Käufer keine gesetzlichen Rechte hat. Du überdehnst diese aber mit deinen verallgemeinernden Äußerungen aus meiner Sicht unzulässig.
Fakt ist, dass es wenig Rechtsprechung zur Anwendung des 439 III gibt und sich daher ein Kläger u.U. auf dünnes Eis begibt.
 
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