Doc Foster schrieb:
Hallo Nokiafan,
weil du dich hier immer so gerne auf die IHK stützt, ich habe deinem Link zu unserem Thema nur diesen Passus entnommen:
Hab ich da etwas übersehen oder stützt du deine ganze Argmentation auf diese bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts?
Ja du hast was übersehen. Einen ganzen Post nämlich. Daher bring ichs nochmal und fordere auf erst mal zu lesen, die darin befindlichen Argumente zur Kenntnis zu nehmen und erst dann zu quaken, danke.
Das nenn ich mal Eigentor. Dir ist anscheinend nicht bekannt, dass die IHK absolut unternehmerfreundlich eingestellt ist. Schlimmer ist nur noch der BDI. Von daher wäre IHK-Niveau erste Liga. Und es ist beachtlich, dass eine derart unternehmerfreundlicher Verein solche konsumentenfreundliche Ratschläge gibt. Alles andere wäre ja auch gelogen und Verdrehung von deutschem Recht.
Zum Punkt Unverhältnismäßigkeit muß ich sagen, dass ich schon sehr schmunzeln muß, wenn ich diese unternehmerfreundlichen Kommentare lesen muß. Man könnte meinen da haben einige Leute ein Geschäft und sehen sich in erster Linie nicht als Verbraucher.
Wie dem auch sei, geringe Gewinnmargen können ja nicht Maßstab sein für eine juristische Definition. Zugegeben, das Wort Unverhältnismäßigkeit ist nicht genauer definiert (bis auf das Beispiel Unikat oder Hupe beim Auto). Jedoch kann man daraus auch kein Recht ableiten immer gegen den Verbraucher zu argumentieren. Abgesehen davon ist das doch vollkommen subjektiv. Wenn eine Firma generell keine Gewährleistung mehr auf Notebooks gibt, dann ist das pauschal. (denn nicht jedes Notebook ist schlecht kalkuliert!)
Auf brandneuen Geräten die gerade erst auf dem Markt sind, sind die Gewinnmargen größer. Außerdem wird dann der Händler immer behaupten können, dass es für ihn unverhältnismäßig ist und die gesetzliche Gewährleistung stets ablehnen, möglicherweise sogar bei allen seinen Produkten. Wie soll ich als Verbraucher da das Gegenteil beweisen? Hinter solchen Schutzbehauptungen, kann sich ein Händler dann dumm und dämlich verdienen. Kommen kaputte Teile an, werden sie einfach beim Hersteller entsorgt, denn Gewährleistung gibt es ja nicht mehr in Deutschland, steht zwar im Gesetz, aber da hat jemand das Wort Unverhältnismäßigkeit entdeckt. Das kann man also biegen, dehnen und sonstwie für seine Zwecke mißbrauchen. Unzwar immer schön gegen den Kunden. Von der kleinen Schraube bis hin zu kompletten System hätte dann jeder Händler einen Grund jegliche Gewährleistung abzulehnen. Und Notebooks werfen ja gar keine Gewinne mehr ab, aha oho. Wieso verkauft man sie dann noch? Wenn eine Firma mir generell keine Gewährleistung mehr geben möchte für einen ganzen Artikelzweig, dann will ich vorher aber darüber informiert werden. Wenigstens das wäre nett!
Am besten mit einem Text auf dem Kaufvertrag, Schriftgröße 20 wonach die Firma arlt die deutschen Gesetze nicht mehr anerkennt und außer Kraft setzt, denn bei Notebooks gilt IMMER die Unverhältnismäßigkeit. Auf arlt Boden gelten deutsche Gesetze nicht, daher keine Gewährleistung auf Notebooks bei arlt. Wenn man so fair ist und man mir das vorher so sagt dann gerne. Dann kaufe ich nämlich keine Notebooks bei arlt wenn die mal so ehrlich wären und es vorher sagen würden.
Und wenn ich woanders dann mal ein 1000 Euro Notebook kaufe, möchte ich vor dem Kauf aber auch die Gewinnspanne des Händlers wissen. Denn ist die Spanne zu gering, dann kann er sich ja auf Unverhältnismäßigkeit berufen und ich habe keine Gewährleistung. Aber das wird ja kein Händler machen, also muß ich mich auf das gute Wort des Händlers verlassen, einer der immer nur an den Kunden denkt, niemals an sich und immer schön die Wahrheit sagt jenseits jeglichen Profits. Hachje wäre das toll, ehrliche Händler, ehrliche Bänker, ja sowas muß es geben. Hm und wie Rabatte? Gibt es nicht, die meisten Händler die ich kenne verkaufen ja eh immer unter Einkaufspreis wenn man sie fragt(sie müssen ja verrückt sein, absolut gaga wir verkaufen mit minus jaja). Wie Gewährleistung? Ja jetzt werd ich aber frech als Kunde, der Händler macht ja eh schon keinen Gewinn, da will ich auch noch eine gesetzliche Leistung von ihm, tja dann gehen sie alle pleite die Händler, wenn jeder so unverschämt ist wie ich. (und dabei verlange ich noch nicht mal Rabatte)
P.S Wer zu geringe Gewinnmargen hat, hat möglicherweise auch nur nich ordentlich eingekauft. Versäumnisse im Vertrieb einer Firma dann abzuwälzen auf den Verbraucher halte ich ebenso für absolut schamlos und extrem bequem von der Firma.